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Wie ist das genau mit dem Copyright der Schnittmuster?


lievelingsdingen

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Hallo Ihr Nähwütigen,

 

ich bin noch Nähanfängerin und bin im dem ganzen Gebiet noch nicht so bewandert. Obwohl... ist eher eine generelle Frage, gar nicht mal speziell aufs Nähen gestellt. Vielleicht weiß jemand Bescheid.

 

Ich habe schon ein paar Dinge für meine Tochter genäht, die im Familien- und Freundeskreis bewundert wurden. Nun kamen schon ein paar Anfragen, ob ich nicht auch für sie und wiederum deren Freunde auch diese Kleidchen gegen ein kleines Entgeld nähen könne.

Aber da ich weiß, dass ich das nicht darf (Copyright etc.) habe ich mich da nicht ran getraut.

 

Wie ist es, wenn ich den Grundschnitt verwende und kleine Details verändere? Z.B. eine Tasche hinzufüge oder weglasse? Oder den Schnitt verlänger/verkürze? Gilt das Copyright dann auch noch? :confused:

Sorry, blöde Frage. Ich denke, dass man trotz dieser kleinen Veränderung das Modell nicht verkaufen darf.

 

 

Wie ist das eigentlich mit "Second Hand"? Wenn mein Kind aus den selbstgenähten Kleidungsstücken herausgewachsen ist. Darf ich DIE denn verkaufen? Wegschmeißen wäre eine Schande. :traurig:

 

Vielen Dank schon mal und viele Grüße

Jasmin

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Hallo,

Als Laie würde ich sage das copyriht bezieht sich eher auf der model was du gekauft hast und nicht auf was du da raus machst .

Wenn du bei Farbenmix zb schaust dann siehst du das es erlaubt ist stücken zu verkaufen aber nicht wenn du dich zur massenproduktion entscheidest.

Wenn sowas wirklich verboten wäre dann würden einigen leute sich beschwerden, sieht mal bei Ebay nach gibt mal roos oder andere name ein dann weiß du auch was ich damit meine ;).

Lg Lili

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Also ich denke wenn du nur die Materialkosten ersetzt bekommst, ist das ok, da du dann ja nichts mit den Sachen verdienst hast.

 

Was mich aber interessieren würde. Ein Bekannter eröffnet bald seinen Plattenladen und fragt ob ich nicht ein paar T-Shirts nähen wollte. Wenn man einen Schnitt sehr stark verändert und von dem eigentlichen nichts bis kaum was übrig bleibt, wie sieht es da mit Copyright aus?

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Hallo,

 

Keine Angst :)

 

Second hand, also getragene Sachen, darfst du verkaufen; das ist kein Problem. Das wurde ja nicht mit dem einzigen Zweck hergestellt, es zu verkaufen.

 

Wenn du Sachen nur deswegen herstellst, um sie zu verkaufen, ist die Sache natürlich anders. Die meisten Anbieter - nicht alle - verbieten das.

 

Jeder Anbieter macht irgendwo Angaben dazu - bei den Burda-Einzelschnittmustern steht es beispielsweise auf dem Schnittbogen drauf, dass gewerbliches Nacharbeiten verboten ist. Da muss man bei jedem gucken.

 

Wobei Urheberrechte hierzulande nicht eigens gekennzeichnet sein müssen, um zu gelten. Was jemand anders erfunden hat, darf ich per se erstmal nicht gewerblich nutzen; das gilt auch ohne, dass es irgendwo exra steht.

 

Und gewerblich nutzen tust du es ja auch gar nicht. Du hast ja nicht vor, damit Gewinn zu erzielen, und einen Teil oder Großteil deines Einkommens zu bestreiten, oder?

 

Im Internet darfst du sowas natürlich nicht verkaufen, und auch nicht in Läden vor Ort deine Sachen anbieten. Aber solange das im privaten Rahmen bleibt, sehe ich da kein Problem. Das läuft dann unter Nachbarschaftshilfe: Freundes- und Nachbarschaftshilfe, Beitrag 3 in diesem thread.

 

Und das Geld, das du bekommst, ist ja wohl höchstens eine Entschädigung für die Materialkosten; einen steuerrechtlich relevanten Gewinn wirst du damit wohl nicht erzielen wollen und werden, oder? Wenn du dich wohler damit fühlst, kannst du dich auch in Naturalien bezahlen lassen, z.B. eine Einladung ins Restaurant, eine gute Flasche Wein, oder tauschen gegen eine Stunde Babysitting etc.

 

(Und übrigens leben wir auch nicht in "1984" - wen sollte das denn interessieren, was du privat anstellst...? :rolleyes:)

 

Liebe Grüße,

Kerstin

 

@Lili: Es ist tatsächlich verboten. Das meiste, was bei ebay in dieser Richtung läuft, ist illegal. Aber wieviele Rechtsanwälte bräuchte eine Firma, um dagegen vorzugehen? Das Internet stellt ein ziemlich großes Problem dar, wenn es darum geht, Urheberrechte, Markenrechte etc. durchzusetzen. Der Markt ist dadurch groß - weltweit - und praktisch unkontrollierbar geworden. Das heisst aber nicht, dass es in Ordnung ist. In der Stadt fährt auch jeder schneller als 50, es ist aber trotzdem nicht erlaubt... :cool:

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es ist so kauf Männerunterhemden, färbe sie, bedruck sie bestick sie schneid Löcher rein, weil es gibt ja Shops die bedrucken t shirts, also die kaufen die und verkaufen wieder her T-shirt Hersteller sagt da nix, denn sowas hat er nicht im Angebot....

macht doch eins, nimm von nem t-shirt den Schnitt, ich würde sagen easy und dann los:);):)

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Sobald du etwas anfertigst, mit dem Ziel, es zu verkaufen, fällt das in Deutschland erst mal unter "gewerblich". Dafür ist die Gewinnerzielungsabsicht zweitrangig. (Die interessiert das Finanzamt, das ist aber eine andere Frage.)

 

Und so bald du Geld dafür bekommst... ist es auch gewerblich. Auch wenn es nur die Materialkosten sind. (Bringt hingegen die Nachbarin den Stoff und den Schnitt und du bekommst eine sehr kleine Summe, die klein genug ist, um keine Bezahlung zu sein, sondern eher eine Anerkennung, dann fällt es eher unter Nachbarschaftshilfe. Aber die Grenzen sind da fließend.)

 

Das kann man jetzt gut finden oder nicht... aber ist in Deutschland so geregelt.

 

Die meisten Kaufschnitte verbieten gewerbliches Nacharbeiten (Das wurde oben ja schon gut erläutert), es sei denn, es ist ausdrücklich anders erlaubt. (Etwa bei Lekala.)

 

Es sei denn, die Nachbarin kauft den Schnitt selber, dann darfst du ihn für sie nähen. (Ich glaube irgendwo hier wurde auch schon mal eine Antwort von Burda gepostet, daß das ausdrücklich erlaubt ist, bei deren Einzelschnitten. Aber halt nicht einen Schnitt kaufen und für zehn Leute zehn Mal nähen.)

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Hallo,

 

ich habe mich in Sachen Gewerbsmäßigkeit auch mal im Internet schlau gemacht und folgende Definition für gewerblich gefunden:

 

Nach herrschender Meinung versteht man unter Gewerbe i.S.d. Gewerbeordnung (GewO)

 

* jede erlaubte (= nicht sozial unwertige),

* auf Gewinnerzielung gerichtete,

* fortgesetzte (= auf eine gewisse Dauer / Intensität angelegte),

* selbstständige Tätigkeit,

 

welche

 

* im eigenen Namen und auf eigene Rechnung,

* unter Übernahme des Unternehmerrisikos und

* bei persönlicher und fachlicher Unabhängigkeit

 

ausgeübt wird.

 

Gewinnerzielungsabsicht ist wie folgt definiert:

 

Gewinnerzielungsabsicht ist das planmäßige Streben, mehr zu erwirtschaften, als das, was zur Deckung der betrieblichen Kosten erforderlich ist. Sie ist nur gegeben, wenn der Handelnde aus dem Tätigkeitserlös entlohnt wird. Erhält er nichts oder nur eine Entschädigung, so liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor.

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