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Gerwebeanmeldung vom Ehemann ?


Gobolino

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Hallo,ich hab da mal eine Frage.

Könnte mein Ehemann für mich ein (Neben-)Gewerbe anmelden,das auf seinem Namen läuft?Das heißt ,ich würde es dann beträuen.

Ich vermute mal ,dass er dann der Firmeninhaber ist und als solcher auch aufgeführt werden muss.Aber wie sieht es denn mit den anderen Sachen wie Krankenkasse und so weiter aus?Ich meine er zahlt ja schon Krankenkasse,oder wird das dann Anteilig angerechnet?

Weiß das jemand?

Es wäre schön wenn ihr mir helfen könnt.

Ich sollte vielleicht noch schreiben,das mein Mann Dachdecker ist und das ich eine Gewinnabsicht von höchstens 400 Euro habe.

Oh ,ich habe auch noch einen 400 Euro Job,dewegen kann ich das Gewerbe auch nicht selber anmelden,sonst muss ich den Krankenkassenbeitrag abführen und dann lohnt sich das alles für mich nicht.

 

Hoffnungsvolle Grüße

Dani

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Sei mir nicht böse, aber mit falschen Angaben zu versuchen, sich seiner gesetzlichen Pflichten zu entledigen... Da gibt es ein paar Wörter für, und die sind alle nicht so schön... :o

 

Ich glaube nicht, dass wir das hier weiter diskutieren müssen, oder sehe ich das falsch? Ich hoffe doch, nicht :rolleyes:

 

Zu deiner ersten Frage: Wenn man bereits eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hat, braucht man für ein "Nebengewerbe" keine weiteren SV- oder anderen Vers.-Beiträge abzuführen, jedenfalls nicht bei dem Verdienst (keine Ahnung, ob es da eine Grenze gibt; mit unserer GbR war/ist das jedenfalls bei keinem der Fall).

Der Arbeitgeber muss normalerweise über eine Nebentätigkeit informiert werden (guckt mal in den Arbeitsvertrag; meist steht da sowas drin).

 

Liebe Grüße, nichts für ungut,

 

Kerstin

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Ich bin auch berufstätig und habe ein Gewerbe angemeldet - wenn Du bzw. dann Dein Mann unter einer bestimmten Summe an Einnahmen bleibst, fallen keine weiteren Kosten an. Informiere Dich vielleicht bei der IHK.

 

Kerstin - Dein Kommentar ist völlig unangebracht - ich hoffe, Du bist selbst so redsam, wie Du hier immer schreibst. :mad:

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Hallo Dani,

 

da würde ich mal lieber die Finger von lassen :rolleyes: Dieses beabsichtigte Konstrukt ist nicht gerade einfach :eek:

 

Natürlich sieht es auf den ersten Blick günstiger aus, wenn Dein Mann ein Nebengewerbe anmeldet. Aber: Genaugenommen bist Du dann als seine Angestellte zu sehen und auch wenn Du vom Gehalt her nicht lohnsteuerpflichtig wirst weil ihr unter 400 Euro bleibt, so muss er Dich doch bei der Berufsgenossenschaft versichern! Verbunden mit diversen, sehr strengen Auflagen, was z.B. Arbeitssicherheit angeht, den Aushang der BG in den Geschäftsräumen, Vorhandensein von Verbandsmaterial etc. etc. Ich würde es nicht riskieren, das "schwarz" zu machen. Einzige Ausnahme: Ein Einmannbetrieb, der Geschäftsinhaber selbst braucht sich nicht bei der BG versichern.

 

Abgesehen davon rücken Euch dann noch verschiedene andere Leute auf den Hals: Finanzamt (monatliche Umsatzsteuervoranmeldung und -entrichtung), IHK oder Handwerkskammer, Müllabfuhr etc....ich hatte mal ein Gewerbe in diesem geringen Volumen (konnte aber die Kleingewerberegelung nicht in Anspruch nehmen, deshalb die monatliche Umsatzsteuer :banghead: ) und weiss wovon ich rede. Der Aufwand stand in keiner Relation :( Überleg Dir lieber etwas anderes :rolleyes:

Bearbeitet von Birgit_M
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1. ich möchte Kerstins Aussage unterstützen

2. die Umsetzung geht nur dann (ohne Probleme), wenn die AGs Nebentätigkeiten erlauben. Wenn nicht, ist das ein Kündigungsgrund.

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Hallo,

befor mir hier kriminelle Machenschaften unterstellt werden,möchte ich darauf hinweisen,dass ich mich nur informieren wollte ,ob so etwas möglich ist.

Das ist es nicht und ich werde mir was anderes überlegen.

Ich wunder mich nur ,weil ich einige Verkäufer kenne,wo Männer als Inhaber angegeben werden.Bei dem was dort angeboten wird ,kann ich mir nicht vorstellen,das dies ein Mann gemacht hat.

Nichts gegen die Männer,aber Tüddelkram ist irgendwie nicht ihr Ding:D

Das können doch alles keine Verbrecher sein!!!:confused:

 

 

Liebe Grüße

Dani

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Dani, lass Dich nicht verrücktmachen. Daran ist nichts ungesetzliches und ich keine jede Menge Leute, die das auch machen.

Ungesetzlich bzw. Schwarzarbeit wäre es eher, wenn kein Gewerbe angemeldet werden würde.

 

Ich hasse dieses ständige Aufdiefingerklopfen und Besserwisserei - ständig wird darauf rumgeritten, dass man was ungesetzliches machen könnte.

Allerdings verstehe ich auch nicht, warum hier solche Fragen immer wieder gestellt werden - die Antworten sind ja doch immer dieselben - von den selben:o

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1. ich möchte Kerstins Aussage unterstützen

2. die Umsetzung geht nur dann (ohne Probleme), wenn die AGs Nebentätigkeiten erlauben. Wenn nicht, ist das ein Kündigungsgrund.

 

quatsch. nur wenn die nebentätigkeit dasselbe wie die haupttätigkeit ist und die haupttätigkeit nicht darunter leidet (z.b. Nachtarbeit) kann der AG das verbieten.

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Es gibt Arbeitsverträge, in denen ist jedwede Nebentätigkeit explizit verboten. Du kannst ja sagen, dass das Quatsch ist und es trotzdem machen in der Hoffnung, vor Gericht Recht zu bekommen. Sollte dies geschehen, findet der AG fix 2 weitere Gründe, Dich abzumahnen und dann haste Deinen Job die längste Zeit gehabt.

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Es gibt Arbeitsverträge, in denen ist jedwede Nebentätigkeit explizit verboten. Du kannst ja sagen, dass das Quatsch ist und es trotzdem machen in der Hoffnung, vor Gericht Recht zu bekommen. Sollte dies geschehen, findet der AG fix 2 weitere Gründe, Dich abzumahnen und dann haste Deinen Job die längste Zeit gehabt.

 

 

Der Arbeitgeber darf den Nebenjob nicht verbieten! Nur wenn man Konkurrenzarbeiten macht, oder der Hauptjob leidet. Sollte so was in einem Arbeitsvertrag drin stehen, ist dieser gesetzeswidrig!

 

LG von Sandra

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Wenn dein Mann das Gewerbe anmeldet, ist er eben rechtlich voll dafür verantwortlich. Und bei Überschreiten bestimmter Gewinngrenzen muß er auch mehr Krankenversicherung zahlen. (Zum Beispiel) Natürlich muß er Einnahmen auch versteuern, ggf. Beiträge für Kammern zahlen etc. Abgesehen davon, daß sein Arbeitgeber einer Nebentätigkeit auch zustimmen muß.

 

Allerdings bist du ja aus Sicht der Krankenversicherung im Hauptberuf "Hausfrau". Und auch da darfst du dazuverdienen (auch selbständig) und der Krankenkassenbeitrag wird erst bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen fällig. (Und Einkommen ist hier nicht der Umsatz, sondern der Gewinn. 400 EUR Gewinn im Monat können für ein Nebengewrbe verflixt viel sein...)

 

Wie das bei einem 400 EUR Job aussieht kann ich dir nicht sagen, denn über den werden ja auch Sozialversicherungsbeträge für dich abgeführt.

 

Ich würde dir empfehlen, erst mal mit deiner Krankenkasse zu telefonieren und genau zu erfragen, wann welche Beiträge tatsächlich auf dich zukommen.

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Hallo,

ein paar Punkte solltest du vorab klären:

1. Krankenkasse. Eine selbständige Tätigkeit ist bis zu einem Gewinn von 400 € nicht (für dich) versicherungspflichtig. Ich nehme an dass du bei deinem Mann mitversichert bist. Alle Tätigkeiten werden zusammengerechnet.

Nachlesen kannst du das im SGB IV § 8 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit. Soweit noch einfach...

Du hast aber schon einen 400 € Job. Somit, wie du schon sagst, rechnet es sich nicht, da du dich in diesem Fall selber versichern müsstest wenn du über die 400 € Grenze kommst. (Das hast du ja vor ....).

2. Arbeitsvertrag. Es ist richtig dass man sich eine Nebentätigkeit vom Arbeitgeber nicht genehmigen lassen muss, aber (jetzt kommts) man muss selber prüfen, ob die Haupttätigkeit dadurch in Mitleidenschaft gezogen würde. Dann ist man verpflichtet den Arbeitgeber um Erlaubnis zu fragen und die Nebentätigkeit genehmigen zu lassen, oder auch wenn eine Nebentätigkeit, egal welche Form, im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist (Und das ist nicht rechtswidrig!)

3.Gesetzliche Unfallversicherung/ Berufsgenossenschaft:

Ja! Du, oder dein Mann, ihr seid als Unternehmer versicherungspflichtig!

Zuständig ist, denke ich in deinem Fall, die Textil- und Bekleidungsberufsgenossenschaft. Der Beitrag wird ab dem Tag der Gewerbeanmeldung fällig!

Ausnahme: Kraft Satzung versicherte Unternehmer, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (Arbeitstag = 8 Stunden) jährlich arbeiten, können sich auf Antrag befreien lassen. Auch hier sehe ich in deinem Fall ein großes Problem, da du ja nicht der Unternehmer sein würdest.

4.Finanzamt: Man möchte es nicht glauben, aber hier gibt es fast kein Problem. Du muss deinen Erfassungsbogen für das Gewerbe ausfüllen und (mindestens) einmal pro Jahr deine Gewinn/Verlustrechnung in die Steuererklärung mit einbeziehen. Sollte jedoch dein Nebengewerbe größer werden, bzw. der Umsatz zu hoch, so ist auch hier etwas mehr Papierkram (Voranmeldungen jeder Art, etc.) notwendig aber auch keine große Affäre. Dann jedoch würde ich dir einen Steuerberater dringend empfehlen; außer du hast selber das Wissen.

 

In deinem Interesse würde ich dir raten dich vorab, bei allen Stellen genauestens zu erkundigen sonst bleibt euch, außer Arbeit, am Ende mehr Lasten als Nutzen übrig. Dann sind deine 400€ Gewinnvorstellung ganz schnell verraucht.

 

Edit: Achtet auf die Berufsgenossenschaft! Eine gesetzliche Unfallversicherung kann auch durch die Satzung der BG begründet sein!!

Nicht dass ihr mal teure Post bekommt. Siehe Sozialgesetzbuch7, Hier §2 und §3 und ff

LG Axel (SichmitBehördenrumschlagenderBuchführungundgesamtenPapierkramerledigenderEhemann;))

Bearbeitet von Kirschkern-Anja
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Als geringfügig Beschäftigte darf man 400 Euro verdienen, weil der Arbeitgeber die Sozialabgaben pauschal abführt. Bei einer selbständigen Tätigkeit darf der Gewinn ( nach Abzug aller Aufwendungen und Steuern) monatlich nicht über 355 Euro liegen, sonst werden Krankenkassenbeiträge fällig. Habe diese Auskunft vor 5 Wochen von meiner Krankenkasse bekommen.

LG

Claudia

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Als geringfügig Beschäftigte darf man 400 Euro verdienen, weil der Arbeitgeber die Sozialabgaben pauschal abführt. Bei einer selbständigen Tätigkeit darf der Gewinn ( nach Abzug aller Aufwendungen und Steuern) monatlich nicht über 355 Euro liegen, sonst werden Krankenkassenbeiträge fällig. Habe diese Auskunft vor 5 Wochen von meiner Krankenkasse bekommen.

LG

Claudia

 

Dann würde ich meine Krankenkasse auf dasSGB4 hinweisen. Da ist das geregelt.

400€ Gewinn aus allen Nebentätigkeiten zusammengezählt, ob selbständig oder nichtselbständig, sind die Grenze.

LG

Axel

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Hallo,

 

bin ganz neu hier und mein erster Beitrag in diesem SUPERFORUM.

 

Wenn Dein Ehemann ein Gewerbe auf seinen Namen anmeldet ist es so, das er für die ersten zwei Jahre monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben hat. Dann halt noch die Gewinnermittlung, Gerwebesteuererklärung einmal im Jahr.

Krankenversicherung kommt zusätzlich nicht auf ihn zu, sofern er es als Nebengewerbe anmeldet und hauptberuflich bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Rentenversicherung kommt auch nicht extra auf ihn zu.

Wenn er Dich anstellt, bist Du als Ehefrau ein mitarbeitendes Familienmitglied. Hier wird dann seitens der Krankenkasse erstmal geprüft, ob Dein Lohn überhaupt der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Das nächste ist dann das Finanzamt: Hierfür müsstest Du ein Extrakonto haben um überhaupt den Lohn als Betriebsausgabe behandeln zu dürfen. Hier wäre ich aber super vorsichtig, weil bei Deiner jetzigen Absicht von 400 € Gewinn, wahrscheinlich von Dir nicht berücksichtigt wurde, das Dein Lohn ja absetzbar wäre. Kann sein, das die das als Hobby einstufen und alles nicht anerkennen.

Rufe doch mal bei irgendeiner Krankenkasse an und frage nach, wie es sich verhält mit Deinem Minijob und einer unternehmerischen Tätigkeit, bezgl. der Krankenkassenbeiträge. Dann frage bei der Rentenversicherung nach, ob Du mit Deinem Vorhaben evtl. Pflichtmitglied bist und da zahlen müsstest.

Das könnte dann alles teuer werden.

Ich war ebenfalls erst hauptberuflich Angestellte und Nebenberuflich selbständig. Nun bin ich hauptberuflich selbständig. Mache Dich erstmal schlau bei den Kassen, bevor Du das Geld für die Gewerbeanmeldung ausgibst. Die beraten Dich und solange wie Du noch nichts angemeldet hast, musst Du an die nichts bezahlen und kannst Dich hierüber hinweg schlau machen.

Ich würde sowieso lieber dort nachfragen, denn die können Dir alles hundertprozentig genau erklären und dann auch mit allen wenn und abers die es gibt. Auch beim Finanzamt kannst Du Dich vorher schlau machen.

Die beissen nicht. Und wer weiß, vielleicht fallen die Antworten ganz positiv aus und Du kannst es auf Deinen Namen anmelden.

Aber vergiss auf jeden Fall in der ganzen Überlegung nicht, bei der Rentenkasse anzurufen!!! Sollest Du mit Deinem Vorhaben Pflichtmitglied sein, wird das ziemlich teuer.

Ich möchte hier nicht rummeckern oder ähnliches, aber mache Dich wirklich erstmal schlau, wie es wäre, wenn Du alles auf Dich anmeldest.

Was willst Du denn überhaupt machen?

 

Wenn Du noch fragen hast, kannste mich auch gern anschreiben.

 

:)

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Wenn Dein Ehemann ein Gewerbe auf seinen Namen anmeldet ist es so, das er für die ersten zwei Jahre monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben hat. :)

 

Das ist nur bedingt richtig. Wenn es nämlich (wie auch in diesem Fall) nur ein Nebengewerbe ist, dann kann der Ehemann von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.

 

LG von Sandra

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Ja klar. An die habe ich nicht gedacht. Bei mir ist ja die Absicht da, Gewinn zu erziehlen und somit führe ich ja auch die Umsatzsteuer ab. Da möchte ich natürlich aufgrund der Vorsteuer keinen Gebrauch von machen.

Aber das ist richtig. Sorry.

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Das ist nur bedingt richtig. Wenn es nämlich (wie auch in diesem Fall) nur ein Nebengewerbe ist, dann kann der Ehemann von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.

 

LG von Sandra

 

Was ist denn die Kleinunternehmerregelung bitte?

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Ja klar. An die habe ich nicht gedacht. Bei mir ist ja die Absicht da, Gewinn zu erziehlen und somit führe ich ja auch die Umsatzsteuer ab. Da möchte ich natürlich aufgrund der Vorsteuer keinen Gebrauch von machen.

Aber das ist richtig. Sorry.

 

 

Das hat überhaupt nichts mit Gewinnabsicht zu tun! Wer ein Gewerbe anmeldet, muss immer eine Gewinnabsicht haben, sonst würde es Liebhaberei sein und nicht anerkannt werden. Aber es gibt für Kleinunternehmen die Möglichkeit bis zu einem bestimmten Umsatz, (ich will jetzt nichts falsches sagen, glaube 17.500 Euro) sich umsatzsteuerbefreien zu lassen. Also man führt keine Umsatzsteuer ab, kann natürlich auch keine Vorsteuer geltend machen.

 

LG von Sandra

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