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Fragen und Diskussionen zu Materialien und Stoffen Was nehme ich wofür? Diskussionen rund um die Auswahl der Materialien haben hier ihren Platz. Bezugsquellen(suche- oder angabe) gehören hier nicht hin, die kommen in den Markt. |
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#86
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AW: KAM-Snaps Erfahrungsbericht
Hier mal eine Info für die unter Euch , die aus dem Ausland bestellen wollen .
Ich hab mal beim Zollamt nachgefragt und bekam folgende Antwort : (Das wichtigste hab ich rot markiert) Sehr geehrte Damen und Herren, werden Waren von einem Absender aus einem Drittland entgeltlich an einem Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft versandt, können die Waren bis zu einem Warenwert von 150 Euro zollfrei belassen werden. Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich jedoch ausschließlich für Zölle. Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt lediglich eine Freigrenze von 22 Euro. Bei der Beurteilung dieser Freigrenze ist lediglich der Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer maßgebend. Versandkosten etc. werden hierbei nicht berücksichtigt. Liegt Ihre Bestellung ohne Versnad also unter 22 Euro, können Sie die Waren direkt und abgabenfrei erhalten. Liegt Ihre Bestellung ohne Versand über 22 Euro, wäre demnach die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Warenwert plus (!!!) Versandkosten zu entrichten. Das Abfertigungsverfahren stellt sich dann wie folgt dar: Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist eine Zollinhaltserklärung vom Absender abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren in dem Paket enthalten sind. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender dem Paket/Päckchen beizulegen bzw. außen an der Sendung anzubringen. Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der bundesweit vier sog. Internationalen Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG verbracht. Dort fertigt die zuständige Zollstelle die Sendung grundsätzlich zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. Die Deutsche Post AG erledigt hierbei alle Zollförmlichkeiten in gesetzlicher Vertretung für den Empfänger. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert die Deutsche Post AG die Sendung dem Empfänger direkt aus. Gegebenenfalls entstandene Einfuhrabgaben, für die die Deutsche Post AG Vorkasse geleistet hat, verlangt sie bei der Auslieferung der Sendung vom Empfänger zurück. Kann die Sendung ausnahmsweise nicht abschließend an den Internationalen Auswechslungsstellen abgefertigt werden (z.B. wegen fehlender Rechnung), wird die Sendung an das für den Wohnsitz des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet. Die Deutsche Post AG benachrichtigt den Empfänger mit der Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit Drittlandsware ( vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reis...richtigung.jpg) von der Weiterleitung an das Zollamt (mit der Angaben der Anschrift und der Öffnungszeiten des Zollamtes) und fordert ihn mit der Mitteilung über die Zollbehandlung einer Postsendung auf, die Zollanmeldung selbst bei der Zollstelle unter Vorlage der fehlenden Unterlagen (z.B. Rechnung) nachzureichen (vgl. auch http://www.zoll.de/z1_bilder/a1_reis...behandlung.jpg). Nach Erledigung der zollrechtlichen Förmlichkeiten und Entrichtung der Einfuhrabgaben in bar können Sie Ihre Waren direkt von der Zollstelle mitnehmen. Sofern die Waren über einen Kurier- bzw. Expressdienste versandt werden, hat der Absender ebenfalls alle erforderlichen Angaben zur Sendung dem Kurier- bzw. Expressdienst bei der Abholung mitzuteilen. Die Sendung wird anschließend bei der Eingangszollstelle in Deutschland durch den Kurier- bzw. Expressdienst für Sie abgefertigt. Sollten sich bei der Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben, erfolgt jedoch keine Weiterleitung an das für Sie zuständige Zollamt. Der Kurier- bzw. Expressdienst wird in diesen Fällen direkt mit Ihnen in Verbindung treten und weitere Angaben bzw. Nachweise zur Sendung verlangen. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und verlangen diese bei der Auslieferung von Ihnen zurück. In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf aufmerksam machen, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre Abfertigungsleistungen verlangen. Über die Höhe der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw. Expressdienste Auskunft geben. Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
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LG Bianca Wenn du stark bist, dann beginne, wo du stark bist. Wenn nicht, beginne dort , wo du deine Niederlage am leichtesten verschmerzen kannst. Meine historischen WIP`s : Ich auch :-) WIP - Burda 7880 History 1880 - Hobbyschneiderin 24 - Forum WIP Simplicity 9761 History - Hobbyschneiderin 24 - Forum WIP Butterick History 5831 - Hobbyschneiderin 24 - Forum WIP-Versuch Belle-Epoque/Edwardian - Hobbyschneiderin 24 - Forum |
#87
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AW: KAM-Snaps Erfahrungsbericht
Dank euch habe ich es nun auch getan und in china bestellt, bin schon ganz gespannt. ganz schön teuer hier im forum, wenn man so viele schöne sachen bei euch findet und auch haben möchte*lol*
lg stefie Kreativ by Rossi |
#88
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AW: KAM-Snaps Erfahrungsbericht
ich würde gerne mal wissen wie sich die Dinger in Dauerbenutzung verhalten.
Da es ja nur Plastik ist, lutschen die doch bestimmt schnell aus, oder? Eignen die sich auch für einen Mantel??
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Liebe Grüße Die Sachensucherin Wer Ordnung liebt ist nur zu faul zum suchen!! ![]() Meine Nähecke Taschenwanderpaket |
#89
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AW: KAM-Snaps Erfahrungsbericht
Zitat:
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LG Saskia Kalorien sind unsichtbar und gemein- sie kommen nachts und nähen die Kleidung enger! Mein Blog ist hier |
#90
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AW: KAM-Snaps Erfahrungsbericht
Schau doch mal hier Beitrag 58....
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Liebe Grüße, Claudia ![]() |
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