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Irrtümlicher Schnäppchenpreis im Web nicht bindend


Samira

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In Österreich würde ein anders denkender Jurist sagen: "Der Oberste spinnt".

Interessant wäre noch, wer die Verfahrenskosten zu zahlen hat - wahrscheinlich der "betrogene" Käufer.

Recht bedeutet eben nich Gerechtigkeit :mad:

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Hallo,

 

wo ist denn da das Problem? Wenn im Geschäft ein Kleid für 10 Euro ausgezeichnet ist, das eigentlich 1.000 kosten soll, ist der Laden auch nicht verpflichtet, dir das zu diesem irrtümlichen Preis zu verkaufen.

 

Menschen machen Fehler und genau deswegen kann man ein Geschäft wegen Irrtum anfechten. Gottseidank wurden die Handelsgesetze unter Berücksichtigung menschlicher Fehler und Schwächen konzipiert.

 

Warum sollte das also online anders sein als im Laden nebenan? Da gelten dann gottseidank in beiden "Welten" die gleichen Gesetze - und auf das Recht berufst du dich hier doch auch, nicht wahr? ;)

 

Liebe Grüße

Kerstin

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so wie ich das verstanden habe, ist ja bereits ein kaufvertrag zustande gekommen. der verkäufer hätte ja nicht auf den verkauf eingehen müssen.

eine falsche preisangabe bewirkt ja noch keinen kaufvertrag. und das gleichsetzen eines softwarefehlers mit einem auszeichnungsfehler ist die interpretation des BGH.

für mich sind das zwei paar schuhe.

 

bin neugierig wie der BGH entscheidet im fall des hauses, das bei ebay um einen spottpreis 2 € oder so versteigert wurde. wahrscheinlich ähnlich.

 

in österreich gibt´s auch so einen fall um einen ferrari, der um ein paar tausender versteigert wurde.

 

es ist halt so wie bei vielen dingen im leben, jedes ding hat zwei seiten und wird entsprechend unterschiedlich gesehen. ich verkaufe übrigens auch auf eigene gefahr.

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