csihaha Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Hallo! Vielleicht klingt meine Frage blöd, aber bin ganz neu in deisem Gebiet. Was für ein Vorteil hat man, und wo, wenn man mit Gewerbeschein hat und Stoffe, Garn Vlies etc. bestellt und kauft? Danke für Ihre Antwort schon im Voraus. Liebe Grüße! Csilla Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
textil Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Hi, du kannst überall einkaufenund bestellen, beim großhandel z. b., wo du als privatperson nicht einkaufen kannst, und meißtens einen gewerbeschein brauchst. lg steffi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yayasister Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 stimmt. allerdings mußt du dir vorher überlegen, ob du stoffe 10 m-weise brauchst. viele stoffhersteller haben entweder eine mindest m-zahl oder einen mindestbestellwert. zu dem thema zubehör läßt sich sagen: tolle sache, da man direkt bei den schneidereibedarfsfirmen einkaufen kann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichaelDUS Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Hallo Csilla, bei Anmeldung eines Gewerbes bist du auch zu einer Steuererklärung bezüglich des Gewerbes verpflichtet. Ebenso gibt es die Zwangmitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft..... Michael Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Katti7 Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Hallo, habe da auch eine Frage zum Gewerbeschein.... Wie läuft es dann? Ich habe einen Gewerbeschein schon seit Jahren - aber nie genutzt etc. Wollen die Firmen, bei denen ich dann bestelle die Nummer des Scheines wissen oder wie? Hm... habe micht nie getraut, nachzufragen. Liebe Grüße Katja Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast MrBluesman Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Gewerbeschein heißt auch: Umsatzsteuer abführen kompliziertere Steuererklärung (1) Genehmigung des Arbeitgebers erforderlich (1) Genehmigung der Krankenkasse erforderlich (1) Innungspflicht ggfs. Eintragungspflicht in der Handwerksrolle ggfs. Meisterpflicht (2) (1) = falls normales Angestelltenverhältnis als Hauptberuf vorhanden ist (2) = ist z.B. im KFZ-Bereich oder in der Möbelherstellung vorgeschrieben - kein selbständiger Autoschrauber oder Schreiner darf ohne Meister arbeiten! Und falls "einfach nur" ein Gewerbe angemeldet wird - das Finanzamt darf demjenigen oder derjenigen durchaus auch den Vorwurf der Liebhaberei machen und auf Wiederabmeldung des Gewerbes drängen. Wenn z.B. nur eingekauft wird, aber kein Warenausgang erfolgt... oder so... Sowas fällt zwar erst nach zwei oder drei Steuerklärungen auf, aber spätestens dann hat man ein kleineres Problem. Also gut überlegen - eine Gewerbeanmeldung ist nichts, was man mal so eben machen sollte! Wenn man natürlich Stoffe mit der Absicht der Erzielung von Handelsgewinnen einkaufen und und wieder verkaufen will und die obengenannten Punkte entweder nicht zutreffen oder kein Problem sind... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast MrBluesman Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Ich habe einen Gewerbeschein schon seit Jahren - aber nie genutzt etc. Ähhhh.... und das Finanzamt hat Dich nie belästigt?! Falls nicht - hoffentlich kommt da nie einer auf die Idee, für den Zeitraum "seit Jahren" (maximal 10) die entsprechenden Umsatzsteuerklärungen etc. pp. nachzufordern... Wollen die Firmen, bei denen ich dann bestelle die Nummer des Scheines wissen oder wie? Die Vorlage erfolgt üblicherweise in Kopie per Telefax, oder man nimmt eine Kopie direkt mit, wenn man Ware selbst abholt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast MrBluesman Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Hallo Csilla, bei Anmeldung eines Gewerbes bist du auch zu einer Steuererklärung bezüglich des Gewerbes verpflichtet. Ebenso gibt es die Zwangmitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft..... Michael Du warst schneller als ich... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
csihaha Geschrieben 23. Januar 2005 Autor Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Hallo! Vielen Dank erstmal für Eure Antwort. Meine Gewerbschein Geschichte ist, das ich früher Herbalife Beraterin oder wie die heißt war. (Im Klammer: nie mit Herbalife anfangen!) Ich habe damit aufgehört und dann meine Gewerbeschein mit Handarbeit ergänzen lassen . Ich bin Berufstätig, nur als Nebenbeschäftigung gedacht. IHK habe ich angerufen, und (leider nur telefonisch) die Information bekommen, dass bei minderen Einnahme brauchel ich nicht eintreten.Bei wieviel € es liegt weiß ich nicht genau, aber das wäre ich nie erreichen. So weit bin ich momentan mit meinem Gewerbeschen. Ich soll Vierteljährliche Voranmeldug von Umsatzsteuer anmelden, und dann jährlich alles Versteuern. Wie macht Irh? Liebe Grüße! Csilla Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast MrBluesman Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Ich bin Berufstätig, nur als Nebenbeschäftigung gedacht. = genehmigungspflichtig durch den Arbeitgeber und durch die Krankenkasse!!! IHK habe ich angerufen, und (leider nur telefonisch) die Information bekommen, dass bei minderen Einnahme brauchel ich nicht eintreten.Bei wieviel € es liegt weiß ich nicht genau, aber das wäre ich nie erreichen. Die Aussage ist halb korrekt. Als Gewerbetreibende bist Du automatisch IHK-Mitglied. Unterhalb einer bestimmten Umsatzgrenze bist Du lediglich beitragsfrei! Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, entweder 50.000 DM oder 50.000 EUR Jahresumsatz... So weit bin ich momentan mit meinem Gewerbeschen. Ich soll Vierteljährliche Voranmeldug von Umsatzsteuer anmelden, und dann jährlich alles Versteuern. Normale Abwicklung halt... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
csihaha Geschrieben 23. Januar 2005 Autor Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Hallo MsBluesman! (Hörst Du gerne Blues?) Beim Arbeitgeber habe ich schriftlich angemeldet.Das war. Beim Kankenversicherung nicht, aber frage ich nach. Danke für den Hinweis! Leieb Grüße! Csilla Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DoroDu Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Du kannst dich auch von der Umsatzsteuererklärung befreien lassen (Höchstumsatz weiß ich jetzt aber nicht - FA fragen!). Dann kannst Du aber auch keine Vorsteuer (Mehrwertsteuer von deinen Lieferanten) verrechnen. Also genau überlegen. Die Steuererklärung ist einfach: Gewinn- und Verlustrechnung erstellen und Anlage GS zur Steuererklärung ausfüllen (ist nur ein Betrag). Allerdings stellt das FA die Steuerbescheide nur vorläufig aus und behält sich eine Überprüfung auf Liebhaberei vor. Also unbedingt einen wenigstens geringen Gewinn nach ca. 2 - 3 Jahren nachweisen. Habe das ganze als KVHS-Dozentin und Tupperberaterin mehrere Jahre so gehandhabt. Jetzt betreibe ich einen Internetfanshop für Islandpferdefreunde. Da ist es für mich günstiger die Umsatzsteuervoranmelungen abzugeben. Also genau überprüfen und ggf. mal eine Beratung (z.B. Gründerinnen Consult Hannover) mitmachen. Es reicht erstmal eine Gruppenberatung, dafür habe ich 8 € bezahlt, also noch erschwinglich - aber durchaus hilfreich. Ich hoffe ich konnte Dir erstmal weiter helfen. LG Dorothee Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast MrBluesman Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Du kannst dich auch von der Umsatzsteuererklärung befreien lassen (Höchstumsatz weiß ich jetzt aber nicht - FA fragen!). Dann kannst Du aber auch keine Vorsteuer (Mehrwertsteuer von deinen Lieferanten) verrechnen. Ähm. Meines Erachtens nach gibt es keine Befreiung von der Umsatzsteuererklärung, sondern nur von der Umsatzsteuervoranmeldung... Allerdings stellt das FA die Steuerbescheide nur vorläufig aus und behält sich eine Überprüfung auf Liebhaberei vor. Also unbedingt einen wenigstens geringen Gewinn nach ca. 2 - 3 Jahren nachweisen. Yep - besser ist das... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
csihaha Geschrieben 23. Januar 2005 Autor Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Hallo Dorothe! Ich habe kurz in der Webseite von Gründerinnen Consult Hannover reingeschaut. Was profitierst Du von dieser Seite? Liebe Grüße! Csilla Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DoroDu Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Hallo Csilla, ich profitiere gar nicht von der Seite. Habe mich dort nur selber beraten lassen, als es um die Gründung des Fanshops ging. Habe an 2 Gruppenberatungen teilgenommen (Marketing und Finanzierung) und als mein Buissnessplan stand eine Einzelberatung in Anspruch genommen. Der Vorteil sind die kompetente Beratung bei geringen Kosten - das Gründerinnen Consult wird von der EU gefördert, da sie spezielle Beratung für Frauen anbieten. LG Dorothee Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eileena Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Hallo, also an der Umsatzsteuer wirst du wohl nicht herum kommen. Aber du kannst dich von der Vorauszahlung 1/4 jährlich befreien lassen. Ich hab erstmal geschaut in welcher Höhe bei mir überhaupt USt anfallen und mich für´s 1 Jahr befreien lassen. Dann hab ich festgestellt das es so geringfügig ist, das ich es besser mit der Lohnsteuer verrechnen kann (bin auch nebenberuflich gewerblich tätig). @ DodoDu: dieses Gründerinnen Consult Hannover würde mich aber mal interessieren, wurde dort mit dir ein Conzept für dein Online-Shop erarbeitet oder gar was du an Startkapital nötig hast? LG Brit P.S.: IHK-Gebühren fallen bei einer bestimmten Einkommengrenzen und bei einer gewissen Anzahl (ich glaube 5 oder 6 waren es) Mitarbeiter an. Ansonsten bekommst du nur 1/4 (?) jährlich die nette Zeitschrift von denen. Ich kann damit nicht wirklich was anfangen, drum landet sie immer sofort im Altpapier. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eileena Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 mit dem Gründerinnen Consult Hannover hat sich erledigt, man sollte den PC auch nutzen. Das ja super Interessant, menno hoffentlich bietet die IHK-NRW sowas auch an. Danke für den Tipp, habe da nämlich auch sone Flausel im Kopf und steckte in der Planung fest. So wie es sich anhört, werde ich dort den Weg aus meiner Sackgasse wohl finden. LG Brit Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kalima Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Gewerbeschein heißt auch: Innungspflicht ggfs. Eintragungspflicht in der Handwerksrolle ggfs. Meisterpflicht (2) Innungspflicht gibt es nicht Meisterpflicht gibt es nur noch für "gefährdende" Berufe z.B Elektriker Eintragung in Handwerksrolle für alle Handwerke und handwerksähnliche Berufe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Herbiestupsi Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 = genehmigungspflichtig durch den Arbeitgeber und durch die Krankenkasse!!! Die Aussage ist halb korrekt. Als Gewerbetreibende bist Du automatisch IHK-Mitglied. Unterhalb einer bestimmten Umsatzgrenze bist Du lediglich beitragsfrei! Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, entweder 50.000 DM oder 50.000 EUR Jahresumsatz... Normale Abwicklung halt... Da muß ich jetzt auch mal doof fragen wieso Beitragsfrei bei der IHK. Ich habe Kleinunternehmen (darf keine Mwst. ausweisen) liege unter der 50.000 Euro im Jahr und da brauche ich keine IHK zu zahlen? Gruß Sylvia Das sind im über 200 Euro bei uns! Ich weigere mich immer das zu zahlen! Aber dann muß ich doch! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast MrBluesman Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Da muß ich jetzt auch mal doof fragen wieso Beitragsfrei bei der IHK. Ich habe Kleinunternehmen (darf keine Mwst. ausweisen) liege unter der 50.000 Euro im Jahr und da brauche ich keine IHK zu zahlen? Das sind im über 200 Euro bei uns! Ich weigere mich immer das zu zahlen! Aber dann muß ich doch! Zumindest bei der IHK Hessen gibt´s da einen Vordruck, wo man unterschreibt, daß man unter einer bestimmten Grenze liegt, und dann hat sich das mit dem Beitrag erledigt. Ob die IHK die Umsatzzahlen vom Finanzamt einsehen kann (die Gewerbeanmeldung bekommen sie ja auch vom Ordnungsamt/Stadt weitergemeldet) - keine Ahnung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast MrBluesman Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Innungspflicht gibt es nicht Meisterpflicht gibt es nur noch für "gefährdende" Berufe z.B Elektriker Eintragung in Handwerksrolle für alle Handwerke und handwerksähnliche Berufe Sorry, die Finger waren zu schnell... Ich meinte "Pflichtmitgliedschaft oder so ähnlich" bei der IHK. Schneider/-in... ist das nicht ein handwerklicher Beruf?! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
karin1506 Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Der IHK Beitrag fällt erst bei über 20.000 DM (damals noch) UMSATZ an....z.b. bei Verkauf. Ich habe auch einen Gewerbeschein für Verkauf von HaRa Artikeln - ich habe noch nie Vorsteuer, Umsatzsteuervorauszahlung oder so'n Zeug bezahlt..... Ich mache mit der Einkommenssteuererklärung eine Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung und das wars. Ihr macht immer alles so kompliziert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
3kids Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Ich habe es auch gemacht wie meine Vorrednerin. Und weil echt nix zu verdienen war, habe ich nach der 3.Steuererklärung gesagt, dass ichd as Gewerbe wegen Erfolglosigkeit abmelde - gesagt, getan - Finanzamt war damit zufrieden! Tschüssi Rita Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Herbiestupsi Geschrieben 23. Januar 2005 Teilen Geschrieben 23. Januar 2005 Ds ist schon richtig was Ihr zwei sagt. Aber es kommt immer daruaf welches Finanzamt Du bist. Wo ich vorher mußte ich auch immer Vorsteuer das ganze Zeug machen. Dabei hatte ich fast gar kein Umsatz. Aber das war egal, dann bin ich umgezogen und das andere Finanzamt hat mir dabei geholfen. Ich mache nun auch nur noch einmal im Jahr, eine austellung von Ein -und Ausgaben. Aber das war ein harte Weg, wobei ich voher immer gezahlt habe noc an das Finanzamt! Gruß Sylvia Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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