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im Garantiefall Versand selber zahlen !!!


Meckyfan

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Hallo,

 

wie ich schon geschrieben habe, ist mein Display von meiner Innovis 400 defekt.

Die Maschine habe ich im Internet bei Nähmaschinen Sommer in Regensburg gekauft.

 

Herr Sommer meinte es wäre wahrscheinlich ein Garantiefall, falls es kein

Bedienungsfehler wäre.

Er könnte die Maschine abholen lassen oder ich sollte ihm sie selber schicken.

Das wäre aber nicht kostenlos, ist das korrekt?

 

MFG.

Regina

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Hallo,

 

egal, was Herr Sommer dazu antwortet, er ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Versandkosten zu tragen (BGB §439) ;).

 

Viele Grüße

Elke

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Hallo Elke,

 

ich habe schon 2 mal versenden müssen, um Garantieansprüche geltend zu machen. Es gab keinen Ersatz der Portokosten. Mag sein, das ich es hätte einfordern können. Ich kannte bis eben dieses § nicht. Aber - man hat nur Anspruch darauf, wenn es sich um einen Garantiefall handelt. Richtig? Das weiß man im Vorfeld nicht und deshalb muss der Käufer erst einmal vorleisten, wenn nichts anderes angeboten wird?

 

Ich habe nochmal gegoogelt und das hier gefunden: MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | BLOG . Demnach ist der Nacherfüllungsort beim Käufer, d.h. imho Käufer muss nicht in Vorleistung gehen.

 

@Karin: da muss manch Einer 2 Stunden für schuften^^...und es geht ja wohl eher darum, dass es nicht Rechtens ist, die Versandgebühren auf den Kunden abzuwälzen.

 

LG

Elke

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das kostet 10 euro mit der post - ist doch nicht die welt....

 

ist es wirklich nicht, für manche aber schon...........

 

zum eigentlichen Thema - hatte vor einiger Zeit auch eine Maschine einschicken müssen - Garantiefall - der Händler hat die Versandkosten übernommen, ohne nachfragen.

 

LG Brigitte

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ich wuerde mal in den Garantiebedingungen nachgucken....oder in den AGBs des Haendlers.

Lieber im BGB nachgucken: §439 Nacherfüllung

Das kann nicht durch AGB ausgehebelt werden.

 

Wir reden von der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren, oder?

Freiwillige Herstellergarantie darüber hinaus wäre natürlich etwas anderes!

Grüsse, Lea

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ich wuerde mal in den Garantiebedingungen nachgucken....oder in den AGBs des Haendlers.

 

*räusper...egal Was da drin steht, das Gesetz ist bindend :).

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Dann müsste ich eigentlich auch Fahrtkosten und Parkgebühren vom nahegelegnen Händler ersetzt bekommen, wenn ich meinen Garantiefall dort persönlich vorbeibringe :confused:

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Dann müsste ich eigentlich auch Fahrtkosten und Parkgebühren vom nahegelegnen Händler ersetzt bekommen, wenn ich meinen Garantiefall dort persönlich vorbeibringe :confused:

 

Leider nein, dies gilt nur für Onlinekäufe^^. Wenn Du vor Ort kaufst, ist der Erfüllungsort beim Händler. Aber soweit Dein naheliegender Händler auch im Internet vertreten ist, und Du kaufst online, dann müsste es sie theoretisch abholen - auch wenn er dann bestimmt erstmal sehr sparsam dreinschauen würde :D.

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Gast GitteGitte97

Hallo,

 

mich würden in diesem Fall die 10 Euro nicht stören; aber wie sieht das mit dem Transportrisiko aus? Wenn ich die Maschine per Post schicke liegt das doch bei mir und wenn der Händler sie abholen lässt, dann bei ihm??? Oder liege ich da falsch?

Falls das so stimmt, dann würde ich abholen lassen.

 

Lieben Gruß

 

Gitte

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@Ulla: ich muss mich nochmal revidieren, doch laut dem Link hättest du wohl das Recht, egal ob Fernabsatz oder Kauf vor Ort. Vielleicht probierst Du es einfach mal aus und sagst uns dann Bescheid :D

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Aber wer zwei Stunden für 10€ arbeiten muß, kann sich auch keine solche Maschine leisten...

Sorry fürs OT.

 

.... warum nicht ????? vielleicht hat sie eine Teil der Anschaffungskosten geschenkt bekommen ????? oder lange gespart ????? wo steht geschrieben dass man bei wenig Einkommen nur eine billige Maschine haben darf ?????

 

:(:( LG Hedi

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wo steht geschrieben, dass sie sich die 10 euro porto garnicht leisten kann?

ich denke es geht ihr hier nur um das prinzip, nicht um das geld.

jede von euch schreibt hier irgendwas von irgendwelchen gesetzen und dass die AGB und garantiebedingungen nicht gelten - wofuer sind sie denn dann gemacht?

meiner meinung nach ist es meine sache, wenn ich ein geraet zum haendler zurueckbringen will/muss. ob ich es schicke oder persoenlich abgebe ist dabei unerheblich. und wenn ich ein geraet in diesem wert online kaufe, weiss ich auch, dass ich es im garantiefall dem haendler wieder zukommen lassen muss. dann spar ich halt die 10 euro auch noch oder lass sie mir zum geburtstag schenken.:rolleyes:

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@Ulla: ich muss mich nochmal revidieren, doch laut dem Link hättest du wohl das Recht, egal ob Fernabsatz oder Kauf vor Ort. Vielleicht probierst Du es einfach mal aus und sagst uns dann Bescheid :D

 

Ich hab ja momentan keinen Garantiefall und ich käme eigentlich auch nie auf die Idee von meinem Händler das einzufordern ;) aber nach der Anfrage oben hab ich da eben mal drüber nachgedacht.

 

Ich hatte übrigens mal einen Garantiefall da musste das Gerät mit erheblichen Kosten (Spedition) mehrmals hin und her geschickt werden, dafür habe ich keinen Cent bezahlt und ich musste auch nicht in Vorleistung treten.

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Hallo,

 

ich habe auch mehrere Maschinen von Herrn Sommer, das hat immer reibungslos funktioniert mit der Abholung. Bei mir waren es immer Garantiefälle!

 

Aber für 10 € käme ich noch nicht einmal mit dem Auto von hier nach Köln...

 

LG, Simone

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... verstehe gerade die ganze Diskussion nicht.

 

Der Händler hat doch Angeboten, die Maschine abholen zu lassen. :confused:

 

Wenn ich dann eine andere Versandart will, muss ich diese natürlich selbst bezahlen. Dieses Gesetz sieht nicht vor, dass die Maschine nur mit DHL oder DPD oder GLS versendet werden darf.

 

Gruss

Claudi

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jede von euch schreibt hier irgendwas von irgendwelchen gesetzen und dass die AGB und garantiebedingungen nicht gelten - wofuer sind sie denn dann gemacht?

 

Ganz ehrlich? Im Zweifel, um dich als Verbraucher zu benachteiligen. Mal abgesehen von der vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung im Onlinekauf. Das Gesetz regelt mittlerweile diese Dinge für Verbraucher sehr eindeutig und zwar eindeutig zu deren Vorteil. Was für Verkäufer nachteilig ist, die somit oft durch die Hintertür der AGB versuchen, diese Regelungen zu umgehen. Was das Gesetz wiederum verbietet, indem es solche Regelungen in AGB für nichtig erklärt. Gelten die AGB nicht, dann eigentlich nur zum Vorteil des Kunden... aber wenn du dich lieber an die AGB halten möchtest, weil die ja dafür gemacht sind...

 

Im Übrigen reden wir hier von Äpfeln und Birnen, denn Garantie und Gewährleistung haben nichts miteinander zu tun. Wenn der Verkäufer so nett ist, eine Garantie zu geben, kann er als Garantiebedingungen so ziemlich alles festlegen, was er will. Nimmt man Gewährleistung in Anspruch, muss er die Maschine hingegen abholen (lassen). Übrigens ein Verbraucherprivileg, weswegen mittlerweile vor Gericht gern darum gestritten wird, dass man doch eigentlich Verbraucher sei ;)

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