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CE-Kennzeichnungspflicht Stofftiere


nalpon

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Hallo,

 

sagt mal, habt Ihr auch schon von der CE-Kennzeichnungspflicht gehört, wenn man gewerblich was verkaufen will, hier speziell Spielzeug.

 

Ich habe mal die Richtlinien durchgelesen, da müssen ja verschiedene Gefahren für Spielzeuge ausgeschlossen werden - unter anderem steht dort bei BESONDERE RISIKEN, daß das Spielzeug nicht brennbar sein darf.

 

Da steh ich jetzt etwas ratlos da:

Ich hab im Internet z.B. sogar ein Weizenkernsäckchen Hund gefunden, das CE und TÜV-geprüft sein soll und einen FLEECE-Bezug ! ! ! ! ! hat.

 

Sind denn alle Spielzeugpuppen, die es irgendwo zu kaufen gibt, bzw. deren Kleider aus nichtbrennbaren Stoffen? Und wenn die nichtbrennbar ausgestattet sind, dann haben sie doch durch die Ausstattung wieder andere Fehler (Schadstoffe oder so).

 

Wieso darf der Stoff, aus dem solche Tiere sind, nicht brennen, aber das Bettzeug eines Babies oder die Kleidung schon, da gibts dann wieder keine Vorschriften.

 

Ich überleg, ob ich mir so ein CE-zertifiziertes Teil mal kaufen soll und schauen, ob es brennt, oder versteh ich da was falsch?

 

Sicherlich haben sich viele von Euch schon mit dem Thema beschäftigt und auch Erkenntnisse diesbezüglich, oder nicht?

 

Bin gespannt auf Eure Erkenntnisse und Erfahrungen.

Bearbeitet von nalpon
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Die Vorschriften sind bindend. Bringst Du eine Ware in Verkehr, bist Du verpflichtet die Konformität zu garantieren. Kombinierst Du zwei konforme Waren, mußt Du die Konformität der neu in Verkehr gebrachten Ware garantieren.

Solange nichts passiert, kräht kein Han danach, wenn aber etwas passiert, brauchst Du deine Haftpflicht gar nicht erst zu fragen, die zahlen nämlich nicht ...

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Hallo,

 

vielleicht bist du mit der Frage besser bei den Profis aufgehoben? Ich würde einfach mal ne Email an den TÜV schicken, oder bei der IHK oder HWK könnte es auch Ansprechpartner geben... :)

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Es gibt ganz anderes, was brennen kann als Stofftiere/Spielsachen - wie schon erwähnt, z. B. das Bettzeug des Kindes!

Manche der "Vorschriften" müssen einem schon wirklich komisch und absurd vorkommen (aber es "lebe" die Chemie-Industrie)!

 

Es wurden früher bei Neubauten die Dachbalken mit Chemie behandelt und unbrennbar gemacht. Da sind Zimmerleute -die das verarbeiteten- sehr krank geworden und relativ jung zu Frührentnern geworden! Und dann die Menschen, die dort wohnen (müssen)!!!

 

Wenn durch einen technischen Defekt ein Brand ausgelöst wird, kann ein nicht brennbares Kuscheltier diese schlimme Situation leider nicht retten!

 

Aber die Eltern haben doch dafür zu sorgen, daß die Kinder nicht an Zündhölzer und Feuerzeuge drankommen, müssen diese sicher verwahren.

 

Genauso ist es ja auch mit dem Autoschlüssel, den sich schon öfters mal Jugendliche (zu später Stunde, wenn die Eltern schliefen) "geschnappt" haben und es dann zu einem bösen Unfall kam. Und das Gleiche gilt ja auch für Waffen!

 

Ich erinnere mich an früher, da gab es "Wasserglas", das war ein Pulver, was man in Wasser einrührte das zu einer weißlichen "Sülze" wurde. Darin hat man die Eier eingelegt, um sie monatelang lagern zu können. Es ist eigentlich was giftiges, was mittlerweile vermutlich verboten ist.

Aber wenn damit einer seinem Nachbarn (aus Boshaftigkeit) das Brennholz gestrichen hat, hatte der eine kalte Stube! (Also war es auch ein Mittel etwas unbrennbar zu machen.)

 

Grüße Annemarie

Bearbeitet von Allgäu-Basteloma
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Es ist leider unerheblich, was sonst noch alles ist. Die Vorschriften für das Produkt sind bindend. Das ist leider alles was zählt, auch wenn man die Vorschriften zu recht nicht versteht.

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Ja, jetzt mal die Frage an Leute, die Kinder mit Spielzeug haben, z.B. Puppen aus dem Kaufhaus oder so. Sind deren Kleidchen denn nicht brennbar? Die Puppen müssen doch mit dem CE-Dings ausgezeichnet sein.

 

Ich hab mir die Vorschriften durchgelesen. Alles ist nicht so wild, aber das mit der Brennbarkeit bzw. Nichtbrennbarkeit ist praktisch unmöglich, denn gleichzeitig dürfen die Sachen keine Schadstoffe enthalten.

 

Also alles Kinderspielzeug streichen? Nur noch Plastik-Klötzchen?

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Hallo,

 

vielleicht bist du mit der Frage besser bei den Profis aufgehoben? Ich würde einfach mal ne Email an den TÜV schicken, oder bei der IHK oder HWK könnte es auch Ansprechpartner geben... :)

 

Liebe Grüße

Kerstin

 

Das mach ich auch am Montag. Hatte das nur gestern gelesen und mir gedacht, daß das vielleicht schon jemand weiß, weil doch so viele hier bei Dawanda Spielzeug aus Stoff anbieten,wundere mich, daß das keiner weiß.

 

Ich mach ja keine Puppen oder so was, aber z.B. Wärmekissen aus Westfalenstoffen, die wie Tiere aussehen. Die müssen einerseits nach diesen medizinischen Richtlinien und andererseits nach den Spielzeugrichtlinien geprüft sein.

 

Und bei diesen Spielzeugvorschriften kommt es mir echt vor, als ob das Problem überhaupt nicht lösbar wäre. Ich werde den TÜV fragen, vor allem, weil es ja diese Kissen in Hundeform mit Fleecebezug - angeblich mit TÜV-Siegel gibt. Da bin ich gespannt. Werde Euch berichten.

 

Übrigens:

Bei der IHK wußte man erst einmal nicht, was ein Konformitätsverfahren ist - armes Deutschland. Erst als ich von dem CE-Siegel gesprochen habe, hat es KLICK gemacht.

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Hm, so "viele hier" sind nicht bei Dawanda als Verkäufer. Und ob die VK dort alle wissen, was sie tun?!? Wo kein Kläger, da kein Richter.

 

Spielzeug ist ein sehr spezielles Thema, ich hatte mich aus beruflichen Gründen - einem ganz anderen Produkt, hatte nichts mit Stoff zu tun - beim TÜV Rheinland erkundigt und wurde förmlich erschlagen von der Vorschriftenfülle. Es gab dazu hier auch schon mehrere Threads.

 

Wärmekissen sind doch kein Spielzeug?!? Auch in Tierform nicht zwangsläufig - man kauft sie doch nicht wegen dem Spiel-Wert sondern wegen der Wärmemöglichkeit. Ggfs. würde ich das mit "kein Spielzeug" kennzeichnen.

 

Ein TÜV Stempel ist nicht gleichbedeutend mit der CE Konformität. Jeder Hersteller kann selbst entscheiden, wie er was prüft, solange es der Norm entspricht. Allerdings lassen viele schon durch den TÜV prüfen.

 

Vermutlich ist das eine oder andere Produkt im Handel, welches das CE Symbol trägt, aber gar nicht tragen dürfte. Oder gefälsche TÜV Stempel. Schwarze Schafe gibts immer.

 

LG

 

Ulrike

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Wärmekissen sind doch kein Spielzeug?!? Auch in Tierform nicht zwangsläufig - man kauft sie doch nicht wegen dem Spiel-Wert sondern wegen der Wärmemöglichkeit. Ggfs. würde ich das mit "kein Spielzeug" kennzeichnen.

 

Ulrike

 

Naja, da scheinen die Meinungen auseinander zu gehen. Irgendwo hab ich gelesen, daß alles, was freundlich aussieht und zum Spielen verleiten könnte, ein Spielzeug ist. Kinder können ja nicht lesen "KEIN SPIELZEUG".

 

Die Tiere haben ein Wärmekissen-Inlay und außen eine Tierhülle. Die Kinder nehmen die Sachen oft mit ins Bett zum Schmusen und so.

 

Andererseits:

Wenn es ein normales viereckiges Wärmekissen ist und die Mutter es dem Kind mit ins Bett legt zum Wärmen, dann ist es ja auch beim Kind und darf brennbar sein, weil es nur nach der Medizinverordnung zu prüfen ist.

 

Wenn es da verschiedene Auslegungen gibt, werde ich es einfach als Wärmekissen, was es ja ist, deklarieren und fertig. Man kann ja alles übertreiben.

 

Ich denke auch, wenn eine Mutter ein Feuerzeug rumliegen läßt und ein Kind alles anzündet, fragt hinterher keiner, ob gerade das Wärmekissen ein Spielzeug war bzw. nicht brennen durfte. Da nehmen sie sich erst einmal die Mutter / Aufsichtsperson zur Brust, finde ich auch richtig.

 

Trotzdem bin ich mal gespannt, ob es eine Lösungsmöglichkeit für das Problem gibt bzw. ob der TÜV da was weiß.

 

Ich könnte wetten, daß, wenn ich irgendwo eine normale Puppe kaufe, selbst mit CE-Kennzeichen, daß die brennt, wenn ich sie ins Feuer halte (Haare, Kleider etc.). Praktisch dürfte nur Spielzeug aus Plastik dieses Zeichen haben, und dann nur, wenn es nicht schadstoff-belastet ist.

 

Schon deshalb denke ich, muß es eine Lösung geben, sonst könnte ja die Spielzeug-Industrie zumachen. Keine Schmusepuppen oder -Tiere mehr, keine Kasperle-Puppen, nix.

 

Aber Filzpantoffeln dürfen sie tragen, die brennen wohl nicht.

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Ich könnte wetten, daß, wenn ich irgendwo eine normale Puppe kaufe, selbst mit CE-Kennzeichen, daß die brennt, wenn ich sie ins Feuer halte (Haare, Kleider etc.).

 

Probiers aus... normalerweise dürfen die nicht weiterbrennen, das was wegschmurgelt und dann aus geht ist "normal".

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Ich habe schon mal gehört, daß Körnerkissen die man in der Microwelle aufwärmt, zu brennen kamen.

Es waren angeblich Metallspäne drin, die sich so aufheizten, daß sich dadurch die Füllung entzündete.

Hatten die wohl kein TÜV-Zeichen, oder wo kamen diese her, also wurden produziert???

Von Hobbyschneiderinnen sicherlich nicht!

 

Grüße Annemarie

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Das mach ich auch am Montag. Hatte das nur gestern gelesen und mir gedacht, daß das vielleicht schon jemand weiß, weil doch so viele hier bei Dawanda Spielzeug aus Stoff anbieten,wundere mich, daß das keiner weiß.

 

Es gibt bei DaWanda, oder wars Etsy?, im Forum einen ellenlangen thread, wo diese neuen Vorschriften diskutiert werden. Ich hatte das gestern bei einer google-Suche nach Infos über diese Vorschrift gefunden, und nur die erste Seite gelesen; die Mädels dort waren auch nicht schlauer, aber die ersten Beiträge waren natürlich schon ein paar Monate alt. Da wäre also noch eine Anlaufstelle, wo man mal nachschauen könnte, wie da inzwischen die Lage ist.

 

Ich hab grad mal geguckt; das CE-Zeichen selbst darf man wohl quasi "einfach so" auf seine Sachen pappen; erst mit einer Prüfnummer dahinter, die von irgendeiner Stelle vergeben wird, wird auch tatsächlich eine stattgefundene Prüfung dokumentiert. Das wäre vermutlich also wohl der einzige Weg, wie man für seinen eigenen Sachen Rechtssicherheit bekommen kann, schätze ich... :nix:

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Es gibt bei DaWanda, oder wars Etsy?, im Forum einen ellenlangen thread, wo diese neuen Vorschriften diskutiert werden.

 

CE-Zeichen selbst darf man wohl quasi "einfach so" auf seine Sachen pappen; erst mit einer Prüfnummer dahinter, die von irgendeiner Stelle vergeben wird, wird auch tatsächlich eine stattgefundene Prüfung dokumentiert. Liebe Grüße

Kerstin

 

Ja, den Fred kenne ich. Helle Aufregung.

 

Das mit der Prüfnummer stimmt so nicht. Die Sachen der Gefahrenklasse I (und dazu gehören diese Körnerkissen) darf man selbst prüfen. Es muß gewährleistet sein, daß sie BEI ORDNUNGSGEMÄSSER ANWENDUNG (also wie in der Anleitung angegeben) nicht gefährlich sind.

 

Man muß so eine Konformitätserklärung ausfüllen, damit bei evtl. Schäden nachgeschaut werden kann, wer Ansprechpartner ist. Die muß zusammen mit dem Prüfbericht, in dem die technische Beschreibung steht, also daß sich diese Dokumentation auf einen bestimmten Artikel bezieht, der unverwechselbar ist, 5 Jahre aufgehoben werden. Man muß dort dokumentieren, was man wie geprüft hat. Also z.B. Körnerkissen z.B. genau nach Anleitung x-mal erhitzen und schauen, ob was passiert.

 

Ich werde die Kissen doppelt so lange und mit doppelt so viel Watt wie in der Anleitung beschrieben aufheizen. Wenn dann nichts passiert, ist es ok.

 

Man muß prüfen nach Richtlinie 93/42/EWG Anhang VII. So weit bin ich schon. Das mit den Wärmekissen ist auch nicht das Problem, aber wenn die Wärmetiere als Spielzeug gelten könnten, dann wäre das Problem, daß man die ja auf offener Flamme grillen können muß, ohne daß die Feuer fangen.

 

Da bin ich mal gespannt, was der TÜV sagt. Ansonsten weise ich halt wirklich ausdrücklich darauf hin, daß es sich um kein Spielzeug, sondern um ein Wärmekissen handelt.

 

Es gibt da einen Bericht, den ich natürlich gerade nicht finde, wo festgestellt wird, daß man im Backofen gefahrloser erhitzen kann, weil in der Mikrowelle die Wärme punktförmig erzeugt wird. Beim Backofen kommt die Wärme gleichmäßig, und es kommt nicht so leicht zu punktförmigen Überhitzungen.

 

Da werde ich natürlich auch drauf hinweisen. Weiß sowieso nicht, wieso Hinz und Kunz alles in der Mikrowelle erwärmt. Backofen vorheizen auf 100°, ausschalten und das Kissen 15 Minuten reinlegen, da passiert sicher nichts.

 

Es muß halt klar sein, daß, wenn was passiert, das ein Behandlungsfehler vom Kunden ist, und wenn im Falle eines Unfalls die Behörden kommen, muß man das nachweisen können, indem man z.B. vorführt, daß das Kissen sich sogar bei höheren Temperaturen und längerer Aufwärmzeit nicht entzündet.

 

Also einiges hab ich mir schon angelesen, aber mit dem nichtbrennbaren Spielzeug(Stoff) und gleichzeitigem Verbot einer Schadstoffbelastung steh ich echt vor einem unlösbaren Problem. Es soll sich ja auch noch angenehm anfühlen und nach dem Waschen weiterhin unbrennbar bleiben.

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Ich habe schon mal gehört, daß Körnerkissen die man in der Microwelle aufwärmt, zu brennen kamen.

Es waren angeblich Metallspäne drin, die sich so aufheizten, daß sich dadurch die Füllung entzündete.

Hatten die wohl kein TÜV-Zeichen, oder wo kamen diese her, also wurden produziert???

Von Hobbyschneiderinnen sicherlich nicht!

 

Grüße Annemarie

 

Ich hab sowieso den Eindruck, daß wir Kleinen uns viel mehr Gedanken machen als die Großen. Hab sogar von einem großen Hersteller von solchem Füllmaterial, wo man auch fertige Kissen kaufen kann, gerade ein Kissen zur Probe erhalten zusammen mit einer Lieferung. Kein CE-Zeichen drauf oder dran an dem Kissen. Und die verkaufen lauter solches Biozeugs.

 

Das mit den Spänen kann schon sein, wenn man billigen Rapssamen oder billige Körner kauft. Man muß darauf achten, daß beim Rapssamen z.B. es kein Futter-Rapssamen ist, sondern extra Therapie-Rapssamen, der ist mehrfach gereinigt. Sonst kann da halt schon mal was drin sein, was man nicht drin vermutet.

 

Therapie-Rapssamen ist doppelt so teuer wie der Futter-Rapssamen, und wenn da einer sparen wollte . . . . .

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Ihr müßt Euch klar darüber sein, daß das mißachten - im besonderen das bewußte - ein Spiel mit eurer wirtschaftlichen Existenz ist. Da ihr alle persönlich haftet, wird über das gesamte Vermögen vollstreckt und es bleibt Euch im schlimmsten Falle nur noch der Grundbehalt von ein paar hundert Euro.

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Hallo!

 

Wie kriegt man es überhaupt raus, dass da irgendwelche Vorschriften geändert wurden oder auch nicht?

Die Zeitung ist ja immer voll damit, Gesetz X , Gesetz Y, Richtilinien Z wurden angepasst - aber wo man nachlesen kann WAS genau geändert wurde, das steht nie da.

 

LG

Dora

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Hab sogar von einem großen Hersteller von solchem Füllmaterial, wo man auch fertige Kissen kaufen kann, gerade ein Kissen zur Probe erhalten zusammen mit einer Lieferung. Kein CE-Zeichen drauf oder dran an dem Kissen. Und die verkaufen lauter solches Biozeugs.

 

Nicht alle in der EU verkauften Produkte müssen das CE-Kennzeichen tragen. Die CE-Kennzeichnungspflicht besteht für verschiedene Produkte, z.B. Elektrogeräte, Spielwaren, Explosivstoffe für zivile Zwecke oder medizinische Geräte. Diese Produkte werden von einer oder mehreren Richtlinien erfasst, in denen die besonderen Bedingungen für die CE-Kennzeichnung eines Produkts festgelegt sind.

 

Außerdem ist das CE-Zeichen KEIN Gütesiegel wie beispielsweise das "GS-Zeichen" (geprüfte Sicherheit) oder das Biolabel. Das Ce-Zeichen dient lediglich als Zeichen für den Haftungsausschluss des Herstellers bei unsachgemäßem Gebrauch durch den Käufer.

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Hallo!

 

Wie kriegt man es überhaupt raus, dass da irgendwelche Vorschriften geändert wurden oder auch nicht?

Die Zeitung ist ja immer voll damit, Gesetz X , Gesetz Y, Richtilinien Z wurden angepasst - aber wo man nachlesen kann WAS genau geändert wurde, das steht nie da.

 

LG

Dora

 

Also wenn es um eine bestimmte Norm geht, die kann man kaufen (also den Text davon)

 

Wenn Du wissen möchtest was alles zu beachten ist, wäre eine Beratung durch z.B. LGA oder TÜV (wie auch hier im Thread schon mehrfach genannt) empfehlenswert.

 

Wenn man telefonisch nett anfragt, bekommt man schon eine Teilauskunft - rechtssicher wirds vermutlich erst durch eine kostenpflichtige Beratung.

 

LG

 

Ulrike

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Nicht alle in der EU verkauften Produkte müssen das CE-Kennzeichen tragen. Die CE-Kennzeichnungspflicht besteht für verschiedene Produkte, z.B. Elektrogeräte, Spielwaren, Explosivstoffe für zivile Zwecke oder medizinische Geräte. Diese Produkte werden von einer oder mehreren Richtlinien erfasst, in denen die besonderen Bedingungen für die CE-Kennzeichnung eines Produkts festgelegt sind.

Also es gibt ein Verwaltungsgerichtshof-Urteil aus Bayern, wonach Wärmesäckchen zu den Medizinprodukten zählen, weil sie bei körperlichen Beschwerden diese lindern sollen. An den Haaren herbeigezogen, aber trotzdem. Dort ging es um einen Hersteller, der solche Säckchen ohne CE-Prüfung verkaufte. Es sollte ihm verboten werden, er wurde verdonnert, seine Produkte vom Netz zu nehmen, ist in Berufung gegangen und hat verloren.

 

Allerdings ging es darum, daß er in der Anleitung auch geschrieben hat, daß man die erwärmten Säckchen ausdrücklich auf schmerzende Stellen (auch auf die Augen) legen soll - also schon lt. Beschreibung richtig in die Medizinrichtung. Weiß nicht, was wäre, wenn man nur schreibt, wie man die erwärmen kann, aber nicht, daß man die irgendwo auf den Körper legen soll. Manchmal reicht es ja, irgendwas anders zu formuleren.

 

Außerdem stand in der Anleitung, daß man diese Säckchen auch in der Mikrowelle erwärmen kann und es scheinbar öfter schon passiert ist, daß es dort zu Bränden oder auch Brandwunden auf der Haut kam, weil die Säckchen in der Mikrowelle von innen nach außen erwärmt werden und außen oft noch nicht so warm sind, aber innen schon ein Schwelbrand schwelt. Daher wurde die ganze Sache als so gefährlich eingestuft, vor allem auch, weil ja in der Anleitung explizit stand, man könne das dann auch auf empfindliche Stellen wie die Augen und Ohren legen. Wenn sich da dann ein Säckchen entzündet . . . .

 

Ich schreib in meine Anleitung ausdrücklich, daß man das nur im Ofen erwärmen darf, und ich erkläre auch warum.

Außerdem ist das CE-Zeichen KEIN Gütesiegel wie beispielsweise das "GS-Zeichen" (geprüfte Sicherheit) oder das Biolabel. Das Ce-Zeichen dient lediglich als Zeichen für den Haftungsausschluss des Herstellers bei unsachgemäßem Gebrauch durch den Käufer.

Dann würde das ja den Verkäufer eher schützen als den Käufer, oder? Wieso ist es dann Pflicht, und man darf nichts verkaufen, was nicht zu Recht dieses Zeichen trägt?

 

Vor allem finde ich total merkwürdig, daß dann keiner Bescheid weiß, keine IHK, niemand. Heute hab ich beim TÜV angerufen, war aber niemand da, der sich auskannte, weil morgen Feiertag ist. Am Mittwoch hoffe ich was rauszufinden.

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Das Ganze kommt mir gerade so vor, wie jene "Erklärung" die ich in meinem ganz alten PC noch gespeichert - und eben wieder "ausgegraben" habe:

 

Wußten Sie, daß das Vaterunser 56 Worte hat und die zehn Gebote aus 76 Wörtern bestehen?

 

Jedoch eine Verordnung der EG- Kommission über den Import von Karamellen und Karamellprodukten dagegen, zieht sich über 26 911 Wörter hin!

 

Aber was ist eigentlich eine Kommission?

 

Eine Kommission ist eine Gruppe von Unwilligen, ausgewählt aus einer Schaar von Unfähigen, zwecks Erledigung von etwas Unnötigem!

 

Daraus ist folgender Schluß zu ziehen:

 

Die zehn Gebote und auch das Vaterunser sind nur deshalb so kurz gehalten und vor Allem auch so verständlich, da sie ohne Mitwirkung einer Sachverständigen - Kommission entstanden sind!

 

Grüße Annemarie

Bearbeitet von Allgäu-Basteloma
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