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Urheberrecht?


Drillingsmami

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Hallo,

wahrscheinlich bin ich hier falsch mit meiner Frage, aber kann mir jemand was anhaben, wenn ich einen Engel, oder sonst was aus dem Tilda Buch, aber mit anderen Stoffen, genäht , bei ebay versteigere?

Habe jetzt schon etliche Teilchen gesehen, die nach Tilda genäht sind, eigentlich ist das ja nicht erlaubt? Oder? Oder kann man da beim Verlag um Erlaubnis bitten?

Danke

Sylvi

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Nur weil es gemacht wird, heißt es nicht, daß es erlaubt ist.

 

Es heißt nur, die Leute wurden noch nicht erwischt.

 

Was steht denn in dem Buch bei den Anleitungen? Steht dabei, daß danach genäht und die Produkte dann verkauft werden dürfen? Oder daß gewerbliche Nutzung der Muster erlaubt ist? (Wenn du etwas für den Verkauf nähst, dann ist das eine gewerbliche Tätigkeit und du mußt natürlich auch ein Gewerbe anmelden.)

 

Wenn nicht... ist es nicht erlaubt.

 

(Anfragen beim Verlag darf man natürlich immer.)

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Hallo,

 

ich habe mich auch schon gewundert, dass bei dem Internet-Auktionshaus soviel aus den Tilda-Büchern verkauft wird. Ich bin auch der Ansicht, dass auf die Vorlagen bzw. Muster gesetzlich geschützt sind. Also darf man diese zwar duch den Erberb der Bücher und Bastelpackungen umsetzen, aber dies ist nicht gleichzeitig der Freibrief für geschäftliche Tätigkeiten. Durch dieses Copyright sind die Sachen urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für private Zwecke genutzt werden. Immerhin entstehen dem Designer, dessen Idee ja schließlich der Entwurf entsprang, wirtschaftliche Schäden. Man darf ja auch keine CD, die man gekauft hat kopieren und anschließend bei Ebay versteigern. Ich vermute, dass wenn so etwas zur Anklage kommt, die Entschädigung erheblich teurer ist als der Gewinn, den man damit erzielt hat. Also bitte Hände weg davon!!!!

 

Oder man beantragt eine Lizenz des Designers bzw. Verlages, um in dessen Auftrag die Sachen herzustellen. Dies dürfte aber wahrscheinlich auch nicht gerade billig sein.

Bearbeitet von patchelchen
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  • 1 Monat später...

Hey,

bin auch bei ebay auf der Suche nach Tilda-Bücher auf fertig genähte Sachen gestoßen. Habe mich auch schon gewundert das es so viele machen. Ich bin mir auch sicher das es mächtig Ärger geben könnte, wenn es der Urheber mitbekommt. Komisch, das da noch nichts passiert ist! Aber wahrscheinlich würde man es je nicht mitbekommen.:rolleyes:

LG

emy

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Hallo,

 

also jegliches Nacharbeiten - außer für private Zecke - ist N i C H T gestattet. Auch die Tombola gehört dazu.

Ich würde in deinem Fall einfach beim Verlag nachfragen. Dann bist du abgesichert.

Und weil so viele Tilda-Sachen verkaufen, heißt es noch lange nicht, das das auch erlaubt ist. Die Verkäufer wurden nur noch nicht erwischt. Aber es steht ja auch in den Büchern drin, daß das Nacharbeiten nur für den privaten Gebrauch gestattet ist.

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Dann habe ich auch mal eine Frage: Wie ist es wenn ich ein Teil für eine Tombola nähe und als Gewinn zur Verfügung stelle. Ist es dann auch so?

 

Interessante Frage.

 

also jegliches Nacharbeiten - außer für private Zecke - ist N i C H T gestattet. Auch die Tombola gehört dazu.

Ich nehme an du bist Expertin und weißt das genau.

 

Aber genau, da stellen sich mir echt die Nackenhaare auf (bezieht sich jetzt nur auf die Tombola-Spende!). Geistiges Eigentum hin oder her.

Naja, ich nähe sowieso nur privat, was reg ich mich auf:rolleyes:

 

LG charliebrown

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Hallo,

 

@ charliebrown: Klar kenne ich mich aus. Du etwa nicht? Das solltest du aber!

 

Zum Thema Urheberrecht, Copyright etc. gibt es ja genügend Lektüre. Auch hier im Forum wurde genug dazu geschrieben. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!! Nur mal so nebenbei.

 

Mehr möchte ich auch nicht dazu sagen.

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Hm,

 

seit wann ist denn das Verschenken verboten? Wäre mir neu... :rolleyes:

 

Haltet mal den Ball flach. Diana will damit kein Geld verdienen, die Tombola verkauft Lose, nicht die Gewinne und wird selbstverständlich (!) auch nicht mit den Markennamen der Produkte Werbung machen, also wo ist das Problem?

- Und was soll denn bei einer kleinen Dorftombola passieren? Glaubt ihr, da stehen sämtliche Verlagsvertreter Deutschlands dabei und prüfen jeden Gewinn? :rolleyes: Denn nur die wären klageberechtigt, keiner sonst.

 

Nicht, dass ich ein Rechtsverdreher wäre; nur meine persönliche Meinung.

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Hm,

 

seit wann ist denn das Verschenken verboten? Wäre mir neu... :rolleyes:

 

Haltet mal den Ball flach. Diana will damit kein Geld verdienen, die Tombola verkauft Lose, nicht die Gewinne und wird selbstverständlich (!) auch nicht mit den Markennamen der Produkte Werbung machen, also wo ist das Problem?

- Und was soll denn bei einer kleinen Dorftombola passieren? Glaubt ihr, da stehen sämtliche Verlagsvertreter Deutschlands dabei und prüfen jeden Gewinn? :rolleyes: Denn nur die wären klageberechtigt, keiner sonst.

 

Nicht, dass ich ein Rechtsverdreher wäre; nur meine persönliche Meinung.

 

Liebe Grüße

Kerstin

 

... du gibst mir den Glauben an gesunden Menschenverstand wieder:).

 

@ Carmen,

wie kommst du denn darauf, dass ich von Urheberrecht und Copyright noch nie was gelesen habe, und denkst auch noch ich würde mich strafbar machen (womit eigentlich ?? außer gebrauchte Burdas und alten Stoff habe ich noch nie was verkauft) ,

bloß weil ich bezüglich der Tombola eine entspanntere Meinung habe? :rolleyes:

siehe auch Kerstin's Meinung

 

:frieden:charliebrown

Bearbeitet von charliebrown
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...

 

@ Carmen,

wie kommst du denn darauf, dass ich von Urheberrecht und Copyright noch nie was gelesen habe, und denkst auch noch ich würde mich strafbar machen (womit eigentlich ?? außer gebrauchte Burdas und alten Stoff habe ich noch nie was verkauft) ,

bloß weil ich bezüglich der Tombola eine entspanntere Meinung habe? :rolleyes:

siehe auch Kerstin's Meinung

 

:frieden:charliebrown

 

Hallo charliebrown,

 

das habe ich nie gesagt! Das hast du falsch verstanden. Ich sagte nur: Jeder sollte sich über das Urheberrecht bescheid wissen. Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe. Und ich sagte auch in ein paar Einträge vorher, daß sie doch beim Verlag nachfragen kann, ob sie es für eine Tombola stiften kann. Sicher ist sicher!!!

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Hm,

 

seit wann ist denn das Verschenken verboten? Wäre mir neu... :rolleyes:

 

Haltet mal den Ball flach. Diana will damit kein Geld verdienen, die Tombola verkauft Lose, nicht die Gewinne und wird selbstverständlich (!) auch nicht mit den Markennamen der Produkte Werbung machen, also wo ist das Problem?

- Und was soll denn bei einer kleinen Dorftombola passieren? Glaubt ihr, da stehen sämtliche Verlagsvertreter Deutschlands dabei und prüfen jeden Gewinn? :rolleyes: Denn nur die wären klageberechtigt, keiner sonst.

 

Nicht, dass ich ein Rechtsverdreher wäre; nur meine persönliche Meinung.

 

Liebe Grüße

Kerstin

 

 

genau so sehe ich das auch!

 

Liebe Grüsse

Sally

 

Mumm`s Welt

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Ich werde mal etwas ausfürlicher, ich bin in einem Thimbleberries Club. Die Frauen in diesem Club erstellen einen großen Quilt und verkaufen Lose. Der Erlös geht an eine gemeinnützige Einrichtung. Jetzt wollen die Mitglieder dieses Clubs aber auch noch ein paar Kleinigkeiten nähen, damit es nicht nur den großen Quilt zu gewinnen gibt sondern noch ein paar kleinere Preise.

Jetzt würde mich halt interessieren, darf ich eine Schnittvorlage verwenden aus irgendeinem Buch? Welches ist ja egal.

 

Diana

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Diana,

 

wir alle hier können immer nur mehr oder wenige fundierte Vermutungen in den Raum stellen. Ob du dich dieser oder jener Meinung anschliesst, musst du leider selbst entscheiden.

 

Wenn du ganz auf Nummer sicher gehen willst, könntest du eine Anfrage an den Rechtsinhaber bzw. an den hier ansässigen Verwerter der Rechte, den deutschen Verlag der Bücher, stellen. Denn nur der Rechtsinhaber selbst -oder im Streitfall ein Gericht - wird solche Fragen letztgültig entscheiden können.

 

Ich persönlich denke, keine Nachfrage ist nötig. Du verschenkst etwas. Das ist gesetzlich klar erlaubt. Macht sich hier etwa irgendjemand Gedanken, ob er dieses oder jenes aus einem Buch nachgenähte Teil zu Weihnachten verschenken darf? Sicherlich nicht. Wäre irgendwie albern, diese Überlegung, oder? ;)

 

Dass ihr auch mit dem Markennamen keine Werbung macht oder behauptet, das wäre Original-dies-und-jenes oder gar eure Erfindung, ist auch klar, oder?

 

Liebe Grüße,

Kerstin

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Auch ich bin keine Rechtsanwältin und entscheide mit gesundem Menschenverstand :D

Verboten ist in der Regel die gewerbliche Nutzung. Verschenke ich das Genähte, so ist das keine gewerbliche Nutzung. Und auch der Beschenkte, im Fall der Tombola vermutlich ein gemeinnütziger Verein, ist fein raus denn der Losverkauf dient dem Allgemeinwohl und ist nicht gewerblich.

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Wart ihr schon mal auf einer Weihnachtssausstellung oder einem Adventsbasar?

Da werden NUR Sachen verkauft, die als Vorlage in einem Buch oder einer Zeitschrift waren.

Egal ob aus Stoff, Holz oder Papier. Selbst Leuchtkugeln, Weihnachtskarten oder Adventskränze werden nach Vorlagen aus Büchern hergestellt.

Ich stehe auch 5x im Jahr auf Ausstellungen, mal mit einem Dekoteil aus einem Buch mal ohne. Oder eine schöne Tischdecke die ich in einer Zeitschrift gesehen habe, wird mal für eine Ausstellung nachgearbeitet.

Wo ist das Problem?

Nur, sich bei ebay oder anderswo hinstellen und sagen: DAS ist ORIGINAL Tilda oder ähnliches, macht man doch eh nicht.

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Wo ist das Problem?

Nur, sich bei ebay oder anderswo hinstellen und sagen: DAS ist ORIGINAL Tilda oder ähnliches, macht man doch eh nicht.

 

 

Das Problem liegt im Urheberrecht.

Es ist ausdrücklich untersagt es zu verkaufen das steht in jedem Buch drin.

Und für mich auch absolut verständlich und in Ordnung

 

 

Leider gibt es bei Ebay sehr viele die die Dinge verkaufen als Original Tilda.

 

Zum Beispiel:

 

siehe hier

 

Da werden solche Dinge für ein paar Euro verkauft.

Ich würde mir die Arbeit nicht machen für das Geld.

 

 

Grüssle Nicolina

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Das Problem liegt im Urheberrecht.

Es ist ausdrücklich untersagt es zu verkaufen das steht in jedem Buch drin.

Und für mich auch absolut verständlich und in Ordnung

Nicht vergessen, der gewerbliche Verkauf ist verboten. Wenn du mir zu Weihnachten ne Tilda Figur schenkst und ich sie gar nicht haben will, dann kann ich sie selbstverständlich auf dem Flohmarkt oder auch bei Ebay verkaufen.

 

Und genau diesen Lücke nutzen auch die meisten Ebay Verkäufer indem sie behaupten, nicht gewerblich sondern privat zu verkaufen - was zugegebenermaßen in vielen Fällen nicht stimmt.

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