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Bis welche Summe in einem Rutsch absetzen?


dorafo

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Hallo!

 

Es gehört nicht so richtig hierhin, aber eine andere Rubrik fand ich auch nicht.

 

Weiß jemand wo z.Z. die Grenze für Betriebsgüter (Nähmaschine :) ist, die man sofort absetzen darf? (und nicht über die Jahren verteilt!)

 

Ich weiß nur, dass die Regelung sich vor kurzem Geändert hat, aber die neue Summe ist mir nicht bekannt.

Im Netz fand ich auch nichts passendes, bzw. konnte nicht alle 2millionen Artikel durcharbeiten.

 

Ich bin kleingewerblich und weise KEINE Mwst aus!

 

Ich bedanke mich für die -hoffentlich- kommenden Antworte.

 

LG

Dora

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Hier noch genauer bzw. mit "Folgen"...

 

"I. Änderungen ab 01.01.2008

 

a) Geringwertige Wirtschaftsgüter § 6 Abs. 2 EStG-E bzw. § 6 Abs. 2a EStG-E

 

Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 150 EUR nicht übersteigen werden sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.

Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 150 EUR und 1000 EUR liegen, wird ein Sammelposten gebildet und diese einheitlich auf 5 Jahre abgeschrieben (Poolabschreibung). Die Beträge gelten als Nettobeträge unabhängig davon ob man vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht."

 

TP: Gesetzesänderungen - TP Hilfe Forum -- Anleitung - Tutorial - Workshop...

 

Ach und... der 01.01.2008 war aber nicht vor kurzem ... :D

Bearbeitet von sticki
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