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Noch Fragen ......selbstständig machen


lelu

Empfohlene Beiträge

Hallo , Ihr Lieben,

ich habe jetzt fast alle Beiträge zu "selbstständig" machen gelesen , aber so ganz genau habe ich noch nicht verstanden . Darf man sich als ungelernte Hobbyschneiderin nun selbstständig machen oder nicht ? Natürlich darf man ein Gewerbe anmelden , aber auch im Sinne der Handwerkskammer nähen und dann verkaufen ???

Ich würde mich wirklich freuen , wenn mir das jemand nochmal so richtig erklären könnte .

Ich trage mich mit dem Gedanken , aber ich weiß nicht ob das so geht . (Alles andere wie Buchhaltung etc. kenne ich , ich war schon mal selbstständig) .

Vielen Dank und Grüße

lelu

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Hallo, für Neuanfertiungen darf sich nur als Schneidermeisterin selbstständig machen. Auch Schneidergesellinnen dürfen sich nicht mit Neuanfertigungen selbstständig machen. Schade!!!! :mad:

 

Das war einmal. Für einige Berufe entfällt der Meisterzwang nach neuer Verordnung.

 

Grüße

Brigitte

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Hallo, für Neuanfertiungen darf sich nur als Schneidermeisterin selbstständig machen. Auch Schneidergesellinnen dürfen sich nicht mit Neuanfertigungen selbstständig machen. Schade!!!! :mad:

 

 

das stimmt so nicht und wurde auch schon mehrfach hier geschrieben :rolleyes: :

Das Handwerksrecht wurde zu Beginn 2004 geändert, demnach gehört Schneider/in (neben z.B. Modist, Täschner u.a. HW-Berufen) jetzt zu den zulassungsfreien Handwerken.

D.h.: Man muss nicht Geselle/Meister sein, um einen solchen HW-Betrieb zu gründen.

 

Man muss sich allerdings - da es ja immer noch HW ist, bei der zuständigen handwerkskammer in die Handwersrolle mit eben diesem Betrieb/Gewerk eintragen lassen.Kostet geld, aber ist nicht soo viel. Außerdem berappt man dann jährlichen Kammer-beitrag, der aber auch nicht umbringt. - Neugründungen zahlen auch weniger/gar nichts (ist von Handwerkskammer zu - HWKammer verschieden)

 

LG Nanny Ogg

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Hallo!

 

Ich gebe meine Antwort gleich als Frage weiter:

 

 

Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn Du dich nicht Schneiderin nennst sondern als Künstlerin Deine Sachen anbietest, kein Handwerkskammerproblem o.ä. gegeben ist? Also wenn ich z.B. ein Atelier habe??? hmmm. *grübel* Irgendwie kann ich mir gar nicht vorstellen, dass jeder Klamottenhändler auch Schneidermeister ist. ...Klar, wenn draußen dran steht "Schneiderei" oder "Schneider Meisterbetrieb" oder so was....

 

Fillippa

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Hallo Lelu,

 

der Meisterzwang wurde endlich mal gelockert. Schliesslich leben wir ja auch nicht mehr im Mittelalter, wo die Zünfte noch eine Art von Berechtigung hatten. Um sich im Bereich Schneidern selbstständig zu machen, ist kein Meistertitel mehr notwendig.

Das war es im übrigen vorher auch nicht immer. So war der "Theaterkostümschneider" auch damals von der Meisterpflicht befreit. Also alles sehr logisch und nachvollziehbar *lach*

 

Wenn du dich selbstständig machen möchtest, musst du entweder eine Pfichtmitgliedschaft bei der IHK oder HWK haben. Erkundige dich bei beiden und suche dir die für dich günstigere Zwangsmitgliedschaft aus.

 

Ferner wirst du automatisch Pflichtmitglied bei einer Berufsgenossenschaft.

 

Ausserdem ist mit deiner Krankenkasse dein neue Selbstständigen-Status zu klären.

 

Ach ja, alles kostet natürlich Gebühren und Beiträge. Sofern du dich nicht auf Grund von niedrigen Umsätzen teilweise von den Gebühren befreien kannst, das ist aber abhängig von der IHK, HWK, Berufsgenossenschaft.

 

Viele Grüsse

Michael

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Der "Änderungschneider" war früher auch von der Meisterpflicht ausgenommen. Und um zu definieren was eine Änderung ist, die ein "Änderungschneider" ausführen durfte bzw. nur ein Schneidermeister, gab es auch seitenlange Definitionen, z.B. Mantelsaum durfte bis 8 cm vom Änderungsschneider gekürzt werden. Sollte mehr als 8 cm gekürzt werden, durfte das nicht mehr vom Änderungsschneider sondern nur noch vom Schneidermeister bzw. -geselle, der in einem Betrieb mit einem Schneidermeister arbeitete, geändert werden.

 

Daher war die letzte Änderung im Handwerksrecht schon gut, aber es gibt da noch mehr potential ;-)

 

Michael

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Informiere Dich am besten bei Deiner zuständigen IHK. (http://www.ihk.de)

 

Du denkst sicher IHK? Was habe ich mit Handel zu tun? Man kann sich als Änderungsschneiderin ohne Meisterbrief Selbständig machen. Automatisch wird man aber Mitglied in der Handwerkskammer und in der Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft. Der Berufsgenossenschaft kann man erklären, daß man die Beschäftigung nur im Nebenerwerb ausübt. Wenn man unter einer bestimmten Stundenanzahl bleibt, braucht man keinen Beitrag zu leisten. Aber die Handwerkskammer bestand, zumindest bei mir, auf Mitgliedsbeitrag. :freak: Dabei bin ich halbtags als Kfm.-Angestellte tätig und habe Haushalt und Familie zu versorgen. Da kann ich nun wirklich nebenbei keine Reichtümer scheffeln.

 

Zu diesem Thema hat mir mal jemand einen Buchtipp gegeben. Da stehen sehr interessante Sachen drin. Es heißt "Selbständig ohne Meisterbrief", Autor: Michael Wörle, erschienen im Econ-Verlag unter ISBN 3-548-0028-4. Das Buch hat damals 8,95 Euro gekostet.

 

Zur Zeit nähe ich nicht für andere, sondern habe einen Handel mit Schneider- und Bastelbedarf angemeldet. Würde auch gern im Internet verkaufen. Wir wohnen auf dem Land und es ist einfach praktischer für meine Kunden. Mal eben schnell vorbeigesurft und eingekauft.

 

LG Manu

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Hallo Lelu,

Es ist richtig,daß Du keine Meisterin sein mußt, um Dich selbstständig zu machen. Warum rufst Du nicht einmal bei der Industrie und Handelskammer

an.Die können Dir genau erklären was Du dafür brauchst. Dann kannst Du

nicht s`mehr falsch machen.

Gruß Gisela

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Holla , die Waldfee.....................

ich bin überrascht wie schnell Ihr seid . :)

Das mit dem Meistertitel ist mir klar , ich dachte nur es wäre vielleicht immer noch so , daß man den Beruf "richtig" gelernt haben muß . Ich will auch nicht maßschneidern , sondern die Sachen nähen und dann an diejenigen verkaufen , denen die Sachen gefallen . Vielleicht online über eine Internetseite oder später (viel später) mal in einem Laden .

Danke für Eure Antworten

lelu

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Hallo Lelu,

 

selbständig sein, kostet unheimlich viel Geld.

 

Probier doch erst mal über Kunsthandwerkermärkte deine Sachen an den mann (Frau?) zu bringen. Ich tu nähen (nur für die Familie) und stricken für Familie und Märkte. Auf den sogenannten Kunsthandwerker- und Hobbymärkten, also sehr unregelmäßig und nur hobbymäßig.

 

Besuch mal solche Kunst- oder Hobbymärkte, du wirst staunen, wieviele Hobbyschneiderinnen es gibt.

 

LG

Ilona

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Hallo,

hatte vor 5 Jahren ein halbes Jahr lang einen Schneiderkurs bei der Abendschule besucht. Danach hatte ich bedingt durch meine Arbeit (bin gelernte Bürokauffrau) keine Zeit zum Nähen. Nach der Geburt meines 1. Kindes vor ca. 3 1/2 Jahrenblieb ich nun Hause und hatte dann im Erziehungsurlaub viel Zeit und habe mich richtig in das Schneidern reingesetzt und habe mir vieles auch selber beigebracht. Nun habe ich seit ca. 1/2 Jahr sehr viele Modelle genäht, hauptsächlich Fashion-Tops aus Satin, mit Fledermausärmeln, Neckholder etc.

 

Kann man sich denn, obwohl man keine Schneiderlehre gemacht hat, selbständig machen, auch im Ausland? Kann man irgendwo seine Modelle vorstellen obwohl man kein Designer ist ? Das würde mich mal interessieren. Hier eins meiner Modelle.

Danke für Antworten und viele Grüße

apr10929.jpg.391da18342a49a7acb1c48bc3b0e8502.jpg

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Hallo,

oki also aus dem Schneiderbereich weiß ich es nicht 100% ich selbst war mal Floristin und es war egal ob ich den Beruf nun erlernt hatte oder nicht jeder kann sich selbstständig machen und Blumen verkaufen.

Es geht ja hauptsächlich darum das man als Gelernte bzw. als Meisterin ausbilden darf.

Wenn ich ein Modegeschäft eröffne brauche ich auch keine spezielle Ausbildung.

Ich denke schon das du Sachen nähen und verkaufen darfst, immerhin entscheidet doch der Kunde ob er die Sachen kaufen will oder nicht.

 

Und auch bzs. gerade wenn du auf Kunsthandwerkermärkte verkaufst musst du eine Gewerbe anmelden und damit bist du ja nun selbstständig. Ob nun Haupt-oder Nebenberuflich spielt ja erstmal keine Rolle, weder die Stadt noch das Finanzamt fragt nach ein Prüfungszeugnis.

 

Ich denke du solltest erstmal zur IHK oder HK gehen und dich dort erkundigen, die bieten auch oft preiswerte uns überaus nützliche Kurse an. Und genau danach würde ich auch wählen.

 

Gruß Brit

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Hallo, Lelu,

 

aus meiner persönlichen Erfahrung weiß ich, daß man sich selbständig machen kann als: Spezialnäher, Kostümnäher(Anfertigung), Plisseebrennerei, Änderungschneiderei, ich glaube auch als Designer. Dann wird man nicht in die Handwerksrolle, sondern - wie schon geschrieben - in die Handwerksnebenrolle eingetragen. So weit ich weiß, ist bei der Maß-Schneiderei die Verpflichtung, einen Meisterbrief zu haben, nicht aufgehoben worden. Aber ich würde bei der zuständigen Handwerkskammer anrufen und mir aus erster Quelle die aktuellen Vorschriften abfragen. Vielleicht gibt ja auch das Internet Auskünfte! Auf jeden Fall rate ich, das Gewerbe anzumelden, wenn die Umsätze das Nebeneinkunftsniveau übersteigen. Es ist schnell mal ein Konkurrent da, der wegen Schwarzarbeit und/oder Verstoß gegen Gewerbevorschriften die Behörden mobilisiert. Das ist mir am Anfang meiner Geschäftstätigkeit passiert und ich hatte sowohl die Gewerbepolizei auf der Matte und einen Privatprozeß am Hals, angezettelt von einer dankbaren Kundin! Aber nicht abschrecken lassen!!

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Und auch bzs. gerade wenn du auf Kunsthandwerkermärkte verkaufst musst du eine Gewerbe anmelden und damit bist du ja nun selbstständig.

 

Stimmt nicht - es gibt sehr viele Hobbymärkte, bei denen Gewerbetreibende nicht zugelassen sind.

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hallo,

ich glaube auch,

es ist ein unterschied, ob du Maß nimmst und dann nähst = schneiderin

oder

ob du nähst und es hinhängst und die leute kaufen es dann.

dann bist du einfach nur Näherin. wie in ner Konfektionsfabrik sozusagen. guck dich da ganz genau um (nur auf IHK und so verlassen is auch nicht! die wissen nicht alles).

aber erstmal den Markt abprüfen, gerade der TExtilhandel ist mächtig ins Minus gerutscht, siehe Preisschlachten, schlechte Abverkäufe selbst bei Aktionen, Billig bei ebay etc. da einzusteigen, musst du schon gut klären, ob du Kunden hast, die das kaufen und auch einen angemessenen Preis zahlen.

Infos sammeln ist das A und O, lass dir da zeit

viele grüße

schnippel

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Stimmt nicht - es gibt sehr viele Hobbymärkte, bei denen Gewerbetreibende nicht zugelassen sind.

 

Anderseits kann es aber doch nicht sein, daß frau regelmäßig Hobbymärkte besucht und dort mit Gewinn verkauft und dafür kein Gewerbe angemeldet sein muß! Da wundere ich mich manchmal, wenn ich auf solchen Märkten bin und frage mich, ob die Einkünfte denn versteuert werden :confused:

 

Grüsse von Sabine

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Hallo lelu

Auch ich habe mich vor einem halben jahr als Schneiderin selbständig gemachtund habe den Beruf nicht gelernt.Frag bei der Handwerkskammer an,was du alles brauchst und melde dich da an,dann darfst du alle Schneiderarbeiten machen und auch Maßschneiderei.

Schöne Grüße

Heike

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Guten Morgen,

ich schätze mal , daß das wohl auch auf den Umsatz ankommt . Bisher habe ich noch gar nichts verkauft und wenn ich das anfangen sollte , dann will ich es auch richtig machen . Ich rufe heute mal zuerst die IHK an und wenn ich was weiß schreibe ich es Euch .

Vielleicht suchen ja noch mehr nach Tips.

Tschüss

lelu

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Anderseits kann es aber doch nicht sein, daß frau regelmäßig Hobbymärkte besucht und dort mit Gewinn verkauft und dafür kein Gewerbe angemeldet sein muß! Da wundere ich mich manchmal, wenn ich auf solchen Märkten bin und frage mich, ob die Einkünfte denn versteuert werden

 

Hallo Sabine,

was verstehst du unter "regelmäßig" und mit Gewinn verkaufen?

Hobbymärkte konzentrieren sich auf Frühjahr und Herbst/Weihnachten. Ich z. B. nehme nur an Herbstmärkten teil und das unregelmäßig, höchstens 5-6 Märkte.

Handschriftlich halte ich alles fest, von Material über investierte Zeit, Tankkosten, Standgebühren usw. Gerade die Zeit für die Fertigung der Modelle bekommst du niemals bezahlt, jedenfalls nicht auf Hobbymärkten. Wenn du alles zusammenrechnest steht am Ende plus minus Null, wenn nicht sogar ein dickes Minus.

Und wenn doch ein Plus erscheint, gibt man dies als Sonstige Einkünfte in der Einkommensteuererklärung an, beweiskräftig sind dann die Aufzeichnungen. Der Gewinn wird durch 12 geteilt (aufs Jahr bezogen), außerdem fällt dies unter das Kleinunternehmergesetz und gilt als Liebhaberei.

Übrigens ist jeder private Vermieter auch ein Kleinunternehmer und das ohne Gewerbeschein.

 

Anders verhält es sich, wenn das Hobby gewinnorientiert betrieben wird. Also wenn man wirklich jedes Wochenende auf Ausstellungen unterwegs ist und die übrige Zeit für die Fertigung nutzt, die Preise dann natürlich designermäßig hoch sind. Dann ist es natürlich ein Gewerbe mit Gewinnabsicht und muß auch so versteuert werden mit Gewerbeschein usw.

 

Hoffe, das war einigermaßen verständlich.

LG

Ilona

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Hallo lelu,

 

du sprichst mir aus der Seele, danke, dass Du diesen Thread eröffnet hast. Ich trage mich ebenfalls mit dem Gedanken, mich mit selbstgenähter Kinderkleidung selbständig zu machen, aber ich habe den Beruf auch nicht gelernt.

Was mich noch interessieren würde ist folgendes: wie hoch dürfen eigentlich die Einnahmen sein, damit das angemeldete Gewerbe noch als Nebenerwerb gilt?

Was ich auch interessant finde ist, dass man zur IHK gehen muss, ich dachte immer, dass man einfach beim Finanzamt ein Gewerbe anmeldet und fertig ??? :confused:

 

LG, Uli

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Anderseits kann es aber doch nicht sein, daß frau regelmäßig Hobbymärkte besucht und dort mit Gewinn verkauft und dafür kein Gewerbe angemeldet sein muß!

 

Das ist ähnlich wie mit Flohmärkten, wenn du es regelmäßig machst, mußt du auch ein Gewerbe anmelden. In der Regel setzen die Ämter die Grenze wohl bei zwei Märkten im Jahr, das wird als "privat" anerkannt.

 

Und Einkommen angeben und Gewerbe anmelden sind eh noch mal zwei Paar Stiefel. (Ich habe als Freiberuflerin kein Gewerbe, zahle aber Krankenkasse, Steuer und was sonst noch anfällt.)

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Was mich noch interessieren würde ist folgendes: wie hoch dürfen eigentlich die Einnahmen sein, damit das angemeldete Gewerbe noch als Nebenerwerb gilt?

 

Bei meiner Krankenkasse ist es so, daß ich maximal fünfzehn Stunden in der Woche dafür arbeiten darf. Der Betrag richtet sich nach deinem Hauptverdienst. Oder dem des Ehemannes, wenn du im Hauptberuf Hausfrau bist. Ich glaube, nicht mehr als die Hälfte des Einkommens des Ehemannes oder so.

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Was ich auch interessant finde ist, dass man zur IHK gehen muss, ich dachte immer, dass man einfach beim Finanzamt ein Gewerbe anmeldet und fertig ??? :confused:

LG, Uli

 

Zur IHK musst Du auch nicht, Du kannst wenn Du möchtest..........denn dort gibt es oftmals hilfreiche Informationen.

Das Gewerbe meldest Du einfach bei Deinem zuständigem Gewerbeamt an. Die reichen das weiter zum Finanzamt.

 

Grüße

Brigitte

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