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Gewerbeschein, meine Erfahrung mit dem Finanzamt


Erika K.

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Hallo Ihr Lieben,

 

ich möchte euch heute mal meine Erfahrung mitteilen die ich persönlich mit dem Finanzamt gemacht habe.

 

Ich habe bei Ebay als Privat verkauft, Stoffe, Schnitte und Applikationen. Dann hat mich jemand beim Finanzamt angesch..... und ich habe dann im Mai 2008 eine Strafe von 300€ an das Finanzamt zahlen müssen und die Auflage bekommen ein Gewerbe anzumelden. Dieses habe ich dann auch zum 1.6.2008 getan und die Steuern wurden ab 2006 auch nochmals neu berechnet.

 

Da ich nun in der glücklichen Lage bin, in unserem Haus die gesamte obere Etage, 60qm, für mein Hobby habe kann ich natürlich alle Kosten und Nebenkosten anteilig beim Finanzamt mit absetzen.

Nun hatte ich im September 2009 Besuch eines Mitarbeiters des Finanzamt.

Der Beamte hat die Räume angesehen und sich dazu Notizen gemacht.

 

Eine Woche später kam ein Anruf von meiner Steuerberaterin das Finanzamt läge mir nahe das Gewerbe wieder abzumelden. Der Grund dafür ist folgender,

erstmal bekommen wir vom Finanzamt das doppelte an Steuern zurück weil mein Mann noch arbeitet als voher und ich besitze ja auch nur Hobbymaschinen.

 

Und nun ist es so das ich zum 31.12.2009 mein Gewerbe abgemeldet habe. Meine Steuerberaterin und ich habe es vom Finanzamt schriftlich das ich z.B. meine Applis, Puppen- und Kinderbekleidung nähen und verkaufen darf.

 

Das Finanzamt ist zu dem Entschluss gekommen das es bei mir nur ein Hobby ist und das man da nicht mit verdienen kann.

 

Aber wenn ihr jetzt glaubt ich bekommen meine 300€ wieder dann liegt ihr da falsch was das Finaznamt einmal hat das gibt es eben nicht wieder zurück.

 

Diesen Erfahrungsbericht habe weil es manchmal hier im Forum Antworten gibt zum Thema selbständigkeit ja oder nein.

 

Ich darf weiterhin neue Artikel Sachen herstellen und diese auch privat verkaufen. Ich werde aber weiterhin alle meine Ein- und Ausgaben gut aufbewahren denn man weiss ja nie wer einen dann wieder etwas Böses will.

 

Ich denke ihr hattet jetzt genug zu lesen an meiner Geschichte.

Ich wünsche euch allen einen schönen Tag und ganz liebe Grüße aus dem Emsland

 

Erika

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Beim Finanzamt ist es so, dass die das überprüfen können, wenn sie wollen. Im Gesetz steht drin, es muss eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Wenn nun der nette Herr zu dem Entschluss gekommen ist, diese liegt nicht vor, dann kann das als Liebhaberei (Hobby) eingestuft werden und dann kannste praktisch machen, was de willst.

Es ist auch so, dass die das hätten laufen lassen können, den Steuerbescheid unter Vorbehalt gesetzt und hätten dieses dann in fünf Jahren nochmal überprüft und wären dann zu dem Entschluss gekommen - Hobby - und zahle mal die erstattungen zurück.

Zu den 300 Euro, was war das denn für ein Geld (Bezeichnung im Bescheid), denn wenn die Lage nun so ist, wie sie ist, hätte man ja damals mal was dazu schreiben können und den Herren einladen können um sich das vor Ort mal anzuschauen. Vielleicht hättest Du Dir die Kohle dann sparen können.

 

 

Jule

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Es ist auch so, dass die das hätten laufen lassen können, den Steuerbescheid unter Vorbehalt gesetzt und hätten dieses dann in fünf Jahren nochmal überprüft und wären dann zu dem Entschluss gekommen - Hobby - und zahle mal die erstattungen zurück.

 

Ich denke die "Gefahr" besteht immer noch, denn die Bescheide sind normalerweise "vorläufig" in bestimmten Bereichen.

 

Und die Äußerung "Aber wenn ihr jetzt glaubt ich bekommen meine 300€ wieder dann liegt ihr da falsch was das Finaznamt einmal hat das gibt es eben nicht wieder zurück."... aber im Gegenzug Steuern wegen gemachten Verlusten erstattet bekommen... naja... :cool:

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Wobei ich dazu anmerken möchte, dass das Finanzamt nur die steuerliche Sache interessiert! Wichtig ist bei Herstellung das, was die Handwerkskammer dazu sagt und die erlaubt es NICHT, Sachen, welche man extra herstellt um sie zu verkaufen, zu vertreiben ohne sich dort anzumelden! Zudem kommt dann noch die Handelskammer ins Spiel.

 

Aber es ist einfach müßig dieses Thema immer wieder durchzukauen.:(

 

***********************

 

LG von Sandra

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Wobei ich dazu anmerken möchte, dass das Finanzamt nur die steuerliche Sache interessiert! Wichtig ist bei Herstellung das, was die Handwerkskammer dazu sagt und die erlaubt es NICHT, Sachen, welche man extra herstellt um sie zu verkaufen, zu vertreiben ohne sich dort anzumelden! Zudem kommt dann noch die Handelskammer ins Spiel.

 

Aber es ist einfach müßig dieses Thema immer wieder durchzukauen.:(

 

Ganz genau. Gewerblich herstellen und verkaufen würde die TE immer noch, mit allen "Pflichten" die dem anhängig sind.

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Ja, aber ihr dürft nicht vergessen, dass die HWK sowohl die IHK den Beitrag vom steuerlich festgestellten Gewinn abhängig machen. Wenn es keinen steuerlichen Gewinn gibt, dann gibt es auch keine Festsetzung des Beitrages durch die Kammern, denn die Finanzämter melden den Kammern die Gewinne.

 

 

Jule

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Wie Sticki schon sagt, dass erhebt mich aber nicht von der Mitgliedspflicht. Zudem kommt, dass das Internetrecht eine ganz eigene Welt ist. Da gibt es Widerrufsrechte, Verpackungsordnungen u.u.u. Anwälte mahnen jeden ab, der neue Sachen als privater Anbieter verkauft, wenn sie das mitkriegen.

 

Das alles ist sehr aufwendig, Zeit und auch Geld, und viele halten sich da gewissenhaft dran. Umso ärgerlicher sind die "schwarzen Schafe" die lustig, locker alles auf privat verkaufen.

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Naja klar ist das ärgerlich, aber dafür hat sie nun mal über das FA einen Freischein bekommen. Vielleicht hätte sie ja auch nur die typischen Anlaufverluste und dann Gewinne gemacht und auch Steuern für bezahlt.

Aber der Finanzbeamte hat es nun mal so entschieden und dann muss man mal sagen: Glück gehabt.

 

Ich persönlich denke, dass man das jetzt noch nicht hätte so feststellen können, sondern hätte das Gewerbe über einen längeren Zeitraum betrachten müssen. Denn wenn jemand gerade eben anfängt, dann ist es doch normal, dass er erstmal Verluste hat. In der Regel sagt man ja, dass man erst ab dem dritten Jahr anfängt, Gewinne zu machen. Also von daher würdeich sagen, der Herr war wohl etwas vorschnell. Und vor allem, ich habe hier auch nur ganz gewöhnliche Nähmaschinen, ich kann aber alles damit nähen, was ich möchte. Also würde ich mir zum Beispiel zu Anfang auch nichts anderes hier hinstellen. Oder habt Ihr alle ne Industrienämaschine zu Hause? Ich habe mir immer nur was neues angeschafft, wenn das alte nicht mehr ausgereicht hat und wenn ich noch nicht weiß, ob sich das mit dem Nähen lohnt, stelle ich mir doch noch nicht was anderes hin.

 

 

Jule

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Hallo,

erstmal Danke für die Antwoten aber was soll ich denn machen wenn es das Finanzamt es so will?

Verkaufen bei eBay mache ich schon seit mehr als 1 Jahr nicht mehr.

Ich habe meine privaten Kunden und ab und zu mal einen Trödelmarkt das wars dann auch schon.

 

Wenn ich das Gewerbe nicht abgemeldet hätte dann hätte es das Finanzamt zwangs abgemeldet.

Es regt mich nur auf das ich erst gezwungen wurde anzumelden und dann so.

Ich selber wäre nie auf die Idee gekommen.

 

LG

Erika

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Wieso "Glück gehabt"? Versucht einfach das FA vom Gewerbe ansich mehr zu trennen.

 

Ich würde auch dieser Aussage kein Vertrauen schenken: "Und nun ist es so das ich zum 31.12.2009 mein Gewerbe abgemeldet habe. Meine Steuerberaterin und ich habe es vom Finanzamt schriftlich das ich z.B. meine Applis, Puppen- und Kinderbekleidung nähen und verkaufen darf."

 

Lest euch mal durchs Gewerberecht. Wie gesagt FA und Gewerberecht sind völlig verschieden Sachen. Und ich glaube auch nicht das FA-Mitarbeiter da unbedingt firm drin sind. Wenn sie weiter verkaufen will, hätte sie den Gewerbeschein behalten müssen, unabhängig davon ob sie mit dem Gewerbe beim FA gemeldet ist oder nicht.

 

Verluste kann sie jetzt nicht geltend machen - evtl. Gewinne müssen aber sehr wohl angegeben werden.

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Ich habe meine privaten Kunden und ab und zu mal einen Trödelmarkt das wars dann auch schon.

 

Wenn ich das Gewerbe nicht abgemeldet hätte dann hätte es das Finanzamt zwangs abgemeldet.

 

Aha, das klingt ja schon ganz anders.

 

Und ehrlich: "aufregen" kannst du dich tatsächlich dann, wenn das FA deine Steuerbescheide nochmal "überarbeitet". Ich wär ganz still... :D

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Hallo,

das Finanzamt hat mir mitgeteilt wenn das Gewerbe abgemeldet ist werden alle Bescheide rechtsgütig und es wird nicht nochmal nachberechnet.

LG

Erika

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Hallo,

das Finanzamt hat mir mitgeteilt wenn das Gewerbe abgemeldet ist werden alle Bescheide rechtsgütig und es wird nicht nochmal nachberechnet.

LG

Erika

 

hm, das mag ja sein, aber was ist wenn Du eine Abmahnung wegen fehlender Widerrufsbelehrung in Deinem Shop bekommst :rolleyes:

 

Da nützt Dir die schriftliche Erklärung vom Finanzamt leider nichts:confused:

 

Grüße

Brigitte

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Da nützt Dir die schriftliche Erklärung vom Finanzamt leider nichts:confused:

 

So ist es. Das Finanzamt kennt sich letztlich nur mit der steuerlichen Seite aus.

 

Vor allen anderen Folgen, etwa auch was Gewährleistung etc. betrifft schützt einen der "steuerliche" Freibrief nicht. Auch nicht vor Abmahnungen.

 

Aber das Risiko muß wie üblich jeder selber einschätzen.

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Erika,

 

ich möchte Dir danken, dass Du uns Deine "Geschichte" mitgeteilt hast.

 

Es ist doch für andere auch wichtig zu erfahren, was alles passieren kann und wie die einzelnen Behörden etwas auslegen können.

Mich würde aber mehr die Seite der Krankenversicherung interessieren.

Hättest Du bei eigenem Gewerbe Dich nicht auch selbst versichern müssen?

Oder hast Du noch einen Hauptjob und bist darüber versichert?

LG Ursel

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Hallo Ursel,

ich bin nicht mehr berufstätig weil ich eine Augenerkrankung habe. Ich war als Kleinunternehmer tätig.

Bei der BG war ich gemeldet wurde aber davon befreit, auf Antrag.

Krankenversichert bin ich selber weil ich schon eine kleine Rente beziehe und ich bis 400€ im Monat hinzu verdienen darf. Es gab in den letzten 19 Monaten aber nicht 1 Monat wo ich überhaupt den Umsatz von 400€ hatte aber bedenke Umsatz und Gewinn sind ja 2 paar Schuhe.

 

Ich finde es sehr spannend hier diese Frage ins Forum zu geben. Ich werde mich in den nächsten Tagen mal schlau machen was die HWK und IHK dazu sagen.

Was die Textilkennzeichnung angeht da komme ich aus dem Fach denn ich habe

über 25 Jahre Berufserfahrung im Textilbereich und kenne mich mit den Stoffen sehr gut aus die ich verarbeite.

LG

Erika

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  • 1 Jahr später...

Wie ist es da mit auf Kunsthandwerkermärkte gehen?

Ich kenne jemanden, die das ab und zu macht (z. B. Oster- Herbst- Weihnachtsmarkt). Sie bezahlt Standgebühr, aber ich hörte noch nie was von einem Kleingewerbeschein.

Oder trägt da der Veranstalter die Abgaben?

 

Wenn jemand ein Gewerbe betreibt, darf er ja auch nur das seinem Handwerk entsprechende vertreiben. (Krass gesagt, der Installateur darf seinen Kunden kein Haus mauern, da er dafür ja auch nicht die Ausbildung/ Fähigkeit besitzt.)

 

Aber wie "genau" wäre wohl das FA, wenn beispielsweise eine Schneiderin nebenbei einige selbstgemalte Ostereier verkauft. Müßte sie dazu einen eigenen Gewerbeschein haben? (Aber vermutlich würden die auch nicht unbedingt "über´s Geschäft laufen"!)

 

Und wie es auf Jahrmärkten ist, kann man sich in etwa "zusammenreimen". Ich hatte da mal einen Grund, eine Quittung zu verlangen. Diese Händler haben mich vielleicht entgeistert angesehen, aber dann doch einem Quittungsblock hervorgekramt!

Denn wenn man beim FA etwas geltend machen kann, braucht man eben den Beleg!

 

Grüße Annemarie

Bearbeitet von Allgäu-Basteloma
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Hallo,

 

ich weiß jetzt nicht, wie das ist wenn man selbst etwas produziert. Ein Bekannter von mir leitet als Hobby Raftingtouren. Natürlich müssen die Kunden auch bezahlen, aber das Ganze wird nie Gewinn abwerfen. Er hat das offiziell als Hobby angemeldet. D.h. falls es Erträge gibt werden die ganz normal mit seinem Einkommen versteuert, aber er kann Verluste und Anschaffungen nicht steuerlich absetzen.

Ich würde eine Beratung durch einen Anwalt empfehlen, da ist man auf der sicheren Seite.

 

LG Inge

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Gast Doro-macht-mit
Wie ist es da mit auf Kunsthandwerkermärkte gehen?

Ich kenne jemanden, die das ab und zu macht (z. B. Oster- Herbst- Weihnachtsmarkt). Sie bezahlt Standgebühr, aber ich hörte noch nie was von einem Kleingewerbeschein.

Oder trägt da der Veranstalter die Abgaben?

 

der Veranstalter kann und darf nicht prüfen, ob der, der den Stand hat, das im Rahmen der Legalität macht. Ein Veranstalter trägt keine Steuerabgaben des einzelnen Händlers. Wenn man Pech hat schaut jemand vom Gewerbeaufsichtsamt mal fix vorbei und der Standinhaber klärt das dann. Das hat aber nix mit dem Finanzamt zu tun.

 

Verallgemeinerungen bringen eh nix. Auf Jahrmärkten und Mittelaltermärkten gibt es wie überall schwarze Schafe, die es halt darauf ankommen lassen. Die meisten wissen aber sehr genau was sie dürfen und handeln auch danach. Dass ein Quittungsblock rauskramen unständlich ist und auf Märkten nicht an der Tagesordnung, das ist normal. Aber irgendwie bekommt man immer die Quittung.

 

 

ja Inge, irgendwo im Forum steht was von vereinfachter Buchführung oder so. Es ist nicht so, dass man da nix belegt, aber am Ende gut ersichtlich wie wenig es war.

 

Grüße Doro

Bearbeitet von Doro-macht-mit
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Nein, natürlich muss man auch alles belegen. Es entfallen aber die Vergünstigungen von Gewerbetreibenden, dafür wird ein ev. Gewinn einfach zum Einkommen dazugerechnet und damit versteuert. Klar, wenn so ein Hobby immer Gewinn macht muss man das als Gewerbe anmelden (und ev. auch Steuern für die letzten Jahre nachzahlen).

 

LG Inge

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Generell wäre ich in solchen Sachen immer vorsichtig, würde mich nie auf ein Forum o.ä. verlassen! Jeder einezelne Fall ist sehr individuell und muss von einem Fachmann (Steuerberater) geklärt werden. Denn auf deren Meinung kann man sich im Zweifel berufen!

 

Oft muss ein Kleingewerbe wieder abgemeldet werden, unter dem Aspekt der Liebhaberei.

 

Aber vorsicht: auch privat Verkäufe müssen in der Einkommensteuer Erklärug benannt werden! Auch hierzu gibte es verbindliche Informationen beim Steuerberater...

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