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Bücher abfotografieren und Copyright


Madeleine

Empfohlene Beiträge

Es gibt ja schon viel zum Thema Copyright und doch habe ich keine Antwort gefunden.

 

Wie sieht es aus, wenn ich Fotos von einem Buch mache, auch vom Innernen

eines Buches und diese dann hier, in einem Online-Fotoalbum oder im Blog veröffentliche?

Natürlich mit Angabe der Quelle.

Ich meine keine Fotos von Anleitungen, sondern Fotos der Bilder aus dem Buch.

 

Wird damit das Copyright verletzt oder könnte das Folgen haben?

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Top-Benutzer in diesem Thema

  • Madeleine

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  • peterle

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  • karin1506

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Top-Benutzer in diesem Thema

Das ist ein absolutes No-No und das macht man erst 70 Jahre nach dem Tod des Autors.

gutenberg.de sagt dazu:

Das Projekt Gutenberg-DE veröffentlicht nur Bücher, die frei von Copyright sind: der Autor des Werkes muß also vor mehr als 70 Jahren gestorben sein. Bei Übersetzungen aus einer anderen Sprache muß auch das Todesdatum des Übersetzers mehr als 70 Jahre zurückliegen.

 

Das nutzt Dir aber alles nichts, wenn Du die Schillerwerkausgabe von 2002 kopierst, denn auch auf dem Buch als Aufmachung selber liegt ein Copyright.

Da reichen dann schon falsche Kommas und Du hast ein Problem.

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Genau, ich mach das mit den Bildern auch nicht - eben wegen des Copyright und finde es

deshalb manchmal so schwierig ein Problem zu beschreiben ...

Wenn ich eine Modell allerdings im NEtz finde, dann kann ich es verlinken - und wenn nicht, dann gibt es halt nur eien vage BEschreibung ...

LG Rita

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Hej,

 

du könntest ja beispielsweise den Verlag kontaktieren und um Erlaubnis, die Bilder veröffentlichen zu dürfen, bitten. Mehr als Nein sagen bzw dir eine große Rechnung im Gegenzug zu überreichen, können die ja eigentlich auch nicht. und dazu kannst du ja auch nein sagen.

 

Nur mal so als Idee.

LG

ma-san

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Hallo Madeleine,

 

für mein Adventskalenderbeitrag habe ich genau dieses Problem gehabt. Da klar war wer-woher-wann... die Rechte an der entsprechenden Sache hat, habe ich mich über eine Hotline des Verlages bis zu der verantwortlichen Kollegin durchgefragt und der mein Anliegen geschildert.

Da die Kollegin sofort allein auch keine Entscheidung treffen durfte, hat man mich nach wenigen Stunden angerufen und mir für den erbetenen Zweck die Genemigung erteilt. Unbürokratisch und freundlich wurden die Modalitäten besprochen nach denen ich mich dann verhalten habe und ich bin überzeugt, dass ich dort immer wieder, wenn irgend möglich, eine Genemigung erhalten würde.

Deshalb mein Rat: Wende Dich einfach mit einer Schilderung Deiner Absichten an den Verlag und wenn ersichtlich keine kommerziellen Interessen vorliegen, wird man Dir sicher Deinen Wunsch möglich machen.

 

Viele Grüße

Manfred

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