Maja1979 Geschrieben 15. Mai 2012 Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 Hi hoffe ich bin hier Richtig Ich habe mir über Ebay eine Overlock ersteigert. Die vom Lidl: Silvercrest SON 90 A1 Nach 5-6 nähen damit will ich den Fuß hochmachen. Der fällt auf einmal ab. Ist dieser Stift abgebrochen. Diskussion mit dem Verkäufer ohne Ende. Ich soll die jetzt auf meine Kosten zurückschicken. SEINE Begutachter überprüfen das von welcher Seiter der Fehler kommt. War es meine Schuld hab ich Pech gehabt, ist es Schuld seitens der Maschine bekomme ich das Geld zurück. Da es nun aber Seine Gutachter sind habe ich da so meine Bedenken. Jetzt hab ich verzweifelt versucht im Netz so einen Nähfußhalter zu finden, ohne Erfolg. Weiß von Euch einer wo ich das her bekommen kann? Oder vielleicht gibt es ja was Baugleiches? Ich bedanke mich jetzt schon für jede Hilfreiche Antwort da ich gerne mich wieder dran setzen würde um weiter zu arbeiten LG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xpeti Geschrieben 15. Mai 2012 Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 Hallo, falls es ein gewerblicher Verkäufer ist gelten Gesetze. Gebraucht mind. 6Mon. Neu mind. 2Jahre Versand zu Lasten des Verkäufers Hast du von privat gekauft ist wohl Pech angesagt ... Es sei denn du kannst nachweisen dass das Teil schon geklebt oder so war und der Verkäufer es dir verschwiegen hat..., denn dann wäre es Betrug Ich drück dir die Daumen ... LG peti Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heikejessi Geschrieben 15. Mai 2012 Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 Hallo, ich möchte dich jetzt nicht entmutigen, aber die Maschine kostet - glaub ich - so um die 120 Euro. Hier von Gutachtern zu sprechen, ist schon ein dickes Ding. Wenn es die Ebay Auktionen sind, wo der Verkäufer angeblich generalüberholte Maschinen oder Rückläufer verkauft, dann ist er Händler. Der hat das Teil zurückzunehmen. Bei einem Privatverkäufer wird es schon schwieriger. Und wenn du selbst auf der Suche nach diesem Nähfusshalter gehst: Ich glaube, die Reparatur übersteigt den Kaufpreis. LG Heike Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maja1979 Geschrieben 15. Mai 2012 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 Die Maschine ist "generalüberholt", das hat er angegeben. Original Nachricht des Verkäufers: Bitte um Rücksendung unsere sachverständiger wird gerät prüfen .Wenn handelt sich um unsere fehler erstatten wir Ihnen natürlich geld zurück .Wenn defekt ist von Ihnen verursacht leider entfät garantie.Mfg Wie soll ich denn dann jetzt Reagieren? Das die reparatur teuerer ist wie die Maschine selbst ist eigentlich klar, deswegen habe ich ja einen Nähfußhalter gesucht, aber den gibts wohl nicht so zu kaufen... Gibt es von SilverCrest eine deutsche HP wo ich die anschreiben kann und denen das Problem schildern kann? Eine Rechnung habe ich ja auch Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heikejessi Geschrieben 15. Mai 2012 Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 Wie lange hast du die denn? Wenn du sie erst vor 14 Tagen oder kürzer gekauft hast, dann hast du noch ein Rückgaberecht. "Generalüberholt" hört sich ja gut an, aber ich denke nicht, dass das der Fall ist. Das sind meistens Rückläufer von Lidl, weil sie defekt sind oder waren. Ich würde auf Rückabwicklung bestehen. Sollte er sich nicht drauf einlassen, würde ich Ebay informieren. LG Heike Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xpeti Geschrieben 15. Mai 2012 Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 Mach dem Verkäufer klar dass du die Maschine Vertragsgemäß benutzt und du somit die vertragsgemäße Garantie erwartest. Anderfalls siehst du dich leider gefordert rechtliche Schritte einzuleiten - Anzeige bei ebay, Anzeige bei der Polizei wegen Betrugs Schick die Maschine versichert zurück und setze ein Frist zur Reparatur Entsprechende §§ findest du auch über google LG peti Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maja1979 Geschrieben 15. Mai 2012 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 gekauft habe ich die am 25.04.2012 Die "Diskussion" hat sich über Tage gezogen, da er nicht immer gleich geantwortet hat. In der Beschreibung steht das drin: Bei uns kaufen Sie ohne Risiko,30 Tage Rückgaberecht und 1 Jahr Gewährleistung! Sollten Sie einmal widererwarten nicht mit unserem Service zufrieden sein, kontaktieren Sie uns! Wir finden bestimmt eine einvernehmliche Lösung! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heikejessi Geschrieben 15. Mai 2012 Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 Hallo, na dann ist ja alles klar. 30 Tage sind ja noch nicht vorbei. Also zusammenpacken, Zettel rein, wo halt drauf steht, dass du von deinem Rückgaberecht Gebrauch machst und ab die Post. LG Heike Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heikejessi Geschrieben 15. Mai 2012 Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 achso fast vergessen: Und dann nimmste das Geld, legst ein bisschen drauf und kaufst dir eine ordentliche Ovi;) LG Heike Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maja1979 Geschrieben 15. Mai 2012 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 das war meine erste, deswegen wollte ich erstmal "klein" anfangen Ich will mich mit nähen selbstständig machen und hatte auch schon beim Verkauf erfolg Jetzt kann ich nicht weitermachen weil ich die Ovi dazu brauche Ich habe ihn jetzt angeschrieben, bei Ebay einen Fall deswegen geöffnet und bei PayPal auch dies gemeldet. ZUM GLÜCK wurde dies mit PayPal gezahlt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heikejessi Geschrieben 15. Mai 2012 Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 das war meine erste, deswegen wollte ich erstmal "klein" anfangen . Gerade weil das deine erste war oder ist, solltest du nicht beim Ovi-Kauf eine "generalüberholte" Discounter Lidl-Maschine kaufen. Du weisst nicht, ob du es verkehrt machst oder ob es die Maschine ist, die kaputt ist. Du musst nicht Unsummen für eine Ovi ausgeben, es gibt auch gute, preiswerte Maschinen, die da wären Gritzner, eine kleine Janome oder eine W6. Die bekommst du im Fachhandel mit einer Einweisung. Und wenn du nicht klar kommst (was am Anfang sehr oft der Fall ist), dann gehst du dahin und läßt es dir erklären. Na ja, genug geredet. Ist ja noch mal gut ausgegangen;) LG Heike Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maja1979 Geschrieben 15. Mai 2012 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 Gerade weil das deine erste war oder ist, solltest du nicht beim Ovi-Kauf eine "generalüberholte" Discounter Lidl-Maschine kaufen. Du weisst nicht, ob du es verkehrt machst oder ob es die Maschine ist, die kaputt ist. Du musst nicht Unsummen für eine Ovi ausgeben, es gibt auch gute, preiswerte Maschinen, die da wären Gritzner, eine kleine Janome oder eine W6. Die bekommst du im Fachhandel mit einer Einweisung. Und wenn du nicht klar kommst (was am Anfang sehr oft der Fall ist), dann gehst du dahin und läßt es dir erklären. Na ja, genug geredet. Ist ja noch mal gut ausgegangen;) LG Heike WErde ich mir merken und mich nach solchen Maschinen mal umsehen Danke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Giftzwerg Geschrieben 15. Mai 2012 Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 die w6 hab ich seit knapp 4wochen. sie schnurrt wie ein tiger und kostet auch nur 219€. bei kunstpelz wird sie zwar etwas träge aber tut auch dort, was sie soll. ich jedenfalls würd sie mir immer wieder kaufen (war auch meine erste und aus kostengründen hab ich mich dafür entschieden. auch weil die rezensionen durchweg gut waren). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maja1979 Geschrieben 15. Mai 2012 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 Verkäufer hat jetzt so reagiert: Nachricht vom Verkäufer: „Wir haben Ihnen mitgeteilt , das maschine müssen wir erstmal prüfen .Schaden was wird von käufer verursacht wird nicht für garantie annerkannt.Laut unsere technika stift war nicht richtig drinne deswegen auch ist kaputt gegangen.Liebe Grüsse“ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ranma-chan Geschrieben 15. Mai 2012 Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 Und was soll das jetzt heissen? Wollen sie dir den Fehler zuschieben? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maja1979 Geschrieben 15. Mai 2012 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 Und was soll das jetzt heissen? Wollen sie dir den Fehler zuschieben? Das weiß ich selber nicht. Er besteht drauf das ich die Maschine hinschicke und die die Maschine überprüfen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heikejessi Geschrieben 15. Mai 2012 Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 Welchen Stift meinen die denn? Hast du schon eine Nachricht von Ebay? LG Heike Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xpeti Geschrieben 15. Mai 2012 Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 Ja, auch als nicht Overlokmaschinenbesitzer würde mich interessieren von welchem Stift die Rede ist. Gibt es tatsächlich so ein empfindliches Bauteil welches bei kleinster Unachtsamkeit brechen kann??? LG peti Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maja1979 Geschrieben 15. Mai 2012 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 der Nähfuß hält doch am Nähfußhalter und das ist wie bei einer normalen Maschine. Man drückt hinten das Teil und der Fuß kann getauscht werden. Der Stift (ich bezeichne ihn mal so) wo den Fuß hält, der existiert nicht mehr. Da ist einfach nix mehr.. Und wenn ich mich nicht verguckt habe, dann ist der "Stift" genau wie hinten das Teil wo man den halt lösen kan aus PLASTIK Bei meiner normalen Nähmaschine ist es wenigstens stabiles Material... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maja1979 Geschrieben 15. Mai 2012 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2012 Welchen Stift meinen die denn? Hast du schon eine Nachricht von Ebay? LG Heike Für Ebay ist erstmal nur ein Fall geöffnet. Schauen was weiter passiert, wir bestehen jetzt erstmal auf übernahme der Versandkosten. Das stand in dem Text von Ebay auch, das das Verkäufersache ist und wir dies VORHER klären sollen und auf jedenfall versichert. Wenn ich es auf meine Kosten verschicke könnte Ebay auf irgendwas bestehen. Was genau das war weiß ich jetzt nicht mehr. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xpeti Geschrieben 16. Mai 2012 Teilen Geschrieben 16. Mai 2012 (bearbeitet) Hallo, wenn der Stift beim normalen Gebrauch weggebrochen ist, ist es ein Materialfehler. Die gesetzliche Garantie beinhaltet immer einen Zeitraum (meist die Hälfte) wo der Verkäufer nachweisen muss dass das Teil beim Verkauf nicht mangelhaft war Gewährleistung – Wikipedia Also Einpacken, Zurückschicken, eine Frist setzen - schriftl.!!! und gegebenenfalls rechtl. Schritte "anbieten" Du hast nach Recht und Gesetz nichts zu befürchten, wäre zumindest meine Meinung LG peti Bearbeitet 16. Mai 2012 von xpeti Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ki_ Geschrieben 15. April 2016 Teilen Geschrieben 15. April 2016 Ist zwar schon eine Weile her, aber zur Ergänzung und Klärung: Sachmängelhaftung besteht bei gewerblichen Händlern für 2 Jahre. Sprich: wenn das Produkt in der Sache einen Mangel aufweist (z. B. instabiler Nähfußhalter, der bei sachgemäßem Gebrauch bricht), hat der Verkäufer zu haften. Die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum bzw. Lieferdatum beim Versandhandel auf Händlerseite. Sprich, der Händler muss beweisen, dass der Käufer die Sache nicht sachgemäß genutzt hat. Das wird eher schwierig, weshalb professionelle Händler hier auch nicht rumzicken. Erst wenn der Mangel später als 6 Monate nach Erhalt der Ware auftritt, liegt die Beweislast beim Käufer. Das gilt übrigens auch bei Käufen von privat. Der einzige Unterschied ist der, dass nicht gewerbliche Verkäufer diese Sachmängelhaftung ausschließen können Wenn jemandem also ähnliches Widerfährt immer auf ein kostenloses Retouren-Etikett bestehen und eine Frist zur Nachbesserung setzen (3 Wochen reicht auf jeden Fall). Wenn diese Frist abläuft und der Händler nicht nachgebessert hat (und auch kein Retouren-Etikett zugestellt hat) eine Rückabwicklung des Kaufs einfordern. Außerdem bei paypal einen Fall wegen eines Artikels, der erheblich von der Beschreibung abweicht einleiten. Im Normalfall zahlt paypal – war bei mir jedenfalls immer so. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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