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Stickelfe

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Habe vor Weihnachten in einem Onlineshop einige Kurzwaren und Stoffe gekauft.

Da ich die Adresse des Online Shops aus dem kommerzielen Forum habe, war ich ein wenig erstaunt, dass der Sendung keine Rechnung beilag. Auf meine Bitte mir die Rechnung doch nachzusenden, bekam ich folgende Antwort

 

" das hättest Du vorher angeben müssen. Dann hätte ich die Mehrwertsteuer

raufrechnen müssen. Außerdem läuft das alles unter Privatkauf "

Mir hätte ja auch eine Rechnung ohne Ausweis der Märchensteuer gereicht, habe ich leider auch nicht bekommen.

 

Naja, dann werde ich wohl auf die Rechnung verzichten..........war ja nicht so ein hoher Betrag......obwohl Privatverkauf und Onlineshop passen irgendwie nicht zusammen.

 

Grüße

Brigitte

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Hallo Brigitte,

 

ich habe auch vor Weihnachten bei einem bekannten Onlineshop was bestellt ist auch noch vor Weihnachten gekommen ohne Rechnung bzw. Lieferschein.

Leider ist dort keiner mehr zu erreichen da im Urlaub.

 

Das Problem bei mir ist das die Ware bereits bezahlt ist, aber noch ein Schnittmuster fehlt, bin ja mal gespannt was dabei raus kommt.

 

Werde gleich anfang nächsten Jahres dort nochmal anrufen, mal schauen was ich für eine Antwort erhalte.

 

Grüße

 

Tina

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Komisch - ging mir jetzt auch bei einem Shop so.

Das erste Mal dachte ich, dass es ein Versehen war und habe alles mit meiner Mailbestätigung abgelichen - aber das ist schon nervig..

Bei der nächsten Bestellung hat schon wieder die Rechnung gefehlt :confused:

Tss - werde es noch einmal testen, dann werde ich dort wohl nichts mehr bestellen, da mir die Händler, die alles auf die ehrliche Art und Weise abhandeln doch lieber sind :)

 

Liebe Grüsse,

Tina

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Hallo,

na ob das was mit unehrlich zu tun hat weiß ich nicht. Auch wenn die Rechnung nicht mit im Paket ist, sondern per Mail geschickt wird müssen ja UST etc. gezahlt werden. Allerdings stimme ich Dir zu das Onlineshop und Privatverkauf nicht passen. Ich schreibe bei meinen Kunden immer wenn die Ware weg ist ne Mail mit der Rechnung so kann ich die Preise niedriger halten denn Papier und Drucker etc. läppert sich auch gut zusammen.

 

LG

Sandra

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@ Brigitte: Wenn du das Angebot hier im kommerziellen Forum gefunden hast, dann schreib Anne oder Peter doch eine kurze Mail, wer das war. Denn ich bin mir sicher, daß es dann zumindest hier nicht kommerziell hätte beworben werden dürfen.

 

Den anderen empfehle ich, einfach im neuen Jahr noch mal nachzufragen. Ich bekam neulich auch eine Sendung ohne Rechnung, weil der Händler sich bemüht hat, sie mir noch ganz schnell fertig zu machen und dabei die Rechnung einfach vergessen hat. Die kam dann ohne Probleme nach. Und ich denke mal, vor Weihnachten haben sich viele Mühe gegeben, noch zu verschicken.

 

Manche Händler schicken die Rechnung übrigens auch per Mail, z.B. mit der Auftragsbestätigung. Wenn so was unten dran hängt übersehe ich das auch gerne. Einfach noch mal gucken....

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Hallöchen!

 

Ein Shopbetreiber, der an Kunden verkauft, kann grundsätzlich nicht privat sein, da er ein Gewerbe anmelden muß. Dies hat dann zur Folge, dass die Stadt oder Gemeinde (wo man das Gewerbe angemeldet hat) die Daten automatisch an das Finanzamt weiterleitet, welches sich dann "unaufgefordert" ;) an einen wendet, um einen Antrag auf Umsatzsteuer-Voranmeldung per Post zu senden, welchen man ausfüllen muß. Hiernach richtet sich dann irgendwann die Tatsache, ob man als Kleinunternehmer besteuert wird oder ganz normal.

Bei der Besteuerung als Kleinunternehmer ist man nicht verpflichtet, die Märchensteuer extra auszuweisen, was nicht bedeutet, dass der Rechnungsbetrag keine Steuer enthält. Grundsätzlich müssen Verkäufe an Endkunden immer den derzeit 16 %igen Mehrwertsteuersatz enthalten. Im Gegensatz dazu muß man bei Nicht-Kleinunternehmer-Besteuerung die Märchensteuer auf jeden Fall auf der Rechnung gesondert ausweisen.

 

Ich hoffe, dies bringt ein wenig Klarheit in die Sache. Ein Gewerbetreibender, der etwas ohne die 16 %ige Märchensteuer an Endkunden verkauft, handelt grundsätzlich gesetzeswidrig.

 

Wie jemand seine Rechnung verschickt, ob mit der Ware oder per Mail ist denke ich ihm selber überlassen ... wobei ich die Versendung mit der Ware vorziehe, weil ich mir selber dann sicher sein kann, dass alles zusammen angekommen ist. Bei der Versendung per Email kann ich als Verkäufer nicht beweisen, dass die Rechnung angekommen ist.

Wenn allerdings jemand sagt, der könne keine Rechnung mehr ausstellen, dann würde mir das schon komisch vorkommen, zumal er einen Online-Shop führt und Waren an Endkunden verkauft :confused: !

 

Ich wünsche Euch allen auf jeden Fall einen guten Rutsch ins neue Jahr und dass alle Eure Wünsche in Erfüllung gehen.

 

Liebe Grüße

Svenja :winke:

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[quote name=nowak

Den anderen empfehle ich, einfach im neuen Jahr noch mal nachzufragen. Ich bekam neulich auch eine Sendung ohne Rechnung, weil der Händler sich bemüht hat, sie mir noch ganz schnell fertig zu machen und dabei die Rechnung einfach vergessen hat. Die kam dann ohne Probleme nach. Und ich denke mal, vor Weihnachten haben sich viele Mühe gegeben, noch zu verschicken.

 

Manche Händler schicken die Rechnung übrigens auch per Mail, z.B. mit der Auftragsbestätigung. Wenn so was unten dran hängt übersehe ich das auch gerne. Einfach noch mal gucken....[/quote]

 

 

Hallo Marion,

 

naja, in den geschilderten Fällen liegt die Sache aber doch etwas anders und - meiner Meinung nach - deutlich in der Richtung von dem, was Robbe geschrieben hat (und nicht nur da...).

 

Ich kann mir auch nicht - und das wäre der günstigste Fall - vorstellen, dass es die Möglichkeit gibt, eine Rechnung zu bekommen, wenn man einen Aufschlag von 16 % zu bezahlen bereit ist. Entweder ist ein Unternehmen berechtigt, die Umsatzsteuer (üblicherweise als "Mehrwertsteuer" benannt und "MWSt" abgekürzt) auf den Rechnungen auszuweisen oder eben nicht. Ansonsten muss im Verkaufspreis die MWSt enthalten sein.

Noch etwas anderes: die Preise stimmen ja dann auch nicht mehr, weil die Summe, von der ausgehend dann fälschlicherweise die 16% MWSt berechnet werden eben nicht 100 % dem Warenwert entsprechen, sondern 116% darstellen (durch die ja enthalten sein müssende MWSt).

Außerdem würde das ja bedeuten, dass man 16% des Warenwertes für das Erstellen einer Rechnung bezahlen müsste - irrwitzig.

 

Leider gibt es solche schwarzen Schafe, wobei ich es noch nicht als das Schlimmste bezeichnen möchte, wenn der oder die eine Hobbyschneider/in keine Rechnung für private Einkäufe geringen Ausmaßes erhält (die vielleicht nicht so unbedingt gebraucht wird).

 

Natürlich kann es mal vorkommen, dass Ware losgeschickt wird, ohne dass eine Rechnung dabei ist, da gebe ich Dir vollkommen recht, Marion.

Ich selber habe schon etliche solche Sendungen verschickt, die halt sehr, sehr eilig waren. In dem Fall gibt es die Rechnung eben hinterher per mail (nach Absprache) oder auch per Post.

Und auch Fehler sind nicht auszuschließen; auch ein ehrlicher Verkäufer kann mal etwas vergessen.

 

Aber - wie gesagt - in den hier geschilderten Fällen sieht es ganz anders aus.

 

Viele Grüße,

 

Ulrike :)

 

...die nicht nur ausufernde Forumsbeiträge schreibt, sondern auch sehr ausführliche Rechnungen ;)

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