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Beyers Handarbeit


Flinke Nadel

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Hallo Ihr Lieben,

 

ich habe auf dem Dachboden eine Zeitschrift von Beyers Handarbeiten und Wäsche gefunden. Darin sind wunderschöne Puppenkleider für meine Puppe genau das richtige.

Natürlich gibt es einen Pferdefuß eigentlich zwei Pferdefüße. Die Anleitungen fehlen und die Zeitschrift ist von 1954. Es geht hier um Heft 12 (24. Jahrgang) 1954.:o

Hat noch jemand solche Sammelleidenschaft und evtl. gerade dieses Heft noch irgendwo liegen? Über eine Kopie der Anleitungen würde ich mich riesig freuen.:)

Die Hoffnung stirbt zuletzt.

 

Eure Heike

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Also bei Büchern gilt:

 

einzelne Teile aus einem Buch dürfen für den Eigenbedarf immer kopiert werden;

ein Buch als Ganzes darf kopiert werden, wenn es eine bestimmte Zeit an Jahren (bis vor kurzem waren es 2 - aber da hat sich was geändert) nicht mehr aufgelegt wird - ebenfalls natürlich nur für den Eigenbedarf.

 

Also eine über 40 Jahre alte Zeitung und dann auch noch nur teilweise würde ich ohne Bedenken kopieren - ich finde Respekt vor den Urheberrechten wichtig und toll, aber es kann auch übertrieben werden. :o

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Hallo Ihr Lieben,:)

 

vielen Dank für die Antworten.

 

Ich brauche ja nur die Seiten der Pupenkleider, wenn es Diese überhaupt noch gibt. Also nicht das ganze.

 

Vielleicht habe ich ja Glück.

 

Liebe Grüße

 

Heike

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Hallöchen,

 

Nina kannst du sagen, woher du diese Zeitangaben hast? Meinungen gibt es ja viele, aber ich suche eher Fakten.

 

UrhG - Einzelnorm

 

Ich weiß nur, dass z.B. das Pfaff-Schnittsystem seit einigen Jahren nicht mehr aufgelegt wird, aber die Firma untersagen konnte, das zu kopieren.

 

Ohne weitere Infos lässt sich auch eine solche Aussage schwer einordnen... Was genau haben die untersagt? Die komplette Kopie und gewerbliche Verbreitung durch eine andere Firma? Das ginge wohl tatsächlich nicht, weil das Urheberrecht ja erst 70 Jahre nach Tod des Autors abläuft.

 

Eine Kopie zu privaten Zwecken, nur auszugsweise, ist aber erlaubt; siehe oben den Gesetzestext. Und wenn es seit zwei Jahren vergriffen ist, darf man es auch komplett kopieren, wenn es nur für den eigenen Gebrauch ist :)

 

(Es wildfremden Menschen in einem öffentlichen Forum anzubieten, würde ich aber trotzdem vermeiden. Das kann dann schnell als Veröffentlichung/Verbreitung zählen, und die ist ja weiterhin untersagt.)

 

Liebe Grüße

Kerstin

Bearbeitet von Capricorna
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  • 1 Jahr später...

Hallo Flinke Nadel,

ich bin auf der Suche nach einem Abplättbogen (Weihnachtskrippe) über deine Suchanfrage gepurzelt.

Ich habe noch die Anleitungen und könnte sie dir leihen, nachdem das mit dem Urheberrecht ja so ein Gefrett ist. Für den Fall dass du noch immer daran interessiert bist? Hast du vielleicht die Ausgabe 11/1954? Evtl. Sind dort die Krippenfiguren, die ich aussägen möchte, zu finden...

Freundliche Weihnachtswichtelgrüße sendet dir

Sammelsuse

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