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Gewerbliche Nutzung von Schnittmustern und Anleitungen


smila

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Hallo liebe Hobbyschneiderinnen und -schneider!

 

Bei fast allen Verlagen ist es zur Zeit so, dass Anleitungen aus Büchern und Heften NICHT gewerblich genutzt werden dürfen. Es hilft ein Blick ins Buch bzw. ins Heft. So etwas steht immer drin. Und wenn man unsicher ist, schreibt man den Verlag an. Ich habe vor ca. 3 Jahren Ottobre angeschrieben, weil ich etwas für einen Wohltätigkeitsbasar machen wollte. Das wurde nicht gestattet.

 

Warum schreibe ich das? Es ist anscheinend immer noch nicht allen klar. Was passiert, wenn man die Anleitung trotzdem gewerblich z.B. im Dawanda Shop nutzt? Man muss (mindestens) mit einer Abmahnung seitens des Verlages rechnen.

 

Mich beschäftigt gerade ein solcher Fall. Deswegen hier noch einmal ganz deutlich: Bitte seht VORHER in euren Anleitungen nach, wie sie genutzt werden dürfen.

 

Liebe Grüße, Smila

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Hallo Smila

 

mhhh also man mag mir Boshaftigkeit unterstellen aber bei solchen Fällen ist es doch eher "nicht Wissen wollen" statt "nicht Wissen".....*duckundwegrenn*:D

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Oder ein Nachlesen in den falschen Foren...

 

Ich stolperte kürzlich darüber, daß es in den USA wohl so was wie "fair use" gibt und ein Schnitthersteller dort die gewerbliche Nacharbeitung (zumindest im kleinen Rahmen einer Einzelperson) gar nicht so ohne weiteres verbieten kann, weil es dem "fair use" einer gekauften Anleitung widersprechen würde.

(Keine Ahnung, ob das so ist, ich habe es auch nur gelesen.)

 

Und wer dann vor allem in englischsprachigen Foren unterwegs ist, der mag auch einfach falsche Infos aufschnappen.

 

(Außerdem sind die ganzen Dawanda Verkäufer doch eh nicht gewerblich... die machen das nur privat... :rolleyes: )

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Hallo!

 

Ich denke, da sollte man schon bisschen genauer formulieren , wie und was bzgl. Dawandashop (in Deinem Beispiel) nicht OK ist - so klappt es dann auch mit den Meinungen besser. Da ich nicht genau weiß, in welche Richtung gefragt wurde, kann schon sein, dass meine Antwort knapp daneben ist.

 

Es ist schon klar, dass ich eine gekaufte Anleitung nicht einfach "vermehren" und weiter verkaufen kann.

 

Aber wenn jemand z.B. Tatütas verkauft, das heißt noch lange nicht, dass sie dafür mein Ebook verwendet hat. Selbst wenn sie es gekauft hat. Es gibt viele einfach Sachen, die man nur einmal erfinden kann und wie man sie immer näht, es bleibt immer wieder ein Kulturbeutel, Handytasche, Lätzchen usw. Ob ich den Zipp am Anfang oder fast am Ende reinnähe, sieht man hinterher nicht, ob ich meine - deine - seine Anleitung benutzt habe , oder einfach nur 2 Tage lang ausgetüftelt habe - sieht man auch nicht.

 

Es gibt auch Sachen, die man nur so und nicht anders nähen kann - das heißt, die Anleitung ist immer gleich, egal ob von Frau Müller oder von Frau Meier geschrieben. Versuche es dann mal rauszufinden, ob das jetzt nach Deine Anleitung genäht wurde!

 

Und so lange man die Schnitte /Schnittmuster als solches kaum bis gar nicht schützen kann, wie genau will man die Anleitung schützen. Würde mich auch mal sehr interessieren.

 

Ist mir mal passiert:

Ich habe mal was bei Dawanda verkauft. Die Woche drauf hat die Tante bis aufs Haar (Ok, andere Stoffe) das gleiche Zeug angeboten. Als Privat natürlich, nur als Entspannung in der Freizeit genäht.

ICH DENKE, sie hat es auseinander genommen und nachgemacht.

Der ANWALT SAGT, kannst nicht beweisen, vergiss es.

Es ging lediglich um ein 6,-€ Artikel, trotzdem fand ich es nicht berauschend. ABER das Geld und die Nerven zum klagen hatte ich auch nicht, und nach anwalts Meinung hätte ich auch keine Chance, da es nicht um ein ARtikel ging, der soooo einzigartig unverwechselbar war - auch wenn ich selber den Schnitt rausgetüftelt habe.

 

Ja, so was ärgert mich auch. Allerdings sieht es sicherlich anders aus, wenn ein Verlag klagt - der kann doch die Anwälte bezahlen und gewinnt womöglich auch!

 

LG

Dora

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@smila: Wenn ich etwas für einen Wohltätigkeitsbasar nähe, gilt es als gewerblich? Das war mir tatsächlich nicht bewusst, ABER ich habe es noch nie gemacht :)

 

So soder so: ich finde es generell immer ruselig, wenn sich Menschen an den Ideen anderer bereichern. Aber das wurde hier ja schon etwa 769 mal diskutiert.

 

EDIT: Eigentlich ist es logisch, dass es als gewerblicher Verkauf gilt...

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Hallo!

(...)

Es gibt auch Sachen, die man nur so und nicht anders nähen kann - das heißt, die Anleitung ist immer gleich, egal ob von Frau Müller oder von Frau Meier geschrieben. Versuche es dann mal rauszufinden, ob das jetzt nach Deine Anleitung genäht wurde!

(...)

Da hast du sicherlich recht.

 

In meinem Fall ist es so, dass zum einen von der Verkäuferin eingeräumt wurde, dass die Anleitung aus einem Nähbuch stammt, dass zum anderen es eine äußerst spezielle Idee war. Sie sagt, dass sie nicht wusste, dass man die Anleitung nicht so verwenden darf. Deswegen mein Beitrag. Als Hinweis für die, die es auch nach 769 ;) Diskussionen noch nicht mitbekommen haben. Ich dachte, ich sage es auch mal hier und ich habe es im Blog gesagt... vielleicht erreiche ich ja jemanden?

 

Allerdings sieht es sicherlich anders aus, wenn ein Verlag klagt - der kann doch die Anwälte bezahlen und gewinnt womöglich auch! (..) LG

Dora

 

Ja, eine Abmahnung in so einem Fall kommt nicht vom Autor, sondern vom Verlag, denn hier wurden die Nutzungsrechte des Verlages verletzt.

 

@smila: Wenn ich etwas für einen Wohltätigkeitsbasar nähe, gilt es als gewerblich? Das war mir tatsächlich nicht bewusst, ABER ich habe es noch nie gemacht :) (...)

 

Ich denke die Geschichte mit dem Wohltätigkeitsbasar hätte man auch anders sehen können, aber meine Nachricht von Ottobre war eben damals so. Ob das heute noch immer so gehandhabt wird, kann ich nicht sagen.

 

Ich will mit meinem Beitrag nur darauf hinweisen, erkundigt euch VORHER, ob direkt beim Verlag oder im Heft bzw. Buch und dann entscheidet, was ihr tut.

 

Liebe Grüße, Smila

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Ähm...

 

Darf man fragen, was genau die Sündige mit der Anleitung gemacht hat?

 

Hat sie die Anleitung einfach unter den Kopierer geschoben , verpackt und verschickt? Oder hat sie den Text kopiert ? oder ....

 

In den Bücher steht irgendwie immer drin, "Bilder und Texte dürfen nicht veröffentlicht werden" - ich kann mir jetzt gerade nichts Abweichendes vorstellen. Und wenn Du konkret sagst, das und das geht nicht, dann weiß man zumindest, dass man das und das nicht machen darf. ( Was natürlich keinen daran hindern wird dies und dies zu probieren.)

 

LG

Dora

Bearbeitet von dorafo
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Huhu!

 

Eigentlich möchte ich den aktuellen Fall nicht zur Diskussion stellen. Ich wollte nur den Hinweis geben, dass Anleitungen aus Büchern und Heften meist nicht gewerblich zu nutzen sind. Damit ist gemeint, dass die nach den Anleitungen genähten Sachen nicht verkauft werden dürfen bzw. nicht für den Verkauf nach gearbeitet werden dürfen. Und natürlich darf man auch keine Teile des Werks selbst veröffentlichen.

Ein Blick ins Heft oder Buch klärt darüber auf, was gestattet ist und was nicht.

 

Wenn sich jemand entscheidet, es dann doch zu machen, dann ist es seine Entscheidung.

Burda z.B. schreibt: Zitat: "Sämtliche Modelle stehen unter Urheberschutz, gewerbliches Nacharbeiten ist untersagt."

Die Formulierungen in vielen anderen Heften und Büchern sind sinngemäß genauso.

 

Es gibt aber auch Ebooks und Schnittmuster, bei denen das anders ist. Aber auch da findet sich (unter dem Stichwort Nutzungsbedingungen) eine Beschreibung was man damit darf und was nicht.

 

Wie gesagt, es ist wirklich eine gute Idee sich VORHER zu informieren, denn im Nachhinein könnte man sonst unter Umständen kostspieligen Ärger bekommen.

 

Liebe Grüße, Smila

Bearbeitet von smila
Rechtschreibfehler ;)
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Hallo,

 

ich denke auch, dass es eher schwer ist nachzuweisen.

Ich habe zum Beispiel mehrere Schnittmuster einer Harmeshose.

 

Darunter

einmal aus einem Heft - darf ich nicht verwenden

einmal ein Schnittmuster (hab ich selber etwas verändert) - darf ich laut Schnittmuster in geringer Anzahl herstellen und verkaufen

einmal ein Schnittmuster - darf ich laut Schnittmuster unbegrenzt herstellen und verkaufen

 

Ich habe schon alle Schnittmuster genutzt, darunter das erste tatsächlich nur für mich (bzw. meine Kinder), die anderen auch zum Verkauf.

 

Aber, die Hosen sehen alle gleich aus. Da sieht man am fertigen Produkt keinen Unterschied, außer den, den ich daraus mache.

Und jetzt?

 

Ich meine das gleiche ist es doch mit Pullovern und Shirt in Standard. Ich meine das hat zwei Teile, zwei Ärmel, einen Halsausschnitt.

Da kann doch niemand kommen und sagen: Das ist aber mein Shirt...

 

LG Mondschein

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@smila: Wenn ich etwas für einen Wohltätigkeitsbasar nähe, gilt es als gewerblich? Das war mir tatsächlich nicht bewusst, ABER ich habe es noch nie gemacht :)

 

So soder so: ich finde es generell immer ruselig, wenn sich Menschen an den Ideen anderer bereichern. Aber das wurde hier ja schon etwa 769 mal diskutiert.

 

EDIT: Eigentlich ist es logisch, dass es als gewerblicher Verkauf gilt...

 

 

Ja, es ist auch logisch, denn immer wenn man etwas einstellt oder einkauft, um es weiter zu verkaufen, handelt man gewerblich.

 

Das ist z.B. auch der Fall bei den findigen Menschen, die beispielsweise 20 Festplattenrekorder beim bekannten Discounter einkaufen, weil seine Filiale die von 130 auf 30€ reduziert anbietet und sie dann "von privat" über ebay für 80 oder 100 € weitervertickert (Ware, Menge und Preise beliebig austauschbar) Dieser Mensch riskiert eine Abmahnung, weil er : weder ein Widerrufsrecht einräumt, noch das Versandrisiko übernimmt und zudem noch durch den Standardsatz von wegen Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließt. Da kann der vermeintlich schnelle Gewinn recht schnell ins Negative gehen.

 

Aber das ist jetzt offtopic.

 

Zu Schnittmustern und Urheberrecht und dem schönen Satz von Burda (und Ottobre u.ä.), daß alle ihre Schnitte dem Urheberrecht unterliegen würden, habe ich mich irgendwann schon mal ausführlich geäußert, Stichwort Schöpfungshöhe. Auch Burda kann mit dieser Aussage nicht an Recht und Gesetz drehen und viele ihrer Schnitte werden gemeinfrei sein. Die Beurteilung im Einzelfall unterliegt dem Richter in letzter Instanz, jeder vorher kann nur seine Meinung dazu kundtun.

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J(...)

Zu Schnittmustern und Urheberrecht und dem schönen Satz von Burda (und Ottobre u.ä.), daß alle ihre Schnitte dem Urheberrecht unterliegen würden, habe ich mich irgendwann schon mal ausführlich geäußert, Stichwort Schöpfungshöhe. Auch Burda kann mit dieser Aussage nicht an Recht und Gesetz drehen und viele ihrer Schnitte werden gemeinfrei sein. Die Beurteilung im Einzelfall unterliegt dem Richter in letzter Instanz, jeder vorher kann nur seine Meinung dazu kundtun.

Vielen Dank für deinen Beitrag. Ich glaube das bringt es ziemlich gut auf den Punkt. :)

 

(...)

Ich denke Smilas Fall bezieht sich schon auf etwas was man nicht an jeder Straßenecke findet. (...)

Gruß, Bianca

Das stimmt.

 

Ich wollte einfach nur darauf hinweisen: jeder sollte sich VORHER informieren und dann seine Entscheidung treffen.

Liebe Grüße, Smila

Bearbeitet von smila
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Hallo,

 

nun ich muss auch mal meinen Senf dazu geben. Seitdem amerikanisches Gebaren auch in deutschen Landen Einzug gehalten hat, verdienen leider Heerscharen (sonst arbeitsloser?) Rechtsanwälte ihr Geld allein mit, alles zu hinterfragen und abzumahnen.

Der Schutz des Urheberrechts ist völlig in Ordnung - ich würde auch nicht wollen, dass meine Ideen abgekupfert werden.

Aaaaaaaaaaaaaaber: wenn - ich weiß leider nicht mehr wo ich das gelesen habe - Autoren ein copyright auf einen Kreis legen, finde ich das schon sehr denkwürdig. Im Übrigen sollen sich die Verlage mal an die eigene Nase fassen - was dort als eigene Ideen verkauft wird - na ja.

Und somit schließe ich mich der einhelligen Meinung dieser Runde an - es geht wahrscheinlich um außergewöhnliche Kreationen, deren Individualität sofort erkennbar ist.

Zu bedenken möchte ich allerdings auch geben, dass nicht jedes Unternehmen die gewerbliche Verwendung seiner Stoffe zulässt.

Viele Grüße

kawkas

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Apropos Schöpfungshöhe.

 

Jeder weiß ja mitlerweile, dass jedes Foto dem Urheberrecht unterliegt.

 

Glaubt nun jemand wirklich, dass das Erstellen/Zeichnen/Konstruieren auch eines einfachen Schnittmusters weniger Schöpfungshöhe erfordert als ein kurzes Knopfdrücken an einem Fotoapparat?

 

Ich beanspruche jedenfalls auf jedes von mir erstellte Schnittmuster das Urheberrecht.

 

LG Ursel

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Apropos Schöpfungshöhe.

 

Jeder weiß ja mitlerweile, dass jedes Foto dem Urheberrecht unterliegt.

 

Nicht ganz, auch da gibt es inzwischen Urteile, die einzelnen Bildern genau diese nötige Schöpfungshöhe absprechen, weil zu trivial.

 

Allerdings ist es komplett unabsehbar wie im Streitfall ein Richter entscheidet, denn der ist zwar sachkundig was das Gesetz betrifft, aber in der Regel nicht was Schnittmuster o.ä. betrifft.

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Vielen Dank für deinen Beitrag. Ich glaube das bringt es ziemlich gut auf den Punkt. :)

 

Hallo,

 

kann es sein, dass du da etwas falsch verstanden hast? Oder ich :confused:

Ich habe Tauchmaus' Beitrag so verstanden, dass für das Urheberrecht Schöpfungstiefe vorhanden sein muss und dass die meisten Schnittmuster von Burda gemeinfrei sind. Gemeinfrei heisst, auf den Schnittmustern liegt KEIN Urheberrecht.

 

Grüße

Elke

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Letztlich klärt das im Streitfall der Richter und man es darauf ankommen lassen will sollte jeder selbst entscheiden der entsprechende Schnittmuster, Anleitungen u.ä. gewerblich nacharbeitet.

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Letztlich klärt das im Streitfall der Richter und man es darauf ankommen lassen will sollte jeder selbst entscheiden der entsprechende Schnittmuster, Anleitungen u.ä. gewerblich nacharbeitet.

 

Wenn eine solche Klage nicht von vornherein abgewiesen wird, mit der Begründung, dass der Streitgegenstand nicht urheberrechtsfähig ist. Und zahlen tut in dem Fall der Kläger die Gerichtskosten trotzdem. Würde ich mir als Kläger daher auch überlegen.

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Wer davon ausgehen will... bitte schön, soll er/sie/es... sparen wir uns zukünftig derartige Hinweise und Diskussionen. Freibriefe gibt's hier trotzdem nicht.

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Hallo,

 

kann es sein, dass du da etwas falsch verstanden hast? Oder ich :confused:

Ich habe Tauchmaus' Beitrag so verstanden, dass für das Urheberrecht Schöpfungstiefe vorhanden sein muss und dass die meisten Schnittmuster von Burda gemeinfrei sind. Gemeinfrei heisst, auf den Schnittmustern liegt KEIN Urheberrecht.

 

Grüße

Elke

Nein, ich habe sie genauso verstanden. :rolleyes: Und sie hat absolut recht. Manche Schnittmuster lassen sich nicht schützen, andere schon. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass man sich VORHER informieren sollte.(*schallplattemitsprung*)

 

In dem erwähnten Fall, war einerseits der Wiedererkennungswert so hoch, dass mich zig Leute angeschrieben haben, nach dem Motto: "Hey, das ist doch von dir." und anderseits war der Person nicht klar, dass sie die Idee 1. nicht gewerblich nutzen darf und 2. nicht unter eigenem Namen in einer Zeitschrift veröffentlichen darf. Sie sagte, sie wusste das nicht. Jetzt ist der Jammer groß. DAS ist der Anlass für diesen Thread.

 

Wer davon ausgehen will... bitte schön, soll er/sie/es... sparen wir uns zukünftig derartige Hinweise und Diskussionen. Freibriefe gibt's hier trotzdem nicht.

So ist es.

 

Ich will überhaupt nicht darüber diskutieren, wie ich es finde, dass sich manche einen Pfotenabdruck schützen lassen. :rolleyes: Oder ein © auf einen einfachen Einkaufbeutel kleben.

 

Wer sich vorher informiert, kann eine eigene Entscheidung treffen und muss dann eben auch zu seiner Entscheidung stehen. (*wiederhol*)

 

Liebe Grüße, Smila

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Wobei wenn es irgendwo gedruckt wurde genügt oft ein Brief an den Verlag. Die mögen es nämlich gar nicht, in urheberrechtliche Auseinandersetzungen rein gezogen zu werden und können oft dem Kopierer viel mehr langfristigen Ärger machen als jede Einzelperson. :rolleyes:

 

(Und zwar sind triviale Schnitte nicht schützbar, bei Kleidung aber eventuell die zugrunde gelegte Tabelle für die Größen. -> Nächster Fallstrick.)

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Apropos Schöpfungshöhe.

 

Jeder weiß ja mitlerweile, dass jedes Foto dem Urheberrecht unterliegt.

 

Glaubt nun jemand wirklich, dass das Erstellen/Zeichnen/Konstruieren auch eines einfachen Schnittmusters weniger Schöpfungshöhe erfordert als ein kurzes Knopfdrücken an einem Fotoapparat?

 

...LG Ursel

Das ist jetzt ein schlechtes Beispiel, weil es Äpfel und Birnen vergleicht.

Wenn *ich* ein Foto eines Apfels auf einem Tisch mache, und du steckst dir den ABZUG dieses Fotos ein und veröffentlichst das in einem Buch "Die Kunst, den Apfel auf den Tisch zu legen" - dann hast du mein Urheberrecht an diesem Foto verletzt.

Wenn du hingegen mein Foto siehst, selbst einen Apfel auf einen Tisch legst, fotografierst und dieses Foto für dein Buch hernimmst, dann *kann* ich zwar hingehen und behaupten, daß ich als erste die Idee für "Apfel auf Tisch" gehabt hätte und du damit mein Werk kopiert habest - aber ob ich dafür eine Schöpfungshöhe für mich reklamieren kann, muß erst mal ein Richter entscheiden.

 

Hätte ich hingegen den Tisch auf den Apfel gestellt und DAS fotografiert, könnte ich deutlich bessere Chancen vor Gericht haben.

 

Noch netter wird's, wenn du mein Foto vom TischaufApfel nachstellst, in Streifen schneidest und zu Tischmatten verflichst - dann könntest du eine künstlerische Bearbeitung und Verfremdung für dich in Anspruch nehmen und wärest wahrscheinlich komplett raus aus der Sache.

 

Salat

Bearbeitet von Buchstabensalat
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Wenn du hingegen mein Foto siehst, selbst einen Apfel auf einen Tisch legst, fotografierst und dieses Foto für dein Buch hernimmst, dann *kann* ich zwar hingehen und behaupten, daß ich als erste die Idee für "Apfel auf Tisch" gehabt hätte und du damit mein Werk kopiert habest - aber ob ich dafür eine Schöpfungshöhe für mich reklamieren kann, muß erst mal ein Richter entscheiden.

 

 

Ich befürchte, du würdest nicht mal einen Anwalt finden, der eine solche Klage einreicht... dieser würde dir nämlich schon erzählen, dass die Idee nicht schützenswert ist, somit auch ein Nachahmen nicht verfolgbar ist...

 

Ich vermute, dass es bei Schnittmustern ähnlich ist....

 

Aber wie heißt es immer so schön... vor Gericht und auf hoher See, sind wir alle in Gottes Hand... von daher würde ich nie eine pauschale Aussage treffen, wenn es um das Urheberrecht bei Schnittmustern geht.

 

In dem erwähnten Fall, war einerseits der Wiedererkennungswert so hoch, dass mich zig Leute angeschrieben haben, nach dem Motto: "Hey, das ist doch von dir." und anderseits war der Person nicht klar, dass sie die Idee 1. nicht gewerblich nutzen darf und 2. nicht unter eigenem Namen in einer Zeitschrift veröffentlichen darf. Sie sagte, sie wusste das nicht. Jetzt ist der Jammer groß. DAS ist der Anlass für diesen Thread.

 

Ich hoffe, dass du dir das nicht gefallen lässt..

Wo wäre denn das Problem bei der Tante gewesen, zuzugeben, dass es nicht ihre Idee war, sondern deine? Wenn in der Zeitung dann gestanden hätte "Frau X mit dem Produkt XX, nach einem Entwurf von Frau Smilla." Darüber hättest du dich dann evtl sogar gefreut... aber fremde Lorbeeren einhamstern und dann jammern, weil man erwischt wird, das geht einfach nicht.

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Nein, ich habe sie genauso verstanden. :rolleyes: Und sie hat absolut recht. Manche Schnittmuster lassen sich nicht schützen, andere schon. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass man sich VORHER informieren sollte.(*schallplattemitsprung*)

 

Achso, ich dachte, du hättest zu Anfang darauf hingewiesen, dass Burda und Co. nicht nachgearbeitet und verkauft werden dürfen.

 

In dem erwähnten Fall, war einerseits der Wiedererkennungswert so hoch, dass mich zig Leute angeschrieben haben, nach dem Motto: "Hey, das ist doch von dir." und anderseits war der Person nicht klar, dass sie die Idee 1. nicht gewerblich nutzen darf und 2. nicht unter eigenem Namen in einer Zeitschrift veröffentlichen darf. Sie sagte, sie wusste das nicht. Jetzt ist der Jammer groß. DAS ist der Anlass für diesen Thread.

 

Leider kann man sich das so schlecht vorstellen, wenn du zu dem Produkt keinerlei Angaben machst. Dass sie deine Anleitung nicht 1:1 kopieren und als eigene ausgeben darf, ist klar.

Hast du eigentlich deine Idee als Geschmacksmuster schützen lassen? Das würde dir sicher eine Menge Ärger ersparen.

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Achso, ich dachte, du hättest zu Anfang darauf hingewiesen, dass Burda und Co. nicht nachgearbeitet und verkauft werden dürfen.

Hab ich auch. Und es gibt Leute, die das nicht wissen. Das vielleicht das eine oder andere einer gerichtlichen Überprüfung möglicherwiese nicht standhalten würde, ist dann das nächste Thema. Aber das weiß man vorher nie genau. Die Diskussion ging dann weiter um Dinge, die es 100fach gibt und bei denen die Frage: wer hat´s erfunden, eh nicht geklärt werden könnte. Als dann das Stichwort Schöpfungstiefe kam, war ich sehr froh, denn das erklärt es doch ein wenig.

Leider kann man sich das so schlecht vorstellen, wenn du zu dem Produkt keinerlei Angaben machst. Dass sie deine Anleitung nicht 1:1 kopieren und als eigene ausgeben darf, ist klar.

Hast du eigentlich deine Idee als Geschmacksmuster schützen lassen? Das würde dir sicher eine Menge Ärger ersparen.

Ich möchte den Einzelfall hier nicht zur Diskussion stellen, denn er tut letztenendes nichts zur Sache. Mir geht es...soll ich es wirklich noch mal schreiben... *lach* :D

Liebe Grüße, Smila

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wie ist das eigentlich im umgekehrten fall?

 

zur zeit ist ein kinderschürzenkleid in der galerie eingestellt, dass nach einem schnitt aus einer bekannten kindermodezeitschrift genäht ist.

Message - Hobbyschneiderin + Galerie

 

diesen oder einen sehr, sehr ähnlicher schnitt, kann man seit jahren kostenlos

im internet runterladen.

 

 

mir fiel das schon beim durchblättern der zeitschrift im geschäft auf.

 

jetzt geht diese modezeitschrift her und veröffentlich den, als ihren schnitt.

 

 

 

 

Wenn eine solche Klage nicht von vornherein abgewiesen wird, mit der Begründung, dass der Streitgegenstand nicht urheberrechtsfähig ist. Und zahlen tut in dem Fall der Kläger die Gerichtskosten trotzdem. Würde ich mir als Kläger daher auch überlegen.

 

und genau deshalb wird der schnittersteller, der den schnitt kostenlos zur verfügung stellt, wahrscheinlich nicht gegen einen verlag klagen.

 

 

gruß

benzinchen

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