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"Eigenes Label" Wie ist das mit den Rechten?


Eyeore

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Hallo,

 

durch mitlesen eines Threads kamen mir folgende Gedanken:

 

Was ist der Unterschied zwischen "eigenes Label" und "Label"?

Viele von euch haben sich ja eigene Labels kreiert und bei Namensb...de usw machen lassen.

Viele von euch nähen diese auf Kleidung usw. und verkaufen sie dann auch.

Dann gibt es ja Designer die ihr "Eigenes Label" haben. Die sind ja geschützt...

Muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen (wie die Großen) oder kann man einfach ein "ausgedachtes" Label auf seine genähten Dinge nähen und (mit Gewerbeanmeldung natürlich) verkaufen.:confused:

Wo kann man eigentlich nachprüfen ob ein "Name" schon vergeben ist?

 

Ich hoffe ihr versteht was ich meine. Habe über die Suche hier nichts gefunden.

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Top-Benutzer in diesem Thema

Prüfen kann man das auf der Seite des Patentamtes. Wo genau weiß ich nicht mehr, da müsstest du dich mal durchklicken.

Wenn er noch nicht vergeben ist, kann man sich den Namen patentieren/schützen lassen für 10 Jahre. Das kostet meine ich 300 oder 400€.

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Genau, dazu kommen aber auch noch Anwaltsgebühren, da diese Prüfung und Eintragung durch einen Anwalt erfolgen sollte.

 

Man sollte grundsätzlich durch einen Anwalt prüfen lassen, ob es Name oder eine Marke schon eingetragen ist.

 

Man muß sich aber nicht unbedingt eine Marke eintragen lassen. Denn wenn Du beweisen kannst, dass du ein Label z.B. als erstes verwendet hast, so unterliegt es Deinem Urheberrecht.

 

Ich habe auch mal überlegt ob ich mir eine Marke eintragen lassen soll, allerdings ist das wirklich sehr teuer. Alles in allem ist mann dann mit gut 600 bis 800 EUR dabei....

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Hallo,

 

das ist wirklich nicht billig und rentiert sich dann auch nur, wenn man ein "großes" Gewerbe anmeldet.

 

Allerdings weiß man nach einer Prüfung auch nicht zu 100% ob es den Markennamen wirklich nicht gibt,

sollte er schon verwendet werden - aber nicht eingetragen sein...:cool:

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Allerdings weiß man nach einer Prüfung auch nicht zu 100% ob es den Markennamen wirklich nicht gibt,

sollte er schon verwendet werden - aber nicht eingetragen sein...:cool:

 

Wenn er nicht eingetragen ist, dann weiß man es nicht nein. Aber da kann man ja auch mal googeln. Leute die ihre Sachen mit eigenem Label verkaufen, haben vielleicht auch schon im Internet damit gehandelt.

 

Willst Du dein eigenes Label gründen, oder weshalb fragst du? *neugierig bin*

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Wenn er nicht eingetragen ist, dann weiß man es nicht nein. Aber da kann man ja auch mal googeln. Leute die ihre Sachen mit eigenem Label verkaufen, haben vielleicht auch schon im Internet damit gehandelt.

 

Willst Du dein eigenes Label gründen, oder weshalb fragst du? *neugierig bin*

 

Googlen tue ich schon seit ca. 1 Jahr danach und habe weltweit nichts gefunden. Deshalb denke ich, daß es nicht verwendet wird...

Um deine Frage zu beantworten: Ja

Allerdings macht mir die Dame auf dem Gerwerbeamt ein Problem.

Sie akzeptiert die Bezeichnung nicht, weil man meine Tätigkeit nicht daraus erkennen kann...:rolleyes:

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Allerdings macht mir die Dame auf dem Gerwerbeamt ein Problem.

Sie akzeptiert die Bezeichnung nicht, weil man meine Tätigkeit nicht daraus erkennen kann...:rolleyes:

 

Was ist denn dadas Problem, wenn ich fragen darf? Ich möchte nämlich auch ein Gewerbe anmelden. Kannst auch gerne ne PN schicken.

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Sie akzeptiert den Namen und die Geschäftsbezeichnung nicht.

Aus der Geschäftsbezeichnung könne man nicht eindeutig erkennen um was es sich da handelt...ich solle doch eine Änderungsschneiderei anmelden.:confused:

Warum wird man eigentlich immer auf Änderungen reduziert, wenn es ums Nähen geht:confused:

Das wäre das Gleiche wenn die zu einer Rechtsanwaltsgehilfin sagt: Nennen sie sich doch Tipse:rolleyes:

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Was haste denn für ne Geschäftsbezeichung? Schneiderei ist doch richtig wenn Du nähen willst. Ist das ein Kleingewerbe was Du anmelden willst oder ein "richtiges"?

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Hallo Jennifer,

 

das Label hat auch eine englische Bezeichnung. Das alleine ist nicht das Problem sondern die Kombination des Labels und der Geschäftsbezeichnung.

Schneiderei und Kunstgewerbe sollte es sein.

Ich möchte mich nicht nur auf das Nähen konzentrieren und das kapiert die Dame nicht. Sie meinte nur: Dann machen Sie doch eine Änderungsschneiderei, ich verstehe nicht warum man unbedingt mehr will...:confused:

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Deine "Fantasiebezeichnung" des Gewerbes hat doch als Einzelunternehmer nichts auf der Gewerbeanmeldung zu suchen. Der Einzelunternehmer muss immer mit seinem Vor- und Zunamen auftreten und darf sich auch nicht Inhaber oder sowas nennen. Ein Fantasiename kann immer nur ein Zusatz sein.

Oder willst du nur unter einem Firmennamen agieren, dann musst du dich minimum in's Handelsregister eintragen lassen. Und was dann damit noch erforderlich ist weisst du, ja?

In der Gewerbanmeldung müssen die ausgeführten Tätigkeiten nunmal aufgelistet werden, aufpassen sollte man falls bestimmte Dinge dem Meisterzwang unterliegen.

 

Ob du dir nun die Kreation deines Labels schützen lassen willst, kannst nur du entscheiden. Schau dich mal bei dpma.de um, da kann man auch mal sehen wie dieses "Schützen" teilweise aussehen kann.

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Hallo sticki,

 

daß mein Fantasiename nicht die Grundbezeichnung ist weiß ich ja.

Es ist auch nicht MEIN Problem es nicht zu verstehen.

Die Dame meinte, daß ich eine simple Änderungsschneiderei anmelden solle.

Das biete ich ja gar nicht an. Sie verbindet Schneiderin mit Änderungen...

Meine Tätigkeiten habe ich sorgfältig aufgelistet. Sie kann das angeblich nicht eintragen. Es geht um Wohndeko usw.

Entweder wäre ich eine Änderungsschneiderei (die Betonung lag auf Änderungen)oder ein Dekoladen...:confused:

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Kunstgewerbe (also nicht Verkauf sondern auch Herstellung) könnte natürlich dann auch wieder als "Künstler" durchgehen. (Wobei die Künstlersozialkasse da wohl eher restriktiv vorgeht.) Dann wäre die Herstellung gar kein Gewerbe. :o

 

Vielleicht packst du einfach mal eine Kiste mit deinen Produkten und gehst damit zu der Dame am Gewerbeamt und zeigst ihr, was du machst. Manchmal hilft das "greifbare".

 

Alternativ kannst du dich mit der Künstlersozialkasse in Verbindung setzen und fragen, was da die Bedingungen sind. Wenn das Gewerbeamt schon sagt, daß das kein Gewerbe ist...

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Wobei ich dachte man kann einen Friseursalon aufmachen wenn man einen Meister beschäftigt....

 

Ganz so ist es wohl nicht, heute erst gelesen:

 

"Alleine übernehmen geht nicht, wegen des fehlenden Meisterbriefs.

Was geht ist, einen Meister als Betriebsleiter/technischen Leiter in Form eines persönlich haftenden Gesellschafters mit hinzuznehmen.

Aber da liegt eben der Hund begraben - 'persönlich haftend'. Wer seine Sinne beisammen hat, wird das nicht für'n Appel und 'n Ei machen (auch wenn es im Handwerk etliche verrentete Meister gibt, die aus Unwissenheit über ihre Haftung den Kopf in solchen Betrieben, die von Leuten geführt werden, die keine Meister sind, hinhalten)."

 

Quelle: traum-projekt.com

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ahja, wieder was gelernt. Ich würd eh keinen Friseursalon aufmachen. Heißt das, dass jemand der sich als Modedesigner selbstständig machen will,auch ein Modedesign Studium haben muß?

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Nun, das eine lässt nun nicht unbedingt auf das andere schließen :rolleyes:...

 

Für welche Tätigkeiten Meisterzwang besteht, kann man gut auf den Seiten der HWK (u.a.) nachlesen.

 

Aber bspw. darf sich nur Fotograf nennen wer auch eine entsprechende Ausbildung hat.

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ich glaube eine änderungsschneiderei darf man ohne meisterbrief aufmachen.

 

aber kann dir die dame bei der gewerbeanmeldung nicht ganz genau erklären

was sie an deinem vorhaben auszusetzen hat?

 

manchmal wundert es mich nicht, daß wir die arbeitslosen nicht wegbekommen.

jeder der eigene ideen hat und sich vielleicht einen eigenen arbeitsplatz schaffen will und kann dem werden steine in den weg gelegt, anstatt ihm zu helfen.

ich will damit nichts gegen den meisterzwang beim handwerk sagen sondern die

staatlichen stellen, wie gewerbeanmeldung u.s.w. sollten mehr hilfestellungen geben und nicht nur die auch andere ämter, wie finanzamt u.ä.

bevor du in unserem land 2,50euro verdienen kannst mußt du erst mal 2500euro investieren in beratungen ect.

 

just my two cents.

 

gute nacht

benzinchen

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Im Zweifelsfall eben "Photokünstler"... :rolleyes:

 

Oder er meldet sein Gewerbe in einem anderen EU Land an, dann kann ihm auch keiner verbieten, hier tätig zu sein. :o

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i

jeder der eigene ideen hat und sich vielleicht einen eigenen arbeitsplatz schaffen will und kann dem werden steine in den weg gelegt, anstatt ihm zu helfen.

 

Den Eindruck teile ich mit dir. Das Gefühl habe ich nämlich manchmal auch

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Allein die Ausgaben, die ich im Jahr habe - fressen den Gewinn doppelt und dreifach auf :mad:

 

Na dann würde ich mir das auch überlegen. Das ist ja ne Milchmädchenrechnung.

Wenn ich draufzahlen würde, würd ichs sofort lassen.

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@jc-bears

 

seit Handwerksverordnung von 2004 sind Damen - und Herrenschneider zulassungsfreie Berufe.

 

Auf die Frage der Umwandlung einer Änderungsschneiderei in eine Schneiderei

ohne Einschränkungen heißt es auf der Seite der HWK Stuttgart weiterhin, dass o.g. Berufe von jedem ausgeübt werden können und dass es keine Einschränkung des Arbeitsgebiets gibt.

 

Also, ich lese daraus, dass JEDER (egal ob Ausbildung oder nicht) nicht nur Damen und Herrenkleidung schneidern darf, sondern ebenso Kissen, Bettwäsche, Tischdecken, Taschen.....

 

@eyeore

Ich weiß nicht, wie detailiert deine Tätigkeitsliste ist. Sicher soll man alles berücksichtigen, was man vielleicht nicht sofort aber in Zukunft tun möchte, um später Ergänzungmeldungen zu vermeiden. Aber statt alles einzeln aufzuführen, ist es besser, alles so weit wie möglich unter einem Oberbegriff zusammenzuführen.

Zum Beispiel: Entwurf, Herstellung, Handel und Verkauf von Kleidung, Deko- und Geschenkartikeln und entsprechendem Zubehör. Damit müsstest du nicht nur nähen, schrauben, kleben, löten etc. können, sondern auch Material, Arbeitsanleitungen, Schnitte etc verkaufen dürfen.

Unter den Begriffen Dekoration und Geschenk lässt sich ja fast alles unterbringen.

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