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Fragen zu Dawanda (österr. Recht)


FIA

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Hallo und Mahlzeit!

 

Ich weiß, zu Dawanda gibt es schon so einige Threads, trotzdem möchte ich gern nochmal einen neuen dazu eröffnen und zwar aus folgendem Grund: Ich bin aus Österreich und möchte speziell österr. Dawanda-Anbieterinnen befragen, da die Gesetze in Deutschland doch verschieden sind.

 

Also, ich will als Privatperson einige Dinge über Dawanda verkaufen, für jeden Verkauf stelle ich eine Honorarnote aus. Sollte ich nach einem Jahr (oder gilt dies für ein Kalenderjahr?) mehr als 700 Euro Gewinn machen, melde ich dies dem Finanzamt, um meine Steuern zu zahlen.

Bin ich soweit richtig informiert?

 

Meine zweite Frage: AGB`s brauch ich ja wohl nicht, da ich ja eine Privatperson bin? Wie sieht es mit Rücknahme, Garantie aus? Schließt man dies sicherheitshalber im Angebot aus, ich denke es gibt da ja so ein EU-Gesetz, dass auch Privatpersonen Gewährleistung bieten müssen oder?

Sollte man offen lassen, dass bei groben Mängeln die beim Produkt übersehen wurden (was ich ja auf keinen Fall hoffe:o ) eine Kulanzrückgabe erwägt werden kann?

 

Schon schade, da will man nur einige Dinge verkaufen und etwas Kleingeld mit seinem Hobby zu machen und dann muss man in alle Richtungen hin überlegen ob man eh nichts falsch machen könnte...

 

Hoffe sehr auf eure Hilfe, liebe Grüße

Fia

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Ich würde mich einfach mal mit einem Steuerberater in Österreich in Verbindung setzen.

 

In Deutschland ist der Verlauf von Neuware erst mal a priori nicht mehr "privat", sondern fällt unter geschäftliches Handeln. Ausnahmen muß man dann mit seinen eigenen Behörden vor Ort klären. Und wenn es dann als privat anerkannt ist, dann will das Finanzamt auch nix davon wissen. Und wenn das Finanzamt davon wissen will, dann ist es ein Gewerbe, man braucht einen Gewerbeschein und muß entsprechend Gewährleistung geben. (Und auch wenn das Finanzamt davon nichts wissen will, kann es dennoch sein, daß man einen Gewerbeschein braucht und dann auch entsprechend in der Pflicht ist.)

 

Ich weiß, daß es in Österreich mal eine Regelung für Kleingewerbe gab (die es in Deutschland entgegen häufiger anderslautender Meinung nicht gibt), wo dann tatsächlich Kleingewerbe anders und unkomplzierter behandelt wurden als große. Das sollte dir aber entweder dein Finanzamt sagen können oder ein Steuerberater.

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Verlangen "Handwerker"/Gewerbetreibende in Ö ein Honorar? Oder ist das nicht - so wie in D eher den "Anwälten u.ä." vorbehalten?

 

"Österreichisch" ist manchmal überraschend unterschiedlich von Deutsch...

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Marion, das mag ja sein... klingt für mich aber im ersten Moment eher nach "ich geb meinem Gewinn/Einkommen einfach mal einen anderen Namen..."

 

Ansonsten kann man u.a. das hier finden:

 

Vorsicht! schon älter: Ab wann ist ein Kleingewerbe?

 

HELP.gv.at - Unternehmensgründung - Gründung von Einzelunternehmen

 

Wenn ich das richtig lese kann man in Ö einfach zur nächstgelegenen Wirtschaftskammer gehen und sich beraten lassen.

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Hallo und vielen Dank für eure Antworten!

 

Oh Mann, dass immer alles so kompliziert sein muss:(

 

Da bleibt mir wohl nichts übrig, als mir einen Steuerberater zu suchen. Dass ich mich dann ans deutsche Recht (Verpackung usw.) halten muss, find ich auch doof :rolleyes::)

 

Bei "uns" heißt das wirklich Honorarnote, mein Mann betreibt nebenbei ein Kleingewerbe als Programmierer, da muss er solche ausstellen.

 

Danke nochmal, auch wenns keine erfreulichen Antworten waren :rolleyes::D

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Servus

 

Es ist am besten du gehst zur Wirtschaftskammer oder zum Finanzamt in deiner Nähe, die Informieren dich darüber am besten und du bist auf der sicheren Seite. Ich weiß nur das du wenn du ein Kleingewerbe hast bis auf 1000 Euro Steuerfrei bist, nur darfst du auf keiner Rechnung Mwst. selber verlangen.

Gerti

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Bei "uns" heißt das wirklich Honorarnote, mein Mann betreibt nebenbei ein Kleingewerbe als Programmierer, da muss er solche ausstellen.

 

Ein Programmierer ist aber kein Händler... gewerberechtlich gesehen.

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Verlangen "Handwerker"/Gewerbetreibende in Ö ein Honorar? Oder ist das nicht - so wie in D eher den "Anwälten u.ä." vorbehalten?

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Honorar

 

Ansonsten stimme ich gilowyn voll zu.

 

Wie schon Marion sagt, Österr. ist anders als Deutsch.

'Honorarnote' stellt man aus, wenn man eine Dienstleistung erbringt, wurscht, ob als Model, Friseur oder Klempner.

Ist man Angestellter einer Firma, stellt die Firma eine Honorarnote, ist man selbständig, macht man das selbst.

M.

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Den Käufer in D wird das eher nicht interessieren wie sie das nennt... ich hätte bspw. beim Kauf gerne eine Rechnung mit Auflistung der gekauften Artikel :D

 

Und... ich lerne gern dazu... ist der Verkauf eines Produktes in Ö eine Dienstleistung?

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Wobei wenn du Händlerin bist, ist das wieder dein Problem, wenn du im Ausland kaufst... da sind die Regeln auch wieder anders als bei Verkauf an Endverbraucher. :rolleyes:

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Wobei wenn du Händlerin bist, ist das wieder dein Problem, wenn du im Ausland kaufst... da sind die Regeln auch wieder anders als bei Verkauf an Endverbraucher. :rolleyes:

 

Nee, nee, ich bin mal davon ausgegangen das ich das angebotene Produkt ganz privat erwerben wollte. :rolleyes: Oder nimmst du nicht gerne 'ne Rechnung mit?

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Hallo Fia,

 

ich bin da zwar auch nicht wirklich sattelfest, aber soweit ich weiss kann man eine Honorarnote nur für Dienstleistungen ausstellen.

Wenn du etwas verkaufst, musst du eine Rechnung legen.

 

Die 730,- gelten auch für Einnahmen aus einem freien Dienstvertrag/Werkvertrag und nicht für Einnahmen aus dem Verkauf.

 

Aber am besten ist du lässt dich beraten.

 

GRüsse Evelyn

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Den Käufer in D wird das eher nicht interessieren wie sie das nennt... ich hätte bspw. beim Kauf gerne eine Rechnung mit Auflistung der gekauften Artikel :D

 

Und... ich lerne gern dazu... ist der Verkauf eines Produktes in Ö eine Dienstleistung?

 

Natürlich ist 'VERKAUF' auch Dienstleistung.

Aber vielleicht sollte ich korrigieren: Jegliche Arbeit außerhalb eines Angestelltenverhältnisses verrechnet man in österreich mit einer Honararnote.

Auch eine Putzfrau oder ein Babysitter kann 'auf Honorarnote' arbeiten.

Der Kunde hat so mit der Versteuerung und der Sozialversicherng etc. nichts mehr am Hut. Man ist selbständig, wenn man Honorarnoten ausstellt und besitzt einen Gewerbeschein.

Ein Gewerbe meldet man an, wenn man selbständig - also auf eigene Rechnung - arbeitet. 'Gewerbe' ist hier in dem Zusammenhang der österr. Ausdruck für EIGENERWERB. Egal, in welcher Branche.

Österreichisches Deutsch IST eine andere Sprache als deutsches Deutsch.

DAS kann ich nach mehr als elf Jahren hier mit Sicherheit feststellen.

Auch rechtlich werden viele Dinge hier anders gesehen und beurteilt, ebenso sind einige Gesetze anders konzipiert: Das reicht von der Anmeldung eines KFZ bis zu Regelungen, die den Handel betreffen.........und sonstwohin.:o

That's it!

Mußte ich auch erst lernen................, UND daß die Österreicher da sehr wohl drauf bestehen!!!

Besonders besserwisserische, ahnungslose Deutsche lassen sie gern dumm auflaufen, wenn sie sich blöd anstellen. (Flöt!!)

Auch DAS habe ich gelernt.:D

Österreich IST ein selbständiger Staat!

(Auch wenn man es nicht unbedingt sofort - so wie in anderen Ländern, die eine komplett andere Landessprache haben - wahrnimmt, wenn man hier herumläuft.)

Deswegen hat FIA auch gleich zu Anfang geschrieben, daß sie jemanden sucht, der weiß, wie es hier in A so läuft!

:)

Gruß aus Wien,

Martin

 

@ FIA

Vielleicht wissen die bei der AK, wie Du vorgehen solltest???

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Hallo Martin, für die Deutschen Leserinnen solltets du noch schreiben dass die AK die Arbeiterkammer ist. Diese gibt es in Deutschland in diesem Sinne - wie in Österreich konzpierrt - nicht. LG Hedi aus AB

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Danke nochmal für eure zahlreichen Rückmeldungen!

 

Ich werd mir das jetzt alles nochmal genau mit meinem Mann (der ist da etwas gebildeter in der Richtung als ich :o , ich bin eben doch "nur" der Künstler) durchlesen und beratschlagen und mal sehen, wie wir vorgehen werden.

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Hallo Fia!

 

Und kannst du das dann auch hier schreiben, was man beachten muss und so? Würd mich nämlich auch interessieren...

 

lg aus OÖ

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Hallo,

 

ich bin Fias Mann und habe mit meinem Steuerberater über die Sache gesprochen.

Die Lage sieht wie folgt aus:

- Man kann in Österreich ohne Firma (UID Nummer, Steuernummer, usw) seine Produkte als "Kleinunternehmer" verkaufen. Man darf im Gegensatz zu einer richtigen Firma keine UST (Umsatzsteuer / Mehrwertssteuer) verrechen bzw. anführen, da man diese sonst beim Finanzamt anmelden müsste

- Die steuerliche Abrechnung erfolgt hierzu jährlich mit dem Steuerausgleich (am besten durch einen Steuerberater)

- Bei Lieferungen ins Ausland zählt immer das Recht des Händlers. In Fias Fall also das österreichische Recht. Das Recht des Kunden zählt erst, wenn man in dieses Land über einen gewissen Betrag / Jahr liefert -> sog. Lieferschwelle -> Dies ist bei Versandhäusern der Fall (OTTO, Amazon, ...)

- Als "Kleinunternehmer" muss man dem Kunden eine Rechnung stellen (also doch keine Honorarnote) -> Auf dieser darf keine UST angeführt werden

- Am Jahresende wird der Gewinn (Einkauf, Verkauf) gegenüber dem Finanzamt gemeldet und die Steuer nachverrechnet.

 

Ich hoffe euch damit geholfen zu haben und wünsche noch einen schönen Abend.

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Hallo FIA und Herr Fia!

Danke für die Rückmeldung!

Das war sehr hilfreich, allerdings stellt sch mir jetzt nur noch die Frage nach dem Wert, der nicht als Kleinhändler/Kleinunternehmer überschriten werden darf. Gibt es da eine ausgemachte Grenze?

Gruß,

Martin

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@Martin: Die genaue Grenze hat mein Mann jetzt vergessen, die ist aber so hoch, dass ich mir darum keine Gedanken zu machen brauch :p

 

@gilowyn: Du schreibst: Da zählt auch der Verkaufsort. Wenn ich auf eine US-Seite gehe, kaufe ich dort zu US-Regeln ein. Bietet der US-Händler seine Artikel aber auf einer DE-Seite an, bringt sie demnach in DE in Umlauf (auch wenn es nur virtuell ist), muss er sich an die DE-Regeln halten. Auch bei Dawanda-Käufen aus den USA müsste mir der Händler zum Beispiel ein Rückgaberecht gewähren.

 

Nun, in diesem Punkt ist die Meinung unseres Steuerberaters nicht die gleiche, aber nächste Woche hat mein Mann sowieso nochmal einen Termin dort, das soll er nochmal ansprechen!

 

Bin so froh, dieses Thema hier angesprochen zu haben, denn langsam lichtet sich der Wald :rolleyes:

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  • 3 Wochen später...

Hallo, hab mittlerweile eine einfache Lösung des Problems gefunden: In der Nachbarstadt gibt es eine Boutique, die ab nächster Woche meine Hand- und Einkaufstaschen ausstellen wird! So gibts weder Probleme mit dem Versand noch mit anderen Lästigkeiten die man als Internetverkäufer hätte.

Juchuu!

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- Als "Kleinunternehmer" muss man dem Kunden eine Rechnung stellen (also doch keine Honorarnote) -> Auf dieser darf keine UST angeführt werden

- Am Jahresende wird der Gewinn (Einkauf, Verkauf) gegenüber dem Finanzamt gemeldet und die Steuer nachverrechnet.

 

 

Hallo Fia,

 

Zum Kleingewerbe (also Gewerbeschein) kann ich dir auch noch folgendes sagen: Hat den Vorteil, dass man sich nicht sozialversichern muss.(Macht dann Sinn, wenn du z.B. aus einer unselbständigen Tätigkeit bereits sozialversichert bist)

Voraussetzungen sind.

-die jährlichen Einkünfte dürfen den Betrag von EUR 4.188,12

-und der jährliche Umsatz darf den Betrag von EUR 30.000,-

nicht übersteigen.

Es ist lediglich eine Unfallversicherung zu zahlen, die ist z.Z EUR 91,78/Jahr

 

Finanzamt, so wie dein Mann geschrieben hat, wenn du dich für den elektronischen Jahresausgleich angemeldet hast, dann hast du bis Juni des folgenden Jahres Zeit.

 

lG

Doris

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