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Calaya

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Hallo :)

 

Habe nichts passendes gefunden... Deshalb frage ich einfach mal. Wie ist es wenn ich ein Gewerbe anmelde und meine Wohnung als "Betriebsstätte" angebe, muss ich denn doppelt GEZ bezahlen?!

 

Liebe Grüße

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privat zahlst Du für Deine privaten Geräte: also in Deinem privat Wagen, im Wohnzimmer, Küche....

 

geschäftlich zahlst Du wenn Du z.B. einen Firmenwagen hast, ein Radio oder TV im Verkaufsraum oder in Deinem Nähzimmer.

 

Zur Sicherheit einfach mal dort anrufen. Die sind nämlich sehr nett. Mich haben sie mal mit der entscheidenden Info vor einer Gebühr bewahrt. Und diese kam ganz unaufgefordert.

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Ich glaube das du dann auch für den Raum gewerblich GEZ zahlen musst aber auch, will jetzt auch nichts behaupten die GEMA!

 

GEMA-Gebühren werden erhoben, wenn man in der Öffentlichkeit Musik abspielt. Solange die Betriebsstätte nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist, spielt GEMA keine Rolle.

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GEMA-Gebühren werden erhoben, wenn man in der Öffentlichkeit Musik abspielt. Solange die Betriebsstätte nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist, spielt GEMA keine Rolle.

 

Ok, sorry, dann war das eine Fehlinfo! Hatte nur irgendwann mal etwas mit GEMA gehört, aber wußte nicht genau in welchem Zusammenhang, aber nun weiß ich es ja :D

 

Man lernt nie aus, lach

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Habe grade mal bei der GEZ angerufen! Ich muss nicht doppelt bezahlen!

 

Das würde ich mir aber schriftlich geben lassen. Normalerweise musst du nämlich für deinen gewerblich genutzten PC bezahlen. Dieser gehört zu den sog. neuen Medien mit denen Radio- und Fernsehempfang möglich ist und das du einen PC gewerblich nutzt wird unterstellt, weil man im allgemeinen seine Steuersachen online machen muss.

Es ist nicht außergewöhnlich das man plötzlich unter dem angemeldeten Gewerbe Post bekommt....

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Seit man den PC auch anmelden muß, kommt man eigentlich kaum mehr drum herum.

 

Und das Auto wird zum "Firmenwagen" sobald du auch nur einen gefahrenen Kilometer auf der Steuererklärung angibst. (Selbst wenn du nur ein Auto hast, wird die GEZ ggf. einmal privat und einmal "beruflich" fällig.)

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Warte einfach noch ...

 

Die GEZ Gebührenordnung wird zZt Überarbeitet.

Wenn die neue in Kraft tritt wird nicht mehr pro Gerät bezahlt sondern es wird eine "Haushaltspauschale" geben.

 

Preislich ändert sich, soweit ich weiß nix, aber wenn für einen Haushalt gezahlt wird in dem Du Wohnst und ein Arbeitszimmer hast ist dann die Anzahl/Art der Geräte völlig nebensächlich.

 

Zumindest wurde das letztens in einer TV Sendung von irgend so einem Fachmann so dargestellt :D

 

Also sage ich vorsichthalber mal : Alle Angaben ohne gewähr ...

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Also so wie ich es gelesen und verstanden zu haben glaube muß man dann einmal für den Haushalt und einmal für das Gewerbe zahlen, auch wenn es in den gleichen Räumlichkeiten ist.

 

Das heißt, für die meisten Freiberufler und kleine Gewerbetreibende wird es teurer, denn bisher zahlte man für Fernseher und Auto nur die Radiogebühr, mit der Haushaltsabgabe enfällt das, es gibt nur noch eine Gebühr, die aber der teureren Variante entspricht.

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  • 3 Monate später...

Hier mal ein Link zu einem Artikel.

 

http://www.teltarif.de/gez-urteil-arbeits-pc-rundfunkgebuehren-befreiung/news/43693.html

 

Durch Gerichtsurteile wurde festgestellt, dass es keine Doppelbelastung geben kann. Bitte ganz durchlesen, es gibt 2 Gründe.

 

Ich würde aber trotzdem die GEZ anrufen. Die Haushaltsabgabe wird das ganze nicht einfacher machen..

 

Ich bin übrigens nicht gewerblich.

Bearbeitet von nutsew
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Hallo,

weil's ein Thema ist, das ja doch alle angeht:

 

Der neue Rundfunkbeitrag - Startseite

 

Eine sehr informative Seite der öffentlich-rechtlichen Sender, also sozusagen die Quelle.

 

Zahlen Selbstständige, die zu Hause arbeiten, bereits für ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag, ist damit auch die Betriebsstätte in der Wohnung abgedeckt. Sie müssen keinen gesonderten Beitrag zahlen. Es fällt nur der Beitrag für betrieblich genutzte Fahrzeuge an: monatlich 5,99 Euro pro Kfz.

 

Wer bis zu 8 Angestellte in seiner Betriebsstätte beschäftigt ist ein Kleinstunternehmen und zahlt ein Drittel der monatlichen Gebühr, also 5,99 für diese Betriebsstätte. Pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist ein Fahrzeug frei

 

 

Dieser Rundfunkbeitrag löst am 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr ab.

 

LG

Andrea

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