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Urheberrecht bei Veröffentlichung?


Suse-Le

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Hallo zusammen,

 

ein Verlag möchte ein von mir entworfenes und genähtes Teil veröffentlichen.

Im beiliegenden Vertrag steht, daß gleichzeitig das Urheberrecht an den Verlag gehen soll.

 

Das macht mir ein wenig Bauchschmerzen.

Einerseits verstehe ich, daß der Verlag sich absichern will, z.B. daß ich nicht

von dem Teil noch 1000 Kopien herstelle oder das Teil weiteren Verlagen anbiete.

Andererseits finde ich, daß eine entsprechende Erklärung von mir genügen müßte.

 

Das Urheberrecht dagegen kann man doch sehr weit auslegen.

Im schlimmsten Fall könnte ich Ärger bekommen, wenn ich irgendwann mal ein ähnliches Teil irgendwo veröffentliche oder zum Verkauf anbiete!?

 

Wenn da steht "das Urheberrecht" kann das bedeuten, genau dieses Teil, oder aber auch das Prinzip, ein besonderes Detail z.B. oder eine ganz bestimmte Farbgebung.

 

(Sagen wir mal eine grüne Hose aus Plüsch in Gr. 38 mit einem gelben gehäkelten Apfel auf dem Hinterteil)

 

Was genau meint dann das Urheberrecht?

Die Hose an sich wahrscheinlich nicht, aber schon über den gehäkelten Apfel oder die Kombonation aus Plüsch und Häkelmuster könnte man sich streiten...

 

Also wahrscheinlich mache ich mir viel zu viele Gedanken, aber ich würde gern mal ein paar Gedanken dazu von euch lesen - hat schon mal jemand von euch irgendwas veröffentlicht und hat Erfahrung damit?

Ist das evt. bei Handarbeitsverlagen so üblich, daß das Urheberrecht an den Verlag geht?

 

 

Grübelnde Grüße

 

Suse-Le

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Hallo,

 

geht es hier um das Urheberrecht an dem "Werkstück" oder an dem Bild des selben?

Das wäre nämlich ein Unterschied.

 

Vielleicht fragst Du beim Verlag nocheinmal expliziet nach was genau sie mit dieser Passage des Vertrages meinen.

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Wenn du das Urheberrecht abgibst, dann ist es nicht mehr deines.

 

Du darfst deine eigene Idee also so selber nicht mehr verwenden. Üblich ist das bei Verlagen meines Wissens durchaus. Also entweder du verkaufst es oder du willst es lieber selber verwerten.

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Hier nur mal ein kleiner Auszug aus wikipedia.de

 

In Deutschland gilt das Urheberrecht als subjektiv-absolutes Recht und ist nur im Erbfall übertragbar (§ 29 Abs. 1, § 30 UrhG). Dem widersprechende Vertragsklauseln („Übertragung des Urheberrechts“) sind demnach nach deutschem Recht unwirksam.

 

LG

Cara

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Suse-Le,

 

für echte Antworten brauchst du einen Anwalt, der sich damit auskennt, da führt kein Weg daran vorbei.

 

Wenn du dir keinen Anwalt leisten willst, weil die Kosten den eventuellen Gewinn übersteigen würde, dann kannst du ja den Verleger einmal fragen, was er damit meint. Vielleicht will der Verlag nur die exklusiven Druckrechte des Schnitts.

 

Und schlußendlich kannst du auch den Entwurf einfach abschreiben und dem Verlag überlassen. Das ist wahrscheinlich das einfacste, wenn du nicht davon überzeugt bist, diene Idee ist so bahnbrechend wie 5-Taschenjeans. Es werden dir schon keine Millionen entgehen und falls du es doch befürchtest sollte dir der Anwalt nicht zu teuer sein.

 

Jean

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Und das bedeutet dann, daß Suse-Le auch den Schnitt nicht mehr gewerblich verwenden darf? Hab ich das richtig verstanden?

 

Wenn sie die Verwertungsrechte komplett abgetreten hat: Ja. Auch darf sie ihn dann nicht mehr selber veröffentlichen.

 

(Und natürlich habt ihr recht, das Urheberrecht behält man, man kann nur nicht mehr viel damit anfangen. wenn man alle Verwertungsrechte abgetreten hat.)

 

Und natürlich kann man im Prinzip einen Vertrag abschließen, der sich nur auf bestimmte Teile der Verwertung bezieht, wenn der Verlag damit einverstanden ist.

 

(Ich hatte kürzlich eine ähnliche Anfrage. Nach einem Blick auf den Vertrag hatte ich keine Lust. Dazu war der Vertrag zu einseitig und der Betrag zu gering.)

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Hallo ihr lieben, und Danke für Eure Antworten.

 

@Jean, genau das meine ich auch, nur in umgekehrter Richtung.

Ich glaube, meine Idee ist so wenig spektakulär, daß es sich nicht lohnt, länger darüber nachzudenken.

Ich habe nicht vor, mit dem Teil noch Millionen zu verdienen, andererseits könnte es mich später eine Menge kosten, jetzt den Vertrag zu unterschreiben.

(UNd: Nein, das Honorar würde nicht mal für eine Beratung beim Anwalt reichen)

Die Verantwortung für eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen, Schadenersatzforderungen usw. soll ich nämlich laut Erklärung trotzdem übernehmen.

Im schlimmsten Fall könnte ich theoretisch schon Ärger bekommen, wenn ich nochmal ein ähnliches Teil herstelle und das hier in einem WIP z.B. zeige.

Am Ende zahle ich noch die Gerichtskosten, wenn sie sich später mal mit mir anlegen wollen... ok, das ist jetzt ein bißchen übertrieben und ich will keinem was unterstellen, aber frau macht sich schon mal Gedanken, wohin das alles führen kann.

 

Nach meiner Anfrage an den Verlag bekam ich einen geänderten Text, aber nur daß da jetzt Äpfel drinsteht wo vorher von Birnen die Rede war.

Weiter könne man mir nicht entgegenkommen.

 

Ich werde es also lassen, so wichtig kann es dann doch nicht sein.

Sicher ist das eigentliche Urheberrecht nicht zu verkaufen, aber im Streitfall kommt das immer auf die Auslegung an, und soweit will ich es gar nicht erst kommen lassen.

 

@Marion: Hatten wir evt. mit dem gleichen Verlag zu tun? - Hatten wir doch im Januar schon mal...

 

LG Suse

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