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Tilda - Nachnähen - Urheberrechte/Copyright.. helft mir mal


bask22

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Hallo an alle Tilda Liebhaber! :D

 

Ja, jetzt hat mich der Tilda Virus endgültig erwischt.

 

Mir geistert seit ein paar Stunden "Tilda Urheberrechte" im Geiste herum :confused: und ich hoff dass ich mich jetzt nicht im falschen Forum eingetragen habe :) (also ob das Posting hier nicht eher in den Markt gehört!)

 

Also, wenn ich für meine Ma, Freundin etc..... Haube, Schal, Fäustlinge (aus Tildas Winterwelt) für Weihnachten nähe verletze ich da irgendwelche Copyrights???

 

Und wie sieht es aus wenn ich versuche diese "Artikel" über Ebay/ daWanda zu verkaufen? Darf ich das????? Nee, oder? :confused: :confused: :confused:

 

Könnt ihr mir weiterhelfen?

 

Liebe Grüße

 

Barbara

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Hallo,

 

letztes Jahr habe ich auf verschiedenen Weihnachtsmärkten, Tilda Produkte gesehen.

Verkaufen die Aussteller etwa alle ohne Genehmigung?

 

 

Liebe Grüße

Regina

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  • 4 Monate später...

Hallo!

 

Ich klinke mich jetzt mal kurz mit ein, denn mich bewegt das Thema Tilda und Urheberrecht auch schon seit längerem.

Vor einigen Monaten habe ich beim Knaur-Verlag angefragt, wie sich das mit dem Verkauf von handgefertigten Tilda-Produkten verhält. Für mich ginge es lediglich um Einzelprodukte und nicht um Massenproduktionen für das 3-2-1-meins - Geschäft, doch bisher habe ich keine Antwort erhalten.

Nun habe ich auf der Verlagshomepage einen Link zu Tildas Welt entdeckt und dort sagt Tone Finnanger in einem Interview:

"Für mich persönlich ist es in Ordnung, wenn Kunden ihre handgemachten Tilda-Produkte auf Weihnachtsmärkten oder ähnlichen, nicht kommerziellen Einrichtungen verkaufen. So lange der Produzent des Produkts sein Werk direkt an den Kunden verkauft. Ich hoffe, auf diese Weise ist jeder glücklich."

 

Was haltet ihr davon? Heißt das, ich darf in kleinem Rahmen meine Produkte verkaufen?

 

 

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Liebe Grüße, Anja

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Ich habe die Aussage von Tone Finnanger auch gelesen. Für mich klingt es, als habe sie kein Problem damit, dass handgefertigte Einzelstücke auch verkauft werden.

Problematisch sind in Serie gefertigte Produkte nach ihren Schnittmustern, die dann über Shops oder Zwischenhändler auf den Markt kommen.

Dawanda ist aber kein Zwischenhändler und auch kein Shop, sondern eine Verkaufsplattform. Aus meiner (unfachmännischen) Sicht dürfte der Verkauf von handgemachten Einzelstücken kein Problem sein. Aber wie gesagt: ich bin keine Juristin.

 

Und Geschenke sind sowieso kein Problem, denn zum privaten Nacharbeiten sind die Bücher doch gemacht!

 

Liebe Grüße, Smila :engel:

 

EDIT: Hier ist das Interview: http://www.tildas-welt.com/autorin/autorin4.htmlhttp://www.tildas-welt.com/autorin/autorin4.html

Bearbeitet von smila
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Hallo - ich wäre da seeehr vorsichtig - sie spricht von "nicht-kommerziellen Weihnachtsmärkten" im Gegensatz zum kommerziellen Verkauf. Das kann man durchaus auch so auslegen, dass ein Verkauf auf gemeinnützigen Basaren erlaubt ist - dass aber jeder, der das zwecks Gewinnerzielung macht, eben keine Erlaubnis hat. Wer will denn aus dieser Aussage festlegen, wo die Grenze zum kommerziellen Verkauf anfängt?????

 

Und für mich stellt sich auch noch die Frage, ob die Rechte nicht eigentlich beim Verlag liegen, der die Bücher rausgegeben hat...

 

Sabine

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Wie die Lage bei den deutschen Büchern ist, weiß ich natürlich nicht. Aber der Einwand scheint mir berechtigt. (War nicht Janosch in so ein Falle getappt? Er hat keine Rechte an seinen Figuren mehr.) Das könnte also beides möglich sein, dass die Rechte beim Designer liegen oder aber beim Verlag.

 

Was den Verkauf angeht: es gibt ja auch private Verkäufer bei Dawanda, die mit ihren Einnahmen ihr Hobby finanzieren, ohne Gewinnerzielungsabsicht.

 

Ja, alles in allem ein heikles Thema.:rolleyes:

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Hallöchen,

 

das Urheberrecht liegt in Deutschland immer beim Urheber; das kann man auch nicht verkaufen.

 

Die Nutzungsrechte kann man allerdings sehr wohl verkaufen; das ist jeweils vertraglich zwischen Urheber und Einkäufer, hier also ein Verlag, geregelt. - Und wenn ein Autor sich sämtliche Nutzungsrechte pauschal hat abkaufen lassen, dann kann es tatsächlich dazu kommen, dass er selbst nichts mehr davon hat, jedenfalls nicht finanziell, und nur ein Verlag noch weiter das Geld damit verdient. :o

 

(In Amerika ist das anders; dort gibt es das nicht verkaufbare Urheberrecht nicht, sondern nur das unseren Nutzungsrechten ähnliche Copyright. Dort kann man tatsächlich sämtlicher Rechte an seiner eigenen Schöpfung verlustig gehen bzw. diese einfach an jemand anderen verkaufen. Hierzulande ist also das Wort copyright vollkommen fehl am Platz; es wird aber - leider - immer mehr synonym verwendet. Aber hier denkt ja auch jeder, man könnte im Gericht Einspruch rufen, nur weil die Amis das so machen... :rolleyes: )

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Unter einem nicht-kommerziellen Weihnachtsmarkt würde ich verstehen, dass z.B. das Frauenkränzchen der Kirche verschiedene Dinge bastelt, diese auf dem Markt verkauft, und die Einnahmen gehen als Spende an die Kirche. Eben nicht-kommerziell, weil Kirche per se als nicht-kommerziell gilt, weil sich nicht ein Mensch daran persönlich bereichert.

 

Ausschlaggebend ist die Gewinnerzielungsabsicht. Sobald ich mit etwas Geld verdienen möchte, ist es kommerziell. Egal, ob ich ein Gewerbe dafür habe, und auch egal, ob ich tatsächlich damit Gewinn erzielt habe oder die Ausgaben noch höher waren. Nur auf die Absicht zur Bereicherung kommt es an.

 

Wer also Dinge eigens herstellt, und diese dann für seinen eigenen Geldbeutel auf einem Markt, bei ebay oder sonstwo verkauft, handelt bereits kommerziell; jedenfalls steuerrechtlich gesehen. (Bei gebrauchten Sachen ist das anders; wie gesagt gilt das nur bei eigens für den Verkauf angefertigten oder erworbenen Sachen.)

 

Dieser feine Unterschied ist möglicherweise der Autorin nicht bewusst; woher soll sie die Feinheiten des deutschen Steuerrechts kennen und im Ausland ist das vermutlich ja auch wieder ganz anders geregelt. Ich würde mich also nicht auf Hörensagen verlassen, und mehr ist das hier ja nicht, sondern auf dem Boden der rechtlichen Tatsachen bleiben.

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Hallo,

normalerweise schreibe ich nicht in Foren, weil mir die Zeit fehlt. Hier möchte aber doch kurz was zu schreiben.

Ich bin selbst Künstlerin und kann nur jedem raten die Finger davon zu lassen, Urheberrechte zu verletzen. Das gilt auch für die Produkte von Tone Finnanger. Alle die bei ebay und dawanda ihre nachgemachten Produkte aus der Tildareihe verkaufen, werden mit einer Anzeige zu rechnen haben. Der Buchverlag und die Designerin selbst werden demnächst Anklage erheben gegen alle, die hier das Urheberschutzgesetz verletzen. In der Regel liegen die Strafen bei mind. ca. 5000 €, je nachdem wieviel an Verkauf man nachweisen kann. Und die Anwälte, die sich darum kümmern, die kennen ihr Handwerk. Also an alle, die mit dem Gedanken spielen, irgendetwas nachzumachen und es dann zu verkaufen, mein gut gemeinter Rat: Lasst es sein oder fangt schon mal an zu sparen...für die Geldstrafe, die euch erwartet.

Ich finde es auch schäbig, sich einfach die Ideen zu klauen und damit Geld zu verdienen. Auch ich zeige jeden an, der meine Copyrights verletzt! Und da hat jeder Designer auch das Recht zu.

Verschenken darf man übrigens alles!

LG little_ank

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Alle die bei ebay und dawanda ihre nachgemachten Produkte aus der Tildareihe verkaufen, werden mit einer Anzeige zu rechnen haben. Der Buchverlag und die Designerin selbst werden demnächst Anklage erheben gegen alle, die hier das Urheberschutzgesetz verletzen.

 

Und das weißt du woher...?

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Ich finde es auch schäbig, sich einfach die Ideen zu klauen und damit Geld zu verdienen. Auch ich zeige jeden an, der meine Copyrights verletzt! Und da hat jeder Designer auch das Recht zu.

Verschenken darf man übrigens alles!

LG little_ank

Diese Säckchen sieht man doch überall und da hast Du Copyright drauf???Und auf die einfach genähten Taschen?Und die eine Tasche-da gibt's doch hier auch einen Schnittmuster-Link von:rolleyes:

Irgendwie ist dein Copyright für mich ein Buch mit 7 Siegeln:confused:

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Zitat von little_ank

Alle die bei ebay und dawanda ihre nachgemachten Produkte aus der Tildareihe verkaufen, werden mit einer Anzeige zu rechnen haben. Der Buchverlag und die Designerin selbst werden demnächst Anklage erheben gegen alle, die hier das Urheberschutzgesetz verletzen.

Und das weißt du woher...?

 

DAS würde mich auch interessieren. ;)

 

Liebe Grüße, Smila :engel:

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Hallo,

laut Aussage des Verlags Knaur die die deutschen Bücher herausgegeben haben darf man Einzelstücke veräußern. Wohl gemerkt Einzelstücke. Dawanda ist da eh ein Buch mit 7 Siegeln, denn rein rechtlich gibt es keine privaten Verkäufer aber davon ab ist der Verlag schon sehr erstaunt wenn Verkäufer sich Tildas Werkstatt, Tildas Villa etc. nennen um damit in Gewinnabsicht zu verkaufen. Da haben die wohl ein Auge drauf geworfen.

 

LG

Sandra

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Hmmm... also ich verkaufe tatsächlich um Gewinn zu machen. Ich habe ein Gewerbe angemeldet und zahle an die Berufsgenossenschaft und die IHK und meine Steuern und sonst noch was...schön brav.:D

 

Aber was ist mit denen, die von der Steuer abgesetzte Beträge wieder zurück zahlen müssen, weil ihre Tätigkeit nachträglich als Liebhaberei gewertet wird, weil sie keinen oder nicht genug Gewinn gemacht haben und/oder keine Gewinnerzielungsabsicht erkennen ließen?

 

Gewinn ist ja das was übrig bleibt, nach Abzug aller Kosten. Wenn ich etwas verkaufe um mein Hobby zu finanzieren, reicht es ja, wenn es null auf null aufgeht, oder? Dann habe ich zwar etwas verkauft um Geld einzunehmen, aber nicht zwingend um Gewinn zu erzielen... :kratzen:

 

Oder werfe ich nun Äpfel mit Birnen zusammen?

 

Liebe Grüße, Smila :engel:

Bearbeitet von smila
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Hallo Smila - klar, die Unterscheidung gibt es - aber die schützt vermutlich niemanden vor einer Abmahnung - und dann ist die große Frage, ob man sich in so einem Fall tatsächlich auf einen Prozeß einläßt, um die Rechtmäßigkeit der Abmahnung zu prüfen. Und wenn es vom Verlag die Aussage geben sollte, dass der Verkauf von Einzelstücken erlaubt ist - dann ist auch das eine sehr wachsweiche Angelegenheit - wo ist denn die Grenze von "Einzelstück" - bei eins, bei fünf oder bei 25? Und auch da gibt es im Zweifel erst eine Abmahnung - und dann darf man dagegen prozessieren, wenn man sich traut...

 

Ich habe nur eine englische Ausgabe eines Tilda-Buches - da steht klar drin "design and projects must not be made for resale"....

 

Sabine

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Letztlich betrifft es mich nicht, da ich meine genähten Sachen ja gar nicht verkaufe. Weder die nach eigenen, noch die nach fremden Schnitten.

Und sollte ich doch mal ein Einzelstück verkaufen, wird es sicher keines sein, dass nach einem "nur für den privaten Gebrauch" Schnitt gemacht ist.

 

Aber mich interessiert es einfach.

 

Auf der einen Seiten steht in diesem Interview (das steht auf der Seiten des deutschen Verlages), dass man ohne Gewinnerzielungsabsicht Einzelstücke nach Tilda-Schnitten verkaufen darf. (Ein Einzelstück ist für mich ein Hand gemachtes Teil, das es genauso kein zweites Mal gibt.)

Und dass es private Verkaufer bei z.B. Dawanda gibt, das ist auch Fakt.

Und dass es das Kapitel Liebhaberei und deswegen keine Gewinnerzielungsabsicht bei der Steuer gibt, ist auch wirklich so...da geht es nicht um Verluste, sondern dass du eingesparte Steuern erstatten musst wenn deine Absicht nicht ernst zu nehmen war... War deine Absicht ernst zu nhemen und du hast trotzdem Verluste gemacht, musst du nichts erstatten.

 

Und nun versuche ich das zusammen zu bringen...

 

??????????????????????

Bearbeitet von smila
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Du musst unterschieden zwischen Steuerrecht und Markenrecht.

 

Steuerrechtlich gesehen können Dinge unter Liebhaberei fallen, Privatverkauf usw.

Markenrechtlich gesehen erzielst du aber in dem Moment, in dem du etwas verkaufst, einen Gewinn. Du nähst nicht mehr, um Sachen zu verschenken, sondern um sie zu verkaufen, also mit Gewinnerzielungsabsicht. Ob du Gewinn machst oder nicht, ist egal. Aber du nimmst Geld dafür, also gebrauchst du ein Schnittmuster nicht mehr rein privat, sondern, um das Ergebnis daraus anderen kommerziell anzubieten. Auch, wenn du steuerrechtlich am Ende als nichtkommerziell dastehst.

Ohne Gewinnerzielungsabsicht verstehe ich im Rahmen dieses Interviews so, dass Sachen für carikative Zwecke verkauft werden dürfen. Damit willst du zwar eine Art Gewinn erzielen, aber nicht für dich selbst, sondern für eine gemeinnützige Einrichtung.

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