nice Geschrieben 3. August 2010 Teilen Geschrieben 3. August 2010 Hallo Ihr Lieben.. wahrscheinlich wurde die Frage schon x-mal gestellt.. aber ich finds einfach nicht Ich hab folgendes Problem: ich nähe hobbymäßig für mich und meine Freundinnen einige Babysachen. Jetzt hat mich meine ehemalige Hebamme angesprochen, ob ich bei ihr etwas auslegen möchte. Es handelt sich hierbei lediglich um 4, 5 Sachen.. aber ich möchte mich gern absichern und dieses anmelden. Hab morgen einen Termin beim Gewerbeamt, wollte aber gern hier noch paar Meinungen einholen. Wie würdet ihr das Nebengewerbe anmelden?? Vielen Dank im Voraus LG Annette Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
leitenmoos Geschrieben 3. August 2010 Teilen Geschrieben 3. August 2010 gib mal bei Wikipedia den Begriff "Gewerbe" ein. Dort sind die Begriffe "Gewinnerzielungsabsicht" und Fortsetzugnsabsicht" erläutert. Dies sind die Kriterien der Gewerbsmäßigkeit. Dort wirst Du dann lesen können, ob Deine Tätigkeiten als Gewerbe anzusehen sind. Eher nicht! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nice Geschrieben 3. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 3. August 2010 (bearbeitet) jedzia.. ja, ich hab bereits ein anderes Nebengewerbe angemeldet. Mir ist das alles klar mit Versicherung und Co. edit: Berny.. ich les mir das gleich mal durch. Danke für den link Bearbeitet 3. August 2010 von nice Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nice Geschrieben 3. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 3. August 2010 ich wusste bis dato garnicht, dass man KEIN Gewerbe anmelden muss. Am besten, ich ruf erstmal morgen beim Finanzamt an.. Für mich war irgendwie klar, dass wenn ich etwas verkaufe (egal ob 5 teile oder 100), ich ein Gewerbe anmelden muss. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nice Geschrieben 3. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 3. August 2010 ach.. ich blick da garnicht mehr durch.. überall im net steht was anderes Ich ruf morgen früh einfach beim Finanzamt an und frag sie. Da es sich ja wirklich lediglich um 4 bis 5 Sachen handelt (ok, wenn es mehr werden sollten, ist es was anderes, aber davon geh ich nicht aus).. kann man ja nicht von "Gewinn" reden (vielleicht Liebhaberei?? ).. Anruf und fragen kostet ja nix Ich hab noch ein Nebengewerbe (hab ich auch so angemeldet), da ich Nägel mache. Bei uns in der Stadt, war es tooootal egal, wo und wie ich die Nägel mache. In anderen Städten muss man sich an genaue Richtlinien halten. Von daher kann man das prinzipiell glaube ICH eh nicht sagen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nice Geschrieben 3. August 2010 Autor Teilen Geschrieben 3. August 2010 es ist deko. ich werd euch dann informieren, was die morgen beim FA und beim Gewerbeamt sagen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Olla Geschrieben 6. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2010 Hallo zusammen, ich lese hier das gerade durch und mich würd interessieren, wie es ausgegangen ist? Andere Frage stellt sich für mich: warum kann man sich nicht als Freiberufler anmelden? Man erspart sich damit die IHK, HWK und die Berufsgenossenschaft... (denke ich zumindest - ich bezweifle, dass z.B. die Architekten noch wo anders geführt werden) Ich denke, wenn ich die Sachen nähe, ohne fremde Schnitte zu benutzen, sondern nur eigene, kann man dann doch von "Künstlerischer Gestaltung" sprechen, oder? LG Olla Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sticki Geschrieben 6. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2010 Nein, keine Chance deine Näherei mit anschließendem Verkauf als Freiberuflichkeit anerkannt zu bekommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nähbaerchen Geschrieben 6. Oktober 2010 Teilen Geschrieben 6. Oktober 2010 warum kann man sich nicht als Freiberufler anmelden? Man erspart sich damit die IHK, HWK und die Berufsgenossenschaft... (denke ich zumindest - ich bezweifle, dass z.B. die Architekten noch wo anders geführt werden) Freiberufler zahlen keine IHK- oder HWK-Beiträge, dafür aber Kammerbeiträge an die zuständige Berufskammer. Weiterhin ist i.d.R. eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben, die nachgewiesen werden muss und auch hinsichtlich der Mindesthöhe der Versicherungssumme Vorgaben macht. Kammerbeiträge und Haftpflichtversicherung sind unabhängig davon zu zahlen, ob überhaupt ein einziger Euro Umsatz gemacht wird. Wenn der Freiberufler Personal beschäftige, hat er - wie jeder andere - die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge an die Berufsgenossenschaft zu entrichten. Es ist also keinesweg so, dass Freiberufler fein raus sind. Freischaffende Künster sind i.d.R. Pflichtmitglieder der Künster-Sozialkasse. Also für lau ist nix.... lg Nähbaerchen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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