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Atlasbindung = immer ein Satin?


Ulrike1969

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Hallo,

ich habe ein Problem, und zwar habe ich bei einem Stoffhändler Baumwollsatin bestellt und gestern erhalten.

 

Oder vielmehr habe ich etwas erhalten, was Satin sein soll, aber meiner Meinung nach nicht ist.

 

Satin ist für mich glänzend und glatt, wobei ich selbstverständlich weiß dass Polyestersatin anders aussieht als Baumwollsatin.

 

Dieser Stoff ist aber weder glänzend, noch glatt. Eher mittelgrob hätte ich gesagt, mit kräftiger Struktur.

 

Lange Rede kurzer Sinn, ich habe den Händler angeschrieben und gefragt was man mir geschickt hätte, denn das gelieferte scheint mir falsch.

 

Antwort war: das ist Satin, weil es Atlasbindung ist. Sonst nichts außer dass man mir den Stoff zurücknimmt, was aber bei doppelten Versandkosten (die ich tragen muß, wegen geringem Stoffwert) fast den Preis des Stoffes ausmacht. Würde heißen nur Kosten - nichts davon haben. Super Antwort also :(

 

Daher frage ich euch Stoffkundige: ist Atlasbindung automatisch ein Satin?

Ist Satin auch als nichtglänzende und nichtglatte Ware bekannt?

 

Oder bin ich auf dem falschen Dampfer?

 

Gruß

 

Ulrike

 

P.S. werde anderswo noch einen Stoff bestellen

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Hallo Doro,

danke für Deine Infos aus dem Lexikon.

Sieht für mich aus als hätte ich doch das Falsche bekommen, denn glänzend ist mein Stoff nicht. Auch wenn die Aussage Atlas = Satin stimmen mag; nur das alleinige Merkmal ist es doch nicht (glatt und glänzend wäre mir wichtig)

Ich bestelle viel Stoff per Internet, schon seit etlichen Jahren - mag sein dass mal eine Farbe nicht so paßt aber dass das GEWEBE total was anderes ist ist mir noch nie passiert.

Vielleicht fällt noch jemanden was dazu ein?

Gruß

Ulrike

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Hallo Ulrike,

sieht Dein Stoff eher aus wie Tischdecken- bzw. Serviettenstoffe (Damast)? Denn da spricht man auch von Atlasbindung, z. B. bei den eingewebten Mustern, und so weit ich weiß, ist der zweite Name für Atlasbindung eben Satinbindung, genau wie in der Lexikondefinition. Aber eben ...Bindung, und das würde ich nicht mit dem Stoff Satin gleichsetzen wollen. Das hätte ich auch irreführend gefunden.

 

Viele Grüße

Christine

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Hallo Christine,

Damast, naja, kommt auch nicht wirklich hin. Aber die Assoziation zu Damast wäre mir auf jeden Fall näher als zu Satin.

Jedoch könnte ich mir den Stoff für Übervorhänge, Tischdecken o.ä. schon vorstellen - eher nicht für Bekleidung. Wobei, evtl. geht der Stoff sogar für z.B. Jacken im Jeansstil, da könnte ich es mir auch noch vorstellen.

Die eine Seite des Stoffes sieht aus wie Köperbindung nur nicht so diagonal die Linien und ist noch verhältnismäßig glatt, die andere Seite ist etwas gröber - vermutlich die Atlasbindung (?).

Schätze dass ein Foto nicht wirklich was bringen würde, so leicht erkennt man keine Details.

Witzig ist dass der Stoff auch anders aussieht als auf der Website des Händlers, man dies aber nicht als Reklamationsgrund sieht.

Es stimmt dass die Bezeichnung irreführend ist, auch wenn die Bindung wirklich wie bei einem Satin sein soll.

Unter Satin stellt man sich keinen solchen Stoff vor.

Überlege schon was ich mit dem Stoff anfange, da wie gesagt die doppelten Versandkosten den Wert schon fast erreichen rentiert sich die Rücksendung nicht.

Und sooo schlecht sieht der Stoff nicht aus, nur eben nicht nach Satin.

Gruß

Ulrike

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Hallo Ulrike1969,

 

ich kann zwar jetzt nichts Neues zum Satin beitragen, aber wenn du bei einem gewerblichen Versandhändler gekauft hast, dann mußt Du nicht zweimal Portokosten bezahlen.

 

Nach dem Gesetz (früher Fernabfragegesetz) steht Dir ein Widerrufs- und Rückgaberecht zu, bei dem Dir alle geleisteten Kosten erstattet werden müssen. Es kann lediglich die Portoerstattung der Rücksendung ausgeschlossen werden, wenn die Ware unter 40,- Euro Wert hat.

Dieses muß der Verkäufer aber vor! Kauf deutlich gemacht haben, sonst muß er auch die Rücksendung bezahlen.

 

Also eigentlich dürftest Du maximal nur einmal Porto übernehmen müssen und alles andere zurück bekommen.

Die Schwierigkeit liegt leider oft nur darin, das auch durchzusetzen.

 

Grüße, Sabine

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Hallo Ulrike,

 

ich habe viel Bettwäsche aus Baumwollsatin, die ist nicht glänzend. Bei Stoffeamstück habe ich mir mal Proben bestellt aus Baumwollsatin, der war auch nicht glänzend. Schau doch mal ob du dort Proben bestellen kannst, ich glaube er hat noch Baumwollsatin, das wäre doch günstiger als wenn du neuen Stoff bestellst.

Ich kenne Kettsatin, der hat eine weiche Innenseite und ist außen glänzend

 

LG

Martina

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Ich danke euch herzlich für eure Antworten.

Meine Meinung das dieser Stoff nicht das ist als was er bezeichnet wird bestätigt wird.

@Toblerone

Ja, es könnte durchaus Atlasbindung sein, das bestreite ich gar nicht. Nur die Bezeichnung Satin ist für mich irreführend, ebenso das Bild auf der Website.

@Eigenhändig

Wegen der Rücksendung: bisher war es so dass ich beide Portokosten zahlen mußte, wenn die Ware unter 40 EUR liegt.

Werde mal in den AGB des Händlers nachsehen, was dort zum Thema Rücksendung steht.

Sowie eine Mail schreiben und fragen welcher Betrag erstattet wird. Dann kann ich immer noch entscheiden was ich damit mache.

Den neuen Stoff habe ich übrigens schon bestellt, bei einem anderen Händler, denn dieser hat sonst nichts Passendes für mich.

@All

Danke für eure Hilfe!

Gruß

Ulrike

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Hallo,

 

Nach dem Gesetz (früher Fernabfragegesetz) steht Dir ein Widerrufs- und Rückgaberecht zu, bei dem Dir alle geleisteten Kosten erstattet werden müssen. Es kann lediglich die Portoerstattung der Rücksendung ausgeschlossen werden, wenn die Ware unter 40,- Euro Wert hat.

 

Das gilt aber nicht für Waren, die nach Kundenspezifikationen gefertigt werden, z.B. Maßanfertigungen, oder eben auch abgeschnittene Stoffe.

 

Wenn es ein Massenartikel ist, den man einfach wieder "ins Regal stellen kann" und an den nächsten verkauft, gelten diese Rücknahmepflichten.

 

Aber bei Sachen, die speziell auf Kundenwunsch hergestellt/verändert wurden, gelten diese Regelungen nicht. Denn der Händler weiß ja nicht, ob er mal einen anderen Kunden findet, der genau diese Menge von genau diesem Stoff haben will. Da wird der Händler dann vor der "Willkür" der Kunden geschützt...

 

Siehe § 312d BGB

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Danke Kerstin für Deine Erklärung!

 

Inzwischen hat der Händler geantwortet, dass mir sein Porto und der Warenwert erstattet werden; d.h. ich muß nur die Rücksendung bezahlen.

 

Das werde ich dann machen, denn ich weiß nicht was ich mit den 4 m Stoff auf die Schnelle anfangen soll und bunkern ist auch nicht so das Wahre.

 

Danke für eure Hilfe!

 

Gruß

 

Ulrike

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