Mausi Geschrieben 14. September 2006 Teilen Geschrieben 14. September 2006 Hallo zusammen, seht mal was ich gerad bei Ebay entdeckt habe. Art.Nr. 16 00 29 77 88 77 Super Galaxie 3000 Wo ist dader Haken? Nur für Gewerbetreibende? Ich habe selber eine und benötige keine, aber ich mache mir einfach Gedanken darüber. Hildegard +++ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tati-Stickbär Geschrieben 14. September 2006 Teilen Geschrieben 14. September 2006 Wenn es der ist, den ich denke, dann darf er nur an Gewerbetreibende verkaufen. Die Maschinen stammen aus einer Insolvenz. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nagano Geschrieben 14. September 2006 Teilen Geschrieben 14. September 2006 gedanken über händler, und sei es nur verkäufer bei ebay macht man sich bitte unter händlerbesprechung... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
naehmaschinenmann Geschrieben 14. September 2006 Teilen Geschrieben 14. September 2006 Hallo, wenn man das genauer liest, dann sieht man das der Kauf ohne jegliche Garantie und Gewährleistung erfolgt. Da wäre ich dann schon sehr vorsichtig. Gruß Lothar Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stickelfe Geschrieben 14. September 2006 Teilen Geschrieben 14. September 2006 Hm, zum Verkauf stehen 25 von diesen Maschinen, ausserdem noch 5 mal die 2000er, das Pe Version 4.0 verkauft er für 300 EUR. Die Preise finde ich schon fantastisch, zumindest den Preis der 3000er. Es sollen lt. Beschreibung alles neue Maschinen OVP sein. Darf er da eigentlich Garantie, Gewähleistung ausschliessen? Selbst wenn er das darf, so muss doch die Firma Brother die Garantie gewährleisten oder sehe ich das nun falsch? Grüße Brigitte Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
peterle Geschrieben 19. September 2006 Teilen Geschrieben 19. September 2006 Bei einem Verkauf an Private unterliegt er automatisch anderen Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes und muß Garantie leisten und 14 tägige Rücknahme gewähren. Da er aber vermutlich keine Ahnung hat, wie so eine Maschine funktioniert oder gar von innen aussieht, wird er das bleiben lassen und an Gewerbetreibende verkaufen. Die sind es dann selber schuld und müßen gucken, was sie mit der Wundertüte machen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stickelfe Geschrieben 20. September 2006 Teilen Geschrieben 20. September 2006 Bei einem Verkauf an Private unterliegt er automatisch anderen Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes und muß Garantie leisten und 14 tägige Rücknahme gewähren. @ peterle, das ist schon klar, aber wie sieht es bei einer neuen Maschine mit Garantie von der Firma Brother aus, wenn nun der Verkäufer diese ausschließt? Grüße Brigitte Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sticki Geschrieben 21. September 2006 Teilen Geschrieben 21. September 2006 Man muss ja grundsätzlich trennen zwischen privaten und gewerblichen Käufern......... private Käufer: Imho muss ein Händler nicht zwingend die Herstellergarantie weitergeben. Ob er dann Händler für dieses Produkt lange bleibt steht evtl. auf einem anderen Blatt. Gesetzl. Gewährleistung klar, muss er. Und selbst wenn die Maschinen OVP sind heißt das ja nicht, das sie "neu" im Sinne einer Zeitangabe sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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