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Rechnung selber ausdrucken, bei Stoffbestellung?


Mystik

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Hallo,

 

bevor das verschoben wird, schreibe ich gleich hier.

 

Bei Ebay hatte ich bereits einige Käufe bei gewerblichen wegen Stoffen und Co, ohne das ich eine Rechnung bekam.:confused: Auch nicht auf Anfrage.

 

Nun hatte ich Stoff bestellt, der Shop wurde hier im Forum 2-3mal erwähnt, und bekam keine Rechnung.

Die Eingangsbestätigung kann ja wohl nicht verwendet werden, oder?

 

Also habe ich den Shop per mail kontaktiert und habe heute eine e-mail mit der Rechnung erhalten.

 

Ich will ja nicht pingelig sein, Drucker geht zur Zeit nicht, aber macht man das heute so??? Rechnung bräuchte ich schon...muß jetzt erstmal jemanden finden, der einen Drucker besitzt. € Zeichen steht da nicht, scheint bei der Übertragung wohl verlorengegangen zu sein.

 

Wie gesagt, bin nicht kleinlich, also sagt mit bitte, daß das heute normal ist, bzw. auch OK ist.

Mich wundert halt, daß ich eben ein Paket erhielt und dort war keine Rechnung, wäre doch einfacher diese gleich dabei zu legen, oder? Jetzt in der e-mail-Rechnung steht die Rechnungsnummer 1, bei so einem großen Anbieter wundert mich das etwas...naja....

Wenn ich online irgendwelche "Dienste" in Anspruch nehme, dann gibt es durchaus Rechnungen per mail. Aber hier bin ich verwirrt?!

 

Danke und Grüße,

 

sandra

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Ich glaub wir "Gewerblichen" müssen für Endkunden keine Rechnungen austellen.

Da ich ja z.B. manches für's Gewerbe brauche, achte ich im Vorfeld schon auf entsprechende Hinweise oder frage nach.

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Genau, hab nochmal nachgeguckt. Es besteht keine Pflicht der Rechnungsstellung, außer der Kunde ist Unternehmer. Aber dann könnte der Händler immer noch sagen sein Angebot richte sich nur an Endkunden.

 

Mit ist's egal, meine Shop-SW erstellt die automatisch, ich druck die aus und leg sie in's Paket. Hab schon Kunden gehabt die daraufhin positives Feedback gaben, weil manche Waren können die in der EkSt.-erklärung geltend machen, da ist 'ne ordentliche Rechnung natürlich von Vorteil.

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Du hast als Gewerbetreibender nur die Möglichkeit Geld zu bekommen, wenn Du auch eine ordnungsgemäße Rechnung erstellst, bzw. vereit bist den Empfang des Geldes auch zu quittieren.

Es wäre mir neu, daß man das ablehnen kann ... spätestens das Finanzamt ist an solchen Praktiken sicherlich brennend interessiert. :rolleyes:

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Peterle, es ist wirklich so: man muss für Endkunden keine Rechnungen schreiben.

 

Ich zitier mal was:

"Führt ein Unternehmer steuerbare Lieferungen oder sonstige Leistungen aus, ist er berechtigt, Rechnungen auszustellen. Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht, oder eine juristische Person, ist der Leistende zur Rechnungsstellung verpflichtet, auch wenn die abgerechnete Leistung umsatzsteuerfrei ist (§ 14 Abs. 2 UStG). Diese Verpflichtung besteht, weil der unternehmerische Leistungsempfänger ohne Rechnung keinen Vorsteuerabzug erhält.

 

Seit 1.8.2004 besteht eine Pflicht zur Rechnungsausstellung zusätzlich für steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, auch wenn sie an Nichtunternehmer oder an den Privatbereich von Unternehmer erbracht werden. Der Leistende muss in seiner Rechnung einen zusätzlichen Hinweis darauf anbringen, dass nichtunternehmerische Leistungsempfänger bzw. Unternehmer, die für ihren Privatbereich beziehen, diese Rechnung 2 Jahre aufbewahren müssen.

 

Wichtig

Eine Rechnung muss binnen 6 Monaten nach Ausführung der Leistung ausgestellt werden (mit allen nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Angaben) dies gilt generell für alle Rechnungen mit Erstellungspflicht."

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Du hast als Gewerbetreibender nur die Möglichkeit Geld zu bekommen, wenn Du auch eine ordnungsgemäße Rechnung erstellst, bzw. vereit bist den Empfang des Geldes auch zu quittieren.

 

Nun, vieles läuft ja per Vorkasse, da stellt sich das Problem erst garnicht.

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Aha!:D

 

 

Als Gewerbetreibender müßte ich nun nochmal auf eine Rechnung per Post bestehen...bzw. auch als Endverbraucher wenn ich davon was absetzen könnte.

 

Keine Rechnung an Endverbraucher (obwohl ich vorher darum gebeten habe:rolleyes: ), da habe ich auch überlegt, ob man da nun 9 Rechnungen ausstellt und 1 untern Tisch fallen läßt.

Ein Schelm der Böses dabei denkt:rolleyes:

 

Vorkasse, OK, aber auch da wundert mich, daß bei vielen Rechnungen steht, per Lastschrift, per Vorkasse bezahlt und bei vielen eben nur Betrag fällig nach Erhalt der Ware, obwohl die ja schon bezahlt ist...mhm...

 

 

Da ist man 6 Jahre aus dem Wirtschaftsgymnasium raus und hat keine Ahnung mehr:D :o

 

lg, sandra

 

Zusatz: (wow hier kann man auch editieren:eek: ).... und genau deshalb habe ich erstmal keinen Namen genannt. Ist wohl alles so OK, aber wenn ich nun den Shop nenne und jemand versteht das falsch....ohweh...

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bzw. auch als Endverbraucher wenn ich davon was absetzen könnte.

 

Ich denke selbst dann gibt es keine Pflicht.

Wie schon erwähnt... ich kauf nur dort wo ich eine bekomme, bei mir ist z.B. auch noch die ausgewiesene MwSt. wichtig :).

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Nun, vieles läuft ja per Vorkasse, da stellt sich das Problem erst garnicht.

 

 

Aber auch da bekomme ich ja bitte erst einmal etwas auf dem geschrieben steht, bei wem ich was für wieviel bekommen. Sonst bekommen die von mir nämlich kein Geld und schon gar nicht im Vorhinein.

Gewerbetreibende, die Hantier machen, wenn es um die Auschreibung einer Rechnung oder Quittung geht, sollte man meiden, wie der Teufel das Weihwasser.

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Gewerbetreibende, die Hantier machen, wenn es um die Auschreibung einer Rechnung oder Quittung geht, sollte man meiden, wie der Teufel das Weihwasser.

 

Für die Zukunft weiß ich das dann und werde "dort" vielleicht nichtmehr bestellen. Schließlich habe ich einige Male um eine Rechnung gebeten. Das ist dann evtl. noch etwas anderes als die Pflichtfrage:confused: , denke ich.

 

Anmerkung: bezahlt per Lastschrift...ohne das ich vorher wußte, was vorrätig ist, oder nicht

 

lg, sandra

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Peterle, es ist wirklich so: man muss für Endkunden keine Rechnungen schreiben.

 

Hallo zusammen,

wenn der Gewerbliche an den Endkunden keine Rechnung ausstellen kann/will, dann hat der Endkunde meines Wissens nach zumindest Recht auf eine ordentliche Quittung.

 

Rechnungen per mail als pdf sind durchaus üblich. Aber eine Rechnungnr. 1 ist schon etwas merkwürdig, da der Gewerbetreibende verpflichtet ist, seine Rechnungsnummern fortlaufend zu vergeben :confused:

 

Grüsse,

Marion

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Ich kriege viele Waren, wo die Rechnung per email als pdf Datei geschickt wird. Die drucke ich aus und lege sie zu meinen Unterlagen - kein Problem.

 

ob da Rechnung #1 oder #2015 draufsteht, hat mich ehrlich gesagt noch garnicht interessiert.

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Hallo !

 

Ich habe schon mal Rechnungen per Mail bekommen, die als Anhang "getarnt" waren. Manche von denen landeten im Papierkorb (Dank Spamfilter ).

Du solltest vielleicht im Vorfeld schon sagen, dass Du eine PAPIERrechnung brauchst, man kann es doch einfach beipacken - mache ich doch auch, und zwar unaufgefordert.

Auch für meine Buchhaltung muss ich doch wissen, was ich eingenommen habe - ich falle eindeutig nicht in die Kategorie, wo man etwas unter den Tisch fallen lassen sollte !

Und beim Garantiefall / Gewährleistung soll der Kunde schon zeigen können, dass er das Zeug von mir hat und nicht vom Nachbarshop !

 

LG

 

Dora

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Hallo,

 

eine Rechnung per Mail zu senden finde ich durchaus in Ordnung.

 

Von der Telekom bekomme ich auch seit langem schon die Rechnungen per Mail.

 

Bei Bestellungen kontrolliere ich, ob ich das Bestellte auch so habe, dann erhält mein Kunde eine Bestätigung und seine Rechnung mit Bankdaten als Anhang an eine Mail. Auf Wunsch bekommt er sie auch als Papier ins Paket.

 

 

Sandra, dass da kein €-Zeichen steht, kann daran liegen, dass er evtl. keine deutsche Tastatur benutzt.

Das da eine 1 als Rechnungs-Nummer stand, heißt vielleicht Kunde Sandra XY die 1. Rechnung/Lieferung.

 

Der Shop hat sich halt das Porto für das Nachsenden der Rechnung gespart.

Er verweigert Dir die Rechnung ja nicht, sie kommt halt nur per Internet.

 

Wenn ich sehe wie oft in meinem Geschäft die Kunden keine Kassenzettel wollen, frage ich mich auch manchmal, warum ich welche ausstelle.

Da ich aber sehen will/muss, was verkauft wurde, gibt es weiter Kassenzettel vor Ort und Rechnung per Mail und (auf Wunsch) zusätzlich ins Paket.

 

Viele Grüße

Helga

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