Zum Inhalt springen
Partner:
Babylock Overlock Bernina Nähmaschinen Brother Nähmaschinen Janome Nähmaschinen Juki Nähmaschinen
Werbung:
Folhoffer Stoffe Kurzwaren Nähzubehör

verkaufen auf dem Weihnachtsmarkt?!


rena33

Empfohlene Beiträge

Hallo

 

Heute bin ich gefragt worden, ob ich nächstes Jahr beim Weihnachtsmarkt (ganz kleiner mit wenig Buden, hauptsächlich Handwerkskunst, selbstgemachte Sachen und Vereine) nicht einen kleinen Stand bestücken möchte. Für 2 Tage. Ich hab erstmal nicht zugesagt, weil ich mir noch nicht sicher bin.

 

Was darf ich eigendlich verkaufen? Farbenmix ; o.K; aber alles andere? darf man Leselotten verkaufen? Klamotten aus anderen Schnitten? ; Caprisonnenartikel?

Wie ist das mit der Steuer? Ich bin ja nicht selbstständig????

 

Hat jemand da Erfahrung??

 

vielen Dank in voraus für die Antworten

 

Rena

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 4
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

  • Benja

    1

  • sticki

    1

  • hobbybäcker

    1

  • rena33

    1

Top-Benutzer in diesem Thema

Hallo - wenn Du hier mal nach Copyright oder Urheberschutz suchst - dann findest Du da eine Menge Diskussionen...

 

Eigentlich ist es ganz einfach - auf fast jedem Schnitt (und auch auf vielen kostenlosen Schnittmustern) steht - nur für den persönlichen Gebrauch - und damit scheidet Weihnachtsmarkt aus.

 

Caprisonne und ähnliches würde ich auch nicht verkaufen - da hats auch schon das eine oder andere Mal Ärger gegeben....

 

Sabine

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Rena !

 

Ich bin nun auch keine "Fachfrau" und will hier schon gar keine Rechtsberatung leisten, aber bei uns ist es so das man ohne Probleme an "Hobbykunstmärkten" o.ä. teilnehmen kann ohne eine Gewerbeanmeldung oder eine Genehmigung als "fliegender Händler" braucht.

 

Ich selber bin in einem "Verein", der 2x jährlich eine Hobbkunstausstellung ausrichtet und zusätzlich an zwei weiteren beteiligt ist.

Teilweise nehmen unsere Mitglieder noch an einigen anderen Ausstellungen teil und da kräht auch kein Hahn nach.;)

(Vielleicht sieht das aber anders aus wenns ein gewerblicher Kunsthandwerkermarkt ist. Da kommt man aber meistens eh nur ran wenn man einen Gewerbeschein vorlegt.)

 

Was man da anbieten kann ist so eine Sache. Bei uns auf den Märkten wird so ziemlich alles angeboten. Auch Serviettentechnik usw. wo es auch schon Ärger im Internet gegeben hat.

Bisher ist noch kein Abmahnanwalt bei uns über die Märkte gelaufen.:D

Allerdings würde ich eine "Leselotte" nicht unbedingt so nennen. Ich weiß nicht ob der Name geschützt ist.:rolleyes:

 

LG Andrea

Neues, wie immer auf meinem Blog!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Jahr später...

Ich hoffe du willst nicht nur Beiträge schinden - wenn ich mir so manch andere Antwort in einer relativ kurzen Zeitspanne von dir so angucke - das Thema hier ist 2 Jahre alt...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.