Sabwei Geschrieben 12. November 2011 Teilen Geschrieben 12. November 2011 Hallo, meine Tochter hat letztes Jahr zu Weihnachten die Kinderjanome bekommen. Leider hat sie nur 2-3 mal drauf genäht. Weiß jemand ob bei der Kinderjanome auch 5 Jahre Garantie besteht, und ob diese Garantie übernommen werden kann? LG Sabine Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zwillimama Geschrieben 12. November 2011 Teilen Geschrieben 12. November 2011 Hallo Sabine, um diese Frage verbindlich zu beantworten, solltest Du Dich an den Händler wenden, der sie Dir damals verkauft hat. Irgendetwas von nicht-möglicher Übernahme bei Weiterveräußerung schwirrt mir im Kopf herum (abhängig von Einzelvereinbarungen).. Grüße Zwillimama Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
giräffchen Geschrieben 12. November 2011 Teilen Geschrieben 12. November 2011 Hallo Sabine, die Garantie wird beim Weiterverkauf nicht übertragen. Es liegt ganz an der Kulanz des Verkäufers, ob er sie weiter übernimmt. Da musst Du den Händler fragen, bei der Du die Maschine gekauft hast. Liebe Grüße, Heidi. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sticki Geschrieben 12. November 2011 Teilen Geschrieben 12. November 2011 wenn die Garantieleistung durch den Hersteller festgelegt und erbracht wird? Das ergibt für mich keinen Sinn. Für mich auch nicht. Verständlicher wäre es wenn die Ansprüche gegenüber dem Händler nicht übertragbar wären. Aber die Gewährleistung ist halt ein gesetzl. verbrieftes Recht, muss man ja nicht verstehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sabwei Geschrieben 12. November 2011 Autor Teilen Geschrieben 12. November 2011 Ich find das auch etwas ungewöhnlich - sowas gibts glaub ich nur bei Nähmaschinen. Denn bei allen anderen Dingen bleibt die Garantie trotz Weiterverkauf bestehen - z.B. Spielekonsolen. Aber falls ich sie verkaufe, muß ich das vorher wissen. Ich werde mal die Rechnung suchen gehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bineffm Geschrieben 12. November 2011 Teilen Geschrieben 12. November 2011 Hier Garantie - Hobbyschneiderin + Forum hat Nowak das schon mal genau erklärt.... Sabine Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ajochem Geschrieben 12. November 2011 Teilen Geschrieben 12. November 2011 Hallo, in den Garantiebdingungen von Janome steht, dass die Garante nur für den Erstkäufer gilt und nicht übertragbar ist. Auch steht da, dass es auf die Sew Mini nur zwei Jahre Garantie gibt. Zitat: "1. Für Ihre Janome Nähmaschine gelten, bei normalen Hausgebrauch (nicht kommerziell), die folgenden Garantiefristen: Auf alle Bauteile eine Frist von fünf Jahren mit Ausnahme der Modelle JANOME MB-4 und JANOME SewMini, für die eine Garantiezeit von zwei Jahren besteht. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des neuen Gerätes. Janome Deutschland GmbH verpflichtet sich, kostenlos alle Teile nach eigenem Ermessen entweder zu reparieren oder auszutauschen, welche sich aufgrund fehlerhafter Herstellung oder Verarbeitung als mangelhaft erwiesen haben. Voraussetzung ist, daß die Maschine für haushaltübliche Zwecke verwendet wurde. 1a. Bei gerweblicher Nutzung der JANOME MB-4 erhalten Sie auf alle elektronischen und mechanischen Teile eine Garantie von ein Jahr. 2. Diese Garantie ist vom Erstkäufer nicht übertragbar "........ (komplett zu lesen hier ganz unten http://www.naehmaschinen-center.de/naehmaschinen/janome/janome-405.html ) Liebe Grüße Andrea Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lea Geschrieben 12. November 2011 Teilen Geschrieben 12. November 2011 Du musst Deine Gewährleistungsansprüche explizit an den Käufer abtreten (frag mich nicht, wie das formal geht...). Schau mal hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Gewaehrleistung-bei-Weiterverkauf-__f80378.html Be Garantie (durch den Hersteller) kommt es darauf an, wie der die Bedingungen formuliert hat. Grüsse, Lea Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lea Geschrieben 12. November 2011 Teilen Geschrieben 12. November 2011 Richtigerweise sollte die Antwort des Rechtsanwaltes lauten, dass es zwischen Hersteller und Käufer keinen Vertrag gibt, da der Hersteller die Gewährleistung trägt und nicht der Händler. Der ist ja nur Vermittler und muss sich administrativ um die Abwicklung kümmern. Das stimmt so nicht (siehe z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag_%28Deutschland%29#Gew.C3.A4hrleistung) Der Verkäufer ist Vertragspartner und gewährleistungspflichtig. Grüsse, Lea Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sabwei Geschrieben 12. November 2011 Autor Teilen Geschrieben 12. November 2011 Danke, dass ihr euch so viel Mühe gemacht habt. Dann brauch ich die Rechnung eh nicht mehr weitersuchen, die find ich irgendwie in meinem Ablagechaos nicht auf die Schnelle LG Sabine Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden