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Handwerkskammerbeitrag


Gast LaLina

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Hallo,

 

ich weiß nicht ob ich fragen soll oder mir erstmal Luft machen muß.

Ich hab es bisher ja immer vermieden hier was zus chreiben, denn alle Antworten habe ich ja meistens schon hier gesfunden,d ie geschrieben wurden, dennoch bin ich irgendwie verwirrt und auch sauer über die Art wie man mit mir umgegangen ist.

 

Da ich auf Nummer sicher gehen wollte und einige Aufträge zum Nähen hatte, habe ich Gewerbe angemeldet.

Im Gewerbeschien streht drin: Herstellung und Vertrieb von kunsthandwerklichen Gütern, Herstellung und Vertrieb von DOB auf Konfektion.

 

Nun bekam ich Post von der HWK und werde dort egführt als Damen und Herrenschneider.

Meiner Pflicht, den Antrag auszufüllen scheiterte schon darin,weil ich mich zwischen handwerksähnlich und handwerksfrei nicht entscheiden konnte.

Also habe ich angerufen und nachgefragt. Die nette Dame am Telefon sagte, kein Problem, sie kreuzt es an, ich brauch nur den Rest ausfüllen. Fand ich nett, war ok für mich.

Dann fragte ich wegen den Beiträgen und da es ja eigentlich nur mein "Hobby" ist, werde ich wohl nicht so viel einnehmen um dass ich Beiträge abdrücken müsste, oder?

Sie verband mich mit der Leistungsabteilung, wo der Herr dann mir sagte, ich müsse für die Anmeldung/ Eintragung schon 150 Euro zahlen und dann einen jährlichen Beitrag von 230 Euro.

Ich war vor Schreck ganz heiser und fragte warum ich mehr Geld an die HwK ausgebe, als ich evtl sogar einnehme?

Er meinte, das ist so, da sind umlagen mit enthalten. Was für Umlagen?

Umlagen für die Lehrlinge, die ich ausbilde.

Ich sagte ihm, dass ich ein Kleinunternehmen bin und ich nicht ausbilden werde, da ich den beruf doch auch gar nicht gelernt habe, geschweige denn einen Befähigungsnachweis habe um das zu tun.

Egal, ich muß es trotzdem zahlen.

Ich hab dann so gemeint, dann kann ich mein Gewerbe ja gleich wieder abmelden, als Antwort kam, dass es ihm egal wäre.

Punkt.

 

Letzteres verbuch ich mal auf einen schlechten Tag vom Herrn, der Rest irritiert mich sehr, da ich des öfteren hier von Befreiungen der Beiträge der HwK gelesen habe.

 

Mich machts missmutig, denn ich war leider gewzungen mein Hobby anzumelden, da es immer noch genug gibt, die mir dann die Schwarzarbeit anhängen möchten, warum auch immer.

Dennoch muß ich ehrlich sagen, ich bin echt schon soweit meine Maschinen zu verkaufen. Dann kann ichw ohl auch die Beiträge zahlen.:mad:

 

Wie ist das bei Euch? Gibts Befreiungen oder nicht? Der gute Mann meinte, dass alle lügen, die sowas erzählen.:confused:

Ist das von Hwk und Bundesland eher unterschiedlich?

 

Ich danke Euch für Eure Antworten.

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Hm, ok.

 

was ich noch gefunden habe ist das, ich hoffe, ich darf das mal zitieren:

 

Personen, die nach § 90 Abs. 3 Mitglied der Handwerkskammer sind und deren Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuergesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, deren nach dem Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt, sind vom Beitrag befreit.

 

Quelle: HwK Düsseldorf

 

 

Wenn das aber in der HwO drin steht, warum kommt das nicht zum Einsatz?

Bearbeitet von LaLina
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Als ich noch meinen Friseursalon hatte, hab ich nicht so viel gezahlt wie ich jetzt zahlen muß.

Ich denke nicht, dass ich deswegen auswandern müsste, dazu leb ich zu gerne da wo ich jetzt lebe. Die Aussage find ich immer wieder ein bisschen gewagt und zu oft zu schnell gesagt, wenn dir was nicht passt, wandere doch aus. Wer gibt mir die Sicherheit, dass es woanders besser ist? Wenn das der Jenige tut, der das vorschlägt, dann ist es bestimmt eine Sache, die ich evtl. mal in Erwägung ziehen würde.

 

Wie dennoch sei, ich wollte den richtigen Weg gehen und nicht den falschen. Wenn ich mit Gewinnabsicht nähe und ich kein Gwerbe habe, ist es nunmal Schwarzarbeit. Die Gewinnabsicht fängt bei einem Euro an, wurde hier auch schon des öfteren erwähnt.

Da ich selber nicht der Fan von Schwarzarbeit bin, habe ich den Schritt zum Gewerbeamt gemacht, mit dem Wissen, dass ich mir nicht! meinen Lebensunterhalt mit verdienen möchte.

Wenn jetzt jemand sagt, Hobby ist Hobby, dann wird aber dennoch schnell der Zeigefinger gehoben udn gerichtet, würde man z.B. ein Kleid nähen, was man dann gewinnbringend verkauft oder wie ich ich eine Decke. Ich hab nichts zu verschenken und wenn man mir das schriftlich gibt, dass ich mein Hobby Hobby sein lassen soll udn dennoch ein paar Decken verkaufen kann und dennoch Gewinn machen darf, dann geh ich sofort zum Amt un melde ab.

Da das aber nicht so ist, werde ich es nicht tun und hoffe, dass ich vielleicht mal 300 Euro verdiene im Jahr.

 

Zitiert habe ich aus der Hwk Düsseldorf, ich werde sofort die Quelle nachreichen.

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Zu deinem Zitat: Ich denke das gilt erst dann wenn du es nachweisen kannst, also in einem Jahr, wenn du mit Rechnungen aufzeigen kannst, dass du nicht mehr Umsatz gemacht hast. Aber sicher bin ich mir da nicht.

 

Aber den Beitrag zu zahlen ist ganz normal. Wenn du das nicht möchtest dann solltest du vvielleicht wirklich kein Gewerbe anmelden. Ich meine das wirklich nicht böse, aber wie du sagst: Es ist dein Hobby, nicht dein Beruf.

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Nein, ich fass das echt auch nicht böse auf.

Bevor ich beim Amt war, hab ich mich selber oft gefragt, lohnt es sich wirklich das anzumelden?

Wie könnte man den Weg umgehen?

Kann man leider nicht, wenn man einen Euro Gewinn macht, das habe ich getan, als ich eine Patchworkdecke verkauft habe. Da Anfragen da sind, ich aber diese auch nur bedingt annehme, handel ich dennoch mit dieser Gewinnabsicht.

Vielleicht wird es mal so sein, dass das Finanzamt es als Liebelei einstuft, aber was passiert dann?

 

Als ich meiner Bekannten freudig erzählte, dass ich eine Decke genäht und verkauft hatte, fuhr sie gleich auf, ob ich denn das auch angemeldet habe, sonst ist es ja Schwarzarbeit. Sie näht selber, von daher hm...man denkt sich seinen Teil.

Und da geht es schon los.

 

Ich bin gerne bereit mein Hobby als Hobby auszuführen, dennoch nähe ich gerne für andere und freue mich über nen 10er mehr in meiner Börse, wenns so ist.

Dennoch ist der beitrag bei der HwK extrem teuer, find ich. 230 Euro? Und dann noch 150 Euro Anmeldung? Ui!

 

Aber wenns so ist, dann muß ich das wohl bezahlen...

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Dennoch muß ich ehrlich sagen, ich bin echt schon soweit meine Maschinen zu verkaufen.

 

Da würdest Du das Kind mit dem Bade ausschütten und das Nähen macht Dir doch Spaß :)

 

Wußtest Du das vorher denn nicht ? Ich meine, daß Du bei der Handwerkskammer eingetragen wirst, bei dem Gewerbe, wie Du es beschrieben hast ?

Das kostet Beitrag, denn man zahlen muß; zumindest ich kenne es nicht anders.

Die Kammer bietet jedoch auch durchaus etwas an, an Fortbildungen z.B.

 

Liebe Grüße

Susanne

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Nach ein wenig googlen:

 

Die Handwerksordnung ist Bundessache, und sie ist online.

 

Es ist § 113 Absatz 2 der Dich interessiert.

 

Wäre ich Du würde ich mir den von der zuständigen Kammer in einem persönlichen Gespräch mal "erklären" lassen.

 

Oder gibt es bei Dir vor Ort eine Beratung für Existenzgründer?

 

Gruß,

Bianca

 

Danke!

 

Ich werd dann wirklich wohl mal hingehen und persönlich vorsprechen. Die Hälfte würde ja auch noch gehen.

 

Existenzberatung war ich, leider kam da nicht all zu viel neues raus für mich.

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Da würdest Du das Kind mit dem Bade ausschütten und das Nähen macht Dir doch Spaß :)

 

Wußtest Du das vorher denn nicht ? Ich meine, daß Du bei der Handwerkskammer eingetragen wirst, bei dem Gewerbe, wie Du es beschrieben hast ?

Das kostet Beitrag, denn man zahlen muß; zumindest ich kenne es nicht anders.

Die Kammer bietet jedoch auch durchaus etwas an, an Fortbildungen z.B.

 

Liebe Grüße

Susanne

 

Also, bevor ich das Gewerbe angemeldet habe, habe ich mich hier durchgelesen. Als Eintragung habe ich genommen, Herstellung und Verkauf von handwerklichen Gütern.

Die Dame vom gewerbeamt meinte, dass die Ihk mein Gebiet wäre und ich hier las, dass die meisten durch diese Bezeichnung auch drin waren, hatte ich natürlich auf gehofft.

Als ich bei der Hwk damals anrief, meinte man, das entscheide man dann wenns soweit ist.:confused:

Ich wollte nicht als Damen und Herrenscheiderin geführt werden und das tun sie nun.

 

Naja und was mich eigentlich wirklich schockt ist der wahnsinnig hohe Betrag. Ich habe vor 6 Jahren 50 Euro im Jahr gezahlt, das war ok, aber da war ich auch in einem anderem Bundesland.

Ich mein, 100- 130 Euro, ja das ist ok. Aber gleich 230? und dann noch 150 Anmeldung?

Bearbeitet von LaLina
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Ich wollte nicht als Damen und Herrenscheiderin geführt werden und das tun sie nun.

 

Jaja, das ist schon ein Kreuz, vor Jahren musste man denen 'nen Meisterbrief als Damen- und Herrenschneider bringen, wenn man nur eine gerade Naht nähen wollte - heute ernennen sie dich automatisch zum Damen- und Herrenschneider, obwohl du nur eine gerade Naht nähen willst. Ob dies im Sinne des Kunden ist, ist in meinen Augen auch eher fragwürdig.

 

Vielleicht kannst Du beim Gewerbeamt die Eintragung nochmal ändern, es gibt mit Sicherheit noch andere Umschreibungen für Dein Gewerbe und die IHK ist für Dich zuständig.

 

Grüße

Elke

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Das werd ich nochmal machen, ich werd auch bei der HwK und bei der Ihk persönlich vorbeifahren.

Dann schaun wa mal.

 

Pink Porky, genau das hab ich auch gedacht als mir die HwK schrieb. Eine Naht gesetzt und ich bin Damen und Herrenscheneiderin. Das find ich denen, die das wirklich gelernt haben sehr ungerecht, aber was soll man sonst für eine Bezeichnung den Näherinnen geben, die DOB nähen ect? Im Prinzip sind sie es ja. Aber dennoch find ich muß man einfach unterscheiden zwischen gelernt und ungelernt /angeeignet.

(Wobei ich da auch noch mich mal für hinsetzen würde und ne neue Ausbildung machen würde, wenn ich könnte.)

 

Würde ich das jetzt mit meinem gelernten Beruf vergleichen, wäre ich auch angep...

 

Ich werd jetzt erstmal mich nicht mehr ärgern über den wahnsinnig teuren Preis, den ich nun zahlen muß. Ich muß ihn halt rausarbeiten.

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Wie alt ist das Schreiben der Handwerkskammer?

 

Bei diesem Schreiben handelt es sich doch sicher um einen "Beitragsbescheid"? Gegen einen solchen Bescheid ist innerhalb von einem Monat nach dessen Bekanntgabe der Widerspruch zulässig, schriftlich oder zur Niederschrift. Schau dir den Bescheid genau an, er muss eine Rechtsmittelbelehrung enthalten, aus der die Einzelheiten hervorgehen.

 

Hier alles aufzuführen wäre etwas viel. Aber gegen den Bescheid kannst du nur innerhalb dieser Rechtsmittelfrist etwas unternehmen. Wenn es da diese 5.200 € Gewerbeertrag-Regelung gibt, dann kannst du beantragen, dass diese bereits für das Gründungsjahr angewendet wird, weil der erwartete Gewerbeertrag diesen Betrag nicht übersteigen wird. Allerdings bist du hier gefordert, du musst handeln, schreiben! Von selbst oder nur nur durch ein Telefonat passiert da gar nichts.

 

Solltest du jetzt die 230 € zahlen, ist das auch noch nicht endgültig. Die Gemeinde teilt der Handwerkskammer nach Abgabe der Steuererklärungen den Gewerbeertrag mit. Einige Zeit (kann 1 Jahr dauern) nach Abgabe der Steuererklärung kommt dann der Veranlagungsbescheid der Handwerkskammer. Zuviel gezahlte Beiträge werden dann erstattet.

 

lg Nähbaerchen

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Wenn du das machst, bist du im Handwerk.

Wenn du das nicht machst, nimm es raus und du bist bei der IHK.

 

Wie kann man glauben, daß man nicht als Schneider geführt werden wird, obwohl man großartig sowas angibt?

 

Ja selber blöd, ich weiß.

Ich geh das ändern, denn es hieß, dass der Schwerpunkt in meiner Gewerbeanmeldung nicht auf dem DOB liegt.

Die HwK hat anders entschieden, obwohl ich weiß, dass ich selber zwar ab und an mal vorahtte was zu nähen, dennoch nicht ständig und permanent. Mein Schwerpunkt lag eher auf der selbstgemacht Deko und Geschenkartikeln.

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Wie alt ist das Schreiben der Handwerkskammer?

 

Bei diesem Schreiben handelt es sich doch sicher um einen "Beitragsbescheid"? Gegen einen solchen Bescheid ist innerhalb von einem Monat nach dessen Bekanntgabe der Widerspruch zulässig, schriftlich oder zur Niederschrift. Schau dir den Bescheid genau an, er muss eine Rechtsmittelbelehrung enthalten, aus der die Einzelheiten hervorgehen.

 

Hier alles aufzuführen wäre etwas viel. Aber gegen den Bescheid kannst du nur innerhalb dieser Rechtsmittelfrist etwas unternehmen. Wenn es da diese 5.200 € Gewerbeertrag-Regelung gibt, dann kannst du beantragen, dass diese bereits für das Gründungsjahr angewendet wird, weil der erwartete Gewerbeertrag diesen Betrag nicht übersteigen wird. Allerdings bist du hier gefordert, du musst handeln, schreiben! Von selbst oder nur nur durch ein Telefonat passiert da gar nichts.

 

Solltest du jetzt die 230 € zahlen, ist das auch noch nicht endgültig. Die Gemeinde teilt der Handwerkskammer nach Abgabe der Steuererklärungen den Gewerbeertrag mit. Einige Zeit (kann 1 Jahr dauern) nach Abgabe der Steuererklärung kommt dann der Veranlagungsbescheid der Handwerkskammer. Zuviel gezahlte Beiträge werden dann erstattet.

 

lg Nähbaerchen

 

Danke, ich werde mich auf jedenfall hinterklemmen.

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Damenoberbekleidung.

Klar, dass man da als Schneider geführt wird, dennoch ist das nicht der Schwerpunkt meines Gewerbe gewesen und das ist halt das, was ich nicht verstehe.

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Ah, danke! Jetzt so rückblickend betrachtet hätte ich da ja fast von allein drauf kommen können :D

Bearbeitet von Canvas
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Hallo,

 

ich weiß jetzt zwar nicht zu 100% ob es in jedem Bundesland eine andere Regelung gibt, aber ich fasse mal kurz zusammen wie es bei der HWK Süd-Niedersachen Hildesheim geregelt ist.

Dürfte auch recht aktuell sein, da ich mich erst am 01.01. diesen Jahres selbstständig gemacht habe.

 

- Eintragung 150,- (wobei es wohl mehr Gebühren werden wenn man in der Handwerksrolle eingetragen wird, also zulassungspflichtes Handwerk ausübt)

- Bei erstmaliger Selbstständigkeit sind die ersten zwei Jahre Beitragsfrei.

- War man schon mal selbstständig, auch in nicht Handwerklichen Bereichen, müssen sofort Beiträge ( 180,-) bezahlt werden (Jeweils ein Jahr später aber rückwirkend)

- Bleibt man unter einem Gewinn von 5000,- jährlich, kann man beantragen den halben Beitrag zu zahlen, also 90,-

 

Da Du etwas von einem Friseursalon schreibst, denke ich das die zwei Beitragfreien Jahre nicht in Frage kommen (Ich hatte ein Transportgewerbe vor 11 Jahren und selbst das zählt^^).

Aber die Regelung mit der Beitragsermäßigung würde ich auf jeden Fall mal mit Deiner HWK abklären!!

An der Gebühr für die Eintragung kommt man nicht drumrum, sobald man ein Handwerk auch nur irgendwie "ankratzt".

 

Ich persönlich fand es aber auch sehr befremdlich was die Bezeichnungen angeht, da auch ich ungelernt bin.

Da ich hauptsächlich für den Bereich "Larp-Rollenspiel" nähe, hatte ich damals bei der HWK angerufen und gefragt welchen "Beruf" ich angeben soll und ich hatte zuerst an "Theater und Kostümnäher" gedacht aber da hätte ich nicht auf Maß nähen dürfen (wurde mir gesagt) so das ich nun auch als Damen und Herrenschneider geführt werde.

Zusätzlich mußte ich auch Modist und Feintäschner angeben (bis zu drei Bezeichnungen sind bei Anmeldung in einer Gebühr drin), weil ich auch Dinge aus Leder nähe bzw Kopfbedeckungen anfertige.

 

Naja fand ich auch alles bissle..mhm..übertrieben, aber nun habe ich das beruhigende Gefühl das mich keiner irgendwie "anschwärzen" kann weil ich Dinge tue die nicht angegeben sind :rolleyes:

 

Und ehrlich gesagt, wenn man sich einmal damit abgefunden hat das man sich gegen diese Beiträge nicht wehren kann und es positiv sieht, dann macht es mich ein klitzeklein wenig stolz wenn ich auf meinem Briefkopf lese: Mitglied bei der HWK, Betriebsnummer XY etc *gg*

 

Jemand hat hier erwähnt das die HWK ja auch Weiterbildungen anbietet..öhm..ja tut sie..aber zum einen meist doch in anderen Bereichen als den Berufen um das Nähen herrum, und dann sind diese Kurse in meinen Augen viel zu teuer..denn bezahlen muß man diese Weiterbildungen ja selbst.

Würde man mit der Pflichtmitgliedschaft auch einen realen Nutzen haben (außer die Zeitung alle paar Monate) wie zb vergünstigte Betriebversicherungen oder Rechtsberatungen etc pp, dann wäre die Mitgliedschaft denke ich auch eher zu akzeptieren oder sogar erstrebenswert!

 

Ach ja, natürlich kann ich es sehr gut verstehen wenn man nicht wirklich viel für den Verkauf näht und auch nicht regelmäßig, aber so fair ist es alles anzumelden usw, und dann aber ungeachtet der Umsatzzahlen genauso viel zahlen muß wie jemand der eben mehr an Umsatz hat.

Aber das ist ja bei so vielen Einrichtungen so.(GEZ, Genossenschaft, Duales System etc pp)

 

Da lobe ich mir doch das Finanzamt...die halten erst die Hand auf wenn man über 8005,- Euro im Jahr an Gewinn hatte!

Ich werde ne Party feiern wenn ich das erste mal Steuern zahlen darf :D

 

In diesem Sinne

Liebe Grüße

Nicole

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Pink Porky, genau das hab ich auch gedacht als mir die HwK schrieb. Eine Naht gesetzt und ich bin Damen und Herrenscheneiderin. Das find ich denen, die das wirklich gelernt haben sehr ungerecht, aber was soll man sonst für eine Bezeichnung den Näherinnen geben, die DOB nähen ect? Im Prinzip sind sie es ja. Aber dennoch find ich muß man einfach unterscheiden zwischen gelernt und ungelernt /angeeignet.

(Wobei ich da auch noch mich mal für hinsetzen würde und ne neue Ausbildung machen würde, wenn ich könnte.)

 

Würde ich das jetzt mit meinem gelernten Beruf vergleichen, wäre ich auch angep...

 

Ganz genau, ich bin gelernte Maßschneiderin und mich pi**t das Verhalten der HWK so extrem an!!! Schon in der Ausbildung wird man null gefördert von denen und Meisterschulen gibts kaum noch und dann noch sowas....

 

Aber egal unter was die dich führen, ich fände es wichtig und fair, dass du dich nicht gegenüber anderen als Schneiderin ausgibt. Aber den Eindruck hast du jetzt auch nicht auf mich gemacht;)

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Mich hat das nun interessiert und habe bei meiner zuständigen Handwerkskammer (Niederbayern/Oberpfalz) angerufen.

 

Meine Frage: gibt es die Möglichkeit, einen geringeren Beitrag zu bezahlen, wenn man einen bestimmt Umsatz im Jahr nicht überschreitet

 

Antwort: "das kann ich Ihnen nicht so genau sagen"

 

Ich: Warum?

 

Antwort: "weil das von Fall zu Fall unterschiedlich ist"

 

Ich: Sie müssen doch eine Vorgabe haben, an die Sie sich halten können.

 

Antwort:"nein haben wir nicht"

 

Ich: Das heißt also dann, daß sie das willkürlich entscheiden

 

Antwort: nein, Willkür ist das nicht

 

Ich: ja, aber irgendeine Grundlage muß es doch geben

 

Antwort: nein, das entscheiden wir von Fall zu Fall

 

Ich: Aha, was heißt das nun für mich?

 

Antwort: "Sie bringen uns nach dem Geschäftsjahr den Steuerbescheid, dann sehen wir, wieviel Sie verdient haben und daran machen wir das dann fest.

Es kann auch sein, daß sie dann ganz befreit werden."

 

 

 

 

Und scheinbar ist das in jedem Bundesland, vielleicht sogar von Handwerkskammer zu Handwerkskammer unterschiedlich geregelt.

 

viele Grüße

Vintoria

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Mich hat das nun interessiert und habe bei meiner zuständigen Handwerkskammer (Niederbayern/Oberpfalz) angerufen.

 

Meine Frage: gibt es die Möglichkeit, einen geringeren Beitrag zu bezahlen, wenn man einen bestimmt Umsatz im Jahr nicht überschreitet

 

Antwort: "das kann ich Ihnen nicht so genau sagen"

 

Ich: Warum?

 

 

Richtige Antwort wäre gewesen: "weil ich schlicht und einfach keine Ahnung habe und erst recht keine Lust habe, mich damit jetzt zu befassen." :banghead:

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Richtige Antwort wäre gewesen: "weil ich schlicht und einfach keine Ahnung habe und erst recht keine Lust habe, mich damit jetzt zu befassen." :banghead:

 

ja, sie war leicht angenervt, weil insgesamt hab ich bestimmt noch 3x öfters explizit nachgefragt.

 

lg

Vintoria

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Ja das Gespräch war gestern auch nicht gard sehr nett, aber da stehe ich drüber.

Ich war einfach nur erschrocken über diesen wahnsinns hohen Betrag, den man mir entgegengeschleudert hatte und die Antworten, die ich dann noch dazubekam.

Heute bin ich schon wieder unten, ich befass mich mal in Ruhe damit und klappere alles ab. Männe muß dann zwar n Urlaubstag nehmen, weil ich erstmal rumfahren muß und da möchte ich kein Kind bei haben.

Aber wenn ich wenigstens mit nem positivem Ergebnis wiederkomme, hat sich auch der Urlabstag von Männe gelohnt.

 

Nikita, würde mir im Traum nicht einfallen sowas zu sagen.

Aber da kann man mal sehen, wie schnell man seinen Beruf wechseln kann.

 

Würde jemand vor mir stehen udn sagen, er arbeitet jetzt als Friseur, weil angeeignet und hat vorher aber Bäcker gelernt, da wäre ich auch p...

 

Für mich stand im Vordergrund, dass ich mit dem Gesetz nicht in Konflikt komme, dass man auch was zahlen muß bei Ämtern, war mir klar, aber dass man mit Sturheit und horrenden Preisen zu tun, damit komme ich nicht klar. Denn ich bin ehrlich, meine Erfahrung mit der HwK, hält sich von der postiven Seite in Grenzen.

Ich bin gerne Handwerker, ob von meinem gelernten Beruf oder jetzt mit meinem "Hobby", dennoch hätte ich es gerne, dass da immer noch unterteilt wird zwischen denen, die ein kleines Gewerbe ohne Ausbildung oder befähigungsnachweis haben und denen, die eine fachgerechte Ausbildung haben und Tag für Tag ihren Lebensunterhalt mit verdienen müssen.

 

Ich bin doch nur "Deckennäherin";)

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J

 

... dennoch hätte ich es gerne, dass da immer noch unterteilt wird zwischen denen, die ein kleines Gewerbe ohne Ausbildung oder befähigungsnachweis haben und denen, die eine fachgerechte Ausbildung haben und Tag für Tag ihren Lebensunterhalt mit verdienen müssen...

 

Naja, gibt ja auch noch die "Mischform" das man das zwar nicht gelernt hat, aber dennoch täglich damit seinen Lebensunterhalt verdienen muß :rolleyes:.

So ist das nämlich bei mir der Fall und ich zahle alles genauso wie jemand der aufgrund eines Meistertitels höhere Preise verlangen kann.

 

Nicht das man mich falsch versteht, ich beführworte das absolut das Meisterarbeit eben teurer ist und sowas.

Und ich finde es auch nicht gut das die Berufsbezeichnungen die selben sind, die Unterscheidung wird aber sehr wohl gemacht.

Von der Handwerkskammer in Form der Handwerksrolle wo man nur als Meister/Ausgebildeter reinkommt, und die Anlagen B1 und B2.

 

Aber ja...mehr als ungünstig das man dies einem Betrieb/Handwerker nicht "ansieht".

Ich bezeichne mich aber auch nicht als "Schneiderin", und meine Kunden wissen dies auch.

"Etikettenschwindel" find ich nämlich auch mehr als doof *g* und wenn mich jemand nach meinem Beruf fragt antworte ich meist: Ich bin selbstständig im Textielen Bereich, Schwerpunkt Gewandungsdesign und Anfertigung..

Hört doch auch gleichzeitig net so trocken an wie ich finde^^.

 

 

EDIT: Und bevor der Gedanke aufkommt, nein ich arbeite auch nicht für Dumpingpreise um Preise kaputt zu machen etc, sondern bin nur eben ehrlich zu den Kunden und verweise auch mal auf die "Konkurrenz" wenn es Dinge sind die ich nicht so gut kann usw.

Diese Ehrlichkeit ist den Kunden dann das Geld wert, auch ohne das ich "gelernt" bin.

Bearbeitet von Creo
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Vielleicht solltest du die Anmeldung einfach aendern - wenn Du dort als Schneiderin angemeldet bist, wirst du auch entsprechend behandelt. Du bist aber nur Naeherin bzw. machst "Herstellung von....." - das ist der Unterschied. Mein Gewerbeschein sagt "Maschinensticken und Herstellung von genaehten Gegenstaenden" oder so aehnlich, muesst ich mal wieder draufgucken. Ich zahle keine HWK Beitrag.

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Das ist es eben, weil LaLina "Herstellung von DOB" drinstehen hat.

Wenn sie es rausnimmt, will die HWK nichts mehr von ihr - allerdings darf sie dann auch keine Bekleidung nähen...

 

Ja gut, das ist nicht da Problem, dann nähe ich halt keine Bekleidung.

ich hatte es reingenommen, sollte ich doch mal den Wunsch verspüren was zu nähen, aber das weiß ja die HwK nicht, dass ich das nicht mache.

 

Zumal ich mich immer noch frage, wer entscheidet wo mein Schwerpunkt ist? Das tue doch ich eigentlich,oder? Denn ich weiß wieviel ich wo nähe und wo nicht oder garnicht.

Mich ärgert das schon etwas, dass einfach entscheiden wird, dass mein Schwerpunkt bei der Damen und Herrenschneiderei liegen soll, obwohl es das garnicht ist.

 

Aber egal, ich werd morgen zum Amt gehen und das ändern lassen.

 

Frage noch, Kinderkleidung liegt aber nicht unter DOB, oder? Ich bn der Meinung hier was anderes gelesen zu haben.

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