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Gewerbe oder Liebhaberei?


silvanart

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Hallo zusammen,

 

ich verfolge den Selbsständigkeits-Bereich schon eine Weile, weil ich auch mit dem Gedanken gespielt habe, ein Nebengewerbe anzumelden.

 

Allerdings weiß ich z.B., dass ich niemals meine Ausgaben decken könnte, somit fällt das wohl unter Liebhaberei.

 

Ein interessanter Thread dazu, ist der hier:

 

https://www.hobbyschneiderin24.net/portal/showthread.php?t=112130&highlight=liebhaberei

 

Dazu stellt sich mir nun die Frage, wie man vorgehen sollte.

 

Gewerbe anmelden und Einnahmen/Ausgaben absetzen, bis das Finanzamt von sich aus sagt, das ist nur Liebhaberei. Oder kann man von Anfang an sagen, es besteht keine Gewinnerzielungsabsicht? Dann kann man zwar die Verluste auch nicht mehr geltend machen, muss aber auch keine hohen Nachzahlungen im Nachhinein befürchten.

 

Was passiert dann mit dem Gewerbe, wenn man seinen Shop (oder sonstiges) trotzdem weiter betreiben will? Kann/Muss man das Gewerbe trotzdem weiterlaufen lassen, nur ohne das man seine Einnahmen/Ausgaben dem FA melden muss?

 

Dieses Thema ist bestimmt auch für andere Hobbyschneiderinnen interessant, die sich selbstständig machen wollen.

 

Bin schon gespannt auf eure Erfahrungen.

 

Gruß

Silvana

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Bei mir ist es jetzt schon ein paar Jahre her, dass ich mein Gewerbe angemeldet habe.

Aussage vom Finanzamt war damals ganz klar:

 

-Gewerbe muss angemeldet werden, wenn man einen Shop (online) betreibt

-Einstufung zur Liebhaberei wird von Finanzamt gemacht und von niemand anderen

 

-Wer nur 2-3 mal im Jahr auf einem Hobbymarkt verkauft und sonst wirklich gar nichts zum Verkauf herstellt, bei dem reicht es, wenn diese Einnahmen gesondert bei der Steuererklärung angegeben werden.

 

-jegliche Art von Einnahmen müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden, egal ob gewerblich, oder Liebhaberei.

Bei Liebhaberei kann man nur das Material nicht mehr mit absetzen.

 

 

Wer irgend etwas herstellt, um es zu verkaufen, kommt um die Gewerbeanmeldung nicht rum. Wie und wann es letztendlich zur Liebhaberei gestuft wird, obliegt dem jeweiligen Bearbeiter des Finanzamts.

 

Das ist keine verbindliche Rechtsberatung, sondern nur ein kurze Zusammenfassung von dem, was mir damals vom Finanzamt mit auf den Weg gegeben wurde.

Nachfragen kostet dort nichts, die Leute sind eigentlich immer sehr freundlich und vor allem, man bekommt verbindliche Auskunft!

 

LG Nine

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Um ganz ehrlich zu sein: ich würde niemals etwas zum Verkauf anbieten, an dem ich nichts verdiene. Warum soll ich z.B. wildfremden Menschen meine kostbare Arbeitszeit schenken und nur den Materialpreis verrechnen? Dann komm ich nie auf einen grünen Zweig.

 

Soll heißen: ich würde es mir an Silvanas Stelle dreimal überlegen, ein Produkt anzubieten, bei dem ich meine Ausgaben nicht hereinkriege. So, wie Du es beschreibst, sponserst Du mit Deinem Hauptjob die Produkte aus dem zukünftigen Nebenjob. Du verschenkst also einen Teil Deines Gehalts an Deine KundInnen. Willst Du das wirklich?

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-jegliche Art von Einnahmen müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden, egal ob gewerblich, oder Liebhaberei.

Bei Liebhaberei kann man nur das Material nicht mehr mit absetzen.

LG Nine

 

Versteh ich das jetzt richtig? Ich muss dann meine Einnahmen angeben (=versteuern), darf die Ausgaben aber nicht absetzen? :eek:

 

Soll heißen: ich würde es mir an Silvanas Stelle dreimal überlegen, ein Produkt anzubieten, bei dem ich meine Ausgaben nicht hereinkriege. So, wie Du es beschreibst, sponserst Du mit Deinem Hauptjob die Produkte aus dem zukünftigen Nebenjob. Du verschenkst also einen Teil Deines Gehalts an Deine KundInnen. Willst Du das wirklich?

 

So hab ich das nicht gemeint. Ein Stück für sich allein kann ja Gewinn bringen, aber es geht ja um die Summe.

 

Nehmen wir an, ich kaufe mir jetzt ein Laptop und eine neue Nähmaschine (der Einfachheit halber) zu einem Betrag von 2000€, d.h. ich habe bei einer Abschreibung über 5 Jahre schonmal 400€ jährlich an "Ausgaben". Und da sind Stoffe und andere Materialien noch nicht mal mitgerechnet. Wenn ich in diesen Jahren Waren (welche auch immer) für sagen wir mal 300€ verkaufe, bleibt unterm Strich jedes Jahr ein Minus von 100€.

 

Ich habe für mich selber entschieden, dass sich der Aufwand nicht lohnt. Neben Full-Time-Job und Familie bleibt mir eh kaum Zeit für meine Hobbies, aber ich kann auch andere Hobbyschneiderinnen verstehen, die einfach nur ab und zu ihre Sachen verkaufen wollen, ohne sich mit irgendwelchen Behörden und Kammern auseinandersetzen zu müssen.

 

Wenn jemand z.B. gerne patcht, einfach nur um Muster,Techniken etc. auszuprobieren, was soll er mit den ganzen Decken machen? Irgendwann hat man selber genug und auch an alle möglichen Leute verschenkt. Was dann? Aufhören zu patchen, nur weil man nicht mehr weiß, wohin mit den Sachen?

 

LG

Silvana

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Silvana, wie Du das beschreibst, klingt das eh vernünftig. Du hast völlig recht, wenn Du Anschaffungskosten bzw. Abnutzungskosten, Mietanteil, Energieanteil usw. mit berechnest. Ich habe nämlich gehört, dass einer der wichtigsten Gründe, warum Unternehmensgründungen oft scheitern, genau der ist, dass die UnternehmerInnen die Kostenwahrheit nicht erkennen.

 

Zu Deiner ersten Frage: es würde mich sehr wundern, wenn in Deutschland die Einnahmen versteuert werden müssten. In Österreich ist es definitiv das Einkommen, d.i. bei KleinunternehmerInnen Einnahmen minus Ausgaben. Bei Betriebsneugründungen dürfen durchaus einige Jahre Verluste geschrieben werden, bevor das Finanzamt den Verdacht der Liebhaberei äußert. Aber auch dann übt man Geduld, wenn die Umsatzkurve nach oben zeigt. Falls der Unternehmer/die Unternehmerin die Verluste mit anderen Einkommen gegengerechnet und daher Steuerrückzahlungen bezogen hat, wird er/sie jedoch gut daran tun, das Unternehmen mittelfristig in die schwarzen Zahlen zu bewegen, weil die Steuerrückzahlungen wieder dem Staat erstattet werden müssen, falls das Unternehmen liquidiert oder als Liebhaberei eingestuft wird. Allerdings (in Österreich) auch nur für die letzten 7 Jahre.

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Versteh ich das jetzt richtig? Ich muss dann meine Einnahmen angeben (=versteuern), darf die Ausgaben aber nicht absetzen? :eek:

 

 

 

LG

Silvana

 

Ob du es versteuern musst, liegt an deinen Einnahmen.

Ich bin vor Gewerbeanmeldung öfter auf Hobbymärkte gefahren und habe meine Einnahmen auch angegeben.

Diese waren jedoch so gering über das Jahr verteilt gerechnet, dass ich dafür keine Steuern zahlen musste.

 

Einen 400 Euro Job nebenbei musst du auch nicht versteuern, aber wenn du z.B. zusätzlich noch Hunde züchtest und übers Jahr gesehen mit der Hundezucht und dem Nebenjob über die Freigrenze kommst, musst du dafür Steuer zahlen (meines Wissens).

Wie das jedoch genau gerechnet und geregelt wird, das weiß ich nicht.

 

LG Nine

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Bei Betriebsneugründungen dürfen durchaus einige Jahre Verluste geschrieben werden, bevor das Finanzamt den Verdacht der Liebhaberei äußert. Aber auch dann übt man Geduld, wenn die Umsatzkurve nach oben zeigt. Falls der Unternehmer/die Unternehmerin die Verluste mit anderen Einkommen gegengerechnet und daher Steuerrückzahlungen bezogen hat, wird er/sie jedoch gut daran tun, das Unternehmen mittelfristig in die schwarzen Zahlen zu bewegen, weil die Steuerrückzahlungen wieder dem Staat erstattet werden müssen, falls das Unternehmen liquidiert oder als Liebhaberei eingestuft wird. Allerdings (in Österreich) auch nur für die letzten 7 Jahre.

 

Aber wenn man schon von vornherein weiß, es wird nie über Liebhaberei hinausgehen? Trotzdem Gewerbe anmelden, damit man beim Online-Handel "auf der sicheren Seite" ist, und dann warten, bis man das Gewerbe abmelden muss? Und danach? Hat man dann den "Freifahrtschein" ohne Gewerbeanmeldung verkaufen zu dürfen, oder darf man dann nicht mehr online handeln?

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Das Thema "Liebhaberei" ist ein Steuer-/Finanzamtsthema - das hat mir Gewerbeanmeldung nix zu tun - die mußt Du trotzdem (mit allen daraus entstehenden Kosten) machen und behalten - siehe auch die Erklärungen von meinemein.

 

Und ja - Liebhaberei heißt dass Du die Einkünfte versteuern mußt, die Kosten aber nicht absetzen kannst...

 

Sabine

Bearbeitet von Bineffm
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Ich glaub, ich muss das etwas korrigieren - wenn es Liebhaberei ist - dann erzielst Du ja keinen GEWINN (der wäre zu versteuern, nicht die Einnahmen...). Was bei Liebhaberei NICHT geht, ist die entstehenden Verluste gegen Einkünfte aus ANDEREN Tätigkeiten anzurechnen.

 

Wenn Du also hauptberuflich angestellt bist - und nebenbei noch genähte Kleidung verkaufst - und das Finanzamt das als Liebhaberei einstuft - dann kannst Du die Kosten für Nähmaschinen, Material usw. nicht vom Einkommen aus dem Angestelltenstatus gegenrechnen, um dafür weniger Steuern zu zahlen.

 

Und auch noch wichtig - es KANN passieren, dass das Finanzamt eine Tätigkeit NACHTRÄGLICH als Liebhaberei einstuft - und dann Steuererstattungen aus den Vorjahren (die man wegen der Verluste in den Jahren bekommen hat) im nachhinein zurückfordert....

 

Am Thema Gewerbeanmeldung ändert das aber nichts.

 

Sabine

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Sabine, wie kommst Du zu dieser Aussage? Das wäre ja wirklich absurd! Der österreichischen Bürokratie könnte man das zwar zutrauen, aber der deutschen....?

 

Tja, Österreich kennt wohl tatsächlich eine explizite Regelung für Kleingewerbe (wie auch immer das dann korrekt benamt ist).

 

Deutschland hat das nicht, deswegen hat man, auch wenn man jeden Monat nur zwei Eierwärmer verkauft erst mal den gleichen Verwaltungsschamott an der Hacke wie ein "anständiger" großer Betrieb.

(Manches kann man dann sozusagen wieder "abwählen" bzw. Ausnahmeregelungen wie bei der Umsatzsteuer in Anspruch nehmen. Aber a priori... ist der Fall "Kleinkrauter" irgendwie nicht vorgesehen. :rolleyes: Zumindest mein Eindruck aus der Perspektive des Freiberuflers, der auch mal sehr klein angefangen hat.)

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Hab ich ja noch nie gehört... um was hast du denn erweitert? (falls man fragen darf?) Und hast du einen Teil als "nebengewerblich" gelassen? (wobei das imho auf einem Gewerbeschein auch nicht geht?)

 

Als Einzelunternehmerin "hast" du ja kein Unternehmen, sondern "bist" es... außer du hast eine andere Rechtsform gewählt.

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.unglücklich ist halt u.a., das bei Anschaffungen, die an sich beide Teile betreffen (Beispiel neuer Rechner und Ähnliches), mich entscheiden muss, wo ich das mit hineinnehme....und noch so ein paar Kleinigkeiten, bei denen ich vor dem Buchen den Kopf benutzen muss:D

 

Andererseits eröffnet das dann wieder Gestaltungsräume, die du nutzen kannst. :rolleyes: Und alles ganz legal. :D

 

(Wir haben eine Wohnung in Paris, die wir auch vermieten. D.h. wir müssen eine Steuererklärung in Frankreich abgeben. Dann das ganze aber auch noch mal in die deutsche Steuererklärung eintragen. Steuern darauf sieht keiner der beiden Staaten, denn der Betrag ist zu gering und muß in Frankreich versteuert werden, wo wir sonst keine weiteren Einkünfte haben. In Deutschland müssen wir dafür die komplette Anlage "Namenkannichmirnichtmerken" ausfüllen so wie jemand, der ein Mietshaus mit 20 Wohnungen vermietet. Als mein Herzblatt das gesehen hat, hat er sich die Anlage dann genau angeguckt und festgestellt, daß wir in D zwar keine Steuern drauf zahlen, aber durchaus einiges geltend machen können. Inklusive der maximalen Afa, weil das Haus in Frankreich unter Denkmalschutz steht. Und da alles zusammen veranlagt wird.... bekommen wir dafür nun immer vom deutschen Staat was zurück. Bzw. von unseren schon gezahlten Steuern was zurück. Tja lieber Staat, du hast es so gewollt.... :rolleyes: )

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An die Freiberuflichkeit hatte ich auch schon gedacht, allerdings wusste ich das das was mit Heike und Buchhaltung war... ergo fiel das wieder weg.

Könnte natürlich noch der Aspekt der Scheinselbständigkeit sein, also guck das du in dem Bereich auch noch andere Kunden gewinnst und nicht nur Aufträge von deinem bisherigen Arbeitgeber hast.

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Aber wenn man zwei Geschäftsbereiche hat, dann hat man doch eh verschiedene Auftraggeber? Kann man mit einem Bereich scheinselbständig sein? Wenn man vom anderen gleichberechtigt lebt?

 

(Bin ich froh, daß mein Mann die Steuer macht und ich nur eine Einnahmenüberschussrechnung machen muß. Mit der Umsatzsteuer bin ich dann schon fast überfordert...)

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Ja, kann man, gerade dann wenn die Bereiche so grundverschieden sind. Und ich denke besonders dann wenn man das Angestelltenverhältnis in ein Gewerbe (oder Freiberuflichkeit) "ändert" wird da genauer geschaut.

Wobei ich jetzt nicht weiss inwieweit das Aufgabe des FA ist, denn in erster Linie geht es dabei ja um die Sozialversicherung.

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