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Bezeichnung Gewerbeamt


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Guten morgen.. :)

 

hab die halbe Nacht damit verbracht, zu überlegen, was ich bei der Bezeichnung meines Nebengewerbes genau angebe. Man soll es so so ausgedeht wie möglich machen.

 

Ich näh nur gelegentlich dekoartikel und vielleicht mal ein lätzchen oder so..

 

könnt ihr mir evtl. tips geben?? hab bisschen angst dort was falschen hinzuschreiben??

 

vielen dank im voraus

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Hallo,

 

schreib einfach "selbstgefertigte textile Geschenkartikel". Diese Bezeichnung ist exakt und doch nicht zu eingeschränkt.

PS.Ich arbeite im Gewerbeamt

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Damit es keine Irrtümer gibt: habe ich meinen Text jetzt gelöscht.

 

Gruß

Helga

Bearbeitet von Viola210
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Hallo,

 

schreib einfach "selbstgefertigte textile Geschenkartikel". Diese Bezeichnung ist exakt und doch nicht zu eingeschränkt.

PS.Ich arbeite im Gewerbeamt

 

das ist doch der ultimative tipp......ich denke wenn sie beim gewerbeamt arbeitet,dann weiss sie es doch am besten...

viel erfolg für dich...toi toi toi

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

 

genau mein Thema ....

 

Ich habe schon ein Gewerbe - bin in der IHK Mitglied - kann ich dann den oben treffend bezeichnenden Wortlaut verwenden ohne das die HWK mich haben will?

 

"selbstgefertigte textile Geschenkartikel"

 

Ich nähe keine Kleidung zum Verkauf sondern Taschen und Täschchen oder Deko.

 

Soweit ich informiert bin, ist man nur entweder oder HWK/IHK ... da der Verkauf der "textilen Geschenkartikel" einen sehr geringen Teil meiner Arbeitszeit oder evtl. Einnahmen ausmacht, sollte das doch dann funktionieren - oder?

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Hallo,

als Mitglied bei der IHK und Beitragszahlerin hast du doch bestimmt einen Ansprechpartner dort, der die Frage beantworten kann. Du kannst auch neuerdings die Gewerbeanmeldung bei der IHK selbst tätigen. Ich glaube aber auch nicht, dass die Handwerkskammer da einsteigt, da es sich ja sicherlich nicht um handwerkliche Tätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung handelt.

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Hallo Maritta,

 

...HWK......doch = Du nähst. Das ist ein handwerklicher (oder ein handwerks-ähnlicher) Beruf. Das kommt dann auf die Auslegung an.

 

Warum informierst Du Dich nicht genauer bei den jeweiligen Kammern? Das geht teilweise per Internet, aber auch telefonisch lässt sich vieles klären.

 

Da fällt mir immer der Satz ein: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

 

Gruß Helga

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Hallo,

nur weil man näht ist man nicht automatisch in der HWK.

Zb beim Nähen von Kinderklamotten ist man es nicht (es gibt ja auch keinen Ausbildungsberuf Kinderschneiderin), ich habe das von verschiedenen Mitarbeitern gesagt bekommen und mir auch noch einmal schriftlich bestätigen lassen (auch wenn manch andere gegenteilige Auskünfte bekommen haben..:confused:).

Es gibt auch Möglichkeiten bei Herstellung von Damen- oder Herrenkleidung nicht in die HWK zu kommen, indem man sich als Konfektionsschneider (ich fertige nach Größen, nicht individuell auf Maß), allerdings ist das dann auch Auslegungssache und man braucht evtl. ein wenig Überzeugungskunst..

Und auch das Gerücht entweder IHk oder HWK ist völlig falsch. Wenn Du Damenmaßschneider bist, der seine Sachen auch verkauft, bist Du wegen der Maßschneiderei in der HWK und wegen dem Verkaufen in der IHK, so hat es mir die Dame von der IHK erklärt.

 

Lg Donna

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Hallo,

 

bisher habe ich mich ja zurückgehalten, bei alle diesen Beiträgen, wo man auf biegen und brechen meint, entweder das Eine (HWK) oder das Andere (IHK) umgehen zu können.

 

Das mag von Bundesland zu Bundesland evtl. etwas unterschiedlich sein.

 

Aber, als ich ein Gewerbe angemeldet habe war ich automatisch (ich habe mich dort nicht selber gemeldet) in der IHK. Und weil ich im Gewerbeschein dazu schreiben lies Änderungsarbeiten und selbstgemachte/selbstgenähte Geschenke war ich automatisch in der HWK.

Das hat mich dann 150 Euro (ist schon ein paar Jahre her) gekostet und zwar bevor ich überhaupt meine Ladentür zum 1. Mal aufgemacht hatte.

 

Also erzählt mir nicht er wäre nicht so - ich habe es erlebt.

 

Es kann sein, dass es gelockert worden ist, aber wenn man näht und verkauft, ist man in beiden!

 

Und Gila bestätigt das ja auch und sie ist sogar sehr aktuell dabei.

 

Und noch eins: wenn man verkauft ist man auch automatisch in der Berufsgenossenschaft des Einzelhandels (der heißt heute etwas anders, aber ich bin nicht zu Hause und kann nicht nachschauen).

Dort muss man dann schön regelmäßig seine Umsätze nachweisen und Beiträge zahlen. Die Beiträge richten sich nach den Umsätzen.

 

Also ganz so einfach wie viele hier tun, ist das alles nicht. Es gibt auch Regeln die eingehalten werden müssen. Die jeweiligen Kammern, Ämter oder sonstigen Institutionen melden sich meist von selbst.

 

Gruß

Helga

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und wenn ich sowas lese: allerdings ist das dann auch Auslegungssache und man braucht evtl. ein wenig Überzeugungskunst..

 

fehlen mir schlichtweg die Worte!

 

Allerdings bestätigt es das, was Gila und ich schreiben.

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Hi,

es geht nicht darum etwas um Biegen und Brechen zu umegehen, sondern nur, um sein Recht zu bekommen. Warum sollte ich für irgendetwas bezahlen, was ich nicht brauche?

 

Und nebenbei, als ich vor zwei Jahren bei der HWK angerufen habe, wurde mir sogar mitgeteilt, dass ich mich mit meinem Gewerbe (Herstellung und Verkauf von Kinderbekleidung und Kinderaccessoires) gar nicht eintagen lassen kann, selbst wenn ich wollte. Dh, da gibt es Gesetzte, die regeln, wer sich eintragen lassen darf und wer nicht. Wer sich nicht einträgt, es aber müsste handelt illegal, andersrum, wer sich einträgt, aber gar nicht darf, handelt auch illegal!

 

Blöd ist nur, dass anscheinend jede Behörde da andere Auskunft gibt, ich kann nur das wiedergeben, was mir gegenüber gesagt und geschrieben wurde ohne Anspruch auf Gewähr!

 

Lg Donna

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du willst bestimmt ein Kleingewerbe anmelden, also das Verkaufen + Nähen als Nebentätigkeit ausüben?

 

Von der Berufsgenossenschaft kann man sich befreien lassen, wenn man kleingewerblich tätig ist und nur eine gewisse Anzahl von Stunden im Jahr für dieses Gewerbe arbeitet. Auf die sollte man direkt selbst zugehen, das spart viel Stress - einfach anrufen und sich zum richtigen Menschen durchstellen lassen :)

Für die IHK gibt es auch Umsatz-grenzen, unter denen man nicht Mitglieds-beitrag-pflichtig ist. Einfach anrufen.

Bei der HWK (wenn man erstmal rausgefunden hat, welche die zuständige ist) wirklich nette Mitarbeiter, die einem gerne heraussuchen, ob man mit dem geplanten Vorhaben Eintragungspflichtig ist, oder nicht. Es gibt dinge, die können nicht eingetragen werden bei der HWG, also wird man auch nicht Mitglied. Es gibt da die schöne "Handwerksrolle" und wenn es keine passende gibt, dann wird man auch nicht eingetragen. Je nach zuständiger HWK gilt das eben auch für "Herstellung und Verkauf von Kinderbekleidung und Kinderaccessoires". Es ist ein bisschen "tricky", aber wenn man sich ein bisschen mit der HWK unterhält findet man das schon raus, ob man nun muss oder eben nicht, oder sein Betätigungsfeld lieber etwas anders definieren sollte.

 

Da sich das nicht pauschal für jeden sagen lässt, lohnt es sich wirklichwirklichwirklich einfach vorher diese 3 Telefonate zu führen :)

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und wenn ich sowas lese: allerdings ist das dann auch Auslegungssache und man braucht evtl. ein wenig Überzeugungskunst..

 

fehlen mir schlichtweg die Worte!

 

Allerdings bestätigt es das, was Gila und ich schreiben.

 

Warum fehlen Dir denn da die Worte? Und was bestätigt es?

 

Es ist nunmal manchmal so, dass es manchmal schwer einzuordnen ist, ob Du etwas nach Maß machst oder Konfektion (ist zB eine Bluse in Gr38 genäht, aber die Ärmel um 5cm verlängert schon eine Maßanfertigung?). Wenn Du dann jmd. erklärst, dass Du ja Konfektion machst, eben nur mal ne Langgröße dazwischen, dann ist das gewiss nichts, wofür man sich schämen muss!

 

Und wie gesagt, ich bin auch frisch dabei (2 Jahre). Habe alle Einkünfte eingeholt, sie mir schriftlich geben lassen. Herausgekommen ist dabei:

 

Ich bin Mitglied in der TBBG (Textil und Bekleidungsberufsgenossenschaft), beitragsfrei, da ich weniger als 100 Tage im Jahr arbeite.

 

Ich bin beitragsfreies Mitglied der IHK, weil mein Gewerbeertrag weniger als 5200€/Jahr beträgt.

 

Ich bin nicht Mitglied in der HWK, da man mich auf Anfragen nicht nehmen wollte! Und ich hab da mehrmals angerufen und mit verschiedenen Personen geredet! Ich schummel mich also nicht um Biegen und Brechen um eine Zahlung!

 

Zusätzlich habe ich natürlich noch meine Krankenkasse, meinen Vermieter und die Müllabfuhr informiert, da die auch Probleme machen könnten.

 

Ich habe mich legal in einer Behörde angemeldet und alles bezahlt, was man von mir verlangt hat, mich hier als wer-weiß-was darzustellen finde ich sehr frech! Außerdem habe ich persönlich erst meine Gerwerbeanmeldung formuliert und dann bei der HWK angefragt, ob das beitragspflichtig ist oder nicht. Ich konnte also gar nicht mehr ändern und hätte natürlich auch bezahlt, wenn ich gemusst hätte.

 

Gruß Donna

 

PS: Kleingewerbe ist, wenn man es richtig anstellt nicht soo kompliziert. Es gibt nur immer wieder Leute, die (wahrscheinlich) Angst vor Konkurrenz haben, anders kann ich mir manche Äußerungen nicht erklären.

Den meisten Streß mit meiner Tätigkeit hatte ich hier im Forum, um mich zu rechtfertigen. Alle Infos, waren mit kurzen Telefonaten erledigt, Gewerbe-&Finanzamt hat keine 30min gedauert. Meine jährliche Steuererklärung kostet mich dank genauer Buchführung weitere 30min. Ich würde es immer wieder machen, da mir das Nähen Spaß macht und ich es so finanzieren kann!

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Hallo,

 

das: allerdings ist das dann auch Auslegungssache und man braucht evtl. ein wenig Überzeugungskunst..

 

hatte ich verstanden als, ....Überzeugungskraft ...nicht Beiträge zahlen zu müssen.

 

 

Nachdem ich es jetzt noch mal gelesen habe, kann man es auch anders gemeint haben.

 

Das hatte ich aber eben nicht so gelesen. Und dafür, dass ich das wohl falsch gelesen habe, entschuldige ich mich.

 

Dadurch ist dieser Satz: Allerdings bestätigt es das, was Gila und ich schreiben - jetzt ohne Grund.

 

Und genau was Du sagst, für manches gibt es bei der HWK keine passende Eingruppierung.

In meinem Falle wurde aus dem Änderungen dann plötzlich Flickschneiderei.

Und der Rest ging völlig automatisch, die HWK meldete sich beim mir und 150 Euro wurden fällig.

 

So und ich mache es jetzt wieder immer bei solchen Themen........ich halt mich raus.

 

Gruß

Helga

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Pssst - es gibt kein Kleingewerbe. ) Es gibt nur ein Nebengewerbe mit Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt. Das nur am Rande, weil viele Leute meinten, ein "Kleingewerbe" hätte weniger Pflichten, z.B. bei der Textilkennzeichnung, Verbraucherrechten oder Verpackungsverordnung. Dem ist nicht so...

 

Es gibt das Kleingewerbe - dieser Begriff steht dann im Zusammenhang des Handelsrechts, im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuerrecht gibt es wiederum die von dir genannte Kleinunternehmerregelung. :)

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Guten morgen,

 

ich danke euch schon mal für die Einblicke ...

 

Ich werde auf jeden Fall noch bei der IHK anrufen und nachfragen - dennoch ist es nicht verkehrt, sich schon mal im Vorfeld die ein oder andere Information von wo anders zu suchen - es erleichtert nämlich das Nachhaken.

 

Diesen Streit von wegen HWK oder IHK kenne ich aus meiner Branche nämlich auch .... bis vor ca. 2 Jahren wurde das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt, von welcher Stelle man nun Post bekommt. Erst ein Urteil brachte Klarheit - da mein Beruf eigentlich keiner ist ;).

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So - es hat mich ein paar Telefonate gekostet ... aber alles in allem bin ich nun schlauer und kann starten wie geplant.

 

Ich bleibe in der IHK ... die Aussage ist allerdings von der HWK - nicht von der IHK wie ich erwartet hatte. Bei der IHK konnte man mir nämlich leider nicht so wirklich weiterhelfen ... vielleicht hatte ich aber auch nur den falschen Anpsrechpartner man weiß es nicht.

 

Meine Gewerbeanmeldung ist kein Problem, meine Arbeit ist nicht eintragungspflichtig und ich soll mich später gerne auf die Dame von der ich die Auskunft habe berufen, da sie mir schon sagte dass ich Post von ihrer Kollegin bekommen werde in der ich nochmal schriftlich darlegen soll was ich genau mache.

 

Ich werde nun "Anfertigung und Verkauf textiler Geschenkartikel" in meinen GS tragen lassen. Leider erst Ende des Monats, da der zuständige Sachbearbeiter bei der Stadt in Urlaub ist und seine Vertretung krank .. süß - oder?

 

Ich soll es dann rückdatieren lassen.

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Hallo,

 

Maritta, überleg Dir das, ob Du zurückdatieren lässt. Das kann auch Nachteile haben.

Ist es so wichtig, dass Du zurückdatieren lassen möchtest. Du kannst doch Tag-genau Dein Gewerbe anmelden. Was spricht dagegen?

 

Ich weiß ja nicht wo Du wohnst, aber hat die Stadt nur 2 Menschen die eine Gewerbeanmeldung machen können?

 

 

Gruß

Helga

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Hallo,

 

nein - die haben tatsächlich noch eine 3. Person - allerdings ist die nur an zwei Tagen in der Woche von 9-12 Uhr da .... und da kann ich nicht hin.

 

Leider geht das nicht per Telefon - ich dachte ja, man macht nur einen zusätzlichen Eintrag und gut ... aber ich muß persönlich hinkommen, da es sich um eine Ummeldung handelt mit entsprechender Gebühr.

 

Obowohl Du Recht hast - wenn ich so überlege, ich kann es auch taggenau machen.

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Hi,

ich muss meine Aussage von oben korrigieren. Nach neuester Recherche bei meiner HWK (Berlin) ist Kinderkleidung auch eintragungspflichtig, da es unter Damen- & Herrenschneiderei fällt.

Was jedoch nicht zulassungpflichtig ist, ist Damen-& Herrenschneiderei auf Konfektion (somit auch Kindersachen auf Konfektion, da dies ja darunter fällt).

 

Vielleicht ist die Dame, die mir die Mail vor 2 Jahren geschickt hat, davon ausgegangen, dass man Kindersachen nur auf Konfektion schneidert :confused:.

 

Lg Donna

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Das ist alles ganz schön tricky, hab mich bis hierher durchgearbeitet und einige hilfreiche Dinge erfahren, denn auch ich möchte mich auf den Weg eines Kleingewerbes machen.

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  • 3 Wochen später...

Hallo!

Ich hab jetzt nicht jeden Beitrag gelesen. Ich kann Dir nur sagen, wie es bei mir ist. Ich habe vor ein paar Monaten ein Gewerbe angemeldet " Herstellung von Kinderkleidung, Taschen, Accessoires etc. " Ich wurde dann der HWK zugeordnet. Dabei bin ich im ersten Jahr beitragsfrei (Eintrag in die Rolle kostet 140 Euro) dann im 2. und 3. Jahr die Hälfte des Jahresbeitrags (64 Euro) und ab dem 4. Jahr dann 128 Euro. Aber die sagten gleich, dass man da auch schaut, wie hoch das Jahreseinkommen durch das Gewerbe ist. Ist dies niedriger als (weiß grad nicht genau).... dann wird man vom Beitrag befreit.

Nun hab ich vor 2 Wochen meine Gewerbeeinträge erweitert, weil ich mich doch noch entschieden habe, Tragetücher, Tragehilfen und alles rund ums Baby und Kleinkind zu verrkaufen. Dann hab ich vorher erstmal bei der IHK angerufen und habe von denen ihrem Juristen folgende Info erhalten:

Verkauft man Neu- oder Gebrauchtware gewerblich, so ist man automatisch Mitglied der IHK. Allerdings bleibt man beitragsfrei, sofern man schon in der HWK ist. Aber nur, wenn man nicht im Handelsregister steht und /Oder wenn über 50000 Euro Einnahmen im Jahr hat. LIegt man darunter oder steht nicht im Handelsregister, was man nicht zwangsläufig muss, dann ist man beitragsfreies Pflichtmitglied. Das deckt sich genau mit den Infos, die ich auch schon häufiger im Netz gefunden hab.

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