Widdy Geschrieben 11. Mai 2016 Teilen Geschrieben 11. Mai 2016 (bearbeitet) Ich möchte gern das Kleid V1329 nähen und besitze für das Schnittmuster eine englische sowie eine französische Anleitung. Beim Durchlesen musste ich feststellen, dass meine Sprachkenntinsse (neben meinen Näherfahrungen hinsichtlich: "Dann improvisiere ich einfach.") überfordert sind. An vielen Stellen weiss ich nicht, was gemeint ist. Im Forum habe ich gesehen, dass dieses Kleid schon einmal hier vorgestellt und genäht wurde. Wenn es erlaubt ist, könnte mir jemand die deutsche Nähanleitung einscannen/fotographieren und als PN senden? Ich würde mich sehr darüber freuen. Ebenso interessiert mich, ob mir diejenigen unter euch, die das Modell schon genäht haben, irgendwelche zusätzlichen Tipps mit auf den Weg geben können. Herzliche Grüße Iris Bearbeitet 11. Mai 2016 von Widdy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nowak Geschrieben 11. Mai 2016 Teilen Geschrieben 11. Mai 2016 Nein, die deutsche Nähanleitung darf man nicht einfach einstellen. Das entspricht einer Veröffentlichung und veröffentlichen darf man nur, wenn man die Rechte dran hat. Die hat hier aber keiner. Das heißt, wenn du einen Schnitt mit deutscher Übersetzung willst, dann mußt du ihn bei einem deutschen Händler mit Übersetzung kaufen. Dafür dürfte es hier natürlich zu spät sein. Du kannst dich dem Kleid aber z.B. als WIP (Forenbereich "Entstehungsprozess") nähern, deine Nähfortschritte dort dokumentieren und immer wenn du an einen Punkt kommst,wo du nicht verstehst, was gemeint ist, dir genau da weiter helfen lassen. Manches klärt sich aber auch schon, wenn man es vor Augen hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Widdy Geschrieben 11. Mai 2016 Autor Teilen Geschrieben 11. Mai 2016 Danke Nowak, ich habe es befürchtet - also keine deutsche Anleitung. Dein Vorschlag, einen WIP (habe ich noch nie gemacht) damit zu machen, ist eine gute Idee. Bis ich das Kleid beginne, dauert es wahrscheinlich noch etwas. Mir fehlen momentan die Zeit und der Reißverschluß in einer passenden Farbe. Den werde ich aber hoffentlich auch noch finden. Kann ich den Zipper mit Nagellack färben, oder übersteht der Lack die Wäsche nicht? Herzliche Grüße Iris Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nowak Geschrieben 11. Mai 2016 Teilen Geschrieben 11. Mai 2016 Meinst du den ganzen Reißverschluß oder nur den sichtbaren "Ziehdingsi" (Das Ding hat einen Namen, fällt mir aber gerade nicht ein....)? Meine Erfahrungen mit Nagellack sind, daß der zumindest in der Waschmaschine eher splittert. Vermutlich bräuchte man eher Autolack... und vorher etwas anrauhen mit Sandpapier. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Widdy Geschrieben 11. Mai 2016 Autor Teilen Geschrieben 11. Mai 2016 Ich meinte den Zipper. Der RV ist so ein unsichtbarer, aber der Zipper hängt außen auf dem helleren Stoff - so ist es zumindest geplant. Da ich erst in zwei Geschäften suchte, bin ich noch zuversichtlich. Und sollte die Hoffnung sterben, dann muss ich mir etwas einfallen lassen. Nagellack wird es dann wohl eher nicht. Liebe Grüße Iris Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast dark_soul Geschrieben 12. Mai 2016 Teilen Geschrieben 12. Mai 2016 Die Anleitungen sind eigentlich immer recht gut bebildert. Hängts denn schon am Anfang..? Oder kommst du erst zu einem späteren Zeitpunkt nicht weiter..? Ggf haben diejenigen, die das Kleid bisher genäht gaben, auch keine deutsche Anleitung gehabt... Gerne können wir dir, wie Nowak schon vorgeschlagen hat, hier alle zusammen helfen wenn du nicht weiter kommst. Ich warte mal auf deinen WIP, das Kleid gefällt mir auch recht gut Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sisue Geschrieben 12. Mai 2016 Teilen Geschrieben 12. Mai 2016 [klugscheißmodus an] Meinst du den ganzen Reißverschluß oder nur den sichtbaren "Ziehdingsi" (Das Ding hat einen Namen, fällt mir aber gerade nicht ein....)? Schiebergriff heißt das Ding. Ich meinte den Zipper. Der RV ist so ein unsichtbarer, aber der Zipper hängt außen auf dem helleren Stoff Der Zipper ist der ganze Reißverschluss. [klugscheißmodus aus] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lyanna Geschrieben 13. Mai 2016 Teilen Geschrieben 13. Mai 2016 Hast du dir den Schnittbogen mal angesehen? Vogue hat eigentlich (zumindest bei meinen Schnitten) dort eine Übersetzungstabelle drauf. Da werden die wichtigsten Nähbegriffen in verschiedenen Sprachen aufgeführt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pandel Geschrieben 13. Mai 2016 Teilen Geschrieben 13. Mai 2016 (bearbeitet) Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch Daraus folgt: treff dich (real oder virtuell) mit einer Freundin, die das gleiche Schnittmuster besitzt und mach dir FÜR DICH SELBER ZUM PRIVATGEBRAUCH eine Kopie der Beschreibung. Daran ist nichts illegales! Bearbeitet 13. Mai 2016 von pandel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bineffm Geschrieben 13. Mai 2016 Teilen Geschrieben 13. Mai 2016 Ja - aber FREUNDIN ist eben nicht - ich stelle eine Anfrage in ein Forum mit zehntausenden von Mitgliedern - und irgendwer, der da auch Mitglied ist, kopiert mir das dann..... Dieser Weg kann für den Betreiber eines Forums sehr teuer werden.... Sabine Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pandel Geschrieben 13. Mai 2016 Teilen Geschrieben 13. Mai 2016 (bearbeitet) Tja, das mit der Freundin war meinerseits schon ernst gemeint, um es einfacher zumachen. Im Gesetz selber steht da nämlich nichts von! Aber, hier kennen sich viele und ich kann nicht wissen, wer. Vielleicht sind hier ja zwei miteinander befreundet, die bis dato gar nicht wussten, dass sie beide das gleiche Schnittmuster besitzen... Das war nur ein gut gemeinter Hinweis! Bearbeitet 13. Mai 2016 von pandel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nowak Geschrieben 13. Mai 2016 Teilen Geschrieben 13. Mai 2016 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch Daraus folgt: treff dich (real oder virtuell) mit einer Freundin, die das gleiche Schnittmuster besitzt und mach dir FÜR DICH SELBER ZUM PRIVATGEBRAUCH eine Kopie der Beschreibung. Daran ist nichts illegales! Real ist kein Problem. Das ist ja auch nicht neu. Virtuell wird man sich zumindest die Frage stellen können, ob das Kriterium "Freundschaft" erfüllt ist, wenn man die andere Person noch nie gesehen hat. Abgesehen davon sind Freunde die Leute, die man normalerweise fragt, bevor man im Forum fragt. Wenn jemand hier fragt, ist davon auszugehen, daß es eher keiner der Freunde hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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