nona1397 Geschrieben 28. März 2014 Teilen Geschrieben 28. März 2014 ich wusste nicht genau wo ich es schreiben soll, wenn es hier falsch ist, bitte verschieben...... wie schon oben steht: was darf ich für 100 Stoffsäckchen die die Größe ca 10x9 cm haben verlangen??? Ich habe eine Anfrage darüber aber ich weiß nicht was ich dafür verlangen darf. Die Stoffsäckchen sollen aus einen etwas dickeren Stoff genäht und oben mit einer Kordel verschlossen werden. Das ganze möchte er bis zum 13. April haben, also ca 14 Tage. Danke für Eure Tipps LG Monika Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bineffm Geschrieben 28. März 2014 Teilen Geschrieben 28. März 2014 (bearbeitet) Ich geh jetzt mal davon aus, dass Du ein Gewerbe hast, wenn Du im Auftrag etwas nähen willst.... Und die Kalkulation sollte doch dann vermutlich sein - wieviel Zeit benötigst Du pro Säckchen - das mal hundert und das dann multipliziert mit dem Stundenlohn, den Du brutto vor Abzug aller Kosten (Steuer, Versicherung etc.) brauchst, damit sich das ganze rechnet. Dazu kommen dann noch Deine Materialkosten - und dann hättest Du den passenden Preis... Und wenn Du kein Gewerbe hast - dann darfst Du dafür auch nix verlangen - außer sowas wie Tauschgeschäft im Rahmen von Nachbarschaftshilfe (ich nähe, Du putzt etc.). Sabine Bearbeitet 28. März 2014 von Bineffm Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nona1397 Geschrieben 28. März 2014 Autor Teilen Geschrieben 28. März 2014 danke für deine Antwort, ich habe Kleingewerbe angemeldet, daher fällt es mit den anderen Kosten weg.. werde es dann mal testen wie lange ich für einen brauche.. danke schön.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Irrlicht Geschrieben 28. März 2014 Teilen Geschrieben 28. März 2014 Sabine, sorry aber das ist Quatsch was Du schreibst . Wenn Du einmalig einen Auftrag annimmst und dafür Geld entgegennimmst, musst Du dafuer kein Gewerbe anmelden. Es reicht, wenn Du in Deiner Steuererklaerung diese Einnahme erklaerst. Wenn Du dagegen dauerhaft naehen und verkaufen willst, hast Du natürlich Recht - dafuer muss dann ein Gewerbe angemeldet werden. Nur mal so am Rande. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ika Geschrieben 28. März 2014 Teilen Geschrieben 28. März 2014 danke für deine Antwort, ich habe Kleingewerbe angemeldet, daher fällt es mit den anderen Kosten weg.. werde es dann mal testen wie lange ich für einen brauche.. danke schön.. aber Abschreibung der Maschinen, Strom, Stoff. Faden .....fallen trotzdem an. Nicht zu vergessen die Zeit, die du brauchst um,die Kordel reinzuziehen! Und man/frau sollte nicht draufzahlen beim Arbeiten Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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