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Rechtliche Frage: Wandlung - Nutzungsdauer


Isis6

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Hallo,

da nun auch der dritte Reparaturversuch seitens Profektis an der Fadenrisserkennung meiner Privileg 4321 gescheitert ist, möchte ich endlich dieses Mistding weg haben. Hatte nur Ärger und Scherereien damit.

Kaufdatum war November 2004, Garantie besteht ergo noch.

Quelle will bei Wandlung jetzt, da 21 Monate Nutzung (wobei Nutzung das falsche Wort ist, Frust wäre passender) 36% vom Kaufpreis 199,95 EUR abziehen und mir ergo nur 127,- EUR zurück erstatten.

 

Mal blöd in den Raum gefragt, weiß jemand von Euch, ob das so rechtens ist? Meiner Rechnung nach wird da eine voraussichtliche Nutzungsdauer der Nähmaschine von 2 bis 3 Jahren unterstellt. Ich denke aber, dass ein solches "Haushaltsgerät" eigentlich deutlich länger hält und gehe daher eher von 5 bis 7 Jahren, was vielleicht 20 bis 15% Minderung bedeuten würde, aus.

 

Hatte von Euch schonmal wer einen solchen Fall mit Quelle? Oder generell mit einer NäMa?

 

Ich bin wahrlich frustriert. Bei der letzten Reparatur hatten sie -laut Schrieb- etliche Teile ausgetauscht an der Maschine. Ich stell sie hin, mach sie an, nähe 10 Stiche und *pieppieppiep* dasselbe Problem wieder. Das kanns doch wohl nicht sein. In den 21 Monaten war die Maschine immer wieder bei Profektis oder stand ungeliebt und ungenutzt in der Ecke. Und es war die dritte Maschine (die erste hatte ich ja noch umtauschen lassen können), die DASSELBE Problem hatte. Bei meiner kamen jetzt noch Fehlstiche dazu und auch die -nach der "Reparatur"- weiterhin vorhanden...

 

Wenn wer von Euch die gesetzliche Nutzungsdauer einer NäMa sagen kann oder nen Tipp hat, wo man sowas nachschlägt, würde ich mich sehr freuen. Quelle will morgen die "Details" mit mir abklären (heute war ihr PC-System defekt, hahaha).

 

Liebe Grüße

Isis

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Hallo Isis,

 

an Deiner Stelle wäre ich auch echt sauer...

 

Ich bin zwar rechtlich auch nicht so fit, weiß nur von Neuwagen, daß da bei Wandlung auch pro gefahrenem Kilometer was abgezogen wird.

 

Aber folgender Tip: Es gibt Abschreibungssätze beim Steuerberater. Die richten sich ja nach der üblichen Nutzungsdauer.

 

Und dann würde ich genau aufrechnen, wie lange die Nähmaschine zur Reparatur war und diese Zeit natürlich von den 21 Monaten abziehen lassen.

 

Viel Erfolg wünscht Dir Antje

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also....21 monate sind schon recht lange....normalerweise kannst du natürlich nach nicht erfolgreichen reparaturversuchen abstand von dem artikel nehmen, jedoch weiß ich nicht, wie das nach 21 monaten aussieht. und dafür dass die maschine ungenutzt in der ecke stand, kann quelle nichts. bzw weiß quelle nicht.

 

wenn du für fast 2 jahre ca 33 %, also 1/3 des kaufpreises bezahlen musst, dann ist die durchschnittliche lebensdauer immerhin auf 6 jahre geschätzt.

 

aber beim abschreiben heißt es ja nicht, dass ein gegenstand am ende seines restwertes weggeschmissen werden muss...

 

also letzten endes würde ich sagen, dass 21 monate schon ein grund sind, die nutzungsdauer (wie effektiv sie war sei jetzt mal dahingestellt) mit in betracht zu ziehen.

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Hallo Isis,

 

warum gehst du nicht mit all deinen Unterlagen

 

erst mal zu Verbraucherberatung.(Vorher anrufen)

 

Die machen auch Rechtsberatung und sind nicht so teuer.

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Hallo Isis,

 

also, den Abzug einer Nutzungsdauer bei einem Garantiefall, sowas hab ich ja noch nie gehört. Wandlung heisst, Du bekommst Dein Geld zurück. Schließlich musst Du ja eine neue Maschine kaufen.

 

Dass so ein grosses Versandhaus wie Quelle mit so üblen Tricks arbeitet hätte ich nicht gedacht. Naja man lernt nie aus und kauft da nicht mehr.

 

Wie wäre es denn, wenn Du Quelle mal den Nutzungsausfall in Rechnung stellst. Nein im Ernst, ich würde an Deiner Stelle erst mal im Internet nach Gesetzestexten suchen und dann einen Brief an Quelle schreiben, dass Du im Falle, sie bestehen auf dem Abzug, einen Anwalt konsultieren und Dein Recht durchsetzen wirst.

 

LG

Elli

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Hallo,

 

ich verstehe dass Du von der Maschine gefrustet bist.

 

Jedoch finde ich es von Quelle großzügig, dass sie Dir die Wandlung anbieten. Denn so bekommst Du noch was für die Maschine - ohne Wandlung würdest Du auf dem Gerät sitzenbleiben. Auf Wandlung hat man keinen rechtlichen Anspruch, besonders wenn Deine Maschine bereits dreimal ausgetauscht wurde. Ich vermute dass Quelle einfach einen Schlußstrich unter die Sache setzen will und deshalb die Wandlung anbietet.

 

Die Nutzungsdauer dabei abzuziehen finde ich in Ordnung, es ist rechtens, denn die Maschine verliert an Wert. Allerdings sollte man die Rechnung anders aufmachen: nur die Zeit in der Du die Maschine wirklich zuhause hattest sollte als Grundlage dienen. Du hast Dir doch die Reparaturzeiten gemerkt oder notiert?

 

Zum Thema Garantie: die ist nach wie vor nur 6 Monate; die Gewährleistung von 2 Jahren ist rechtlich gesehen etwas ganz anderes. Nach 6 Monaten muß der Kunde selbst nachweisen dass das Gerät von vornherein defekt war und alle weiteren Verfahrensweisen wie Umtausch, Wandlung oder Preisnachlaß (ja das gibts auch) sind auch vom Verkäufer abhängig. Ich vermute dass die Umtäusche nicht nur während der Garantiezeit sondern auch während der Gewährleistungsfrist getätigt wurden, daher ist man Dir schon sehr entgegen gekommen.

 

Von demher würde ich an Deiner Stelle mit Quelle nochmal über die Nutzungsdauer reden, im Bezug auf die Reparaturzeiten (bzw. wie lange es jeweils gedauert hat die Maschine auszutauschen, denn Du schriebst ja was von Austausch)

 

Gruß

 

Ulrike

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Ich bin nicht sicher, aber fängt die Garantie nicht nach einem Umtausch für das neue Teil von vorne an?

 

Für mich sieht es so aus, dass ich mich auf das mehrmalige Einsenden nicht einlassen würde. Es ist ein Gattungskauf, (die Maschine wurde nicht extra für mich so gebaut o.ä., wird 1000-fach so hergestellt) also erwarte ich eine

einwandfrei laufende Maschine für mein Geld.

Ich bin nicht bereit mich auf eine so unendliche Geschichte einzulassen und verlange zumindest beim 2. Schaden einen kompl. Austausch. Das ist auch mein Recht. (Auch wenn die Händler es gerne anders hinstellen!!)

Der Händler bekommt ja auch kein defektes Geld von mir!!!

 

Ich würde denen mal mit Nutzungsausfall, Aufwandsentschädigungen für die Transporte zum Händler/Post etc. drohen. Mal sehn ob da nicht mehr bei rauskommt, als die angebliche Wertminderung.

 

Gruß

maja

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Ich bin nicht sicher, aber fängt die Garantie nicht nach einem Umtausch für das neue Teil von vorne an?

 

Nein, die Garantie fängt nicht wieder von vorne an zu laufen. Die Garantie beginnt mit dem Kauf/Übergabe der Maschine.

 

Sie hatte ja schon geschrieben dass die Maschine schon ausgetauscht wurde. Und sie scheint ja auch korrekt genäht zu haben, sonst wäre keine so lange Zeit vergangen (21 Monate sind fast zwei Jahre)

 

Einen Nutzungsausfall / Schadensersatz kann man als Privatperson wohl nicht geltend machen, denn dieser ist rein rechtlich gesehen nicht erstanden ist (da nicht gewerblich genäht wurde).

 

Gruß

 

Ulrike

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Sie hat geschrieben, das 1 mal komplett getauscht wurde und mehrfach

Reperaturversuche waren, die nichts gebracht haben.

 

Und auch das Einschicken verursacht Kosten und Zeitverlust. Auch für die

Zeitaufwendungen kann man Schadensersatz verlangen.

 

Es ist immer eine Frage wie man sich wehrt

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Wir haben eine Wandlung mit einem Wohnwagen versucht, und da wurde uns von unserem Rechtsanwalt auch mitgeteilt, daß bei einer Wandlung ein Nutzungswert abgezogen wird. Unser Wohnwagen stand auch mehr in der Werkstatt als das wir darin gewohnt haben, aber das tat nichts zur Sache. Es gibt festgelegte Sätze wieviel für wie lange in Rechnung gestellt wird. Ich würde mich da auch juristisch beraten lassen. Aber ich glaube nicht das du den Kaufpreis erstattet bekommst. Auch wenn die Maschine von dir kaum benutzt werden konnte.

Kopf hoch! :rose:

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Maja, bei unserem Wohnwagen war es so, daß wir für jede Reparatur die wieder mal gemacht werden mußte, mein Mann sich einen halben Tag Urlaub nehmen mußte, wir den Wohnwagen aus einer anderen Stadt zum Händler fahren mußten, und wir habe keine Aufwandsentschädigung oder sonstiges erhielten. Das ist leider dein PP. Und wir haben es nicht alleine versucht, sondern mit einem Fachanwalt.

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Wir hatten mal so einen Fall mit der gleichen Firma, da ging es aber um eine Polstergarnitur. Wir haben damals einen Rechtsanwalt eingeschaltet und die Nutzungsentschädigung derbe drücken können. Abziehen musst du in von der Nutzungsdauer in jedem Fall die Tage, in denen die Maschien nicht in Ordnung bzw zur Reparatur gewesen ist.

Wegen der Abschreibung so einer Maschine für 3 Jahre besteht sicher auch Verhandlungsbedarf. Das hat bei der Polstergarnitur auch geklappt, da hat der Anwalt wir die Zeit auf 10 Jahre hochgesetzt und die Firma hat große Abstriche gemacht.

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Jedoch finde ich es von Quelle großzügig, dass sie Dir die Wandlung anbieten. Denn so bekommst Du noch was für die Maschine - ohne Wandlung würdest Du auf dem Gerät sitzenbleiben. Auf Wandlung hat man keinen rechtlichen Anspruch, besonders wenn Deine Maschine bereits dreimal ausgetauscht wurde. Ich vermute dass Quelle einfach einen Schlußstrich unter die Sache setzen will und deshalb die Wandlung anbietet.

 

Natürlich hat man einen rechtlichen Anspruch auf Wandlung. Und gerade, wenn sie dreimal ausgetauscht bzw. repariert wurde. Dann ist das dem Käufer nämlich nicht mehr zumutbar, weitere Reparaturversuche und Austauschaktionen hinzunehmen.

 

Der Verkäufer durfte nämlich von seinem Recht auf Nachbesserung Gebrauch machen. Kriegt er die Maschine nicht ordentlich zum Laufen, dann muss er das Geld zurückgeben.

 

Und die Garantie wird wohl unterbrochen, wenn die Maschine immer mit dem gleichen Fehler zurückgegeben werden muss.

 

Also irgendwo hat man als Käufer ja auch noch Rechte und "auf dem Gerät sitzenbleiben" geht schon mal gar nicht.

 

Viele Grüsse

Elli

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Mit dem Link hat leider nicht geklappt. Das war die Überschrift auf der Seite:

 

Forderungen für Nutzungsentschädigung bei mangelhafter Produkte wurde Quelle durch Gericht untersagt

LG Nürnberg-Fürth (7 O 10714/04)

 

Elli

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@ rumpelstielzchen

 

auch ein Fachanwalt ist keine Garantie, dass er die Gesetze wirklich kennt und richtig anwendet.

 

Ich arbeite im Handwerk und kann Dir belegen, dass viele Anwälte nicht wissen, was sie da tun. Selbst ich "Büromäuschen/Maus" habe schon einen Anwalt vor dem Arbeitsgericht "ausgezählt". Die Gerichtsschreiberin war nur am Grinsen.

Und einem anderen Fachanwalt (unserem) haben wir die Arbeit abgenommen und unsere "Beweisführung" selbst gemacht (und gewonnen).

 

Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 verschiedene Sachen.

Nirgends wird so gelogen wie im Gerichtssaal.

 

Also, lasst Euch nichts von den Firmen erzählen, Verbraucher haben Rechte!!

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Büdde :)

 

Und wenn ihr in der Text-Suche Quelle AG eingebt, bekommt ihr dann mehrere Seiten angezeigt, welche sich ausschließlich mit dem Problem Nutzungsentgelt und Quelle beschäftigen.

 

Ich persönlich finde das ja sehr interessant, beispielsweise auch den Offenen Brief an Frau Künast.

 

Ich finde an der Sache nur Schade, dass zur Zeit anscheinend noch jeder betroffene Käufer sein Recht selber durchsetzen muss.

 

LG Elli

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Zum Thema Garantie: die ist nach wie vor nur 6 Monate; die Gewährleistung von 2 Jahren ist rechtlich gesehen etwas ganz anderes. Nach 6 Monaten muß der Kunde selbst nachweisen dass das Gerät von vornherein defekt war und alle weiteren Verfahrensweisen wie Umtausch, Wandlung oder Preisnachlaß (ja das gibts auch) sind auch vom Verkäufer abhängig.

 

Was du schreibst ist zwar im Prinzip richtig, nur die Ausdrücke dazu sind falsch. Dadurch stimmt es natürlich wieder nicht. :o

 

Also: In Deutschland hat der Käufer von Neuware eine zweijähre Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistung muß der Händler leisten, nicht der Hersteller. Und es muß sich auch der Händler drum kümmern, das Teil zum Laufen zu bringen.

 

Allerdings: Die ersten sechs Monate muß der Händler dem Kunden nachweisen, daß der Fehler nicht schon von Anfang an vorhanden war, sondern der Kunde den Fehler verursacht hat.

 

Nach den sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um. Jetzt muß der Käufer beweisen, daß der Fehler schon von der Produktion an vorhanden war.

 

Ist aber alles noch Bestandteil der Gewährleistung.

 

(Für mich als Kunde. Der Händler muß in der Regel auch in den ersten sechs Monaten Ersatzteile beim Hersteller bezahlen. Er muß sie nur kostenlos an den Kunden weitergeben.)

 

Wenn ich mir jetzt etwas kaufe und erst Mal sechs Monate in der Ecke stehen habe und nicht oder kaum nutze und mir deshalb der Fehler erst danach auffällt, habe ich natürlich schlechte Karten. Denn ich muß beweisen, daß der Fehler von Anfang an da war. Das hängt dann vom Verhandlungsgeschick und der Kulanz des Händlers ab, was man dann wie regelt und auf was er sich einläßt. Denn das Geld ein technisches Gutachten erstellen zu lassen und zu beweisen, daß der Fehler von Anfang an da war... das rentiert sich in der Regel nicht. Manchmal findet man im Internet oder in der Presse Artikel, daß ein bestimmter Fehler bei einem bestimmten Gerät gehäuft auftritt, dann kann man damit argumentieren, aber bei Nämas ist das eher schwierig. So viel wird darüber nicht geschrieben. Selbst wenn es einen Serienfehler gibt, sind die Chancen, etwas darüber zu entdecken gering.

 

(Kulanz des Händlers ist meist größer, wenn ich da regelmäßiger Kunde bin. D.h. meine vorherige Maschine da vielleicht schon immer wieder zur Wartung war, ich dort Zubehör kaufe,... etc. Häufig einigt man sich dann irgendwo auf halbem Weg, der Kunde zahlt das "nackte" Ersatzteil, der Händler macht den Einbau dafür kostenlos. Oder es gibt noch einen Nähfuß dazu oder was auch immer. Beim Versandhaus gibt es diese Kundenbindung natürlich nicht, da sind meine Karten schlechter.)

 

Gerade bei Versandkauf ist es also wichtig, eine Maschine gleich in der ersten Zeit intensiv zu nutzen und sie bei Problemen sofort wieder einzuschicken. Und kommt sie mit Problemen wieder... gleich wieder am zum Kundendienst. Damit man eben die mehreren Reparaturversuche, die der Händler unternehmen darf, schnell über die Bühne hat. :o

 

Soweit die Gewährleistung.

 

Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung. In der Regel des Herstellers. Die darf der zeitlich und im Umfang so gestalten wie er Lust hat. Und wenn er zehn Jahre Garantie auf die Gehäusefarbe geben will... darf er das auch. :D (Bei Autos gibt es bei manchen Firmen so was wie "fünf Jahre Garantie gegen durchrosten". Hört sich gut an, aber nach fünf Jahren ist ein Auto eh nicht durchgerostet, so lange hält schon der Lack. ;) )

 

In den ersten zwei Jahren, also während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, laufen eine eventuelle Garantie und die Gewährleistung gleichzeitig. Und ich als Kunde darf mir aussuchen, was ich in Anspruch nehme. Je nach den exakten Bedingungen kann das eine oder das andere günstiger für mich sein. Der Händler darf aber seine Gewährleistung nicht auf die Händlergarantie abwälzen! Wenn ich als Kunde nicht will... ist er mein Ansprechpartner und es kann mir (besonders in den ersten sechs Monaten) egal sein, ob er die Ersatzteile vom Hersteller kostenlos geliefert bekommt oder ob er sie zahlen muß. Nicht mein Bier.

 

Tritt, wie bei den Eigenmarken großer Kaufhäuser oder Versandhäuser, der Verkäufer auch als Hersteller in Erscheinung, habe ich halt nur den einen Ansprechpartner. Und damit sind meine Chancen als Kunde nach den ersten sechs Monaten nicht mehr sehr gut. Dafür sind die Eigenmarken halt etwas günstiger als das "Original" vom eigentlichen Hersteller. Dafür trage ich als Käufer etwas mehr Risiko.

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Vergessen, mein Brief geht heute per Fax und per Post raus, wenn ich eine finde, auch noch per Mailaddy. Dreifaches SCHRIFTLICHES "Bombardement" hat sich in der Vergangenheit schon als weitaus zuverlässiger erwiesen, als jedwede Hotline-Anrufe...

 

Sorry, dass ich den Thread offenbar falsch platziert hatte, ich sehe er wurde in ein anderes Forum verschoben. Allerdings wäre es für zukünftige Quelle-NäMa-Kaufinteressenten vielleicht auch nicht ganz unwichtig, zu wissen, wie Quelle im Falle von Beanstandungen/Reparatur/Wandlung vorgeht?

Whatever, die SysOPs werdens schon wissen.

 

Liebe Grüße

Eva alias isis

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Hallo Eva,

 

recht so! So oder ähnlich hätte ich Quelle auch geantwortet :super:

 

Wenn überhaupt, dann können sie allenfalls eine Nutzungsentschädigung für die Zeit zwischen Kauf und der ersten Reklamation verlangen. Die ganze Zeit danach hat doch keine der Maschinen richtig funktioniert :klatsch: Und da es sich immer um DEN SELBEN Fehler handelte, scheint mir die Wahl dieses Zeitpunkts durchaus gerechtfertigt. Ist ja nicht Deine Schuld, dass die die ganze Zeit nicht in der Lage waren, den Fehler zu beheben.

 

Wenn man dann noch bedenkt, welchen Aufwand Du hattest (Porto, Telefonkosten, Fahrtkosten, Zeitaufwand etc.), muss eher Quelle DIR eine Entschädigung zahlen. Falls es zu einer Verhandlung kommt, wird ein gescheiter Anwalt dies auch einfordern. Zumindest eine Pauschale steht einem sogar automatisch zu, wenn man z.B. unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird. Das ist natürlich ein anderes Thema, aber nur so viel zur Rechtssprechung...

 

Meines Erachtens haben wir als Verbraucher sogar das Recht auf Wandlung, wenn der Händler einen Mangel nicht beseitigen kann. Mehr als 3 Reparaturversuche muss man sich nicht zumuten lassen. Oder gilt das alles nicht mehr :confused: ? Fakt ist schließlich, dass diese (und andere Maschinen des gleichen Typs) nie richtig funktioniert haben :silly:

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Das hast du echt super geschrieben und ich bin gespannt auf die Antwort von Quelle. Du hast immerhin noch Gewährleistung auf dieses Gerät, und dass Quelle dir dafür einen Nutzungsabschlag in Rechnung stellt, ist einfach nur unverschämt. Nach dem spätestens 3. Gerät würde ich mich auf keinerlei Diskussionen mehr einlassen und ebenso mein Geld zurück verlangen.

 

Ich selbst habe auch eine Privileg 4321 mit der von dir bemängelten Fadenrisserkennung. Das Problem, dass die Maschine piepst und dann stehen bleibt hatte ich bislang allerdings nur selten. Dafür ist mir mit der Maschine aber auch noch nie (wirklich nicht ein einziges Mal) ein Faden gerissen. ;)

 

Ich denke also schon, dass diese Funktion durchaus ihren Sinn hat, so sie denn funktioniert. Und die Maschine piepst auch wenn der Unterfaden alle ist, was ich sehr zu schätzen weiß. Ich habe für mich herausgefunden, dass nach dem Piepsen und anschließendem Stillstand die Maschine schnell wieder in Gang zu setzen ist, indem man den Nähfuß kurz anhebt und wieder absenkt. Da die Maschine eine Nadel-unten-Positionseinstellung hat, ist das auch nicht sonderlich kompliziert. Alternativ zum Nähfuß anheben kann man auch einfach das Handrad ein, zwei Stiche weiter drehen, dann geht näht sie auch wieder weiter.

 

Jedenfalls scheint es mir so, als ob du wirklich ein bzw. mehrere richig defekte Geräte erwischt hast. Allerdings, wenn die Fadenrisserkennung nie piepen würde, dann hätte man sie auch nicht einbauen müssen. Und die Tatsache, dass zumindest bei mir noch nie ein Faden gerissen ist, spricht ja durchaus dafür dass diese Funktion auch nützlich ist, indem die Maschine sicherheitshalber stehen bleibt bevor der Faden reißt.

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@Isis6

 

Ich habe deinen Brief gelöscht.

Es bereitet mir ausgesprochene Bauchschmerzen, wie Du die Firma Quelle darstellst und vor allem, daß dein Brief den - eindeutig falschen! - Eindruck erwecken kann, daß wir hier im großen Stil über die Firma Quelle wettern.

Dies geschieht in diesem Forum sicherlich nicht und ich wüßte auch keinen Grund dazu, warum wir dies machen sollten.

 

Ich gehe davon aus, daß Du für alle deine Vorwürfe und Behauptungen selbstverständlich Beweise erbringen kannst. Aus diesem Grunde schließe ich lediglich das Thema und lösche es nicht vollständig.

Solltest Du diese nicht haben, bitte ich dringendst um Benachrichtigung per PM, da ich dann den ganzen Thread löschen werde!

 

Was die Richtigkeit deiner Behauptungen über den Defekt deiner Nähmaschine angeht, bitte ich Dich dringendst zu bedenken, daß letztendlich ein Gutachter darüber befinden wird, ob diese tatsächlich defekt im Rahmen einer Gewährleistung/Garantie war/ist oder nicht.

Das kann dann schnell wie das Hornberger Schießen ausgehen und nach hinten losgehen.

Kläre also bitte erst einmal die rechtlichen Fakten und dann kannst Du gerne berichten, wie das Ganze ausgegangen ist.

So wie Du das aufziehst, können wir das hier nicht so ohne weiteres dulden.

 

EOD - Dieses und das Thema ist geschlossen und wird auch nicht wieder aufgemacht, bis der Fall rechtlich geklärt ist.

Danke für euer Verständnis. :bier:

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