rena33 Geschrieben 13. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2009 Hallo Heute bin ich gefragt worden, ob ich nächstes Jahr beim Weihnachtsmarkt (ganz kleiner mit wenig Buden, hauptsächlich Handwerkskunst, selbstgemachte Sachen und Vereine) nicht einen kleinen Stand bestücken möchte. Für 2 Tage. Ich hab erstmal nicht zugesagt, weil ich mir noch nicht sicher bin. Was darf ich eigendlich verkaufen? Farbenmix ; o.K; aber alles andere? darf man Leselotten verkaufen? Klamotten aus anderen Schnitten? ; Caprisonnenartikel? Wie ist das mit der Steuer? Ich bin ja nicht selbstständig???? Hat jemand da Erfahrung?? vielen Dank in voraus für die Antworten Rena Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bineffm Geschrieben 13. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2009 Hallo - wenn Du hier mal nach Copyright oder Urheberschutz suchst - dann findest Du da eine Menge Diskussionen... Eigentlich ist es ganz einfach - auf fast jedem Schnitt (und auch auf vielen kostenlosen Schnittmustern) steht - nur für den persönlichen Gebrauch - und damit scheidet Weihnachtsmarkt aus. Caprisonne und ähnliches würde ich auch nicht verkaufen - da hats auch schon das eine oder andere Mal Ärger gegeben.... Sabine Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hobbybäcker Geschrieben 13. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 13. Dezember 2009 Hallo, das würde mich auch brennend interresieren, da meine Freundin und ich uns auch schon darüber Gedanken gemacht haben. Gruß Tanja Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Benja Geschrieben 14. Dezember 2009 Teilen Geschrieben 14. Dezember 2009 Hallo Rena ! Ich bin nun auch keine "Fachfrau" und will hier schon gar keine Rechtsberatung leisten, aber bei uns ist es so das man ohne Probleme an "Hobbykunstmärkten" o.ä. teilnehmen kann ohne eine Gewerbeanmeldung oder eine Genehmigung als "fliegender Händler" braucht. Ich selber bin in einem "Verein", der 2x jährlich eine Hobbkunstausstellung ausrichtet und zusätzlich an zwei weiteren beteiligt ist. Teilweise nehmen unsere Mitglieder noch an einigen anderen Ausstellungen teil und da kräht auch kein Hahn nach. (Vielleicht sieht das aber anders aus wenns ein gewerblicher Kunsthandwerkermarkt ist. Da kommt man aber meistens eh nur ran wenn man einen Gewerbeschein vorlegt.) Was man da anbieten kann ist so eine Sache. Bei uns auf den Märkten wird so ziemlich alles angeboten. Auch Serviettentechnik usw. wo es auch schon Ärger im Internet gegeben hat. Bisher ist noch kein Abmahnanwalt bei uns über die Märkte gelaufen. Allerdings würde ich eine "Leselotte" nicht unbedingt so nennen. Ich weiß nicht ob der Name geschützt ist. LG Andrea Neues, wie immer auf meinem Blog! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sticki Geschrieben 28. November 2011 Teilen Geschrieben 28. November 2011 Ich hoffe du willst nicht nur Beiträge schinden - wenn ich mir so manch andere Antwort in einer relativ kurzen Zeitspanne von dir so angucke - das Thema hier ist 2 Jahre alt... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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