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Auf den Markt in Deutschland gehen!


EvaSchneiderlein

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Also, ich wohne ja Seit April in Belgien, Deutschland ist ja jetzt nicht so weit weg! Da dachte ich mir ich könnte mit ein paar genähten Sachen ja auch mal auf dem Markt gehen! Muss ja nicht unbewdingt ein richtiger Markt sein...

Ein Trödelmarkt würde es auch schon tun!

 

So zu meinen Fragen:

Brauche ich ein Gewerbe um meine Sachen mal auf dem Markt/Trödelmarkt zu verkaufen?

 

Hätte auch noch genügend alte Sachen zu verkaufen, so ist das ja nicht :D

 

Lohnt es sich überhaupt auf den Trödel zu gehen?

 

Oder werden dort so Sachen nicht geschätzt?

 

Was sind eure Erfahrungen?

 

Würde mich über viele Erfahrungen und Berichte Freuen!

Danke schon mal!

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für trödel brauchst du keinen gewerbeschein.

wenn du überwiegend neuware verkaufen willst, brauchst einen gewerbeschein.

 

du mußt auch aufpassen, denn nicht auf allen trödel- und flohmärkten ist neuware erlaubt. auf vielen ist das ausdrücklich verboten.

 

was das rentieren angeht, dazu müßte man erst einmal wissen was du überhaupt verkaufen möchtest. tatütas ü.ä. denke ich mal, rentieren nicht so, dass du reich dabei wirst.

das mit dem rentieren hängt auch von deiner erwartungshaltung ab ud eben vom angebot.

 

gruß

benzinchen

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Farbenmix zum Beispiel nur bis zu 10 Teile.

 

Wo steht das denn? Ich habe gelesen: Einzelstücke sind erlaubt. Ich glaube nicht, dass die Threadstellerin damit in Serie gegangen ist.

 

Wenn sie z.B. nicht ausdrücklich dazuschreibt: diese Bluse wurde von mir nach Burda genäht (dies wäre ein Verstoß gegen das Markenrecht), dann kann sie das wohl.

 

Es gibt da wohl schon etliche Threads im Forum dazu. Das Fahrrad kann man nun nicht immer und immer wieder nochmal erfinden. Anders sieht es wohl aus, wenn es einem Hersteller gelungen ist, seine einmalige und noch nie da gewesene Idee als Geschmacksmuster eintragen zu lassen. Aber das sind dann wohl eher die Ausnahmen. Das Urheberrecht greift bei Schnittmustern jedensfalls nicht - und auf so simple Sachen wie Tatütata, Einkaufsbeutel, Lätzchen und Pucksäcke u. Co sowieso nicht.

 

Grüße

Elke

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erstmal beruhigen,bitte...

 

Wie kommst Du darauf, ich sei beunruhigt?^^

 

Unter meinen Farbenmixschnitten die ich gekauft habe (E-Book und Druck)steht das mit Sicherheit zumindest unter einigen.eizelstücke bis zu 10 Stück

 

Hab gerade nachgeschaut...bei mir steht, Einzelstücke erlaubt,...größere Serie ...nur mit Genehmigung...

 

 

 

Wird ein Burdaschnitt verwendet und kommerziell genutzt und der Name nicht erwähnt dürfte das Plagiat sein...

 

Ein Plagiat kann es ja nur sein, wenn ich ein geschütztes Design kopiere und/oder den Markennamen kommerziell nutze.

 

 

Wenn eine gucci tasche als gucci tasche deklariert wird, aber eigentlich von ahmed mustafa oder sheng han hergestellt wurde ist das eine Raubkopie/plagiat......

 

Natürlich, hier wurde auch der Markenname verwendet.

 

Persönlich ist mir das ohnehin hochgradig wurscht...

 

Mir eigentlich auch. Ich finde nur diese Hinweise auf einen möglichen Gesetzesverstoß, welcher keiner ist, immer so irreführend.

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Die zweite Frage war, ob es sich lohnt, in Deutschland auf den Trödelmarkt zu verkaufen.

Die Standgebühren sind relativ hoch und die meisten Trödelmarkt Kunden wollen gute Ware billig. Eine Freundin von mir hat 400Euro verdient, hatte aber einen großen Stand mit fast neuer KInderkleidung, die sie für 'n Appel und ein Ei verkaufte.

Die Bonner Trödelmarkt (3. Samstag im Monat von April-Okt) ist riesig und gut besucht, aber pass mal auf, wo Du parkst!!!! Eine andere Freundin hat das ganze Gewinn verloren, weil ihr Auto abgeschleppt wurde:banghead::klatsch::traurig:.

Liebe Grüße, Deine Cambron

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Wo steht das denn?

 

In Bezug auf die Kreativ-Ebooks kann man das im Online-Shop von Farbenmix nachlesen.

 

Ich habe gelesen: Einzelstücke sind erlaubt. Ich glaube nicht, dass die Threadstellerin damit in Serie gegangen ist.

 

Da wir nicht wissen, was die TE in welcher Menge fertigt, halte ich das schon für richtig, auf Nutzungsbeschränkungen hinzuweisen.

 

Wenn sie z.B. nicht ausdrücklich dazuschreibt: diese Bluse wurde von mir nach Burda genäht (dies wäre ein Verstoß gegen das Markenrecht), dann kann sie das wohl.

 

Können kann man viel. Ob man das auch darf, ist eine andere Frage.

Fakt ist, dass jeder Schnittmusterhersteller die gewerbliche Nutzung seiner Schnittmuster verbieten kann. Burda tut das, soweit ich weiß. Als Käufer erklärt man sich damit einverstanden, den Schnitt nur für private Zwecke zu nutzen.

 

Bei anderen Anbietern, z.B. Farbenmix, liest man auch oft, dass man sich die gewerbliche Nutzung vorher schriftlich genehmigen lassen muss. Man kann also anfragen, dann bekommt man vermutlich die Bedingungen genannt und kann sich überlegen, ob sich das dann noch lohnt. An der gewerblichen Nutzung wird der Schnitthersteller nämlich vermutlich mitverdienen wollen.

 

Ob am Ende nachweisbar ist, dass ein Teil nach einem bestimmten Schnittmuster genäht wurde, ist noch eine andere Frage.

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Die Threadstellerin schreibt ja, dass sie auf dem Trödel- oder Flohmarkt ihre selbstgefertigten Produkte verkaufen möchte, also keine Serienproduktion, welche durch einige Anbieter ausgeschlossen wird.

 

Wie gesagt, das Thema hatten wir schon mehrmals. Auch, dass die Anbieter erstmal alles Mögliche in ihre Nutzungsbedingungen schreiben können, was nicht heisst, dass diese juristisch dann immer durchsetzbar sind.

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Hallo Ihr Lieben,

 

das ist ein interessantes Thema.

Darf ich mich dazu mal einklinken? Mir ist da spontan noch eine andere Frage gekommen.

Wenn ich viel nähe, für privaten Gebrauch. Und einige Lieblingsschnitte habe, wo wir mal sagen es sind dann auch mehr als der erlaubten 10 Stück ... ist das ja egal solange es im Schrank bei mir hängt. Aber wenn die Sachen zu klein werden bringe ich unsere Kinderklamotten auch immer auf den Flohmarkt/Trödelmarkt. (Einige sehr schöne Stücke werden zur Erinnerung aufgehoben, aber alles kann man ja nicht aufheben)

Ist das dann eigentlich noch erlaubt oder nicht? Es ist zwar nicht mehr neu, aber was ändert das dann an den Copyright Rechten????

 

Nur mal so ein Gedanke der mir durch den Kopf gerade ging als ich den Thread gelesen habe ...

 

Viele Grüße

Carola

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Gast Doro-macht-mit

es geht bei den erlaubten 10 ja nur um einen einzigen Schnittmusterhersteller. Und so weit ich weiß, steht da, dass die, welche man zum Verkaufen näht nicht die 10 überschreiten sollten.

 

Nähst du zum eigenen Gebrauch, ist ja das am Ende auf dem Flohmarkt nur Resteverwertung. Für den Flohmarkt hast du es ja nicht genäht. (klar gibt es spitzfindige, die das ihr Kinder nur einmal angucken lassen und dann verkaufen; aber davon reden wir nicht).

 

Wenn das hier im richtigen Unterforum Schritte in die Selbstständigkeit - Hobbyschneiderin + Forum wäre, könnte man den Rest der Fragen und deren Antworten auch dort nachlesen. Wir kauen das ja ständig durch.

 

Grüße Doro

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Hallo Ihr Lieben,

 

Und einige Lieblingsschnitte habe, wo wir mal sagen es sind dann auch mehr als der erlaubten 10 Stück ... ist das ja egal solange es im Schrank bei mir hängt.

 

 

Wenn dies in den Nutzungsbedingungen steht, handelt es sich um 10 identische Stücke. Nimmst Du einen anderen Stoff, hast Du wieder ein Einzelstück.

 

In Deutschland ist das Copyright das Verlagsrecht. Das Design wäre in Deutschland durch das Urheberrecht geschützt. Und ein Schnittmuster weist nunmal die nötige künstlerische Tiefe nicht auf. Eine einzigartige neue Idee kann man sich als Geschmacksmuster eintragen lassen.

Bearbeitet von Pink Porky
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Die Threadstellerin schreibt ja, dass sie auf dem Trödel- oder Flohmarkt ihre selbstgefertigten Produkte verkaufen möchte, also keine Serienproduktion, welche durch einige Anbieter ausgeschlossen wird.

 

Woher weiß Du, dass die TE dann nicht zwölf identische Teile auf dem Trödelmarkt anbietet? Aber egal, Serie ist von FM ausgeschlossen, Burda schließt die kommerzielle Nutzung vollständig aus, egal ob Einzelstück oder Serie. Da sollte man also bei jedem Schnittmusterhersteller genau hinschauen.

 

Wie gesagt, das Thema hatten wir schon mehrmals. Auch, dass die Anbieter erstmal alles Mögliche in ihre Nutzungsbedingungen schreiben können, was nicht heisst, dass diese juristisch dann immer durchsetzbar sind.

 

Ja, das hatten wir schon, deshalb wundert es mich auch, wenn dann wieder jemand so tut, als sei das alles kein Problem.

Wenn ich ein Produkt kaufe, akzeptiere ich damit die Bedingungen. An das, was ich vertraglich vereinbare, bin ich gebunden. Wenn ich das dann nicht einhalte und Ärger mit dem Verkäufer bekomme, der sich auf den Vertragsinhalt beruft, kann ich natürlich einen Anwalt und Gerichte damit beschäftigen, die AGB des Anbieters zu überprüfen. Wenn ich mir das leisten kann und will.

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Oh, Gott! Ich hätte vill dabei schreiben sollen das ich nicht nach irgendwelchen Schitten Nähe! Sorry, wollte nicht so eine Diskussion auslösen!

 

Totzdem war es mal interessant zu lesen! Wegen dem Copyright...

Ich wollte eigentlich nur wissen wenn ich auf den Trödel fahre und ein paar selbsgenähte Sachen mitnehme ob man das darf oder da auch schon ein Gewerbe anmelden muss... Möchte keine 3 Meter mit meinen selbstgemachten Sachen bestücken! Einfach nur ein paar Teile mitnehmen!

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wir sind hier in einem öffentlichen forum, in dem sich auch viele untereinander kennen bzw. es manchmal auch ohne großen aufwand möglich ist, die reale person hinter dem nick ausfindig zu machen, wenn man denn will.

 

aus dieser sicht wirst du hier auch nur ganz gesetzestreue antworten bekommen.

 

Ich wollte eigentlich nur wissen wenn ich auf den Trödel fahre und ein paar selbsgenähte Sachen mitnehme ob man das darf oder da auch schon ein Gewerbe anmelden muss... Möchte keine 3 Meter mit meinen selbstgemachten Sachen bestücken! Einfach nur ein paar Teile mitnehmen!

 

 

wenn du eine ganz genaue auskunft wünschst, erkundigst du dich am besten beim finanzamt und beim gewerbeaufsichtsamt od. du beauftragst einen fachanwalt der das für dich ausfindig macht.:D

 

ansonsten machst du am besten das, was dir dein gesunder menschenverstand rät und was du für richtig erachtest.

warst du eigentlich schon mal auf einem trödelmarkt und hast das angebot dort gesehen? tue das mal und überlege dir dann ob dein angebot dazu paßt.

 

lt. gesetz ist es nun mal so, dass du einen gewerbeschein brauchst, sobald du etwas herstellst um es mit gewinnabsicht zu verkaufen.

 

du wirst hier wahrscheinlich niemand finden, der dir sagt, geh mal und verkaufe deine selbstgenähten sachen ohne gewerbeanmeldung.

bitte bedenke auch, dass sich hier sehr viele sebständige tummeln, die ihr täglich brot mit der schneiderei verdienen, steuern zahlen, krankenkassenbeiträge, mieten für schneidereien usw.

 

diese leute können dann nicht zu den preisen verkaufen, wie jemand ohne gewerbeanmeldung auf einem flohmarkt 'schwarz' (ich weiß nicht ob man das so nennt) verkauft.

 

ehrlich gesagt kann ich so eine frage in einem solchen forum nicht verstehen.

 

ich sage es dir klipp und klar:

wenn du keinen gewerbeschein hast, ist es nicht legal selbstgenähte sachen mit gewinnabsicht zu verkaufen.

war es das was du wissen wolltest?

 

gruß

benzinchen

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Ja genau das wollte ich wissen in Belgien ist das etwas anders geregelt!

Danke für deine Antwort!

Jetzt weiß ich Bescheid....

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Man muss aber dazu sagen, sie hat ihren Wohnsitz in Belgien. Wie das in Belgien gehandhabt wird, weiss ja keiner von uns. Da musste da nachfragen. Wenn hier ein Unternehmer ein Gewerbe angemeldet hat und dann im Ausland etwas verkauft, so muss er auch kein extra Gewerbe in dem jeweiligen Land angemeldet haben. Du musst halt nur wissen, ob Du in Belgien eins anmelden musst. Wenn ja, musst Du nämlich auch dann in Deinem Wohnsitz Land den Gewinn besteuern, es sei denn Du bist mindestens 51% des Jahres hier auf Flohmärkten... Also belgisches Recht...

 

Liebe Grüße

 

Jule

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Wenn hier ein Unternehmer ein Gewerbe angemeldet hat und dann im Ausland etwas verkauft, so muss er auch kein extra Gewerbe in dem jeweiligen Land angemeldet haben.

 

Es ist aber was anderes ob ich was ins Ausland verschicke oder ob ich mein Gewerbe im Ausland ausübe.

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Ja das ist wohl klar. Trotz dessen hat sie Ihren Wohnsitz in Belgien und wird wohl auch Einzelunternehmer sein und sie muss hier kein Gewerbe anmelden. Die Steuern muss sie darauf in Belgien abführen. Das einzige, was die Frage der Besteuerungssprengen würde ist die Umsatzsteuer, wenn die überhaupt fällig werden würde. Da könnte es sein, dass die hier bezahlt werden müsste.

Wenn Du hier eine Firma hast und versendest überwiegend ins Ausland oder Du bist überwiegend im Ausland tätig, so spielt der Firmensitz eine Rolle. Nix anderes. Wenn sie ihr Gewerbe somit auf ihr zu Hause anmeldet, ist der Sitz in Belgien... so einfach ist das...

 

Sie kann ja auch in Dänemark, Frankreich und England, Italien und und und auf Flohmärkte gehen.... Da muss sie nicht in jedem Land einen Gewerbeschein haben...

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Aber bei gewerblichem Handel müsste sie einen haben und sich an die Regeln des jeweiligen Landes halten. Nur das wollte ich damit ausdrücken.

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liebe lenamaus, mach das ganze nicht noch komplizierter als es eh schon ist.

 

Man muss aber dazu sagen, sie hat ihren Wohnsitz in Belgien. Wie das in Belgien gehandhabt wird, weiss ja keiner von uns. Da musste da nachfragen.

 

sie wohnt seit april in belgien und hat davor lt. ihrem vorstellungsthread in der eifel gewohnt, von daher dürfte sie mit den deutschen gepflogenheiten u.

gesetzen, im großen und ganzen, vertraut sein.

 

da sie ihr profil nicht als gewerblich gekennzeichnet hat, gehe ich davonaus, dass sie keinen gewerbeschein hat für dieses gebiet, sonst wäre ihr profil, wie bei sticki auch, gekennzeichnet. (siehe forenregeln)

 

sollte sie trotzdem einen gewerbeschein haben, wäre es ratsam sich an den richtigen stellen zu erkundigen.

ich denke mal ein schneiderforum ist da nicht der richtige platz, zumal wir eine rechtsverbindliche beratung hier, selbst wenn wir könnten, nicht geben dürften.

 

und falls es wirklich jemand gibt hier, was ich ja nicht glaube, der seine selbstgenähten sachen auf dem flohmarkt mit gewinnerzielungsabsicht, ohne gewerbeschein, verkauft, wird er den teufel tun und das hier an die große glocke hängen und anderen auch noch ratschläge dazu erteilen.:rolleyes:

 

gruß

benzinchen

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Also erstaunlicherweise gibt es Menschen, die Ihre Sachen auf Flohmärkten verkaufen. Wir waren hier neulich auch auf diversen Flohmärkten unterwegs... ich auf der Suche nach alter schicker Bettwäsche und mein Mann zum Stöbern... und siehe da auf dem einen Flomarkt hat ne Frau gesessen mit nem Haufen selbstgenähter Taschen... und die waren definitiv neu und auch selbstgemacht. Also das gibt es tatsächlich.

 

Aber wer wo was und wie verkauft muss letztlich auch jeder selber wissen. Ich wollte nur mal bemerken, dass sie für mich in Belgien wohnt und daher den Gepflogenheiten aus dem Land unterliegt. Sie kann hier eh nur Fragen - drauf verlassen das es so ist, kann sie sich eh nicht. Dafür muss sie sich die Ämter und Behörden vor Ort suchen...

 

Liebe Grüße

 

 

Jule

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Ich würde mir einen Trödelmarkt aussuchen, den ich mit meinem Angebot bereichern will, mir den Organisator raussuchen u. anrufen.

Da kann man unverbindlich fragen, ob Neuware erlaubt ist u. erfährt gleich die Standgebühren.

 

Ich kenne keinen Trödelmarkt auf dem nicht auch (oft zum Schleuderpreis minderwertige) Neuware angeboten wird. Diese Entwicklung gefällt mir nicht, aber es scheint für die Verkäufer offenbar zu laufen.

 

Möchte man ausschließlich Handgearbeitetes zu angemessenen Preisen verkaufen, halte ich Handwerkermärkte für einen geeigneteren Standort.

 

Erst neulich sah ich einen Stand mit Tilda-Sachen auf einem Handwerkermarkt.

Der Stand war sehr schön dekoriert. Trotzdem war mein erster Eindruck, wie dreist diese abgekupferten Sachen anzubieten. Ich ging spontan davon aus, dass man das nicht darf u. in dem Fall auch keine Genehmigung vorlag.

Ich weiß die Preise nicht, aber es sah mir nicht nach großer Nachfrage aus. Vermutlich waren die Teile recht teuer.

 

LG

DoraW

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Hm, wir hatten hier letztes Jahr auf dem Weihnachtsmarkt einen Stand, der auch Tildasachen verkauft hat. Ob die Frau viel losgeworden ist, weiss ich nicht. Ich hatte damals auch noch richtig blöd geguckt, als ich das gesehen habe. Ich finde sowas auch echt dreisst. Oder kaufen die sich teuer die Genehmigungen? :confused::confused::confused::confused::confused:

 

Liebe Grüße

 

Jule

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Ich kenne keinen Trödelmarkt auf dem nicht auch (oft zum Schleuderpreis minderwertige) Neuware angeboten wird. Diese Entwicklung gefällt mir nicht, aber es scheint für die Verkäufer offenbar zu laufen.

 

 

 

auch für diese stände braucht man einen gewerbeschein.

und ob man diesen hat od. nicht ist dem markt veranstalter egal, damit hat er nichts zu tun.

gewerbeanmeldungen werden auf den märkten von der gewerbeaufsicht od. der polizei kontrolliert.

wenn man ausschließlich auf märkten verkaufen will genügt auch ein reisegewerbeschein.

 

und ob auf einem markt neuwaren od. nur trödel verkauft werden darf, hängt von der genehmigung ab, die der marktveranstalter hat.

 

viele gemeinden (nicht alle) verbieten den neuwarenverkauf auf trödelmärkten, die auf stadteigenen plätzen stattfinden um den einzelhandel nicht zu schädigen.

findet ein trödelmarkt auf einem privaten parkplatz, z.b. von einem größeren möbelhauses, statt, dann entscheidet der vermieter ob er das

feilbieten von neuwaren erlaubt od. nicht.

der veranstalter mietet die plätze zu den jeweiligen bedingungen an und muß darauf achten, dass sie eingehalten werden.

das heißt bei neuwarenverbot darf er keine kramwarenhändler auf den markt lassen.

 

es gibt auch märkte ausschließlich für kramwarenhändler, das wäre auch eine gute möglichkeit seine genähten sachen zu verkaufen, natürlich auch da wieder mit gewerbeschein.

auf diesen, wie auch auf den von,dora erwähnten handwerkermärkten, ist das niveau ein bißchen höher und die leute sind da eher bereit einen etwas höheren preis zu zahlen.

 

gruß

benzinchen

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Bevor sich viele aufregen - Tilda erlaubt ausdrücklich, Teile direkt auf Märkten an den Kunden zu verkaufen. Jedoch keine Vielproduktion/große gewerbliche Verkäufe. Bitte mal in den Tildaseiten nachlesen.

Ebenso Farbenmix. Bei den Freebooks eben bis zu 10 Teilen. Steht auch auf dem Elefantenschnitt, den ich für mein neues Kind in der Familie runtergeladen habe.

 

Ich hab da kein Problem damit, dass solche Sachen im Kleinen verkauft werden. Es kann ja nicht jeder nähen und es sind kleine Mitbringsel.

 

Grüße

Soya

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Naja, ob da der ein oder andere ein Problem mit hat ist ja nicht das Thema um was es hier geht. Denn dann kann sich ja jeder hinstellen und irgendwas verkaufen. Unfair ist es aber denjenigen gegenüber die zu den Standgebühren noch Beiträge zur BG, Krankenversicherung, Handwerkskammer und und und bezahlen müssen und dann noch einen halbwegs für sich fairen Stundenlohn (was schon gar nicht mehr geht) im Preis unterbringen. Denen gegenüber ist es ungerecht. Und gerade die verwenden nur eigene und freigegebene Schnittmuster, damit nicht noch n Minusgeschäft bei herumkommt, wenn dann mal der richtige Mensch auf dem Flohmarkt auftaucht und nachher noch ein Bussgeld wartet.

 

Ich bewundere manche Menschen immer, wenn die so abgebufft sind und einfach machen...:(

 

Liebe Grüße

 

Jule

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