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Wie läuft das jetzt mit der Garantie?


Gast Tinkerbell

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Gast Tinkerbell

Guten Morgen

 

Wie läuft das jetzt mit der Garantie von Bernina? Ich hab meine 2500DCET in Deutschland gekauft, als ich da gelebt habe, doch nun sind wir in die Schweiz gezogen und die wollen nun keine Garantieleistung machen. Die Maschine ist total verstellt und die hiesige Werkstatt meint, dass sie drei Stunden einstellen müssen. Doch dies könne er nicht über die Garantie in Deutschland machen lassen, denn die würden nicht bezahlen (Bernina Deutschland).

 

Er meint weiterhin, dass das EU-Recht sage, dass man die Maschine nur am Kaufort, respektive beim Händler, Garantieleistungen bekommen kann. Da wir aber die letzten zwei Jahre ja nicht nur in Deutschland gelebt haben, habe ich dies beim Kauf abgeklärt und mein Händler meinte, Bernina sei Bernina und die Garantie würde überall gewährleistet, denn sonst hätte ich sie mir ja nicht gekauft...

 

Könnt ihr mir weiterhelfen?

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Guten Morgen

 

Wie läuft das jetzt mit der Garantie von Bernina? Ich hab meine 2500DCET in Deutschland gekauft, als ich da gelebt habe, doch nun sind wir in die Schweiz gezogen und die wollen nun keine Garantieleistung machen. Die Maschine ist total verstellt und die hiesige Werkstatt meint, dass sie drei Stunden einstellen müssen. Doch dies könne er nicht über die Garantie in Deutschland machen lassen, denn die würden nicht bezahlen (Bernina Deutschland).

 

Er meint weiterhin, dass das EU-Recht sage, dass man die Maschine nur am Kaufort, respektive beim Händler, Garantieleistungen bekommen kann. Da wir aber die letzten zwei Jahre ja nicht nur in Deutschland gelebt haben, habe ich dies beim Kauf abgeklärt und mein Händler meinte, Bernina sei Bernina und die Garantie würde überall gewährleistet, denn sonst hätte ich sie mir ja nicht gekauft...

 

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Guten Morgen Tinkerbell, versuch es doch am besten bei Bernina selber, wie es mit der Garantie läuft, die müssten es ja am besten wissen!Schreibe denen eine Mail oder rufe an und schildere ihnen die Sachlage. Viel Glück !
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... mein Händler meinte, Bernina sei Bernina und die Garantie würde überall gewährleistet, denn sonst hätte ich sie mir ja nicht gekauft ...

 

Das sagen die natürlich immer gerne, aber so ist das leider nicht.

Bernina D hat mit Bernina Schweiz erst mal gar nichts zu tun, außer das sie beide dem selben Onkel gehören. Die Vertriebsgesellschaften sind getrennt und Du bist jetzt entweder auf das Kulanzverhalten der Schweizer angewiesen oder aber Du kannst deinen Händler in die Pflicht nehmen, bei dem Du die Maschine gekauft hast.

 

Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß Bernina ausgesprochen kulant sein kann. Das ist aber auch eine Frage, wie man in den Wald rein ruft.

 

Viel Glück also beim rufen.

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Hallo,

 

mir geht es ähnlich. Ich wohne in Basel und habe in D (leider nicht gleich in der Nähe) eine gebrauchte Bernina Näma (Aurora 430) gekauft. Sie hat noch drei Jahre Garantie. Nun habe ich festgestellt, dass die Nähgschwindigkeit nicht ok ist und allgemein der Eindruck besteht, dass die Maschine etwas vermurkst wurde. Das hat mir die Verkäuferin leider verschwiegen. Der nächste Händler gleich enet der Grenze in D hat dir Maschine getestet und meine Vermutungen bestätigt. Er meinte ich müsse die Maschine dort hin zurück bringen wo sie gekauft wurde, weil das der Garantiegeber ist (wegen der Geschindigkeit). Dumm ist nur, das der Versand recht teuer ist bei dem Gewicht. Jetzt versuche ich mal bei Bernina in D anzurufen, vielleicht lässt sich was machen. Ich habe jedenfalls Hoffnung geschöpft durch Peterles Antwort.

 

Grüsse Rarity

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Wenn ihr von einem Schweizer was wollt, dann müßt ihr euch an den Sschweizer Vertrieb wenden und dort quasi um Kulanz bitten.

Der Kontakt mit D nutzt euch nichts, denn die müßen ja auch irgendwie die Maschine kriegen und dann müßt ihr schicken. Das ist identisch mit dem Versenden an den Händler.

 

Das sind übrigens die oft erwähnten Nachteile, wenn man nicht vor Ort kauft. Man spart erst mal etwas Geld oder bekommt etwas, was man vor Ort halt nicht bekommt, dafür muß man aber das gesparte Geld oder meist auch mehr investieren, wenn man denn Probleme hat.

Man pokert quasi gegen die Möglichkeit von auftretenden Problemen.

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Ja, Peterle du hast wohl recht ...!

 

Habe eben bei Bernina Schweiz (Aarburg, Frau Milano) angerufen und mein Problem geschildert. Die Dame war sehr nett, hat aber gemeint ich soll zuerst mal bei Bernina D anrufen. Sie will sich der Sache aber trotzdem annehmen, schauen was sich machen lässt und mich wieder anrufen. Jedenfalls hat sie gemeint, dass es möglich ist die Garantie von Händler zu Händler, innerhalb eines Landes, zu übertragen. Wenns über die Grenze geht, wirds schwieriger, aber unmöglich hats nicht getönt.

Habe auch noch bei Bernina in D angerufen. Dort hat es aber nur ein Logistikzentrum (Appenweier) und niemand der weiter helfen kann.

Also, werde ich noch einmal auf den Händler in Lörrach zu gehen, der mir ja auch vor zwei Wochen versprochen hat, dass er sich drum kümmer will (um die Garantiefrage). Habe aber bis heute nichts gehört. Und leider ist der Mann entweder beschäftigt, ausser Haus oder hat Kundschaft, wenn ich anrufe und nachfrage. Aber irgendwann erreiche ich ihn schon noch.

Ich berichte wieder, wenn ich weiter gekommen bin.

 

Grüsse Rarity

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Hallo Rarity

 

Dem Händler in Lörrach musst du aber schon auf der Pelle sitzen, sonst geschieht dort nichts, jedenfalls nach meinen Erfahrungen. Ich brauchte einmal mehr als sechs Monate um einen Overlockfuss zu kriegen. :rolleyes:

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Gast Tinkerbell

Hallo an alle

 

Also ich hab heute bescheid gekriegt, dass die Maschine auf Garantie repariert wird. Da die Maschine den Wohnsitz mit mir gewechselt hat und ich keine von den Leuten bin, die mal kurz eben über die Grenze ging, in der Hoffnung ein Schnäppchen zu machen...

 

Ich bin so richtig happy, denn ich kann nun eine Menge Geld sparen!

 

Bin so froh euch zu haben, denn ansonsten hätte ich nicht gewusst wie ich machen kann. HERZLICHEN DANK AN EUCH!!!! :bussi:

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Hallo,

 

Habe mich grad wieder eine Runde ans Telefon gehängt und mit Bernina Aarburg und Steckborn, dem Händler in Lörrach und dem Händler bei Saarbrücken (bei dem die Maschine gekauft wurde) geredet.

 

Fazit: ich weiss jetzt gar nicht mehr was gilt!

 

Bernina und der in Lörrach sagen mir, das die Maschine auf jeden Fall zum Verkäufer zurück muss. Der Verkäufer in Saarbrücken sagt mit Nachdruck, jeder Händler in D kann die Garantiearbeit machen weil das schon lange so geregelt ist. Anscheinend ist man aber auf das Wollen des jeweiligen Händlers angewiesen.

 

Für mich heisst das nun, entweder nix machen und mit der Maschine leben so wie sie ist, eine grosse Kartonschachte suchen und das Gerät zum Verkäufer zurück schicken (was ich ungerne tue, weil ich befürchte, das die Maschine unterwegs Schaden nimmt und weil der versicherte Transport nicht grad billig ist) oder einen andern Händler finden in Süd-D der die Garantiearbeit macht.

 

Thinkerbell

Einzig Positives an der ganzen Abklärungen ist, dass wenn man aus D in die CH zügelt, gilt die Garantie auch in der CH (also, man muss zum Zeitpunkt des Kaufes in D wohnhaft gewesen sein).

 

Ich schreibe die ganze Geschichte ja nur, damit es mir nachher wieder etwas besser geht :o.

 

Kennt den jemand noch einen Händler in Süd-D, nicht weiter als 70 km von Basel weg?

Wenn ja, bitte um PN.

 

Grüsse und Danke fürs Mitgefühl ;)

Rarity

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Gast Tinkerbell

 

Tinkerbell

Einzig Positives an der ganzen Abklärungen ist, dass wenn man aus D in die CH zügelt, gilt die Garantie auch in der CH (also, man muss zum Zeitpunkt des Kaufes in D wohnhaft gewesen sein).

 

Rarity

 

Ja, genau so hab ich es verstanden.

 

Es tut mir leid, dass es bei dir nicht geht. Ich kenn leider auch keinen Händler in Süddeutschland, doch vielleicht helfen dir die gelben Seiten weiter...

 

Weiterhin viel Glück und gutes Gelingen!

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Der Verkäufer in Saarbrücken sagt mit Nachdruck, jeder Händler in D kann die Garantiearbeit machen weil das schon lange so geregelt ist. Anscheinend ist man aber auf das Wollen des jeweiligen Händlers angewiesen.

 

Das Zauberwort hier ist kann - muß aber nicht und macht auch keiner so ohne weiteres freiwillig, da man das ja dann für lau macht und warum sollte man das machen, wenn der andere sich dabei ins Fäustchen lacht. ;)

 

Ist auf deiner Maschine noch gesetzliche Gewährleistung oder nur noch die Garantie von Bernina?

Im ersten Falle solltest Du den Herrn schriftlich in Verzug setzen und danach deutlich machen, daß man bereit ist den Rechtsweg zu beschreiten.

Ist die Maschine älter als ein halbes Jahr, mußt Du dann den Nachweis erbringen, daß der Mangel schon von Anfang an Bestand, aber vielleicht gelingt Dir das ja ... :rolleyes:

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geh doch mal auf die Bernina-seite und dann auf Händlersuche.

Ich weiß, dass es u.a. einen händler in konstanz und in singen gibt.

ansonsten einfach mal ausprobieren anhand der postleitzahl ob noch was in der nähe ist

 

mfg

feldbergkatze

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Hallo und danke erst mal für eure Unterstütztung.

 

peterle

Ich muss deine Antwort etwas zerpflücken, weil ich nicht alles verstanden habe. Kannst du mir auf die Sprünge helfen?

 

Das Zauberwort hier ist kann - muß aber nicht und macht auch keiner so ohne weiteres freiwillig, da man das ja dann für lau macht und warum sollte man das machen, wenn der andere sich dabei ins Fäustchen lacht.

 

Ich habe das schon so verstanden, dass ich auf das Wohlwollen des Händlers angewiesen bin. Und, ich verstehe auch, wenn er es nicht machen will. Aber etwas frustriert bin ich trotzdem.

 

 

Ist auf deiner Maschine noch gesetzliche Gewährleistung oder nur noch die Garantie von Bernina?

Ist die Maschine älter als ein halbes Jahr, mußt Du dann den Nachweis erbringen, daß der Mangel schon von Anfang an Bestand, aber vielleicht gelingt Dir das ja ...

 

Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden. In der Schweiz heisst das wohl anders. Was ist mit gesetzlicher Gewährleistung gemeint und was hat es mit dem halben Jahr auf sich? Die Maschine ist 1 1/2 Jahre alt und die Vorbesitzerin hat mir schriftlich bestätigt, dass das Gerät schon von Anfang an so gelaufen ist. Beweisen kann ichs nicht nur hoffen, dass der Händler mir glaubt.

 

 

Im ersten Falle solltest Du den Herrn schriftlich in Verzug setzen und danach deutlich machen, daß man bereit ist den Rechtsweg zu beschreiten

Ich nehme an, du meinst den Händer, der die Maschine verkauft hat?

 

Was mich sehr erstaunt, ist dass die Sache mit der Garantie von einem Händler zum andern von Bernina nicht besser geregelt ist. Bei uns in der CH sind die Distanzen nicht so gross und man kann auch mal in eine andere Stadt fahren. Aber was macht ihr, wenn mal eine ans andere Ende des Lands zügelt mit so einer Bernina. Dann könnt ihr ja kaum jedes Mal hin fahren? :confused:

 

Grüsse Rarity

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  • 3 Wochen später...

Hallo,

also auf den Garantie-Papieren meiner Bernina steht, dass man die Maschine - im Rahmen der Bernina-Garantie - bei jedem Händler reparieren lassen kann. Der bekommt das dann von Bernina bezahlt.

Zum Verschicken: Bernina schickt die Maschinen ja auch im Originalkarton zum Einzelhändler. Wenn du die vollständige Verpackung noch hast, dürfte es eigentlich kein Problem sein, die Maschine darin ein 2. Mal zu versenden.

gundi

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So ich Bernina richtig verstanden habe, ist es in D möglich, die Maschine bei A zu kaufen und nach einem Umzug z.B. bei B die Garantiearbeiten machen zu lassen. B bekommt dann die Kosten ersetzt.

Das gilt aber nicht bei Gebrauchtmaschinen und bei der Übersiedlung in ein anderes Land gibt es eine Organisationslücke, die aber auf Kulanzbasis normalerweise bei Neumaschinen geschlossen wird.

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Gast
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