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Nochmal Thema Handwerksrolle komm nicht klar


Schnatzmann

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Hi, also wer von Euch hat ein Gewerbe und weiß ob man sich in die Handwerksrolle eintragen lassen muss, denn einige schreiben hier sie wären bei der IHK befreit, wie muss man denn da vorgehen???

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Hi, also wer von Euch hat ein Gewerbe und weiß ob man sich in die Handwerksrolle eintragen lassen muss, denn einige schreiben hier sie wären bei der IHK befreit, wie muss man denn da vorgehen???

 

Huhu,

 

also die Handwerksrolle ist für Handwerk-Berufe (u.a Fliesenleger, Kfz-Betriebe, usw.)

 

Aber genauere Antwort, ob Dein Gewerbe auch zwingend in der Handwerksrolle eingetragen werden muss, kann Dir aber nur die Handwerkskammer sagen.

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Hi Andrea, und da liegt schon das Prob. denn die Sagen es ist Gewerbe Damen und Herrenschneidereri obwas es ja für Kinder ist, na egal wenn die´s sagen, die meinen es müsste eingetragen werden, aber viele hier haben das doch auch nicht eingetragen, oder??? Ich will halt wissen ob man da irgendwie drumzu kommt????

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Tja, wir leben hier in einem freien Land und da gibt es halt die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK oder bei der HWK. :mad:

 

Die IHK und HWK haben ihre Wurzeln in den mittelalterlichen Zünften. Seit dem hat sich eigentlich nicht sonderlich viel geändert ;)

 

Die HWK mit ihren Handwerksrollen ist für das Handwerk zuständig. Wenn du also in deinem Gewerbeschein eingetragen hast, dass du ein Handwerk ausübst, ist die HWK dafür zuständig.

 

Die IHK ist mit ihren Registern für den Handel zuständig. Wenn du also in deinem Gewerbeschein eingetragen hast, dass du handelst, dann ist die IHK dafür zuständig.

 

Das ist jetzt natürlich eine sehr allgemeingehaltene Auskunft, das hängt auch immer ein wenig von der jeweiligen IHK/HWK ab.

 

Was steht denn in deinem Gewerbeschein, Schnat?

 

Michael

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Hallo Schnatzmann,

 

es ist gleich ob Du nun Herren, Damen oder Kindersachen schneiderst. Es ist ein Handwerk, das des Schneiders. Sei doch froh wenn die Dich da eintragen wollen, falls sie das machen. In Bayern brauchst Du einen Meisterbrief oder einen Befähigungsnachweis. Den Meiserbrief nicht mehr für alle Handwerke. Klar, Du mußt dann den Kammerbeitrag zahlen. Das sind bei uns ca. 135 jährlich. Ich dürfte z.B. keine Nähmaschine reparieren, wenn ich da nicht eingetragen wäre. Da mußt Du schon vorsichtig sein. Die Mitbewerber schlafen da nicht, rufen ganz schnell mal bei der HWK oder IHK an. Wenn Du da nicht eingetragen bist, dann mußt Du auch sehr vorsichtig bei der Werbung sein. Da ist dann die Wortwahl sehr wichtig.

Wie gesagt, daß gilt jetzt für Bayern, wie es bei Dir läuft kann ich nicht sagen.

Gruß Lothar

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Ich habe Anfang diesen Jahren ein Nebengewerbe angemeldet bei der zuständigen Behörde, und die haben mir direkt mitgeteilt, das ich mich auch in die Handwerksrolle eintragen lassen muss. Ich bezahle einen Jahresbeitrag von 135 Euro, habe mich also somit auch abgesichert das mich keiner irgendwo anschwärzen kann.

 

Wenn Du nicht eingetragen bist, und irgendjemand (z. B. ein neidischer e-bay-verkäufer) schwärzt Dich an, dann wird es sehr viel teurer als die (umgerechnet) 10 Euro irgendwas pro Monat...

 

 

Ach ja, denk auch an die Berufsgenossenschaft. Die werden sich auf jeden Fall irgendwann bei Dir melden. Du kannst Dich zwar von den Beiträgen dort befreien lassen, allerdings nicht rückwirkend. Besser Du machst das direkt. Wenn Du im Textilgewerbe tätig bist, wäre für Dich die TBBG in Augsburg zuständig.

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und die haben mir direkt mitgeteilt, das ich mich auch in die Handwerksrolle eintragen lassen muss.

 

Genauer: als Damen- und Herrenschneider/in in das Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Berufe.

 

Ich bezahle einen Jahresbeitrag von 135 Euro, habe mich also somit auch abgesichert das mich keiner irgendwo anschwärzen kann.

 

Das ist aber dein normaler HWK-Mitgliedsbeitrag und der wird auch nach dem Gewinn bemessen und kann regional abweichen.

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@ sticki: genau, so heißts richtig.

 

wegen der Gebühren habe ich nochmal nachgeschaut. Die 135 Euro waren die Gebühr für die Eintragung in die Handwerksrolle. Für die zusätzlichen Gebühren hier der Auszug aus dem Schreiben, was ich von der HWK bekommen habe:

 

Unsere Aufgabe ist es, die Interessen des Handwerks zu vertreten. Dies schließt aber nicht aus, dass wir uns auch für Ihre ganz speziellen Probleme, seien sie juristischer, betriebswirtschaftlicher, technischer, berufspolitischer oder sonstiger Art, einsetzen. Ein rundes Dutzend Experten stehen für Sie bereit, um Sie bei fast allen Problemen kostenlos zu unterstützen. Allerdings, Sie müssen schon auf uns zukommen, vorausgesetzt natürlich, Sie sind im Unternehmerverzeichnis eingetragen.

 

Wir wollen Ihnen nicht verschweigen, dass dieser Service der Handwerkskammer auch seinen Preis hat. Dennoch sind wir stolz, bei der finanziellen Belastung der Betriebe eine der günstigsten Kammern im gesamten Bundesgebiet zu sein. Für die Eintragung ist eine einmalige Gebühr zu entrichten. Diese beträgt für Einzelunternehmen 135,- EUR für Gesellschaften 270,- EUR. Sie werden bei Eintragung fällig. Am einfachsten ist die Teilnahme am Einzugsverfahren. Wir bitten deshalb, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Diese ist Bestandteil des Eintragungsformulars.

 

Schließlich erhebt die Kammer auch Beiträge von ihren Mitgliedsbetrieben in Form von Grundbeiträgen und Umlagen. Der Grundbeitrag liegt aktuell bei 150,-- EUR für Einzelunternehmen und 300,- EUR für Gesellschaften. Hierüber erhalten Sie aber, wie auch für die Eintragungsgebühren noch einen gesonderten Bescheid.

Bei erstmaliger Betriebsgründung als Einzelunternehmen (natürliche Person) wird für das Jahr, in dem erstmalig eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird, eine Befreiung von der Entrichtung des Grundbeitrages und des Zusatzbeitrages, für das zweite und dritte Jahr nach der Existenzgründung von der Entrichtung der Hälfte des Grundbeitrages und vom Zusatzbeitrag (voll) gewährt. Auch im vierten Jahr ist unter gewissen Voraussetzungen eine Befreiung vom Zusatzbeitrag möglich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie aber regelmäßig mit der Übersendung des Beitragsbescheides.

 

 

Ist also kein billiger Spaß, aber ich mache lieber alles von Anfang an richtig, und muss nicht später irgendwelche Strafen zahlen.

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Für die Eintragung ist eine einmalige Gebühr zu entrichten. Diese beträgt für Einzelunternehmen 135,- EUR.

..................................................................................................

Schließlich erhebt die Kammer auch Beiträge von ihren Mitgliedsbetrieben in Form von Grundbeiträgen und Umlagen. Der Grundbeitrag liegt aktuell bei 150,-- EUR für Einzelunternehmen

 

Da du eben jährlich schriebst, schloss ich auf den Mitgliedsbeitrag :D, weil ich wusste, das für die Eintragung nur eine einmalige Gebühr fällig wird.

 

Also bei dir: Eintragung einmalig 130 € und Mitgliedsbeitrag jährlich u.U. ab 150 €.

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Ich habe einen Schneider/Änderungsschneiderbetrieb und muß mich zwangsläufig bei meiner zuständigen Handwerkskammer Lübeck eintragen lassen.

Noch ein tip von mir: Wenn du existenzgründer bist mit förderung vom Arbeitsamt,kannst du dich für das erste Jahr von dem Grundbeitrag befreien lassen ( es zählt für ein Jahr von Jan-Dez) somit ist zu überlegen ab wann das Gewerbe angemeldet wird.Diese regelung greift aber nur wenn du noch nie Selbstständig warst !!!

Informiere dich am besten bei deiner zuständigen Handwerkskammer,ich bin dort sehr gut beraten worden.

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Hi, danke ich habe jetzt schon einiges gelesen, wo stand, das wenn man Nähen von Konfektionsgrößen macht, es ein Unterschied sein soll zu Damen und Herrenschneider nach Maß???? Wißt Ihr darüber was, denn eigentlich trifft das obige zu und nicht nach Maß schneidern???

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Hi, danke ich habe jetzt schon einiges gelesen, wo stand, das wenn man Nähen von Konfektionsgrößen macht, es ein Unterschied sein soll zu Damen und Herrenschneider nach Maß???? Wißt Ihr darüber was, denn eigentlich trifft das obige zu und nicht nach Maß schneidern???

 

Was meinst du jetzt?

Meinst du den Unterschied zwischen einem Akkordnäher in einer Konfektionsfabrik und einem Schneider, der einzelne Anfertigungen nach Mass macht?

 

Wenn du dich mit Nähen selbständig machen willst, bist du kein angestellter Akkordnäher in einer Fabrik, sondern du übst diese handwerkliche Tätigkeit selbständig aus und dann ist die Handwerkskammer dafür zuständig.

 

Michael

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Hallo,

ich sebst bin in die HW-rolle als Damenschneiderin eingetragen. Aber ich habe im Kopf, daß, wenn man das Ganze unter "Design" laufen lässt, heißt nach Konfektionsgrößen näht, dann nicht als Handwerk gerechnet wird. Dann mußt Du Dich aber bei der IHK anmelden. So oder so wirst Du wahrscheinlich nicht um Beiträge herumkommen.

LG Vera

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Zu dem Thema hat mich letztens eine nette Foren-Userin aufgeklärt. Ich wusste das auch nicht, und habe meine Homepage dementsprechend geändert.

 

Ich möchte dich bitten das Wort "maßgeschneidert"

aus deinem Begrüssungstext zu streichen.

Auch wenn keine Meisterpflicht mehr besteht, wenn

du von deinen Kunden Maß nimmst und das zu einem

Schnitt verarbeitest und anschliessend verkaufst

ist es allerhöchstens Maßkonfektion, aber nicht Maßgeschneidert!

Zu einem maßgeschneiderten Kleidungsstück gehören

mindestens drei Anproben, die erste davon im

gehefteten Zustand. Ich unterstelle einfach mal,

dass das bei dir nicht der Fall ist.

Weiterhin gehört dazu ein Maßschnitt nach den

Maßen und körperlichen Besonderheiten des Kunden,

wie z.b. : Hohe oder Tiefe Schulter, Schiefe

Hüfte etc. Ich bezweifele auch an dieser Stelle,

dass du auf solche körperlichen Gegebenheiten eingehst.

Sollte das doch der Fall sein entschuldige ich mich für meine Unterstellung.

Ich bitte jedoch zu bedenken, dass "echte

Maßschneider" (also gelernte Meister) dann unter

deiner "schlechten" Arbeit zu leiden haben, weil

auch ihr Ruf dadurch ruiniert wird.

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Hallo,

ich möchte mich auch ab November selbstständig machen und habe im Vorfeld viel telefoniert.

 

1. Berufsgenossenschaft in Augsburg

 

Die habe ich dann mit einem kurzen Brief informiert das ich mich selbstständig machen möchte ,nach kurzer Zeit kam ein Fragebogen zurück in dem ich ankreuzen musste ob ich mehr wie 100 Tage ( x 8 Stunden) im Jahr beschäftigt bin.

Dies habe ich glaubhaft wiederlegen können und schon bin ich im Vorraus von den Beiträgen befreit.

 

2. Handwerkskammer in Aachen :D

 

Ganz liebe nette Leute, haben mir sehr viel geholfen.

Ich wollte eigentlich Änderungsschneiderin angeben aber der nette Herr informierte mich das ich dann noch nicht mal ein Karnevalskostüm nähen dürfte.:eek: :eek:

Also habe ich den Antrag (aus dem Internet ) mit Damen und Herrenschneiderin ausgefüllt .

 

3. Gewerbeamt

 

Konnte das Formblatt direkt ausdrucken

 

4.Bauamt

 

Weil ich Zuhause in einem kleinem Arbeitszimmer jetzt schon mein Nähzimmer eingerichtet habe ,gab es keine Probleme mit der Baunutzungsänderung.

Ich darf allerdings keine Werbetafel oder ähnliches am Haus montieren.Ebenso ist ein Ladenlokal in der Garage nicht erlaubt.

 

5. Finanzamt

 

Das waren die schlimmsten !!!!!!!!!!!:eek:

 

"Irgendwann kommt vielleicht ein Fragebogen" (Orginalton Sachbearbeiterin)"Dann kreuzen sie einfach Kleinunternehmerregel an dann ist alles erledigt"

Nach mehrmaligen Nachhaken gab die Gute dann zu das sie überhaupt nicht weiß ob ich vielleicht sogar eine eigene Steuernummer brauch.

 

Also abwarten und Tee trinken.

 

6. Krankenkasse

Bei mir die Knappschaft in Bochum:cool:

Ich darf maximal 350 Euro im Monat verdienen und das muß ich dann bei der jährlichen Fragebogenaktion mit angeben.

 

 

So nun hoffe ich das ich alle Stellen genannt habe die mir ans Herz gelegt worden sind und das ich wirklich ab dem 1.11.06 mich dann Damen und Herrenschneiderin :D nennen darf.

 

Ich hoffe ich habe dich jetzt nicht mit meinen Infos gelangweiligt aber das sind alle Stellen und Ämter die irgendwie mit Selbstständigkeit zu tun haben.

Viele liebe Grüße

Nicole

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[quote name=Nimivafa

Ich darf maximal 350 Euro im Monat verdienen[/quote]

 

...bei meiner Freundin hieß es 'maximaler Umsatz' und nicht 'maximaler Verdienst'..... das ist ein gewaltiger Unterschied...... Lieber noch mal nachfragen....

 

Liebe Grüße, Natalie

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Ja, gibt es noch.

Man kann sich als "Theaterkostümnäherin" in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eintragen lassen. Wenn man ungelernt ist.

Wie ich :-))

 

Jedenfalls bei der Handwerkskammer Aachen ist die Regelung so. Da habe ich es auch so verstanden, dass ich mich als Ungelernte nicht als "Schneiderin" hätte eintragen dürfen, da das eben echtes Handwerk ist und Ungelernte nur die handwerksähnlichen Gewerbe anmelden dürfen.

 

Aber anscheinend ist das ja nicht überall gleich.

 

Viele Grüsse

Carolin

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Ja, das war die Bezeichnung (Ist schon lange her, sorry)

 

Dieses Hintertürchen gab es schon damals. Ich will irgendwann einmal Heimdeko und Taschen machen, wenn ich jemals in die Pötte komme kann ich hier bescheid sagen, was die Handwerkskammer dazu sagt. manchmal legt einem auch ganz einfach die örtliche Stadtverwaltung Steine in den Weg. Wie seinerzeit bei meiner Absicht Teddybären zu nähen und verkaufen und einen Wandergewerbeschein (für Märkte) zu beantragen, die haben sich geweigert weil es Schneiderhandwerk ist. Die HWK konnte aber damit wieder nix anfangen, ich bin bei den Theaterkostümnähern gelandet und die Sache ist im Sande verlaufen.

Manchmal sind nicht nur die Ämter/Einrichtungen von Bundesland zu Bundesland verschieden, sondern von Stadt zu Stadt oder gar Mitarbeiter zu Mitarbeiter.

 

Darum lohnt es auch schon manchmal, eine andere Person zu fragen... viele Regelungen sind auslegbar (wie am Beispiel Theaterkostümnäherin) und auch zuständige Mitarbeiter sind nur Menschen.

 

Bärbel

Hi Bärbel danke auch an alle anderen, aber wenn mann Theaterkostümnäherin angibt, und dann letzendlich vorhat KiKleidung zu verkaufen, macht sich das auf dauer wahrscheinlich nicht besonders gut.....danke auch an die Auflistung, die anderen Fragen hatte ich mich schon alle vorab abgeklärt....wobei die Sache mit dem Design ist das so??? Hat da noch jemand Erfahrung???? Danke

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Hallo natalie,

 

 

...bei meiner Freundin hieß es 'maximaler Umsatz' und nicht 'maximaler Verdienst'..... das ist ein gewaltiger Unterschied...... Lieber noch mal nachfragen....

 

ich glaube bei mir ist es gehopst wie gesprungen ,

ich werde wahrscheinlich weder

Umsatz noch Verdienst von 350 Euro haben :D :D :D :D .

 

Mache mich "nur" wegen meinen lieben Nachbarn selbstständig damit niemand was zum Motzen hat.

Alles liebe

ich melde mich jetzt mal für 1 Woche Türkeiurlaub ab.

 

Nicole

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