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Gebrauchsmusterschutz wie geht DAS????


bärenglück

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Habe da mal ein Frage an DIE die so etwas schon einmal gemacht haben.

 

Ich habe mit etwas ausgedacht ( arbeite damit schon DREI Jahre erfolgreich) und möcht das Ding schützen lassen.:rolleyes:

 

Kann ich das selber einreichen , oder muß es ein Anwalt sein.:confused:

 

Mit welchen Kosten muß ich rechnen?:eek:

 

Danke schon mal an EUCH.

 

 

Hannelore

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Für eine Gebrauchsmusteranmeldung brauchst Du erstmal keinen Anwalt.

Auf den Seiten des DPMA gibt es Infos zu Geschmacksmuster.

Die Anmeldegebühr beträgt EUR 40,-. Damit ist der Schutz für 3 Jahre abgegolten -für eine Verlängerung fallen weitere Gebühren an.

 

Ggf. ist aber der Kontakt mit einem Patentanwalt ratsam. Das ist immer eine Frage, inwieweit Du das Produkt selbst vermarkten willst.

 

Und es gibt eine schöne Urkunde - hab' auch sowas :rolleyes:

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Hallo Hannelore,

 

ja es geht ohne Anwalt.

Ich gehe immer so vor, dass ich mir aus der Patentgruppe, in der ich anmelden will, einige Anmeldungen ansehe, und dann in dieser Form meine Texte und Zeichnungen mache.

Denn irgendeine Vorlage brauchst Du ja.

 

Es gibt verschiedene Zentren des Patentamtes, wo man hingehen kann. Ich fahre dann zu so einem Zentrum und lasse mir drüber schauen, ob alles formelle stimmt. Die sind sehr hilfsbereit dort.

 

Das Antragsformular kann man sich auch beim Patentamt runterladen und am Bildschirm ausfüllen.

 

Ich glaube aber, dass die Neuheit nicht älter als 1 Jahr sein darf.

 

LG Ursel

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Ich glaube aber, dass die Neuheit nicht älter als 1 Jahr sein darf.

 

Hallo,

habe mich auch mal erkundigt. Ich meine, es sind höchstens 6 Monate.

 

Also nach drei Jahren den Geschmacksmusterschutz zu beantragen wird schwierig werden. Kann mich aber auch irren.

 

Trotzdem viel Glück!!

LG, Susi

 

Hier noch der passende Link und hier

 

Bezügl. Neuheit hier noch was: 'Was muss zur Gebrauchsmusteranmeldung beachtet werden?' anklicken

Bearbeitet von Susanne-H.
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DANKE

 

 

werde, wenn die Temperaturen( z.Z. 27°/Schatten) etwas gesunken sind mit EUREN LINK´S ausführlich befassen.

 

Hannelore

 

 

Habe noch einige Nähideen für die kälteren Tage, versprochen!!!

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Ich glaube aber, dass die Neuheit nicht älter als 1 Jahr sein darf.

 

Die Idee dafür darf auch älter sein.

Diese Fristenregelung ist nur interessant, wenn das Geschmacksmuster bereits vermarktet wird.

 

Wenn Du privat schon jahrelang das Ding als Prototyp benutzt, ist das dafür nicht relevant.

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