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Schnitt von Gekauftem abgenommen? Darf ich diesen weitergeben?


isistern

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

hab mal eine Frage: Wenn ich von einer gekauften Sache (sei es jetzt ein Kleidungsstück oder Stofftier, Schmusekissen...) oder anhand eines Bildes aus dem Internet etwas nachnähe für private Zwecke, mache ich mich damit strafbar? Vor allem, wenn das Original mit meinem fast identisch ist?

 

Und, darf ich dann meinen Schnitt kostenlos weitergeben an andere Hobbyschneiderinnen? Oder verstoße ich gegen das Copyrigth/Urheberrecht?

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Top-Benutzer in diesem Thema

Hallo :)

 

Du darfst ihn für dich nacharbeiten, aber du darfst den Schnitt idR nicht weitergeben oder die danach genähten Sachen verkaufen.

 

LG,

Sue

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Hallo zusammen,

 

hab mal eine Frage: Wenn ich von einer gekauften Sache (sei es jetzt ein Kleidungsstück oder Stofftier, Schmusekissen...) oder anhand eines Bildes aus dem Internet etwas nachnähe für private Zwecke, mache ich mich damit strafbar? Vor allem, wenn das Original mit meinem fast identisch ist?

 

Und, darf ich dann meinen Schnitt kostenlos weitergeben an andere Hobbyschneiderinnen? Oder verstoße ich gegen das Copyrigth/Urheberrecht?

 

Wenn es so aussieht wie das Original, denke ich schon, das du gegen das Urheberrecht verstößt. Wenn du dem Stofftier aber ne andere Nase oder andere Beine verpasst entspricht es ja nicht mehr dem Original und enstammt deiner Fantasie. Dann verletzt du das Urheberrecht nicht. Bei Kleidungsstücken ist das ähnlich, wenn du sie abänderst brauchst du dir wegen des Urheberrechts keine Gedanken zu machen. !!!Vermute ich!!!

 

Ich sage ausdrücklich, dass ich KEIN Jurist bin und das nur vermute. Mit 100%iger Sicherheit kann ich das natürlich nicht sagen...

 

Ich denke da nur mal an die chinesen. Wenn die Firma, nennen wir sie mal MongBlong Kugelschreiber herstellt und die Chinesen gehen hin und klauen das Design und verkaufen die auf dem Markt für billig, verstößt das ja auch gegen das Urheberrecht.

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.....

 

Ich denke da nur mal an die chinesen. Wenn die Firma, nennen wir sie mal MongBlong Kugelschreiber herstellt und die Chinesen gehen hin und klauen das Design und verkaufen die auf dem Markt für billig, verstößt das ja auch gegen das Urheberrecht.....

 

Ja klar verstoßen sie gegen das Urheberrecht - eben weil sie es verkaufen und damit somit Profit machen.

 

Für die eigenen, ganz privaten Zwecke darf sie das aber - sprich: Sie darf es für sich nachnähen - auch wenn es total original aussieht. Sie darf es aber dann nicht verkaufen - auch den Schnitt nicht. Sie darf den Schnitt auch nicht kostenlos weitergeben - in dem Moment, in dem sie es doch tun würde, würde sie gegen das Copyright verstoßen.

 

Liebe Grüße

:winke:

Tanya

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Ja klar verstoßen sie gegen das Urheberrecht - eben weil sie es verkaufen und damit somit Profit machen.

 

Für die eigenen, ganz privaten Zwecke darf sie das aber - sprich: Sie darf es für sich nachnähen - auch wenn es total original aussieht. Sie darf es aber dann nicht verkaufen - auch den Schnitt nicht. Sie darf den Schnitt auch nicht kostenlos weitergeben - in dem Moment, in dem sie es doch tun würde, würde sie gegen das Copyright verstoßen.

 

Liebe Grüße

:winke:

Tanya

 

Jo, sorry.Da habe ich mich mißverständlich ausgedrückt. So habe ich das auch gemeint.... Vielleicht sollte ich mal nen Rhetorik-Kurs machen..... :o

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Dankeschön für eure Antworten. Ok, dann werde ich künftig für eigene private Zwecke Sachen nachnähen, aber den Schnitt nicht weitergeben. Hab ich auch zum Glück noch nicht gemacht...

 

Dankeschön nochmal! Wünsch euch einen schönen Abend!

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Ehrlich, wer merkt denn das, wenn ich was nachnähe und dann den Schnitt einer Freundin weitergebe???????????????

Ist das nicht ein bisschen übertrieben? :eek::eek::eek:

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Also wenn ich mal schaue, wer wegen was angezeigt wird und was für Strafgelder auferlegt werden wegen irgendwelchen Kleinigkeiten, bin ich lieber übervorsichtig... :rolleyes:

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Ehrlich, wer merkt denn das, wenn ich was nachnähe und dann den Schnitt einer Freundin weitergebe???????????????

Ist das nicht ein bisschen übertrieben? :eek::eek::eek:

 

Soetwas kann schneller rauskommen als du denkst. Außerdem artet "der Freundin weitergeben" oft auch zu "bei Ebay verkaufen" oder "auf der Homepage zum Download anbieten" aus ;)

 

Musst du wissen was du machst :)

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Hallo,

 

ich wäre auch vorsichtig damit, nur ein Bilder von dem fertigen Werk ins Internet zu stellen. Das ist, meine ich, auch nicht erlaubt.

 

Viele Grüße

Heike

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Sie darf den Schnitt auch nicht kostenlos weitergeben - in dem Moment, in dem sie es doch tun würde, würde sie gegen das Copyright verstoßen.

 

Sorry,

 

aber das ist Blödsinn.

 

Privat darf ich tun und lassen, was mir gefällt.

 

Ich darf ihn privat - und das schliesst meine Verwandten und mir persönlich bekannte Menschen ein - weitergeben, so oft ich mag. Zeige mir einer den Passus im Gesetz, der das verbietet - ich warte... :rolleyes:

 

Liebe Grüße

Kerstin

die sich langsam vorkommt wie der Papagei in der Wüste, oder wie war das... :rolleyes:

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Sorry,

 

aber das ist Blödsinn.

 

Privat darf ich tun und lassen, was mir gefällt.

 

Ich darf ihn privat - und das schliesst meine Verwandten und mir persönlich bekannte Menschen ein - weitergeben, so oft ich mag. Zeige mir einer den Passus im Gesetz, der das verbietet - ich warte... :rolleyes:

 

Liebe Grüße

Kerstin

die sich langsam vorkommt wie der Papagei in der Wüste, oder wie war das... :rolleyes:

 

ich kann Dir keinen Passus im Gesetz nennen, weil ich keinen kenne. Ob Du das nun so privat darfst oder nicht - weiß ich nicht.

 

Ich hatte das von Dir zitierte darauf bezogen, daß isistern fragte, ob sie den Schnitt anderen Hobbyschneiderinnen zur Verfügung stellen dürfte, was sich für mich so anhörte, als ob sie das hier im Forum machen wollte. Und - bei aller Liebe - ich glaube nicht, daß das erlaubt ist ;)

Liebe Grüße

:winke:

Tanya

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ich kann Dir keinen Passus im Gesetz nennen, weil ich keinen kenne. Ob Du das nun so privat darfst oder nicht - weiß ich nicht.

 

Ich hatte das von Dir zitierte darauf bezogen, daß isistern fragte, ob sie den Schnitt anderen Hobbyschneiderinnen zur Verfügung stellen dürfte, was sich für mich so anhörte, als ob sie das hier im Forum machen wollte. Und - bei aller Liebe - ich glaube nicht, daß das erlaubt ist ;)

Liebe Grüße

:winke:

Tanya

 

ich glaube auch nicht, dass sie das hier im Forum oder generell im Internet dürfte. Für den hausgebrauch ist das ok, vielleicht auch noch in der Verwandtschaft aber darüber hinaus darf man das wohl nicht.

 

Man darf ja auch keine DVD oder Videos kopieren und dann weitergeben. Ich denke das ist bei Schnittmustern nicht anders. Ist ja immerhin auch andererleuts Gedankengut

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Genau,

 

deswegen schrieb ich ja auch "privat", Menschen, die ich kenne.

 

Öffentliche Verbreitung, z.B. in einem Forum wie diesem, ist wieder was anderes. Damit wäre ich auch vorsichtig. Aber was innerhalb meiner vier Wände vor sich geht, ist mein Bier :)

 

Liebe Grüße

Kerstin

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Wie? Ich darf dann meine Werke nicht mal in der Gallerie zeigen??? Echt jetzt? :eek:

 

Ich weiß es nicht wirklich. Aber ich wäre da vorsichtig, weil ich mal gelesen habe, dass jemand aus leeren Chipstüten für den Eigenbedarf eine Tasche genäht, das Foto auf die eigene Website gestellt und dann Ärger mit dem Chipshersteller bekommen hat.

 

Viele Grüße

Heike

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Ich weiß es nicht wirklich. Aber ich wäre da vorsichtig, weil ich mal gelesen habe, dass jemand aus leeren Chipstüten für den Eigenbedarf eine Tasche genäht, das Foto auf die eigene Website gestellt und dann Ärger mit dem Chipshersteller bekommen hat.

 

Viele Grüße

Heike

 

Leider übertreiben es manche Firmen oftmals, hetzen dem kleinen Mann dann gleich den Anwalt auf den Hals und fordern hohe Geldstrafen. Manchmal glaube ich das sie den Hass auf professionelle Produktpiraten dann am Ottonormalverbraucher auslassen. Traurig.

 

Ich habe auch mal was gemacht, mich aber vorher bei der Rechtsabteilung der entsprechenden Firma erkundigt und das dann mit Genehmigung der Firma gemacht....

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Ich weiß es nicht wirklich. Aber ich wäre da vorsichtig, weil ich mal gelesen habe, dass jemand aus leeren Chipstüten für den Eigenbedarf eine Tasche genäht, das Foto auf die eigene Website gestellt und dann Ärger mit dem Chipshersteller bekommen hat.

 

Viele Grüße

Heike

 

Les dir den Thread doch nochmal ganz durch ;) Es kamen mehrere Bestätigungen der Hersteller, dass das durchaus in Ordnung sei! Es war _eine_ Person, die mehr oder weniger alles schlecht gemacht hat. :rolleyes:

 

Capricorna, sicherlich ist es egal, allerdings würde ich da auch drauf achten, dass die Menschen mich nicht anschwärzen :)

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Les dir den Thread doch nochmal ganz durch ;) Es kamen mehrere Bestätigungen der Hersteller, dass das durchaus in Ordnung sei! Es war _eine_ Person, die mehr oder weniger alles schlecht gemacht hat. :rolleyes:

 

Capricorna, sicherlich ist es egal, allerdings würde ich da auch drauf achten, dass die Menschen mich nicht anschwärzen :)

 

Bestätigung der Hersteller in diesem Thread? Bin ich blind?

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Sue, ich weiß jetzt auch nicht genau, auf welchen Thread Du Dich beziehst. Mit Hilfe der Suche habe ich ihn nicht gefunden. Dafür aber das hier:

 

Klick!

 

Viele Grüße

Heike

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Da muß man allerdings mal wieder zwischen "verboten" und abgemahnt unterscheiden.

 

Bei einer Abmahnung wird nicht vorher überprüft, ob diese rechtens ist! Jemand behauptet einfach, das sei so und mahnt ab. Damit es niemand auf ein Urteil ankommen läßt, wird der Streitwert oft absurd hoch angesetzt, so kann sich der abgemahnte schlicht und ergreifend nicht leisten, auf das Urteil eines Gerichtes zu warten. (Werden Firmen abgemahnt die entsprechend finanzkräftig sind geht das für den Abmahner dann manchmal auch nach hinten los, denn gerade bei unklarer Rechtslage sind die abmahnenden Firmen oft gar nicht so scharf auf ein Urteil, das ja auch gegen sie ausgehen kann.)

 

M.E. kann eine Firma nicht verbieten, selber hergestellte Dinge auf einer privaten Homepage zu zeigen.

 

Aber welcher Privatmann hat mal eben ein paar zehntausend Euro, um das gerichtlich klären zu lassen?

 

Und dann ist vielen vermeintlich privaten auch nicht klar, wie schnell sie als "im geschäftlichen Verkehr" stehend eingestuft werden. Wer z.B. Taschen bei ebay, etsy, dawanda,... verkauft, der kann nicht auf einer anderen Homepage "privat" Taschen zeigen. Dem wird man immer unterstellen, daß das was mit seinem Gewerbe zu tun hat.

 

Anders sieht es natürlich aus, wenn ich einen Schnitt abnehme. Den habe ich nicht gemacht, habe also keine Rechte dran und kann ihn somit nicht veröffentlichen oder "zur Verfügung" stellen. (Auch nicht im Internet.)

 

Wie Kerstin aber schon schrieb, kann ich ihn privat weitergeben. Privat heißt in dem Fall wirklich persönlich bekannt. Nicht irgendwo übers Internet und Chats. So mit hingehen und selber in die Hand drücken.

 

Mache ich etwas nach, was ich gesehen habe, dann habe ich zwar im Prinzip die Rechte an meiner eigenen Anleitung (weil ich mir die Anleitung ja selber erarbeitet habe), aber wenn der Gegenstand z.B. markenrechtlich geschützt ist, dann ist das Aussehen geschützt. Ich darf also auch nichts weitergeben, was so aussieht, auch wenn ich vielleicht mit anderer Technik zu dem Ergebnis gekommen bin. (Und auch hier natürlich: Ich kann es meiner Freundin in die Hand drücken. Allerdings sollte ich mir sicher sein, daß diese es nicht wieder weitergibt, denn sonst landet es irgendwann doch im Internet und am Schluß habe ich den Ärger am Hals. Die Firmen suchen ja inzwischen auch aktiv nach markenrechtlichen Verletzungen.)

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Ich habe auch mal was gemacht, mich aber vorher bei der Rechtsabteilung der entsprechenden Firma erkundigt und das dann mit Genehmigung der Firma gemacht....

 

Lego? :rolleyes:

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Wenn ich von einer gekauften Sache (sei es jetzt ein Kleidungsstück oder Stofftier, Schmusekissen...) oder anhand eines Bildes aus dem Internet etwas nachnähe für private Zwecke,

 

Das geht in Ordnung, sofern es wirklich privat ist.

 

Und, darf ich dann meinen Schnitt kostenlos weitergeben an andere Hobbyschneiderinnen? Oder verstoße ich gegen das Copyrigth/Urheberrecht?

 

Das ist ja eigentlich nicht "dein" Schnitt, drum wäre ich da sehr vorsichtig. "Andere Hobbyschneiderinnen" fällt da sicher nicht mehr unter privat und wie schon angesprochen: "im Internet (oder anderswo) zur Schau" würde ich tunlichst lassen.

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Da muß man allerdings mal wieder zwischen "verboten" und abgemahnt unterscheiden.

 

Bei einer Abmahnung wird nicht vorher überprüft, ob diese rechtens ist! Jemand behauptet einfach, das sei so und mahnt ab. Damit es niemand auf ein Urteil ankommen läßt, wird der Streitwert oft absurd hoch angesetzt, so kann sich der abgemahnte schlicht und ergreifend nicht leisten, auf das Urteil eines Gerichtes zu warten. (Werden Firmen abgemahnt die entsprechend finanzkräftig sind geht das für den Abmahner dann manchmal auch nach hinten los, denn gerade bei unklarer Rechtslage sind die abmahnenden Firmen oft gar nicht so scharf auf ein Urteil, das ja auch gegen sie ausgehen kann.)

 

M.E. kann eine Firma nicht verbieten, selber hergestellte Dinge auf einer privaten Homepage zu zeigen.

 

Aber welcher Privatmann hat mal eben ein paar zehntausend Euro, um das gerichtlich klären zu lassen?

 

Und dann ist vielen vermeintlich privaten auch nicht klar, wie schnell sie als "im geschäftlichen Verkehr" stehend eingestuft werden. Wer z.B. Taschen bei ebay, etsy, dawanda,... verkauft, der kann nicht auf einer anderen Homepage "privat" Taschen zeigen. Dem wird man immer unterstellen, daß das was mit seinem Gewerbe zu tun hat.

 

Anders sieht es natürlich aus, wenn ich einen Schnitt abnehme. Den habe ich nicht gemacht, habe also keine Rechte dran und kann ihn somit nicht veröffentlichen oder "zur Verfügung" stellen. (Auch nicht im Internet.)

 

Wie Kerstin aber schon schrieb, kann ich ihn privat weitergeben. Privat heißt in dem Fall wirklich persönlich bekannt. Nicht irgendwo übers Internet und Chats. So mit hingehen und selber in die Hand drücken.

 

Mache ich etwas nach, was ich gesehen habe, dann habe ich zwar im Prinzip die Rechte an meiner eigenen Anleitung (weil ich mir die Anleitung ja selber erarbeitet habe), aber wenn der Gegenstand z.B. markenrechtlich geschützt ist, dann ist das Aussehen geschützt. Ich darf also auch nichts weitergeben, was so aussieht, auch wenn ich vielleicht mit anderer Technik zu dem Ergebnis gekommen bin. (Und auch hier natürlich: Ich kann es meiner Freundin in die Hand drücken. Allerdings sollte ich mir sicher sein, daß diese es nicht wieder weitergibt, denn sonst landet es irgendwann doch im Internet und am Schluß habe ich den Ärger am Hals. Die Firmen suchen ja inzwischen auch aktiv nach markenrechtlichen Verletzungen.)

 

wow, wie kommts das du dich da so gut auskennst?

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