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Honorarbasis .. Gewerbe? ..


buscheline

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Hallo Ihr Lieben,

 

ich habe jetzt lange gegoogelt und in vielen Foren usw. gelesen. Komme irgendwie nicht weiter, aber vielleicht gibt es jemanden unter Euch, der mir was zu folgendem raten kann.

 

Ich bin in der Schule meiner Tochter gefragt worden, ob ich ab Februar 1x die Woche auf Honorarbasis Nadelunterricht (sticken, Stricken, nähen usw.) 1 Stunde am Nachmittag 1 Tag in der Woche geben würde.

Der Staat würde es wol ab nächstes Jahr erlauben. ..

 

Natürlich habe ich mich erstmal gefreut, dass sie an mich gedacht hat und prompt zugesagt unter der Voraussetzung, dass mein AG mir eine Nebentätigkeit erlaubt, da ich im öffentlichen Dienst verkürzt tätig bin. Hier muß ich ja erstmal durch.

 

Dann weiß ich nicht, ob ich da ein Gewerbe anmelden muß, wenn man sozusagen "Kurse" oder "Unterricht" auf Honorarbasis gibt. (Wieviel weiß ich noch nicht)

Wenn ja, könnte man dann gleich das Anmelden von "Verkauf" von Handarbeit gleich mit in so ein Gewerbe einfließen lassen?

 

Da müßte ich meinen AG ja nur einmal fragen.

Ich möchte da irgendwie nix verkehrt machen und vor allem meinen Job nicht gefährden. Kann mir mein AG eigentlich das alles verbieten?

 

Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben.

 

LG Ivonn

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Hallo Ivonn,

wenn für Dich der TVöD oder TV-L gilt, entfällt die Pflicht, die Nebentätigkeit genehmigen zu lassen. Du bist jedoch verpflichtet, es Deinem AG anzuzeigen und er könnte dem widersprechen, wenn er denn gute Argumente hat, die dagegen stehen.

Aber auch mit BAT oder im Beamtenrecht werden sie es Dir schon genehmigen, das ist ja inzwischen schon an der Tagesordnung, dass Menschen nebentätig werden (müssen).

Gewerbe wirst Du nicht anmelden müssen. Und im Rahmen der Kursleiterpauschale hast Du einen gewissen Betrag im Jahr steuerfrei, den Du dazu verdienen kannst (sonst würde ja niemand mehr im Sportverein als Trainer arbeiten wollen).

Viel Erfolg für Deine schöne neue Nebentätigkeit!

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Wikipedia spuckt zum Thema "freiberuflich" Interessantes aus... allerdings darfst du dann nicht verkaufen.

 

Für eine freiberufliche Tätigkeit benötigt man kein Gewerbe, anzeigepflichtig beim FA ist diese dennoch.

Bearbeitet von sticki
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Oh vielen Dank für Deine Antwort. Das hört sich leichter an als ich dachte. Aber Du hast ja recht, es gibt auch viele Trainer die auf Honorarbasis arbeiten...

Da weiß ich jetzt erst mal ein Stückchen weiter.

 

LG Ivonn

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Zu beachten ist dann noch, daß bei Dozententätigkeit Rentenversicherung entrichtet werden muß.

 

Ggf. muß die Krankenkasse informiert werden.

 

Ich würde aber mal bei einem Steuerberater oder deinem Finanzamt nachfragen, was du bei diesem sehr geringen Umfang machen mußt, wenn du nicht vor hast, das auszuweiten. (Und die Bezahlung vermutlich auch gering ist?)

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Hallo,

 

bei der Dozententätigkeit würde ich auch mal als "Freiberufler" schauen.

 

Willst du verkaufen, bist du gewerblich tätig und brauchst einen Gewerbeschein, unabhängig in welchem Umfang und in welcher Höhe. Da lohnt es sich mal unter "Kleingewerbe" zu googeln.

 

Gruß Ute

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grundsätzlich hatte ich nicht vor zu verkaufen, jetzt wo auch noch das neue Verpackungsgesetz los geht, aber ich dachte, wenn ich ein Gewerbe eröffnen muß wegen der Nadelarbeitsskurse in der Schule, hätte ich das evtl. mit einmal (wegen der Gebühr) mit erledigen können.

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@buscheline

...schau doch erst mal, welche Größenordnung das ist und wie das bezahlt wird. Dürfte im Rahmen eines Minijobs fallen, den man als Nebentätigkeit haben kann. Oder freiberuflich, wo du in dem Umfang noch jenseits von irgendwelchen Pflichtbeiträgen wärest.

 

Mach es und fang einfach an, mir fällt hier und auch in anderen Foren immer wieder vermehrt auf, dass eine gute Arbeitsidee schon fast im Keim erstickt, weil man erstmal fragt, was man in diesem §§-Dschungel alles nicht darf und - was nicht selten ist - dass diese Angstmacherei der KK und Ämter die Leute dazu bringt, sich mit Beitragspflichten über zu versichern, wo nix anfallen würde.

Eine schöne Aufgabe, mach sie und genieß es, den Mädels von heute Dinge zu zeigen, bei denen sie staunen als würdest du von deiner Rückkehr vom Mars berichten...:)

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Hallo,

 

meistens rechnen die Schulen solche Taetigkeiten ueber einen Verein ab. Bei den meisten Hausaufgabenbetreungen in der Schule ist das so. Du wirst von diesem Verein bezahlt, genauso wie z.B. ein Jugend-Fussballtrainer in einem entsprechenden Verein. Das musst du dann bei der Steuererklaerung angeben und da gibt es dann auch einen Freibetrag. Einen Gewerbeschein oder sowas brauchst Du nicht.

 

Viele Gruesse

Andrea

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