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bimbelle

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was versteht denn die KK unter genug verdienen?

(wenn die Frau "nur" Hausfrau ist, hat sie ja kein eigenes Einkommen und ist dann doch eh familienversichert beim Mann)

 

Letzteres kommt drauf an. Eine Freundin von mir war nie in der gleichen KK wie ihr Mann und sie blieb dann auch während der 9 Jahre Erziehungsurlaub und danach bei ihrer Kasse. Frag mich nicht, wie das funktioniert... scheint aber irgendwie zu gehen.

Sie hat dann in den letzten Jahren des Erziehugnsurlaubs anefangen auf Honorarbasis zu arbeiten, war aber schwierig, weil sie eben quasi nichts verdienen durfte.

 

In dem Moment wo du eigenes Geld verdienst, bist du eben nicht mehr "nur" Hausfrau und dann beginnen die Probleme... Wenn du sehr wenig verdienst und wenig arbeitest dann bleibst du in der Familienversicherung. Mußt aber quasi jeden Monat aufpassen, daß es blos nicht zu viel wird.

 

Und normalerweise arbeitet man ja, um Geld zu verdienen und normalerweise will man gerne so viel Geld verdienen wie möglich. Deswegen sind die Gesetze auch nicht wirklich auf Leute ausgerichtet, die eigentlich nicht wirklich Geld verdienen wollen, sondern nur ihren Zeitvertreib finanzieren wollen. (Ganz platt und vereinfacht formuliert will ein Staat natürlich die Menschen fördern, die Wirtschaftsleistung erbringen und am besten auch Arbeitsplätze schaffen. Auf die Situation sind die Gesetze auch zugeschnitten. Auf jemanden der gar nicht so viel zu verdienen plant, daß er damit wirklich auf einen finanziellen Beinen steht - und das ist für viele Mütter ja die Situation - ist die Gesetzeslage nicht zugeschnitten. Die "will" der Staat sozusagen gar nicht, der will die, die Vollzeit arbeiten und richtig Geld erwirtschaften, weil die zahlen auch richtig Steuern etc. Kann man sich jetzt streiten, ob das im Moment zeitgemäß ist, aber das ist nun mal die Lage.)

 

So, wenn man jetzt ein bißchen mehr verdient, dann gibt es bei der KK noch einen "Zwischenstatus" der "zuverdienenden Ehefrau". Man zahlt dann einen eigenen Beitrag, aber der berechnet sich nach dem realen Einkommen, nicht nach den fiktiven 1700 EUR. Die Stundenzahl bleibt auch begrenzt, aber man darf mehr verdienen, so der Mann genug verdient. Sprich das Einkommen des Mannes muß deutlich das Haupteinkommen sein, man muß also mit dem eignen Einkommen unterhalb der Hälfte des Jahresnettoeinkommens des Mannes bleiben. Und ich glaube es geht nur, wenn beide tatsächlich in der gleichen KK sind. Was nicht immer der Fall ist, wenn beide vor der Ehe schon gearbeitet haben und daher in unterschiedlichen Kassen sind.

 

und es geht natürlich auch nicht, wenn der Ehepartner privat versichert ist (dann gibt es eh keine kostenfreie Familienversicherung) und bei Beamten geht es auch nicht.

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Das ist wirklich so, wenn ich familienversichert bin, muss ich aufpassen das ich nicht mehr Gewinn habe, als die 365,00 Euro und das ich nicht mehr als 18 Stunden die Woche arbeite. Wenn ich nun 370 Euro Gewinn machen würde im Monat muss ich einen Beitrag zur Krankenkasse bezahlen. Der würde mich 130 Euro kosten. Habe dann aber nur 10 Euro mehr verdient. Mache ich noch einen Minijob, so muss ich auch die 130 Euro bezahlen, weil ich entweder nur einen Minijob machen darf oder 365 Euro Gewinn im Monat. Deshalb ist es gerade bei so geringen Beträgen ehr erstrebenswert zu sagen "ich verzichte drauf" als "ich will das jetzt verdienen", weil man sonst hinterher selber ein Loch im Geldbeutel hat :-(

 

Liebe Grüße

 

Jule

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Bei den Beamten ( Beihilfe/ Zusatzversicherung, Krankenversicherung je nach Beramtengruppe) ist es so, dass als Ehegatte/in man bei einem eigenen Einkommen unter ca 17000 € jährlich mitversichert bleibt.

 

Aber doch wirklich nur im Beihilfe-Anteil, nicht bei der Versicherung, die den nicht von der Beihilfe erfassten Prozentsatz versichert.

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Dann ist das aber mit der Familienversicherung der gesetzl. KK nicht vergleichbar.

 

Als Beamtenkind kann ich sagen: Ja, die Beamtenversorgung ist deutlich anders.

(Auch in den Leistungen übrigens. Die Beihilfe zahlt manchmal sogar Sachen nicht, die die GKV zahlen. Das erfährt man aber erst hinterher, wenn die Arztrechnung wieder kommt... :o )

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