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Garantie für Nähmaschinen, die in einer Schule benutzt werden


Alex.andra

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Ich habe mal eine Frage betreffs der Garantie für Nähmaschinen, die in einer Schule benutzt werden?

 

In den Garantiebedingungen steht folgendes:

 

"... Garantiezeit

 

Diese Garantie wird für alle Xxxxx-Maschinen während der ersten zwei (2) Jahre nach dem Verkaufsdatum gewährt. Einschränkung: Für Maschinen die gewerblich genutzt werden, beträgt die Garantiezeit 6 Monate. Die Garantie schließt Material- und Arbeitsaufwand ein ..."

 

Was haben wir denn jetzt als Schule für eine Garantiezeit zu erwarten?

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Die definitve Antwort bekommst Du vom Händler / Hersteller - rein gefühlsmäßig würde ich aber eher von den 6 Monaten ausgehen. Das ist ja keine "ich kaufe mir eine Nähmaschine und nutze die für mich privat"-Geschichte - sondern schon eine deutlich höhere Nutzung (viele eher ungeübte Nutzer, die mit der Maschine im Zweifel eher wenig sorgfältig umgehen). Dass da jetzt keine "Gewinnerzielungsabsicht" dahinter steht - ist vermutlich eher zweitrangig. Ich würde da eine Schule so einsortieren wie eben auch zum Beispiel die VHS oder ein Nähcafe, das die Maschinen anderen Nutzern "zur Miete" stundenweise überläßt.

 

Sabine

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Wo wir wohnen wartet ein Händler jedes Jahr die Nähmaschinen in Oberschulen.Sollte etwas mal nicht richtig arbeiten wird der Händler gerufen. Niemand anders fummelt an den Nähmaschinen.Auch nachdem die volle Garantie ausgelaufen ist.

 

Jede Nähmaschinen Garantie ist anders in jedem Land.

 

Eben durch Zufall gelesen,auf einer bekannten Nähmaschinen Seite steht .......Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Schulen oder Nähateliers) gilt diese Garantie nicht.

 

Auf einer anderen Nähmaschinen Seite steht...... Wird die Maschine zu gewerblichen Zwecken eingesetzt, beträgt die Dauer der Garantie ein Jahr ab Kaufdatum.

Bearbeitet von Schnuckiputz
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