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Honorarkraft/Kursleiterin???


Benja

Empfohlene Beiträge

Hallo Fories!

 

Keine Ahnung ob ich hier richtig bin, aber schreib einfach mal. ;)

 

Ich wurde von unserer Fachlehrerin für textiles Werken angesprochen ob ich nicht Lust hätte eine AG in der Schule zu übernehmen.

Ich würde da als Honorarkraft 20,- Euro pro Woche bekommen, also rund 80,- Euro im Monat. Die AG wäre 1x wöchentlich.

 

Muß ich solche Tätigkeit irgendwo anmelden???

 

Und wie wäre es wenn man ab und zu selber Kurse anbieten würde??? Also z.B. bei sich zuhause oder in einem angemietetem Raum??? (Nicht das ich da unbedingt scharf drauf bin!;))

 

Ich wüsste jetzt nicht mal wo ich mich erkundigen könnte, aber vielleicht hat ja von euch jemand einen Hinweis für mich.

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  • Viola2001

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  • hajulina

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Top-Benutzer in diesem Thema

Hallo Benja,

wie viel Zeit sollst du denn für die 20Euro ableisten? So eine AG hat doch sicher mehr als 1 Schulstunde pro Woche, überleg dir, was da alles dranhängt und ob sich das dann noch lohnt (außer du willst nur Erfahrung sammeln). Die AG will vorbereitet sein, du musst eventuell für Material sorgen u.a. Was das Anmelden angeht: Ich kenne das so, das man bei seinem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit anmeldet, das reicht normalerweise. Steuerlich?? Keine Ahnung! Meine Nebentätigkeiten waren immer steuerpflichtig und wurden in der Steuererklärung angegeben (dann kriegt man auch wieder das Heulen:mad:, was dann noch übrig bleibt)

LG hajulina

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Hallo,

ich habe gerade ein ähnliches Angebot der Schule (Hausaufgabenbetreuung/Freizeitangebote).

Mein Finanzamt sagte mir, dass ich das bei der Steuererklärung angeben muss.

Ob und wieviel ich davon Steuern zahlen muss, kann man pauschal natürlich nicht sagen. Fahrtkosten könnten angegeben werden und evtl. Materialeinsatz.

Wir haben alles mal mit einem Lohnsteuerprogramm "überschlagen, ob es sich lohnt.

 

Liebe Grüße

Viola

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Hallo Benja,

 

also ich würde auch sagen, dass das ohne Anmeldung nicht geht - bei reinen Lehrtätigkeiten ist das evtl. der Bereich der Freiberuflichkeit? Die erste richtige Anlaufstelle ist sicherlich das Finanzamt - vieles erfährst Du dort, denn da kommt ja noch mehr, z. B. die Krankenkassen wollen ja auch über jede, wenn noch so kleine, Tätigkeit Bescheid wissen.

 

Wie hajulina bereits gesagt hat, wirst Du mehr als 1 Zeitstunde investieren müssen, gehen AGs nicht 2x 45 Min.? Demnach wirst Du mit Vor- und Nachbereitung, An- und Abfahrt viel Dank erhalten, aber unterm Strich ist die Entlohnung eine „Aufwandsentschädigung" (hört sich furchtbar an).

 

Aber ne AG ist ne tolle Sache und Hut ab vor jedem der sich für hierfür engagiert!:klatschen:

 

LG, Anke

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Hallo Benja,

 

von wem wird denn das Geld gezahlt? Direkt von der Schule oder evtl. von einem Förderverein? Für Kinderbetreuung gibt es die Möglichkeit, dass Honorare auf den Übungsleiterfreibetrag gehen, diese Einkünfte sind dann steuer- und sozialversicherungsfrei. Ich bin mir aber nicht sicher, ob in jedem Fall ein Verein dahinter stehen muss oder ob das Honorar auch direkt von der Schule kommen kann. (sehe gerade: Wikipedia sagt "gemeinnützige Organisation oder juristische Person des öffentlichen Rechts")

 

Der Übungsleiterfreibetrag beträgt 2100 Euro pro Jahr und es gibt noch ein paar Auflagen, um die Tätigkeit von Scheinselbständigkeit abzugrenzen, z.B. darfst du nur eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Woche arbeiten (wird auf einen Jahresschnitt umgelegt).

 

Hier noch ein Link zum Thema vom Bundesministerium der Finanzen

 

Liebe Grüße,

Mango

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Das was Mango schrieb würde auch gelten, wenn Du selbst bei der VHS Kurse anbietest.

 

Für diese steuerfreien Einnahmen bei Tätigkeit bei gemeinnützigen Organsiationen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts gibt es bei der Steuererklärung ein extra Feld dafür. Meine Schwester macht das in einem anderen Bereich auch an der VHS und das echt unkompliziert. Sogar in dem Jahr, wo sie über der Freigrenze lag. Da musste sie dann Steuern zahlen, konnte aber dafür Fahrtkosten und Materialkosten absetzen.

 

Deinen Arbeitgeber müsstest Du aber dennoch um eine Nebentätigkeitserlaubnis bitten.

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Mango: danke für deinen Hinweis. Dem werde ich auch mal nachgehen.

Bei unserer Probeberechnung kam nämlich ein Steuerbetrag raus.

Darauf hat mich das Finanzamt nicht hingewiesen, dass es evtl. darunter fällt und es Freibeträge gibt.

 

Gruß

Viola

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Ich würde da als Honorarkraft 20,- Euro pro Woche bekommen, also rund 80,- Euro im Monat. Die AG wäre 1x wöchentlich.

 

Muß ich solche Tätigkeit irgendwo anmelden???

 

Bist du denn überhaupt schon berufstätig oder bei den Kindern zuhause? Falls das, was du schilderst dein einziger Erwerb ist, dann musst du ihn nicht melden, weil er zu gering ist. (Ich glaub, erst ab 350 Euro mtl. muss man den Erwerb melden, bin mir wegen der Summe aber nicht sicher)

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Ich bin Hausfrau und mir hatte das Finanzamt gesagt, dass ich es auf jeden Fall angeben muss. Selbst wenn es die Übungsleiterpauschale ist, muss sie ja angegeben werden.

 

Viola

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In Deutschland gibt es meines Wissens keinen Verdienst, den man nicht irgenwo melden muss.

Selbst der "400Eurojob" wird ja durch Pauschlversteuerung bei der Knappschaft angegeben.

 

Viola

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Wenn der Übungsleiterfreibetrag zur Anwendung kommt, was unbedingt zu prüfen ist, dann werden die Einkünfte entsprechend im Feld "Einkünfte aus nebenberuflicher Übungsleitertätigkeit" eingetragen. Aufwendungen können nur abgesetzt werden, soweit die Einkünfte den Freibetrag überschreiten. (Fachauskunft, keine Vermutung).

 

lg Nähbaerchen

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Ich würde mich genauer nach der Ausgestaltung deines Vertrages erkundigen - normalerweise sollte es kein Problem sein, wenn du nur diese eine AG an dieser Schule machst, dann sollte es für alle relevanten Organisationen (Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherung, ...) unter der Grenze liegen.

Hast du jedoch einen Minijob, mit dem du knapp unter der 400.- Euro-Grenze liegst und familienversichert bist, kann es dir passieren, dass du durch den zusätzlichen Verdienst aus der Familienversicherung rausfällst und dich selbst versichern musst. Dann musst du dir überlegen, ob sich das lohnt, oder ob du es lieber ehrenamtlich machen willst.

 

Wenn du mehr als eine AG dort machst, könnte es so aussehen, als wenn du scheinselbständig wärst, dann kann die Schule verpflichtet werden, dich nachträglich nicht als Honorarkraft, sondern als Angestellte zu führen (mit allen sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen) - das wollen sie aber garantiert nicht! Das kannst du verhindern, indem du noch an einer anderen Schule oder bei der Volkshochschule oder anderen Organisationen Kurse gibst. Solange du unter den Grenzen bleibst (bei unserer KV z.B. 375,-- Euro pro Monat und lediglich nebenberuflich [also z. B. 10h pro Woche] könntest du sogar familienversichert bleiben).

 

Grundsätzlich würde ich vorab klären, wie das mit Material, der Benutzung der Nähmaschinen, der Versicherung (wenn etwas in der AG passieren sollte), ... ist. Bekommst du einen eigenen Schlüssel für den Raum oder ist immer jemand da, der dir aufschließt? Gibt es in dem AG-Raum immer Strom oder muss der Strom irgendwo extra angeschaltet werden? Hast du selbst die Möglichkeit dazu oder bist du von rigendjemandem abhängig? All diese kleinen Problemchen können langfristig den Spaß an der AG vergällen. Kläre das zu deiner Zufriedenheit vorher!

 

Liebe Grüße

Marion

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