Zum Inhalt springen
Partner:
Babylock Overlock Bernina Nähmaschinen Brother Nähmaschinen Janome Nähmaschinen Juki Nähmaschinen
Werbung:
Folhoffer Stoffe Kurzwaren Nähzubehör

Textilkennzeichnungsgesetz


tigerbaby

Empfohlene Beiträge

Hallo Ihr Lieben!

 

Mal eine saublöde Frage: Wenn ich in eins meiner genähten Sachen, ein Pflegeetikett und die Materialzusammensetzung laut Textilkennzeichnungsgesetz einnähen will, wie muss das dann aussehen?

 

Also das genau Problem. Ich hab z.B. eine Corsage aus einem Hauptstoff. Dann ist ein wenig Spitze dran, ein wenig Chiffon dran.....und das Futter... Was muss denn da angegeben werden? Alle Stoffe? Oder nur der Hauptstoff und das Futter?

 

Hatte mal ein wenig im TKG gelesen. Hab ich das richtig verstanden, dass andere Stoffe dann nicht angegeben werden müssen wenn sie unter 30% des Gesamtgewichts ausmachen?

 

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 8
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • tigerbaby

    4

  • kassandrax

    1

  • Gluglu

    1

  • Dagmar400802

    1

Top-Benutzer in diesem Thema

Na klar... vielen Dank!

 

Ich hab mir eben überlegt, dass eine Corsage die komplett aus Stoff A ist, zusätlich auf dem Brustteil als Zierde Stoff B aufgebracht hat und als Blenden an Brust und Saum Stoff C hat, es eigentlich reichen müsste, nur Stoff A anzugeben... das bisl Stoff B und Stoff C dürfte ja unter 30% sein..... da wird man ja sonst irre wenn man für jedes Fitzelchen Stoff ne extra Angabe braucht

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier ist alles sehr schön erklärt mit Beispielen: Merkblatt_Textilkennzeichnung.pdf

 

Zur Vereinfachung der Kennzeichnung bei kleinen Faseranteilen ist die summarische Bezeichnung „sonstige Fasern“ zugelassen, wenn der Gewichtsanteil der zusammengefassten Fasern jeweils unter 10 % liegt. Besteht ein Textilerzeugnis z.B. zu 79 % aus Baumwolle, 7% aus Polyester, 7 % aus Polyacryl und 7 % Acetat, so lautet die Kennzeichnung:

79 % Baumwolle

21 % Sonstige Fasern

 

Verblüffend wofür so IHK nicht gut sein können, nicht?

 

Jean

Bearbeitet von Jean
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na ich hab mir ja schon das komplette Gesetz reingeszogen... wie das ist wenn mein Stoff z.B. aus 95%Co und 5%Elasthan besteht ist schon klar, aber was wenn folgende Stoffe enthalten sind:

1. Hauptstoff: 95% CO und 5% Elasthan

2. Dekostoff: 94% Pes und 6% Co

3. Dekostoff: 100% PES

4. Futter: 100%CO

 

So als Beispiel... Das 1. und 4. aufgeführt sein müssen ist klar... aber wie verhält es sich mit 2 und 3? Diese Stoffe werden nur z.B. auf der Brust der Corsage oder als Blende aufgebracht? Greift hier die Regelung, das Stoffe, die unter 30% vom Nettowarengewicht betragen nicht aufgeführt werden müssen?

 

Das heißt in diesem Fall würde ich nur 1. und 4. eintragen müssen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das hängt davon ab.

 

Das Futter fällt eindeutig unter Paragraph 8 (1):

Bei Textilerzeugnissen, die aus mehreren Teilen unterschiedlichen Rohstoffgehalts zusammengesetzt sind, ist der Rohstoffgehalt der einzelnen Teile jeweils gesondert anzugeben

 

Bei den anderen Stoffen geht es nach den Gewichtsanteilen. Also:

180g 50% Baumwolle/ 50% Leine und 20g 100% Wolle

gibt: 45% Baumwolle, 45% Leinen, 10% Wolle

 

Wenn die Stoffe Verzierungen sind und der Anteile weniger als 7% vom Gewicht ausmacht, dann kannst du es nach Paragraph 6 (2) ganz weglassen:

 

(2) Bei allen Textilerzeugnissen kann das Gesamtgewicht um das Gewicht von sichtbaren und mechanisch trennbaren Fasern gemindert werden, die ausschließlich der Verzierung dienen oder wegen ihrer antistatischen Wirkung (z.B. Metallfasern) zugesetzt werden, sofern deren Anteil am Gesamtgewicht der textilen Rohstoffe sieben vom Hundert, bei antistatischen Fasern zwei vom Hundert, nicht übersteigt;

 

Also: 190g 100% Baumwolle, 10g Verzierungen aus Plastik

gibt: 100% Baumwolle

 

Vielleicht hilft es.

 

Jean

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es sind doch 30% und nicht 7% oder?

Gilt hierfür nicht dieser Pragraph hier:

 

(1) 1Bei Textilerzeugnissen, die aus mehreren Teilen unterschiedlichen Rohstoffgehalts zusammengesetzt sind, ist der Rohstoffgehalt der einzelnen Teile jeweils gesondert anzugeben. 2Angaben über Teile, deren Anteil am Gesamtgewicht des Textilerzeugnisses weniger als dreißig vom Hundert beträgt, können unterbleiben; jedoch ist der Rohstoffgehalt von Hauptfutterstoffen auch anzugeben, wenn deren Anteil am Gesamtgewicht des Textilerzeugnisses weniger als dreißig vom Hundert beträgt. 3Die Rohstoffgehaltsangabe muß erkennen lassen, auf welche Teile sie sich bezieht.

 

Das ist doch das Richtige heirfür! Futter und Hauptstoff muss rein, andere Stoffe, die nicht mehr als 30% ausmachen können wegbleiben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Selbst wenn es dir gesetzlich gestattet ist die Materialangaben für Stoffe wegzulassen die weniger als 30% ausmachen bedenke ob deine Kundinnen das so große klasse finden.

Umso detailierter die Materialangaben, umso positiver bewerte ich das.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.