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Gast Nähwölkchen

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Und ganz ehrlich: Ich gehe davon aus, daß wenn jemand diese Frage in einem Nähforum postet nichts anderes als Meinungen sucht.

Wenn er was fachlich fundiertes suchen würde, würde er einen Anwalt fragen oder zumindest in einem Forum, das sich mit Markenrecht befaßt. :)

 

Ich habe den Thread so verstanden, daß sie fragt, ob es diesbezüglich eine rechtliche Grundlage gibt:

 

Kann mir jemand sagen, ob es sowas wie ein vorrangsrecht gibt?! Wer zuerst hat, malt zuerst oder so?

 

Daß solche fachspezifischen Fragen eigentlich nicht Gegenstand unseres Forums sind, ist eine andere Frage. Man hat allerdings nicht immer einen Anwalt/Arzt/Steuerberater etc. zur Hand ;)

Den Post von tauchmaus habe ich als sachlich empfunden, offensichtlich ist sie mit der Materie vertraut. Von daher gut, daß sich hier so viele Berufsgruppen tummeln :)

 

 

Liebe Grüße

Susanne

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Um zum Halbwissen beizusteuern - einen Namen kann man nur schützen, wenn er nicht aus Wörtern/ Begriffen mit Freihaltebedürfnis besteht. Falls es also um Nähwölkchen geht, also Nähen + Verniedlichung von Wolke, wäre das als Wortmarke eh nicht möglich, sondern nur als Wort-/Bildmarke.

 

 

Das ist vom Prinzip her richtig gedacht, aber:

 

Nähwölkchen ist ein lexikalisch nicht nachweisbares neu geschaffenes Wort ohne unmittelbare Bedeutung. "Wölkchen" hat mit Näherei und den entstehenden Produkten nichts zu tun, ist daher für diese Waren/Dienstleistungen meiner Ansicht auch nicht direkt beschreibend. Ein Freihaltebedürfnis wage ich daher auszuschließen, denn diese Prüfung soll nur verhindern, dass ein Wort exklusiv geschützt wird, welches ein Wettbewerber zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes oder der Herkunft der Ware oder Dienstleistung braucht oder absehbar brauchen könnte. Und da sehe ich bei Nähwölkchen keinen Grund für eine Zurückweisung. Bereits bestehende ältere Rechte sind ein unabhängiges Thema, das Amt interessiert sich für solche von Amts wegen kein bißchen.

 

Nähwölkchen, es tut mir leid, dass Dein Name nun nicht mehr exklusiv ist und Du nichts dagegen tun kannst. Im Gegenteil, solltest Du irgendwann den Namen auch geschäftlich nutzen (und dann kann schon passieren wenn Du nur ein paar Kleinigkeiten verkaufst oder mit Verlinkungen Geld verdienst), könnte Dir die "Konkurrenz" aus ihrer geschäftlichen Kennzeichnung heraus Schwierigkeiten machen.

 

LG

 

tauchmaus

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