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Burda -Schnitt zurück schicken?


-gartenuta-

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Ich hab mir im Internet zwei Burda Schnitte gekauft. Die kamen nach 4 Tagen.

 

14 Tage später hab ich mir noch einen Schnitt gekauft. Wieder Burda. Der war nach 2 Wochen noch nicht da. Ich habe gemailt und bekam keine Antwort.

 

Ungeduldig hab ich nach weiteren 3 Tagen den Schnitt noch einmal bestellt.

Also nun kurz, Ich hab jetzt zwei mal den gleichen Schnitt. Den zweiten hab ich extra nicht geöffnet.

Frage: Kann ich den zurück schicken? Muß ich dafür Porto bezahlen und wie sollte ich das am besten machen. In einen neuen Umschlag mit Anschreiben oder so?

Kann mir jemand raten? Ich hab noch nichts geöffnet. Und er kam erst gestern.

Danke gartenuta.

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Ruf doch mal bei Burda an, die wissen es am besten. Die Nummer steht auf der WebSeite bzw. in den Zeitschriften.

Eigentlich kann man schnitte nicht zurückgeben - aber in dem beschriebenen Fall wäre ich kulant.

 

Viel erfolg

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Warum fragst du nicht da nach, wo du die Schnitte bestellt hast?

 

Dort kann dir mit Sicherheit eine Antwort gegeben werden.

 

Michael

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oh ich dachte, die SChnitte wurden bei Burda bestellt. Trugschluß. Dann natürlich dort anrufen wo bestellt wurde. Das füht am schnellsten ans Ziel

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Generell hat man im Versandhandel ein 14tägiges (denke ich) Rückgaberecht, wobei man das Porto bei einem Warenwert bis 40 Eur (oder verwechsle ich da was?) selber zahlen muß. (Und sich auch selber darum kümmern, daß die Ware rechtzeitig zurückkommt.)

 

Ausnahmen sind alle Waren, die für einen "gefertigt" wurden (dazu zählt auch Stoff, weil der ja nach Maß abgeschnitten wurde.)

 

Ich denke mal, daß originalverpackte und verschweißte Schnitte da drunter fallen sollten.

 

Vor dem Rücksenden würde ich allerdings zuerst den Verkäufer kontaktieren, damit deine Rücksendung auch richtig zugeordnet wird, und du nicht eine Mahnung über eine unbezahlte Rechnung bekommst.

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Hallo,

hast du den Schnitt direkt bei Burda bestellt ? Dann würde ich auch versuchen, das ganze dort tetefonisch zu klären. Das hättest du allerdings bevor du eine zweite Bestellung aufgegeben hast schon tun sollen. Vielleicht war der Schnitt einfach nur vergriffen, dann dauert es manchmal ein wenig länger. Soviel ich weiß, kann man Schnitte generell nicht zurückgeben, aber vielleicht zeigen sie sich ja kullant in diesem Fall.

Gruß Tina

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...nur zur Info, Burda hatte vor einigen Tagen Probleme mit Onlinebestellungen, die Daten wurden nicht übermittelt.

Ich habe auch vergebens auf Schnitte gewartet, ein Anruf dort brachte Klärung und die Schnitte waren am nächsten Tag in meinem Briefkasten. :rolleyes:

Vielleicht warst Du ja auch von dem Problem betroffen ?

 

Und ich gehe davon aus, dass Du einen originalverpackten Schnitt problemlos zurückschicken kannst.

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Meiner Meinung nach steht immer: Schnitte sind vom Umtausch ausgeschlossen. Ich würde beim Versender mal anrufen und nachfragen, ob die den Schnitt aus Kulanz zurück nehmen. Ich weiß nicht, ob man sich dann wegen 0,55 Euro Porto streiten mag.

Andererseits finde ich es nicht gut, wenn auf Mails nicht geantwortet wird. Das hatte ich gerade bei einer Reißverschluss-Bestellung. Da macht keinen guten Eindruck.

LG

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Nun ja, nur weil es bei vielen Shops dran steht, muß es noch lange nicht legal sein... (Im Ladengeschäft kann man den Umtausch ausschließen, denn da ist Umtausch wegen Nichtgefallen generell eine Kulanzleistung.)

 

Bei Fernabsatzverträgen habe ich als Verbraucher a priori ein Widerrufsrecht (§355 BGB), dessen Frist erst nach Eintreffen der Ware erlischt. ("Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.") Wahlweise kann der Verkäufer nach §356 auch ein Rückgaberecht einräumen.

 

Jedoch mit einigen Ausnahmen (§312d):

 

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

(...)

3.

zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,

 

Bei Schnittzeitschriften ist es also klar, die kann ich nicht zurückgeben.

Bei Einzelschnitten kommt es jetzt an, wie die eingestuft werden. Gelten die ebenfalls als Zeitschriften, könnte man sie nicht zurückgeben. :confused:

 

Da wäre dann ein Anwalt gefragt... Aber vielleicht besser vorher mit dem Händler telefonieren.

 

(Ach ja... bei "Händler hat Mail drei Tage nicht beantwortet" sind Wochenenden und Feiertage NICHT mitzuzählen... Freitag 16.00 Uhr gemailt zählt erst ab Montag, 9.00 Uhr. :o Sinnvollerweise, zumindest. *g*)

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