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Selbstgenähtes verkaufen - Voraussetzungen


Lucilu

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Hallo zusammen,

 

da ich seit einiger Zeit im Nährausch bin und viel für meine Kleinen nähe, habe ich einiges an Überproduktion. Nun überlege ich mir, dies und vielleicht noch mehr über Creativmärkte, Flohmarkt oder auch Internet zu verkaufen.

Ich habe viel herumgesurft, aber die rechtlichen Grundlagen sind mir noch nicht ganz klar. Gefunden habe ich dies (da ging es um EBay):

 

"Verkäufer mit Wohnsitz in der Schweiz haben grundsätzlich keine Pflicht, ihr Gewerbe bei den Behörden anzumelden. Sofern der jährliche Umsatz aber CHF 100'000 überschreitet, besteht für natürliche Personen die Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister als Einzelfirma."

 

-Heisst das, ich muss mich gar nirgens anmelden?

-Wie ist es mit der Versteuerung des Gewinns (schätze, der Umsatz wird auch im allerbesten Fall unter 500 CHF im Monat liegen)?

 

Ausserdem:

- Kennt ihr etwas wie DaWanda in der Schweiz? Habe nur guzuu.com gefunden, das scheint nocht recht unbekannt zu sein.

 

Ich wäre sehr froh, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet.

 

So, jetzt aber schnell zu meiner kleinen (5 Monate), sie kann wohl nicht mehr länger warten... :D

 

Liebe Grüsse an alle Nähverrückten

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Hallo

wie schon geschrieben gibt es keine Gewerbeanmeldung (wie in anderen Ländern) in der Shweiz.

Das mit dem Umsatz von 100.000 stimmt auch beim Handelsregister. Ab diesen Betrag bist Du verpflichtet Dich dort anzumelden ... sonst kann es zu einer Strafe kommen.

man kann sich aber auch sofort bei Gewerbebeginn bei Handelsregister anmelden. Mache Lieferanten wollen die Anmeldung sehen.

(Immer mehr Hausfrauen versuchen Preiswert an Material zu kommen und sagen sie haben ein Gewerbe).

 

Wenn Du beruflich (Gewerblich) etwas verkäufst musst Du das immer bei der Steuerbehörde ( Steuererklärung der Familie) angeben.

Das heisst Buchführung mit aktiva und pasiva usw.. Also schön alle Belege der Ausgaben und der Einnahmen abheften und eine genaue Buchführung machen. Die muss leider sein, die Buchführung bei der Steuererklärung deines Mannes 8der Familie) belegen und warten was und wieviel ihr mehr zahlen müsst.

Also im erstem Jahr schön jeden Monat etwas zur Seite legen, nicht das später das grosse Staunen da ist.

 

Die genannten Internetseiten kenne ich nicht, was ist mit Ricardo? habe dort sehr gute (bessere) Erfahrungen gemacht als bei Ebay.

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Wow, das ging ja schnell mit den Antworten, vielen Dank Euch allen.

 

OK, Buchführung muss also sein (seufz). Da werde ich wahrscheinlich erschrecken, wieviel ich für mein Hobby ausgebe:o

 

Ricardo ist natürlich ein Tip, das ist ja nicht so gross wie Ebay.

Bei Etsy und DaWanda schreckt mich halt auch die Grösse ab, da gibt es schon soooo viele Produkte.

 

Liebe Grüsse

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  • 5 Monate später...

Salüü Lucilu,

 

also ich würde halt bei DaWanda mal reinschauen, weil es eben ne Plattform für Selbstgemachtes ist. Bei Ricardo kann man ja alles reinstellen.

 

Es grüsst....

... das Kamuffel

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  • 2 Wochen später...

Hallo

 

Also ich musste mich sowieso wegen einem anderen Job bei der AHV anmelden. Das Formular kannst du im Web runterladen. Und sonst gehst du an den Schalter der AHV-Stelle deiner Gemeinde. Die Dame dort war mir sehr behilflich.

 

Ich muss auch Buchhaltung führen, aber eher im Stil einer Milchbüechli-Rechnung. Einnahmen und Ausgaben. Die kleinen Quittungen numeriere ich durch und klebe sie auf ein Blatt.

Damit ich trotzdem einen besseren Überblick habe, erstellte ich im Exel ein Amerikanisches Journal. Da sehe ich auch, was ich an Werkzeug/Kleinmaterial, Stoff, Bürospesen und Verpackung/Versand ausgebe.

 

Hast du dir schon mal überlegt eine Website zu machen?

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  • 1 Jahr später...

Hallo

in der Schweiz kannst du es als Nebenerwerb versteuern, wenn du dich als Einzelunternehmen bei der Steueramt meldest,bekommst du ein Blatt Steuererklärung für Selbständigerwerbene ohne kaufmännische Buchhaltung.

Als Einzelfirma musst du eine einfache Buchhaltung führen, das heisst Kassenbuch ,alle Quittungen musst du behalten ,sind das deine Ausgabe,du muss auch Quittungen ausstellen wenn du etwas verkaufst die sind Beweis für deine Annahmen.Für Steuererklärung brauchst du ein Buchhalter,weil es muss alles zusammen Passen und ist nicht einfach am Anfang!

Ich spreche aus Erfahrung bin selber Schneiderin und bin zurzeit in Kaufmännischen Ausbildung.

 

Was es Verkauf angeht, da solltest du noch nachfragen wie das ganze Rechtlich aussieht!

In der Schweiz gibt es zwar kein Gewerbeschein ,aber Stoff Produzenten haben Rechte und Modedesigner auch.

Liebi Grüess

Bearbeitet von olusia80
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