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Gebrauchsmuster Problem


beate_klube

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Hallo Ihr Lieben

 

Vorab vielen Dank an das Forum. Ich als Gelegenheitshobbyscheiderin konnte mir von Euch schon so manchen praktischen Tipp holen. Danke.

 

Ich stehe hier vor einem riesengroßen Problem und bräuchte Eure Hilfe.

 

Für die Absolventen der drei 10. Klassen der Schule meines Sohnes hatten wir uns als Elternbeirat ein Abschiedsgeschenk überlegt. Dieses ist ein mit Styroporkügelchen gefülltes selbstgenähtes mittelgroßes Kissen, welches als Buchstütze oder Halterung für Tablet PC bzw. iPad verwendet wird. Man formt mit der Hand in das Kissen eine Kerbe/Rille/Falte, und stellt das Buch oder iPad bequem im gewünschten Winkel hinein. Auf den Schoß oder auf den Tisch gestellt, ist es eine sehr bequeme und praktische Art freihändig zu lesen. Wir hatten uns damit sehr viel Arbeit gemacht, und den Namen der Schule, Jahrgang, ja sogar der jeweiligen Klassenteilnehmer mit draufpatchen lassen.

 

Jetzt haben wir, nachdem alles fertig ist, durch eine Mutti den Hinweis bekommen, dass ein Gebrauchsmuster seit 2009 beim deutschen Patent und Markenamt vorliegt (siehe angehängte Grafik). Wir hätten niemals im Traum daran gedacht, dass so etwas überhaupt schützenswert sein sollte. Meine Oma hat schon zu meiner Kinderzeit mit einem Daunenkissen nach dem gleichen Prinzip auf der Couch(sie sagte immer liebevoll Cheselon) bzw. im Bett in Büchern gelesen.

 

Grundsätzlich prüft das Amt ein Gebrauchsmuster nicht auf erfinderische Leistung und Neuheit, sodass so manches Gebrauchsmuster im Nachhinein für nichtig erklärt wurde. (Recherche von mir)

Hier ein kurzer Auszug von den Patentamt Webseiten. Zitat: "Als Gebrauchsmuster kann man eine Erfindung schützen lassen, die neu ist, auf einem erfinderischen Schritt beruht und gewerblich anwendbar ist. Diese sachlichen Schutzvoraussetzungen, Neuheit, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit werden nicht geprüft. Vergewissern Sie sich deshalb durch sorgfältige Recherchen, dass auch diese Voraussetzungen für ein wirksames Schutzrecht bei Ihrer Anmeldung tatsächlich vorliegen. Sonst können Sie nach der Eintragung keine Rechte aus Ihrem Gebrauchsmuster geltend machen."

 

Ein Vati eines Schülers ist Jurist. Dieser empfahl uns jetzt Bilder, Filmauschnitte, Textmaterial von vor 2009 zu sammeln bzw. zu recherchieren auf denen das gleiche Prinzip erläutert, gezeigt oder beschrieben wird. Also Rille/Falte/Kerbe ins Kissen und Gegenstand zum stützen hineingestellt.

Daher meine herzallerliebste Bitte an Euch:

Könnt Ihr mir bitte bitte Namen, Seiten, Links, Ausgaben von Zeitschriften, Nähanleitungen, Filmen, Bildern, Texten etc. nennen, die von vor 2009 stammen, und dieses Prinzip der Stütze aufzeigen.

 

Vielen Dank im Voraus

Beate Klube

Bearbeitet von Hobbyschneiderin-geloescht
Bildeinbindung gelöscht, da die Rechte dafür nicht vorhanden sind.
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Was ich gerade nicht so ganz verstehe - ihr nutzt das doch nicht gewerblich - oder werden die Teile verkauft? Mir kann doch keiner verbieten, für mich privat (oder als Geschenk) etwas nachzuarbeiten?

 

Sabine

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Hallo Beate,

 

ich bin zwar keine Fachfrau, aber ihr habt doch nicht Gewinnorientiert diese Halterungen genäht, sondern als Privatpersonen und das ganze noch als Geschenk. Oder wurden die verkauft?

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Was ich gerade nicht so ganz verstehe - ihr nutzt das doch nicht gewerblich - oder werden die Teile verkauft? Mir kann doch keiner verbieten, für mich privat (oder als Geschenk) etwas nachzuarbeiten?

 

Sabine

Das gleiche hatte ich den Juristen Papa auch gefragt. Für die 3 Klassen sind das aber insgesamt 68 Stück. Das sei anscheinend nicht mehr nur mal eben so privat. Im "Graubereich" quasi.

 

Beate

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verschenkt ihr die Kissen, oder tut ihr sie verkaufen?

 

(gehört das Bild dir, oder hast du es woanders heraus kopiert?)

 

Grüße Doro

Das Bild ist aus dem Gebrauchmuster. Unser Kissen hat eher die Form eines gewöhnlichen Kissens. Den Text im Bild habe ich aus dem Gebrauchsmuster PDF abgeschrieben, da dieser nur sehr schlecht zu lesen war.

 

Beate

Bearbeitet von beate_klube
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Da ihr keinerlei Gewinnabsicht habt, kein Gewerbe damit betreibt sondern schlicht in Eigenleistung Geschenke hergestellt habt, würde ich dies nicht weiter verfolgen - niemandem entsteht ein Schaden, worum es in Plagiatsfällen im Grunde meist geht.

 

Hättet ihr vor, diese auf gängigen Plattformen zu verkaufen oder den Schülern einen Anteil abzuknöpfen, sähe die Angelegenheit in meinen Augen wieder anders aus.

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... oder den Schülern einen Anteil abzuknöpfen, sähe die Angelegenheit in meinen Augen wieder anders aus.

Das nicht, zu dritt haben wir im Auftrag aller Eltern genäht. Alle Eltern haben sich an den Unkosten und Materiealkosten finanziell beteiligt.

 

Gruß Beate

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Dann würde ich mich entspannen :hug: sonst müsste ja jeder, der ne Jeans näht von Levis Ärger bekommen. Privatgebrauch steht meinem Empfinden nach auf einem anderen Blatt.

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Das gleiche hatte ich den Juristen Papa auch gefragt. Für die 3 Klassen sind das aber insgesamt 68 Stück. Das sei anscheinend nicht mehr nur mal eben so privat. Im "Graubereich" quasi.

 

Beate

Wo kein Kläger, da kein Richter. Gewerbliche Absichten (Gewinnerzielung) besteht ja bei euch nicht, also wer sollte euch verklagen?

 

Salat

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§ 12 GebrauchsmusterG

 

Die Wirkung des Gebrauchsmusters erstreckt sich nicht auf

 

1.

Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;

2.

Handlungen zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand des Gebrauchsmusters beziehen;

3.

Handlungen der in § 11 Nr. 4 bis 6 des Patentgesetzes bezeichneten Art.

 

Privat ist der Bereich dann, wenn er nicht gewerbsmäßig und auch nicht zur Vorbereitung gewerbsmäßigen Handelns verwendet wird. Ein Problem könnte es sein, wenn eben Gewinn erzielt werden würde, oder wenn die Schule selbst den "Auftrag" gegeben hätte, die Dinge zu nähen.

 

Ihr solltet mit den Gebrauchsmuster (so es denn standhalten würde, es ist ja ein ungeprüftes Recht), eigentlich keine Schwierigkeiten haben.

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Hallo ihr Lieben, hier scheint es wohl um die berühmte Leselotte zu gehen, welche so in etwa euren Stützen nahe kommt, wenn ich das so durch gelesen habe. Den der Beutel unter der Buchklatte sind tatsächlich mit Styroporkügeln gefüllt und dient dem zweck den ihr beschrieben habt. Sucht mal danach, viel Erfolg Hedi

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Postest Du bitte noch die Nummer des Gebrauchsmusters? Also das amtliche Aktenzeichen?

Im ersten Bild ist die Aktennummer des Gebrauchsmusters aus dem dpma.de Register.

Im zweiten Bild habe ich mal den Text (Warnung) von deren Webseite in einem Bild gespeichert. Dieser Text steht so oder in ähnlicher androhender Form bei jedem dieser Produkte in vielen Verkaufsportalen mit dabei. Nun könnt Ihr Euch sicherlich denken, wie einem da zu Mute ist.

 

Danke im Voraus

 

Beate

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Bearbeitet von beate_klube
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Dieser Text steht so oder in ähnlicher androhender Form bei jedem dieser Produkte in vielen Verkaufsportalen mit dabei. Nun könnt Ihr Euch sicherlich denken, wie einem da zu Mute ist.

 

Ja, schon. Aber ich schätze mal, dass hier wieder jemand Äpfel mit Birnen verwechselt, und die jahrelangen Debatten um Raubkopien im Musikbereich und die Urheberrechts-/Plagiats-Debatte im Literaturbereich hier fälschlicherweise 1:1 auf etwas ganz anderes überträgt. Hier fehlt nur ein bisschen Information.

 

Und wie zum einen schon gesagt, zählt das Gebrauchsmuster zum Wettbewerbsrecht, gilt also zwischen Wettbewerbern = Firmen am Markt. Seit ihr das? Nein.

 

Und wenn eure Buchstütze eh eine ganz andere Form hat als die geschützte, habt ihr doch erst recht kein Problem.

 

Sonst müsste ja jeder, der selbst eine Jeans näht, von zigtausend Jeans-Firmen verklagt werden können. Oder eine Hose, Bluse, Tunika, T-Shirt, Taschentücherhülle und was man sonst nicht alles selbst machen kann, was es auch so ähnlich zu kaufen gibt. Kann irgendwie nicht sein, oder? ;)

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Seit ihr das? Nein.

Nein, sind wir nicht. Das Thema ist halt aufgekocht worden. Jetzt haben einige mehr oder weniger Angst.

Ich mache mir jetzt auch viele Gedanken, zumal wir schon fertig sind. Das hat jetzt mehrere Monate gedauert. Vom Entwurf bis zur fertigen Stütze, viele dutzend Stunden sind drauf gegangen. Was haben wir nicht alles angestellt, um's vor unseren "Halbstarken" zu verheimlichen.

Und wenn eure Buchstütze eh eine ganz andere Form hat als die geschützte, habt ihr doch erst recht kein Problem.

Bei einem Gebrauchsmuster steht leider die Verwendung(Handhabung) und nicht das Äußere (Form), wie beim Geschmacksmuster, im Vordergrund.

Sonst müsste ja jeder, der selbst eine Jeans näht, von zigtausend Jeans-Firmen verklagt werden können. Oder eine Hose, Bluse, Tunika, T-Shirt, Taschentücherhülle und was man sonst nicht alles selbst machen kann, was es auch so ähnlich zu kaufen gibt. Kann irgendwie nicht sein, oder? ;)

Nein eigentlich nicht. Abgesehen von der anzuzweifelnden Neuheit, sehe ich darin auch keine nötige Erfindungshöhe.

 

Wir benötigen halt nur ein paar stichhaltige Argumente (Bild, Text vor 2009), damit ich mich und auch die zweifelnden Eltern beruhigen kann.

 

liebe Grüße

 

Beate

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Höhö, vielleicht sollte man die Leselotties mal sanft anticken, daß SIE ihr Muster aus diesem Thread entwickelt haben...

 

Salat,

gar nicht bös

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