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Geschmacksmusterschutz auf eine Hose???


AnnyW

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Hallo ihr Lieben!

Ich brauch mal eure Erfahrungen. Die Behörden geben mir nämlich nicht klare Aussagen.

Ich liebe es, Kinderhosen zu nähen und würde diese auch gerne verkaufen. Ich nähe eine spezielle Hosenform (Pump), die ich als Kind schon selbst immer getragen habe (waren auch selbstgenäht) und ich weiß jetzt nicht, ob ich gegen irgend welche Gesetze verstoße, wenn ich diese vermarkten möchte. Im Internet stoße ich immer wieder auf diese Form und es gibt auch Schnittmuster dafür. Bei den Geschmacksmustern im DPMA habe ich jedoch keine genau darauf passenden Eintragungen gefunden. Kann mir jemand was böses, wenn ich Hosen mit dieser Form nähe und verkaufe? Ein Geschmacksmuster kann ich ja denke ich nicht anmelden, da diese Hosenform schon auf dem Markt ist. Oder? Ich mach mir einfach Hoffnungen und vergleiche immer mit dem Beispiel Latzhose. Die ist ja auch schon erfunden worden und wird trotzdem von Jedermann produziert. Kann ich das also machen auch wenn diese Hose dann aussieht wie andere? Bei einer normalen unauffälligen Hosenform würde ich das einfach machen aber bei so einer speziellen Form?

Kann jemand von euch dazu etwas sagen, hatte ähnliche Sorgen oder Erfahrungen damit?

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Hallo Annette,

 

schau mal hier:

Geschmacksmuster @ Wikipedia

 

Da die Pumphose an sich weder neu noch eigenartig in diesem Sinne ist, hast du sicherlich keine Probleme, selbst welche zu verkaufen. Sonst könnte ja niemand auf der Welt solche Hosen herstellen, sobald einer auf die Idee kommen würde, dieses jahrtausendealte Design "schützen" zu lassen... :rolleyes:

 

Was du dir vermutlich selbst schützen lassen könntest, ist eine spezielle Ausgestaltung des Designs. Sowas wie eine wiederkehrende Farbgebung, bestimmte Design-Elemente oder was weiß ich, was deine Hosen klar erkennbar von denjenigen der Konkurrenz macht.

 

Zitat: "Geschützt ist die eingetragene zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon."

- also eine bestimmte Farbgebung, ein bestimmtes Muster auf dem Stoff oder sonstwo, oder ein Schnitt, der deine Pumphose in der dreidimensionalen Form so anders aussehen lässt, dass es was neues und klar wiedererkennbares ist.

 

Soweit mein laienhaftes Verständnis. Genauer wird dir das aber immer nur ein darauf spezialisierter Rechtsanwalt sagen können. Auch das Amt selbst prüft deinen Anspruch ja nicht, sondern du bist dann immer noch "in Gefahr", dass dir ein Konkurrent den Schutz streitig macht, den du dort beantragt hast. (So einen Antrag würde ich selbst auch nur mit Hilfe eines RA machen. Ich habe einmal die Formulare für sowas in der Hand gehabt, und als Normalsterblicher steigt man da nicht wirklich durch, weil man sich der ganzen Konsequenzen, wenn man dies oder jenes ankreuzt, ja nicht voll bewusst sein kann... :o )

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Danke euch beiden für eure schnellen Antworten! Auch wenn ihr keine Rechtsanwälte seid ;) , waren diese Aussagen schon mal hilfreiche Meinungen.

so lange DU nicht 1:1 nach einem Schnittmuster von Ottobre, etc nähst
Das wär bei gewerblicher Nutzung ja schön blöd! :D Nein das tue ich nicht aber die Schnittmustervarianten bei einer Hose sind ja, so finde ich, sehr gegrenzt und so sehen sich meine und fremde Schnitte sehr sehr ähnlich! Das ist ja meine Angst! Wie soll man da denn beweisen, dass der nicht abgeguckt ist?!
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Wie soll man da denn beweisen, dass der nicht abgeguckt ist?!

 

Tja, indem Du deine Schnitte - die Du selbst erstellt hast - schön aufhebst und auf Nachfrage vorweist.

Mehr kannst du ja da nicht tun, oder?

Grüße

Ulrike

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Genau,

 

das wird auch empfohlen als Vorbeugung... Immer schön das Datum der Erstellung auf allen Unterlagen notieren. Und wenn man ganz paranoid ist, hinterlegt man es an einem sicheren Ort, beim Rechtsanwalt, Bankschließfach (mit Zeugen) oder sonstwo...

 

Liebe Grüße

Kerstin

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