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Gewerbeschein


csihaha

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Hallo!

 

Vielleicht klingt meine Frage blöd, aber bin ganz neu in deisem Gebiet.

Was für ein Vorteil hat man, und wo, wenn man mit Gewerbeschein hat und Stoffe, Garn Vlies etc. bestellt und kauft?

 

Danke für Ihre Antwort schon im Voraus.

Liebe Grüße! Csilla

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Hi,

 

du kannst überall einkaufenund bestellen, beim großhandel z. b., wo du als privatperson nicht einkaufen kannst, und meißtens einen gewerbeschein brauchst.

 

lg

 

steffi

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stimmt. allerdings mußt du dir vorher überlegen, ob du stoffe 10 m-weise brauchst. viele stoffhersteller haben entweder eine mindest m-zahl oder einen mindestbestellwert. zu dem thema zubehör läßt sich sagen: tolle sache, da man direkt bei den schneidereibedarfsfirmen einkaufen kann.

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Hallo Csilla,

 

bei Anmeldung eines Gewerbes bist du auch zu einer Steuererklärung bezüglich des Gewerbes verpflichtet. Ebenso gibt es die Zwangmitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft.....

 

Michael

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Hallo, habe da auch eine Frage zum Gewerbeschein.... :)

 

Wie läuft es dann? Ich habe einen Gewerbeschein schon seit Jahren - aber nie genutzt etc. Wollen die Firmen, bei denen ich dann bestelle die Nummer des Scheines wissen oder wie? :confused:

 

Hm... habe micht nie getraut, nachzufragen.

 

Liebe Grüße

Katja

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Gast MrBluesman

Gewerbeschein heißt auch:

 

Umsatzsteuer abführen

kompliziertere Steuererklärung (1)

Genehmigung des Arbeitgebers erforderlich (1)

Genehmigung der Krankenkasse erforderlich (1)

Innungspflicht

ggfs. Eintragungspflicht in der Handwerksrolle

ggfs. Meisterpflicht (2)

 

(1) = falls normales Angestelltenverhältnis als Hauptberuf vorhanden ist

(2) = ist z.B. im KFZ-Bereich oder in der Möbelherstellung vorgeschrieben - kein selbständiger Autoschrauber oder Schreiner darf ohne Meister arbeiten!

 

Und falls "einfach nur" ein Gewerbe angemeldet wird - das Finanzamt darf demjenigen oder derjenigen durchaus auch den Vorwurf der Liebhaberei machen und auf Wiederabmeldung des Gewerbes drängen. Wenn z.B. nur eingekauft wird, aber kein Warenausgang erfolgt... oder so... :D

Sowas fällt zwar erst nach zwei oder drei Steuerklärungen auf, aber spätestens dann hat man ein kleineres Problem.

 

Also gut überlegen - eine Gewerbeanmeldung ist nichts, was man mal so eben machen sollte! Wenn man natürlich Stoffe mit der Absicht der Erzielung von Handelsgewinnen einkaufen und und wieder verkaufen will und die obengenannten Punkte entweder nicht zutreffen oder kein Problem sind... :D

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Gast MrBluesman

Ich habe einen Gewerbeschein schon seit Jahren - aber nie genutzt etc.

 

Ähhhh.... und das Finanzamt hat Dich nie belästigt?! :eek:

Falls nicht - hoffentlich kommt da nie einer auf die Idee, für den Zeitraum "seit Jahren" (maximal 10) die entsprechenden Umsatzsteuerklärungen etc. pp. nachzufordern...

 

Wollen die Firmen, bei denen ich dann bestelle die Nummer des Scheines wissen oder wie? :confused:

 

Die Vorlage erfolgt üblicherweise in Kopie per Telefax, oder man nimmt eine Kopie direkt mit, wenn man Ware selbst abholt.

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Gast MrBluesman
Hallo Csilla,

bei Anmeldung eines Gewerbes bist du auch zu einer Steuererklärung bezüglich des Gewerbes verpflichtet. Ebenso gibt es die Zwangmitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft.....

Michael

 

Du warst schneller als ich... :D

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Hallo!

 

Vielen Dank erstmal für Eure Antwort.

Meine Gewerbschein Geschichte ist, das ich früher Herbalife Beraterin oder wie die heißt war. (Im Klammer: nie mit Herbalife anfangen!)

Ich habe damit aufgehört und dann meine Gewerbeschein mit Handarbeit ergänzen lassen .

Ich bin Berufstätig, nur als Nebenbeschäftigung gedacht.

IHK habe ich angerufen, und (leider nur telefonisch) die Information bekommen, dass bei minderen Einnahme brauchel ich nicht eintreten.Bei wieviel € es liegt weiß ich nicht genau, aber das wäre ich nie erreichen.

So weit bin ich momentan mit meinem Gewerbeschen.

Ich soll Vierteljährliche Voranmeldug von Umsatzsteuer anmelden, und dann jährlich alles Versteuern.

 

 

Wie macht Irh?

 

Liebe Grüße! Csilla

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Gast MrBluesman

Ich bin Berufstätig, nur als Nebenbeschäftigung gedacht.

= genehmigungspflichtig durch den Arbeitgeber und durch die Krankenkasse!!!

 

 

IHK habe ich angerufen, und (leider nur telefonisch) die Information bekommen, dass bei minderen Einnahme brauchel ich nicht eintreten.Bei wieviel € es liegt weiß ich nicht genau, aber das wäre ich nie erreichen.

Die Aussage ist halb korrekt. Als Gewerbetreibende bist Du automatisch IHK-Mitglied. Unterhalb einer bestimmten Umsatzgrenze bist Du lediglich beitragsfrei! Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, entweder 50.000 DM oder 50.000 EUR Jahresumsatz...

 

 

So weit bin ich momentan mit meinem Gewerbeschen.

Ich soll Vierteljährliche Voranmeldug von Umsatzsteuer anmelden, und dann jährlich alles Versteuern.

Normale Abwicklung halt... ;)

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Hallo MsBluesman! (Hörst Du gerne Blues?)

 

Beim Arbeitgeber habe ich schriftlich angemeldet.Das war.

Beim Kankenversicherung nicht, aber frage ich nach.

Danke für den Hinweis!

 

Leieb Grüße! Csilla

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Du kannst dich auch von der Umsatzsteuererklärung befreien lassen (Höchstumsatz weiß ich jetzt aber nicht - FA fragen!). Dann kannst Du aber auch keine Vorsteuer (Mehrwertsteuer von deinen Lieferanten) verrechnen. Also genau überlegen. Die Steuererklärung ist einfach: Gewinn- und Verlustrechnung erstellen und Anlage GS zur Steuererklärung ausfüllen (ist nur ein Betrag). Allerdings stellt das FA die Steuerbescheide nur vorläufig aus und behält sich eine Überprüfung auf Liebhaberei vor. Also unbedingt einen wenigstens geringen Gewinn nach ca. 2 - 3 Jahren nachweisen. Habe das ganze als KVHS-Dozentin und Tupperberaterin mehrere Jahre so gehandhabt. Jetzt betreibe ich einen Internetfanshop für Islandpferdefreunde. Da ist es für mich günstiger die Umsatzsteuervoranmelungen abzugeben. Also genau überprüfen und ggf. mal eine Beratung (z.B. Gründerinnen Consult Hannover) mitmachen. Es reicht erstmal eine Gruppenberatung, dafür habe ich 8 € bezahlt, also noch erschwinglich - aber durchaus hilfreich.

Ich hoffe ich konnte Dir erstmal weiter helfen.

 

LG

Dorothee

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Gast MrBluesman
Du kannst dich auch von der Umsatzsteuererklärung befreien lassen (Höchstumsatz weiß ich jetzt aber nicht - FA fragen!). Dann kannst Du aber auch keine Vorsteuer (Mehrwertsteuer von deinen Lieferanten) verrechnen.

Ähm. Meines Erachtens nach gibt es keine Befreiung von der Umsatzsteuererklärung, sondern nur von der Umsatzsteuervoranmeldung... :confused:

 

Allerdings stellt das FA die Steuerbescheide nur vorläufig aus und behält sich eine Überprüfung auf Liebhaberei vor. Also unbedingt einen wenigstens geringen Gewinn nach ca. 2 - 3 Jahren nachweisen.

Yep - besser ist das...

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Hallo Dorothe!

 

Ich habe kurz in der Webseite von Gründerinnen Consult Hannover reingeschaut.

Was profitierst Du von dieser Seite?

 

Liebe Grüße! Csilla

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Hallo Csilla,

ich profitiere gar nicht von der Seite. Habe mich dort nur selber beraten lassen, als es um die Gründung des Fanshops ging. Habe an 2 Gruppenberatungen teilgenommen (Marketing und Finanzierung) und als mein Buissnessplan stand eine Einzelberatung in Anspruch genommen. Der Vorteil sind die kompetente Beratung bei geringen Kosten - das Gründerinnen Consult wird von der EU gefördert, da sie spezielle Beratung für Frauen anbieten.

 

LG

Dorothee

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Hallo,

 

also an der Umsatzsteuer wirst du wohl nicht herum kommen. Aber du kannst dich von der Vorauszahlung 1/4 jährlich befreien lassen. Ich hab erstmal geschaut in welcher Höhe bei mir überhaupt USt anfallen und mich für´s 1 Jahr befreien lassen. Dann hab ich festgestellt das es so geringfügig ist, das ich es besser mit der Lohnsteuer verrechnen kann (bin auch nebenberuflich gewerblich tätig).

 

@ DodoDu: dieses Gründerinnen Consult Hannover würde mich aber mal interessieren, wurde dort mit dir ein Conzept für dein Online-Shop erarbeitet oder gar was du an Startkapital nötig hast?

 

LG Brit

 

P.S.: IHK-Gebühren fallen bei einer bestimmten Einkommengrenzen und bei einer gewissen Anzahl (ich glaube 5 oder 6 waren es) Mitarbeiter an. Ansonsten bekommst du nur 1/4 (?) jährlich die nette Zeitschrift von denen. Ich kann damit nicht wirklich was anfangen, drum landet sie immer sofort im Altpapier.

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mit dem Gründerinnen Consult Hannover hat sich erledigt, man sollte den PC auch nutzen.

Das ja super Interessant, menno hoffentlich bietet die IHK-NRW sowas auch an.

 

Danke für den Tipp, habe da nämlich auch sone Flausel im Kopf und steckte in der Planung fest. So wie es sich anhört, werde ich dort den Weg aus meiner Sackgasse wohl finden.

 

LG Brit

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Gewerbeschein heißt auch:

 

 

Innungspflicht

ggfs. Eintragungspflicht in der Handwerksrolle

ggfs. Meisterpflicht (2)

 

 

Innungspflicht gibt es nicht

 

Meisterpflicht gibt es nur noch für "gefährdende" Berufe z.B Elektriker

 

Eintragung in Handwerksrolle für alle Handwerke und handwerksähnliche Berufe

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= genehmigungspflichtig durch den Arbeitgeber und durch die Krankenkasse!!!

 

 

 

Die Aussage ist halb korrekt. Als Gewerbetreibende bist Du automatisch IHK-Mitglied. Unterhalb einer bestimmten Umsatzgrenze bist Du lediglich beitragsfrei! Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, entweder 50.000 DM oder 50.000 EUR Jahresumsatz...

 

 

 

Normale Abwicklung halt... ;)

 

Da muß ich jetzt auch mal doof fragen wieso Beitragsfrei bei der IHK. Ich habe Kleinunternehmen (darf keine Mwst. ausweisen) liege unter der 50.000 Euro im Jahr und da brauche ich keine IHK zu zahlen?

 

 

Gruß

 

Sylvia

 

Das sind im über 200 Euro bei uns! Ich weigere mich immer das zu zahlen! Aber dann muß ich doch!

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Gast MrBluesman
Da muß ich jetzt auch mal doof fragen wieso Beitragsfrei bei der IHK. Ich habe Kleinunternehmen (darf keine Mwst. ausweisen) liege unter der 50.000 Euro im Jahr und da brauche ich keine IHK zu zahlen?

Das sind im über 200 Euro bei uns! Ich weigere mich immer das zu zahlen! Aber dann muß ich doch!

 

Zumindest bei der IHK Hessen gibt´s da einen Vordruck, wo man unterschreibt, daß man unter einer bestimmten Grenze liegt, und dann hat sich das mit dem Beitrag erledigt. Ob die IHK die Umsatzzahlen vom Finanzamt einsehen kann (die Gewerbeanmeldung bekommen sie ja auch vom Ordnungsamt/Stadt weitergemeldet) - keine Ahnung.

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Gast MrBluesman
Innungspflicht gibt es nicht

 

Meisterpflicht gibt es nur noch für "gefährdende" Berufe z.B Elektriker

 

Eintragung in Handwerksrolle für alle Handwerke und handwerksähnliche Berufe

 

Sorry, die Finger waren zu schnell...

Ich meinte "Pflichtmitgliedschaft oder so ähnlich" bei der IHK.

 

Schneider/-in... ist das nicht ein handwerklicher Beruf?!

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Der IHK Beitrag fällt erst bei über 20.000 DM (damals noch) UMSATZ an....z.b. bei Verkauf.

Ich habe auch einen Gewerbeschein für Verkauf von HaRa Artikeln - ich habe noch nie Vorsteuer, Umsatzsteuervorauszahlung oder so'n Zeug bezahlt.....

Ich mache mit der Einkommenssteuererklärung eine Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung und das wars.

 

Ihr macht immer alles so kompliziert. :freak:

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Ich habe es auch gemacht wie meine Vorrednerin.

 

Und weil echt nix zu verdienen war, habe ich nach der 3.Steuererklärung gesagt, dass ichd as Gewerbe wegen Erfolglosigkeit abmelde - gesagt, getan - Finanzamt war damit zufrieden!

 

Tschüssi Rita

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Ds ist schon richtig was Ihr zwei sagt. Aber es kommt immer daruaf welches Finanzamt Du bist. Wo ich vorher mußte ich auch immer Vorsteuer das ganze Zeug machen. Dabei hatte ich fast gar kein Umsatz. Aber das war egal, dann bin ich umgezogen und das andere Finanzamt hat mir dabei geholfen. Ich mache nun auch nur noch einmal im Jahr, eine austellung von Ein -und Ausgaben. Aber das war ein harte Weg, wobei ich voher immer gezahlt habe noc an das Finanzamt!

 

Gruß

 

Sylvia

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