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Grundsatzfrage...


lysistrata

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Hallo,

darf man eigentlich gebrauchte Schnittmuster weiterverkaufen?:confused:

Gelesene Bücher darf man ja auch.....bloß hat mir grad eine Tussi bei ebay erklärt, das wär verboten, wegen Copyright, und ich solle das sofort rausnehmen...:(

Kann ich mir aber nicht vorstellen, denn ich verkaufe ja kein Modell nach diesem Schnitt, sondern den ganzen Schnitt, und zwar unbenutzt, nur aufgemacht, weil absoluter Fehlkauf (sagt mein Mann..:rolleyes: ).

Wer weiß was dazu?

Danke euch im voraus!

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Hallo,

also, ich wüsste nicht, warum Du einen gebrauchten Schnitt nicht verkaufen dürftest?!?:confused: Es ist ja ein Orginalschnitt, keine Kopie, oder? Also, ich habe schon verflixt viele Schnitte (OT Göga!;) ) aus dem ebay und bisher kein Problem.

 

Aber vielleicht sind ja andere "mehrwissend"

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Schwachsinn! :rolleyes: sorry...

 

Natürlich darfst du privat deine gebrauchten Bücher verkaufen. Auch deine Schnittmuster, die du nicht mehr haben willst. Mach dir keine Sorgen, da kann dir keiner was :)

 

Wenn dir jemand sowas erzählt, bitte doch mal die Leute, dir den Paragraphen zu nennen, der sowas verbietet. Auf die Antworten wäre ich gespannt...

 

Liebe Grüße

Kerstin

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:) Danke euch, sie hatte es geschafft, mich ziemlich zu verunsichern, weil Copyright ja nun wirklich ein heikles Thema ist...:o

Und bei Schnittmustern hab ich keine Ahnung, außer daß ich weiß, daß man keine Kopien davon verkaufen darf (auf solche Ideen käme ich auch nicht!).

Ich feuere mal zurück, bin gespannt, ob sie dann nochmal antwortet.:cool:

Danke euch! *knuddelz*

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Na das wär ja ein bisschen viel des Guten! ;)

Sicher darf man seine gebrauchten Sachen veräußern - egal ob nun Bücher oder Zeitschriften oder was auch immer.

 

Marion

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Oder meintest du jetzt, ob du deine aus einer Zeitschrift abgepausten Schnittmuster verkaufen darfst?

Das geht nicht so ohne weiteres.

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... denn ich verkaufe ja kein Modell nach diesem Schnitt, sondern den ganzen Schnitt, und zwar unbenutzt, nur aufgemacht, weil absoluter Fehlkauf (sagt mein Mann..:rolleyes: ).

 

Nein, ich denke, es geht bei ihr um einen Originalschnitt.

 

Gruß,

Donald

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Nein, ich denke, es geht bei ihr um einen Originalschnitt.

 

Gruß,

Donald

 

Hach, wer lesen kann, ist halt doch im Vorteil! :D

 

Sicher kann man Originalschnitte verkaufen. Wird doch auch tausendfach gemacht bei ebay.

Deswegen versteh ich jetzt nicht so wirklich, wer dort auf die Idee gekommen ist, sie deswegen dumm anzumachen :confused:

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Ach... :rolleyes:

 

durch diese bekloppten Raubkopier-Kampagnen und den ganzen Pipapo mit Kopierschutz auf elektronischen Medien wissen die meisten heutzutage doch überhaupt nicht mehr, was erlaubt ist und was nicht. Da muss noch nicht mal was böses hinterstecken wenn einem sowas erzählt wird; viele glauben das ja leider wirklich und meinen es vielleicht sogar gut, wenn sie so einen Unsinn weiter verbreiten. :o

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Hallo,

 

das interessiert mich jetzt auch, denn wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann hat die Firma "Paul & Shark" (die mit den teuren Herrenklamotten)irgendwie erwirkt, daß deren Sachen nicht (und zwar überhaupt nicht) weiter verkauft werden dürfen.

 

Erscheint mir in meinem Rechtsverständnis auch total unlogisch, aber offenbar gibt es da wohl einige findige Abmahner, die damit durchgekommen sind.

 

Nun hat das sicher auch was damit zu tun, ob man sich als Urheber irgendwo das alleinige Recht auf den Verkauf weltweit sichern lassen kann - und das dann auch getan hat - aber das normale Urheberrecht wird meines Wissens allein durch den Weiterverkauf von Originalen noch nicht verletzt.

 

Wäre ja auch irgendwie unsinnig... :rolleyes:

 

Aber interessieren tut`s mich schon. :o

 

Grüße, Sabine

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das interessiert mich jetzt auch, denn wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann hat die Firma "Paul & Shark" (die mit den teuren Herrenklamotten)irgendwie erwirkt, daß deren Sachen nicht (und zwar überhaupt nicht) weiter verkauft werden dürfen.

Das ist ja ein starkes Stück :mad: Die Geschichte kenne ich leider nicht. Vielleicht mache ich mich aber mal auf die Suche ........... oder wenn du einen link kennst .....;)

Natürlich ist das so manchem Hersteller ein Dorn im Auge, dass man sich ihre Sachen auch gebraucht erwerben kann. Soll sich doch jeder gefälligst was neues kaufen!:mad: So ähnlich Versuche kenne ich noch aus der PC-Spiele Branche. Insbesondere bei Online-Rollenspieln. Da wird der Account zu dem Spiel und die exakte Spielversion quasi an den Besitzer gebunden. Und wenn man dann das Spiel weiterverkauft, kann der Neubesitzer nichts damit anfangen, weil er zu genau diesem keinen neuen Account mehr eröffenen kann. Und wenn der Altaccountbesitzer diesen löschen will, muss er eine Gebühr bezahlen:mad: Rechtlich ist das allerdings keine saubere Sache. Und überall ist die entsprechende Firma damit auch nicht durchgekommen. Ich weiß allerdings nicht mehr wie das in Deutschland aussieht.

 

Nun hat das sicher auch was damit zu tun, ob man sich als Urheber irgendwo das alleinige Recht auf den Verkauf weltweit sichern lassen kann - und das dann auch getan hat - aber das normale Urheberrecht wird meines Wissens allein durch den Weiterverkauf von Originalen noch nicht verletzt.

 

Nee, das kann auch nicht sein. Ich hab mir erst vor ein paar Tagen das Urheberrechtsgesetz um die Ohren gehauen. Da war aber im Zusammenhang von Verletzung des Urheberrechtsgesetzes stets nur von Kopien die Rede.

 

Gruß

Marion

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Guten Morgen,

Madame hat sich bislang nicht wieder geäußert, wobei mir immer noch nicht klar ist, was sie damit eigentlich bezwecken wollte.:confused:

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Erscheint mir in meinem Rechtsverständnis auch total unlogisch, aber offenbar gibt es da wohl einige findige Abmahner, die damit durchgekommen sind.

 

Also Abmahnen darf ein Anwalt nur im Auftrag eine Wettbewerbers, das würde heißen, das es in diesem Fall um gewerblichen Verkauf geht.

 

Und bei einer Abmahnung wird die Rechtslage nicht gerichtlich überprüft, es ist also damit nicht mal gesagt, daß ein Gericht genauso entscheiden würde. Da aber ein Urteil eine teuere Angelegenheit mit unvorhersehbarem Ausgang ist, zahlen viele lieber und die Rechtslage wird nie geklärt.

 

Microsoft wollte ja dem Weiterverkauf der OEM Windowsversionen auch einen Riegel vorschieben, was in den USA auch legal war, in Deutschland hingegen nicht. (Das wurde gerichtlich geklärt.)

 

Wenn Firmen so etwas dann natürlich "technisch" lösen, etwa durch Online-registrierung, dann dürfen sie das. Es gibt auch eine Pflicht für den Hersteller, daß der Käufer eine Sache weiterveräußern kann.

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Hallo,

mein Verständnis der Dinge ist so, dass Neuwar nicht mit der Nennung des Namens verkauft werden darf. Und wahrscheinlich auch nicht ohne die Nennung, also noch nicht mal mit dem Bild des Labels, beispielsweise.

Denn man nimmt dann praktisch den guten Namen des Produktes und macht damit die Werbung. Das ist bei meinen Stoffen auch nicht anders.

 

Wobei ich mir aber nicht sicher bin, wenn der Name des Designers auf den Stoff aufgedruckt ist..... Aber wie Nowak schon schrieb, solche Sachen können ganz schön ins Geld laufen und dann läßt mal lieber alles was nicht 100% sicher ist, weg!

 

Aber es kann doch (eigentlich) nicht sein, dass ich eine Jeans, ein Anzug, ein Kleid, was auch immer, das ich bezahlt, getragen und dann aus dem Kleiderschrank entsorgt habe, nicht öffentlich verkaufen darf. Eigentlich ist das doch echter Schwachsinn :eek:

Wenn hier mal jemand eine gut verständliche Erklärung auftreibt, wäre ich auch sehr daran interessiert :rolleyes:

 

Grüsse von Sabine

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Hallo zusammen,

 

 

mein Verständnis der Dinge ist so, dass Neuwar nicht mit der Nennung des Namens verkauft werden darf. Und wahrscheinlich auch nicht ohne die Nennung, also noch nicht mal mit dem Bild des Labels, beispielsweise.

Denn man nimmt dann praktisch den guten Namen des Produktes und macht damit die Werbung. Das ist bei meinen Stoffen auch nicht anders.

 

Wenn sich das Verbot dabei auf den Weiterverkauf von Neuware beschränkt (und dann noch von einem nicht lizensierten Händler), könnte das natürlich eine Erklärung sein.

 

Würde dann im vorliegenden Fall bedeuten: Schnittmuster nicht als "neu" + "originalverpackt" deklarieren! :p

 

 

Aber es kann doch (eigentlich) nicht sein, dass ich eine Jeans, ein Anzug, ein Kleid, was auch immer, das ich bezahlt, getragen und dann aus dem Kleiderschrank entsorgt habe, nicht öffentlich verkaufen darf. Eigentlich ist das doch echter Schwachsinn :eek:

Da sagen se was! :rolleyes: :D

 

 

Grüße, Sabine

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HIHI, und wenn wir das ganze dann mal weiterspinnen, dann dürften wir alle nicht mal unseren gebrauchten Wagen verkaufen sondern direkt auf dem Schrottplatz abstellen....

 

Liebe Grüße, Nicole

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Nicht nur die, auch die amerikanische Marke "Aber***** & F****" (die Sternchen habe ich selbst gesetzt, man weiß ja nie :mad: .

 

Jupp, dazu hatten wir hier glaub ich schonmal 'ne Diskussion und die Foren von ebay füllt das Thema auch.

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Hallöchen,

 

Aber es kann doch (eigentlich) nicht sein, dass ich eine Jeans, ein Anzug, ein Kleid, was auch immer, das ich bezahlt, getragen und dann aus dem Kleiderschrank entsorgt habe, nicht öffentlich verkaufen darf. Eigentlich ist das doch echter Schwachsinn :eek:

Wenn hier mal jemand eine gut verständliche Erklärung auftreibt, wäre ich auch sehr daran interessiert :rolleyes:

 

Grüsse von Sabine

 

Ich wüsste nicht, wo sich eine solche Erklärung finden lassen sollte, denn der Gebrauch verkaufter Waren von Privat ist hierzulande schlicht nicht verboten; daher wird man auch keinen offiziellen Text finden, der darauf eingeht. Wozu auch? Es gibt kein Gesetz, das das verbietet.

 

Zitat Wikipedia: "Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, welches Namen im Rechtsverkehr schützt. Das Kennzeichenrecht gehört seinerseits zum gewerblichen Rechtsschutz." - ergo im Umkehrschluss, wenn ich privat handele und nicht gewerblich, betrifft mich das nicht.

 

Im gewerblichen Verkehr ist die unberechtigte Verwendung von Markennamen natürlich eine andere Kiste; aber wenn ich mir z.B. privat ein Kleidungsstück kaufe oder geschenkt bekomme und feststelle, es gefällt mir doch nicht, oder ist mir zu groß, oder sonst was, dann darf ich das auch unter Nennung des Markennamens bei ebay verkaufen.

 

Wie nowak schon schrieb, heisst eine Abmahnung nämlich noch lange nicht, dass diese rechtens wäre. Wobei der hier zitierte Fall womöglich gar nicht unrecht war, wenn ich mir diese beiden Seiten hier anschaue: Abmahnung A&F und diesen Artikel hier vom Handelsblatt - und man beachte bei beiden die Differenzierung zwischen Privatverkauf und Gewerblichen!

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Hallo Kerstin,

 

boah, Du weißt aber auch zu Allem was Kompetentes! :klatsch1:

 

Wie findest du das bloß immer und vor allem: Wann?

 

Jedenfalls hat Dein Beitrag erstmal Licht ins Dunkel gebracht und mich persönlich erstmal deutlich beruhigt. Dankeschön. :roller:

 

Nicht, daß ich jetzt alle möglichen Markenartikel verkaufen wollte, aber eine gewisse Unsicherheit bezüglich unwissentlichen Markenrechtsverletzungen (und daraus resultierenden Abmahnungen) war schon vorhanden.

 

Grüße, Sabine

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